Eintragung und Ausstellung von Prüfbescheinigungen im Bereich der Binnenschifffahrt
Zum letzten Mal aktualisiert am
Die Abteilung Binnenschifffahrt und Logistik (Service Navigation intérieure et logistique) des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten stellt Binnenschiffen folgende Bescheinigungen aus:
- Eichschein;
- Binnenschiffszeugnis;
- Zulassungsbescheinigung für die Beförderung gefährlicher Güter für Binnenschiffe, die von der Stelle „Beförderung gefährlicher Güter“ (cellule "Transport de marchandises dangereuses") ausgestellt wird.
Betroffene Personen
Der Eigentümer eines in Luxemburg registrierten oder im Registrierungsverfahren befindlichen Schiffs muss einen Antrag auf Ausstellung eines Eichscheins stellen.
Die Eigentümer von Passagierschiffen, schwimmendem Gerät und Schiffen, die auf den europäischen Wasserstraßen verkehren, müssen einen Antrag auf Ausstellung eines Binnenschiffszeugnisses stellen.
Der Eigentümer eines Schiffs, das Gefahrgut transportiert, muss einen Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung stellen.
Voraussetzungen
Eichschein
Vor ihrer Registrierung benötigen Schiffe den Eichschein.
Freizeitboote mit einer Rumpflänge von unter 15 m müssen nicht geeicht werden.
Binnenschiffszeugnis
Das Binnenschiffszeugnis ist obligatorisch für Passagierschiffe, schwimmendes Gerät und Schiffe, die auf den europäischen Wasserstraßen verkehren:
- deren Rumpflänge 20 m oder mehr beträgt; oder
- deren Produkt aus Länge x Breite x Tiefgang 100 m3 oder mehr ergibt.
Kosten
Die Gebühr für das Binnenschiffszeugnis sowie die Zulassungsbescheinigung beträgt jeweils 100 Euro.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Eichschein
Vor ihrer Registrierung müssen alle Schiffe, die auf den Wasserstraßen verkehren, geeicht werden. Für die Eichung sind die zugelassenen Klassifikationsgesellschaften und Sachverständigen zuständig.
Im Falle von Passagierschiffen können das Binnenschiffszeugnis oder das rheinische Schiffsattest den Eichschein ersetzen.
Zwecks Anerkennung des Eichscheins muss der Eigentümer:
- ein Formular über die Verwaltung des Schiffs einreichen; und
- einen Nachweis für die wesentliche Verwaltung des Schiffs in Luxemburg erbringen.
Er kann seinen Antrag auf Ausstellung eines Eichscheins per formloses Schreiben an die Abteilung Binnenschifffahrt und Logistik oder per E-Mail an folgende Adresse senden: adn@mmtp.etat.lu.
Für die Anerkennung von ausländischen Eichscheinen ist die Abteilung Binnenschifffahrt und Logistik zuständig.
Binnenschiffszeugnis
Der Antragsteller reicht seinen Antrag anhand des entsprechenden Formulars und zusammen mit den erforderlichen Belegen bei der Abteilung Binnenschifffahrt und Logistik ein. Daraufhin wird eine Untersuchungskommission einberufen, die dann eine Stellungnahme abgibt.
In Erwartung des endgültigen Binnenschiffszeugnisses kann ein vorläufiges Binnenschiffszeugnis beantragt werden.
Die rheinischen Atteste werden automatisch als Binnenschiffszeugnisse für die Moselschifffahrt anerkannt.
Zulassungsbescheinigung
Jedes Schiff, das Gefahrgut transportiert, muss im Besitz einer Zulassungsbescheinigung sein. Diese bescheinigt, dass das Schiff geprüft wurde und es bezüglich seiner Konstruktion und seiner Ausstattung den Vorschriften entspricht.
Bei Tankern wird diese Bescheinigung durch eine von der zugelassenen Klassifikationsgesellschaft erstellte Liste des für den Transport mit dem Tanker zugelassenen Gefahrguts ergänzt.
Der Antragsteller reicht seinen Antrag bei der Stelle „Beförderung gefährlicher Güter“ ein. Ist das Schiff noch nicht im Besitz einer Zulassungsbescheinigung oder ist diese seit mehr als 12 Monaten abgelaufen, wird es einer Erstprüfung unterzogen.
