Beantragung eines Befähigungszeugnisses, einer besonderen Berechtigung und/oder eines Zeugnisses für besondere Tätigkeiten oder eines Behördenpatents
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Dieser Vorgang gilt nicht für Personen/Schiffe, die Binnenwasserstraßen zu Sport- oder Erholungszwecken befahren, sondern nur für die gewerbliche Binnenschifffahrt.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) müssen die Mitglieder einer Decksmannschaft im Bereich der Binnenschifffahrt im Besitz eines Unionsbefähigungszeugnisses als Mitglied einer Decksmannschaft sein, das die Mindestanforderungen in folgenden Bereichen erfüllt:
- Befähigung;
- Alter;
- medizinische Tauglichkeit;
- zur Erlangung einer besonderen Tätigkeit erforderliche Fahrzeit.
Die EU hat harmonisierte materielle und organisatorische Bedingungen für die Ausstellung eines solchen Zeugnisses festgelegt.
Für andere Mitglieder einer Decksmannschaft als dem Schiffsführer gilt, dass ihre Unionsbefähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher in der Form einer einzigen Urkunde auszufertigen sind.
Betroffene Personen
Jedes Mitglied einer Mannschaft eines in der Europäischen Union (EU) fahrenden Binnenschiffes kann Folgendes beantragen:
- ein Befähigungszeugnis; oder
- eine besondere Berechtigung (für die Schiffsführer); oder
- ein Zeugnis für besondere Tätigkeiten; oder
- ein Behördenpatent.
Kosten
Die Bearbeitungsgebühr beträgt:
- für die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses für Schiffsführer: 200 Euro;
- für die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses für Mitglieder einer Decksmannschaft: 100 Euro;
- für die Ausstellung einer besonderen Berechtigung: 100 Euro;
- für die Ausstellung eines Zeugnisses für besondere Tätigkeiten: 100 Euro (50 Euro, wenn es gleichzeitig mit dem Befähigungszeugnis ausgestellt wird);
- für die erste Ausstellung eines Behördenpatents: 100 Euro (50 Euro für die Erneuerung des Behördenpatents).
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die antragstellende Person muss der Direktion für Binnenschifffahrt und Logistik (Direction de la navigation fluviale et de la logistique) das Formular F150 zukommen lassen (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Hinweis: Die Verlängerung eines Rheinpatents muss bei einer zuständigen Behörde in einem der Mitgliedstaaten der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) beantragt werden.
Belege
Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:
- eine Kopie des gültigen Personalausweises; und
- eine Bescheinigung der Anzahl der Tage Fahrzeit – falls anwendbar; und
- ein von einem zugelassenen Arzt ausgestelltes ärztliches Tauglichkeitszeugnis (das Ausstellungsdatum des Zeugnisses darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen); und
- das Protokoll der Polizei bei Verlust oder Diebstahl des Zeugnisses oder der Berechtigung; und
- ein Beleg über die Entrichtung der Gebühr.
Hinweis: Das von Luxemburg ausgestellte ärztliche Tauglichkeitszeugnis gilt nur für Anträge, die sich auf in Luxemburg ausgestellte Zertifikate über berufliche Qualifikation der Europäischen Union beziehen.
Jede Erneuerung dieses EU-Zertifikats muss ebenfalls auf luxemburgischem Hoheitsgebiet erfolgen.
Jeder Antrag auf ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis im Zusammenhang mit den Rheinpatenten muss bei einer medizinischen Einrichtung gestellt werden, die in einem der Mitgliedstaaten der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) zugelassen ist.
Betrifft der Antrag ein neues Zeugnis, muss die antragstellende Person eine der folgenden Erfolgsbescheinigungen beifügen:
- eine von einem Ausbildungszentrum oder einer zugelassenen Schule ausgestellte Bescheinigung (Zeugnis oder Diplom); oder
- eine Bescheinigung betreffend eine Verwaltungsprüfung.
Gegebenenfalls muss die antragstellende Person zudem Folgendes vorlegen:
- ihr zu erneuerndes, neu auszustellendes oder zu berichtigendes Befähigungszeugnis;
- für Decksleute: eine Bescheinigung über die bestandene grundlegende Sicherheitsausbildung von 22 Stunden;
- einen Nachweis über den Vorschlag des Behördenleiters für ein Behördenpatent;
- den Nachweis eines Befähigungszeugnisses gemäß Artikel 3 der großherzoglichen Verordnung vom 7. Dezember 2022 über das Behördenpatent;
- einen Nachweis über die bestandene theoretische und praktische Prüfung;
- einen Nachweis über die bestandene Prüfung der Sprachkompetenz.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Direktion für Binnenschifffahrt und Logistik
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
Luxemburg
L-2938 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 400
- Fax:
- (+352) 22 85 68
- E-Mail:
- inlandnavigation@tr.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Directive 2017/2397 du Parlement européen et du Conseil du 12 décembre 2017
relative à la reconnaissance des qualifications professionnelles dans le domaine de la navigation intérieure
-
Règlement délégué (UE) 2020/473 de la Commission du 20 janvier 2020
complétant la directive (UE) 2017/2397 du Parlement européen et du Conseil en ce qui concerne les normes applicables aux bases de données relatives aux certificats de qualification de l’Union, aux livrets de service et aux livres de bord
-
Loi du 7 décembre 2022
relative à la reconnaissance des qualifications professionnelles dans le domaine de la navigation intérieure
-
Règlement grand-ducal du 7 décembre 2022
portant instauration et détermination des modalités de délivrance des titres de qualification pour les personnes intervenant dans l’exploitation de bâtiments utilisés pour les besoins des services publics nationaux
-
Avis de publication du 7 décembre 2022
conformément à l’article 27 de la loi du 7 décembre 2022 relative à la reconnaissance des qualifications professionnelles dans le domaine de la navigation intérieure
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