Erteilung von Schiffszeugnissen im Bereich der Binnenschifffahrt
Zum letzten Mal aktualisiert am
Die Abteilung Binnenschifffahrt und Logistik (Service Navigation intérieure et logistique) des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten stellt Binnenschiffen folgende Bescheinigungen aus:
- Eichschein;
- Binnenschiffszeugnis.
Zudem ist diese Abteilung für die Anerkennung ausländischer Eichscheine zuständig.
Betroffene Personen
Eigentümer von in Luxemburg registrierten oder im Registrierungsverfahren befindlichen Schiffen müssen einen Antrag auf Erteilung bzw. Anerkennung eines Eichscheins stellen.
Eigentümer von Passagierschiffen, schwimmendem Gerät und Schiffen, die auf europäischen Wasserstraßen verkehren, müssen einen Antrag auf Erteilung eines Binnenschiffszeugnisses stellen.
Eigentümer von Schiffen, die Gefahrgut befördern, müssen einen Antrag auf Erteilung einer Zulassungsbescheinigung stellen.
Voraussetzungen
ENI-Nummer
Bei Bedarf können Sie per E-Mail an folgende Adresse die Zuweisung einer ENI-Nummer beantragen: inlandnavigation@mmtp.etat.lu.
- Eichschein
- Binnenschiffszeugnis
Der Eichschein muss vor der Registrierung eines Schiffs besorgt werden.
Freizeitboote mit einer Rumpflänge von weniger als 15 m müssen nicht geeicht werden.
Das Binnenschiffszeugnis ist obligatorisch für Passagierschiffe, schwimmendes Gerät und Schiffe, die auf europäischen Wasserstraßen verkehren und:
- deren Rumpflänge 20 m oder mehr beträgt; oder
- deren Produkt aus Länge x Breite x Tiefgang 100 m3 oder mehr ergibt.
Kosten
Binnenschiffszeugnis
Die Gebühr für ein Binnenschiffszeugnis beträgt:
- 200 Euro für die Ausstellung eines endgültigen Binnenschiffszeugnisses;
- 100 Euro für die Ausstellung eines vorläufigen Binnenschiffszeugnisses;
- 50 Euro für den Ersatz oder die Änderung eines Binnenschiffszeugnisses.
Vorgehensweise und Details
- Eichschein
- Binnenschiffszeugnis
Antragstellung
Die Eichung wird von zugelassenen Klassifikationsgesellschaften und Sachverständigen durchgeführt.
Im Falle von Passagierschiffen ist ein Eichschein über die vereinfachte Eichung (auch einfache Vermessung genannt) zulässig. Der Eichschein kann durch ein gültiges Binnenschiffszeugnis oder ein gültiges Rheinschiffsattest ersetzt werden.
Ihren Antrag auf Erteilung eines luxemburgischen Eichscheins müssen Sie per E-Mail an folgende Adresse richten: inlandnavigation@mmtp.etat.lu.
Zwecks Anerkennung des nicht luxemburgischen Eichscheins müssen Sie:
- ein Formular über die Verwaltung des Schiffs (Formular F0) einreichen; und
- einen Nachweis dafür erbringen, dass ein wesentlicher Teil der Verwaltung des Schiffs in Luxemburg erfolgt.
Ihren Antrag auf Erteilung eines Eichscheins können Sie per formloses Schreiben oder per E-Mail an die Abteilung Binnenschifffahrt und Logistik senden: inlandnavigation@mmtp.etat.lu.
Für die Anerkennung von ausländischen Eichscheinen ist die Abteilung Binnenschifffahrt und Logistik zuständig. Sie müssen Ihren Antrag per E-Mail an die folgende Adresse richten: inlandnavigation@mmtp.etat.lu.
Belege
Um den Eichschein anerkennen zu lassen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- den Eichschein;
- eine Kopie der Ausrüsterbescheinigung (obligatorisch, wenn es keinen Heimatort gibt);
- einen Nachweis über den Heimatort (obligatorisch, wenn es keine Ausrüsterbescheinigung gibt).
Gültigkeit und Erneuerung
Der Eichschein ist höchstens 15 Jahre gültig (10 Jahre bei Schiffen, die Gefahrgut transportieren), kann aber unter den gleichen Bedingungen wie bei seiner ursprünglichen Erteilung verlängert werden.
Antragstellung
Sie müssen Ihren Antrag anhand des Formulars F1 und zusammen mit den erforderlichen Belegen bei der Abteilung Binnenschifffahrt und Logistik einreichen. Daraufhin wird eine Untersuchungskommission einberufen, die dann eine Stellungnahme abgibt.
In Erwartung des endgültigen Binnenschiffszeugnisses kann ein vorläufiges Binnenschiffszeugnis beantragt werden.
Rheinschiffsatteste werden automatisch als Binnenschiffszeugnisse für die Moselschifffahrt anerkannt.
Belege
Ihrem Antrag auf Erteilung eines Binnenschiffszeugnisses müssen Sie beifügen:
- eine Kopie des Schiffsattests/Binnenschiffszeugnisses (obligatorisch bei Änderungen);
- eine Kopie des Eichscheins;
- eine Kopie des Bau-/Kaufvertrags oder der Rechnung oder des Katasterauszugs (Neubau);
- eine Konformitätsbescheinigung einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft. Das Binnenschiffszeugnis wird dann ohne zusätzliche Untersuchung des Schiffs auf Stellungnahme der Untersuchungskommission ausgestellt;
- einen Nachweis über Verlust/Diebstahl/Zerstörung (obligatorisch bei Ausstellung eines Duplikats);
- einen Nachweis über die Zahlung der Gebühren an die Klassifikationsgesellschaft.
Gültigkeit und Erneuerung
Das Binnenschiffszeugnis ist höchstens 10 Jahre gültig (5 Jahre bei Passagierschiffen und Schiffen, die Gefahrgut transportieren). Das Zeugnis muss vor dem Ablaufdatum verlängert werden. Es wird vom Minister auf der Grundlage der Bescheinigung der vollständigen Übereinstimmung mit den europäischen Vorschriften erneuert, die von einer auf europäischer Ebene anerkannten Klassifikationsgesellschaft nach einer Untersuchung ausgestellt wird.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Abteilung Binnenschifffahrt und Logistik
- Adresse:
-
4, place de l’Europe
L-1499
Luxemburg
L-2940 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 400
- E-Mail:
- inlandnavigation@mmtp.etat.lu
- Website:
- https://mmtp.gouvernement.lu/de.html
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Publikationen
Pdf • 12,57 Mo
Rechtsgrundlagen
-
Directive (UE) 2016/1629 du Parlement européen et du Conseil du 14 septembre 2016
établissant les prescriptions techniques applicables aux bateaux de navigation intérieure
-
Loi du 26 novembre 1981
portant approbation de la Convention relative au jaugeage des bateaux de navigation intérieure, faite à Genève, le 15 février 1966
-
Loi du 1er mars 2019
a) fixant les prescriptions techniques des bateaux de navigation intérieure b) modifiant la loi du 28 juillet 1973 portant création d’un service de la navigation et c) modifiant la loi du 23 décembre 2016 concernant la gestion du domaine public fluvial
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