In Erwartung der endgültigen Zulassungsbescheinigung kann eine vorläufige Bescheinigung beantragt werden.
Belege
Um den Eichschein anerkennen zu lassen, muss der Eigentümer des Schiffs folgende Unterlagen vorlegen:
- den Eichschein;
- eine Kopie der Ausrüsterbescheinigung (Pflicht, wenn es keinen Heimathafen gibt);
- einen Beleg als Nachweis für den Heimathafen (Pflicht, wenn es keine Ausrüsterbescheinigung gibt).
Seinem Antrag auf Ausstellung eines Binnenschiffszeugnisses muss der Antragsteller folgende Belege beilegen:
- eine Kopie des Schiffsattests/Binnenschiffszeugnisses (Pflicht, wenn eine Änderung vorgenommen wurde);
- eine Kopie des Eichscheins;
- eine Kopie des Bau-/Kaufvertrags oder der Rechnung oder des Katasterauszugs (Neubau);
- eine Übereinstimmungsbescheinigung einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft. Das Binnenschiffszeugnis wird dann ohne zusätzliche Untersuchung des Schiffs auf Stellungnahme der Untersuchungskommission ausgestellt;
- einen Nachweis für den Verlust, den Diebstahl oder die Zerstörung (Pflicht, wenn ein Duplikat beantragt wird);
- einen Nachweis für die Zahlung der Kosten an die Klassifikationsgesellschaft.
Der Antragsteller muss seinem Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung folgende Unterlagen beifügen:
- eine Kopie des Schiffsattests/Binnenschiffszeugnisses (Pflicht, wenn eine Änderung vorgenommen wurde);
- eine Übereinstimungsbescheinigung einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft (DNV Germanischer Lloyd, Lloyd’s Register oder Bureau Veritas);
- einen Nachweis für die Zahlung der Kosten an die Klassifikationsgesellschaft;
- einen Nachweis für den Verlust, den Diebstahl oder die Zerstörung (Pflicht, wenn ein Duplikat beantragt wird).
Gültigkeit und Erneuerung
Der Eichschein ist höchstens 15 Jahre gültig (10 Jahre bei Schiffen, die Gefahrgut transportieren), kann aber unter den gleichen Bedingungen wie bei der Erstausstellung verlängert werden.
Das Binnenschiffszeugnis ist höchstens 10 Jahre gültig (5 Jahre bei Passagierschiffen und Schiffen, die Gefahrgut transportieren). Es muss vor dem Ablaufdatum verlängert werden. Es wird vom Minister auf der Grundlage der Bescheinigung der vollständigen Übereinstimmung mit der EU-Rechtsprechung erneuert, die von einer auf europäischer Ebene anerkannten Klassifikationsgesellschaft nach ihrer Untersuchung ausgestellt wird.
Die Zulassungsbescheinigung muss spätestens alle 5 Jahre erneuert werden, vorbehaltlich einer Verlängerung für ein Jahr. Sie wird vom Minister auf der Grundlage der Bescheinigung der vollständigen Übereinstimmung mit der EU-Rechtsprechung erneuert, die von einer auf europäischer Ebene anerkannten Klassifikationsgesellschaft nach ihrer periodischen Untersuchung ausgestellt wird.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Abteilung Binnenschifffahrt und Logistik
- Adresse:
-
4, place de l’Europe
L-1499
Luxemburg
L-2940 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 400
- E-Mail:
- inlandnavigation@mmtp.etat.lu
- Website:
- https://mmtp.gouvernement.lu/de.html
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Publikationen
Pdf • 12,57 Mo
Rechtsgrundlagen
-
Directive (UE) 2016/1629 du Parlement européen et du Conseil du 14 septembre 2016
établissant les prescriptions techniques applicables aux bateaux de navigation intérieure
-
Loi du 26 novembre 1981
portant approbation de la Convention relative au jaugeage des bateaux de navigation intérieure, faite à Genève, le 15 février 1966
-
Arrêté grand-ducal du 1er avril 2017
portant modification du règlement annexé à l'Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures (ADN), fait à Genève, le 26 mai 2000
-
Arrêté grand-ducal du 7 mars 2019
portant publication de l'Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures (ADN), fait à Genève, le 26 mai 2000, y compris le Règlement annexé, en vigueur le 1er janvier 2019
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