Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen
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Zusammenfassung:
Kleinfahrzeuge, die auf Fließ- und Stillgewässern verkehren, müssen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, das bei der Schifffahrtsabteilung (Service de la navigation) zu beantragen ist.
Betroffene Personen: Eigentümer und Miteigentümer von Kleinfahrzeugen.
Kosten: Anträge auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens und auf Erhalt einer Verlängerung oder eines Duplikats des Schiffsbriefs kosten 12 Euro.
Jedes Kleinfahrzeug, das auf den Fließ- und Stillgewässern Luxemburgs verkehrt oder niedergelassen ist, muss mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein.
Sie müssen diese Kennzeichnung bei der Schifffahrtsabteilung beantragen. Diese führt ein Register, in dem die amtlichen Kennzeichen aufgeführt sind, die Kleinfahrzeugen zugeteilt wurden.
Betroffene Personen
Eigentümer und Miteigentümer von Kleinfahrzeugen (sowohl natürliche als auch juristische Personen) mit:
- Wohnsitz; oder
- fester Niederlassung; oder
- Gesellschaftssitz;
in Luxemburg.
Eigentümer und Miteigentümer von Freizeitbooten und -schiffen sind nicht betroffen.
Voraussetzungen
Um die Kennzeichnung Ihres Kleinfahrzeugs zu erhalten, darf dieses nicht:
- länger als 20 Meter sein;
- eine Verdrängung von mehr als 20 metrischen Tonnen haben (mit Ausnahme von Schleppern, Schubschiffen, Fahrgastschiffen und Fähren);
- im Ausland eingetragen sein.
Das amtliche Kennzeichen:
- gilt nur auf den Fließ- und Stillgewässern und nicht auf den Meeresgewässern;
- muss mindestens 10 cm hoch und am Bug an beiden Seiten des Kleinfahrzeugs angebracht sein. Es muss in heller Farbe auf dunklem Hintergrund oder in dunkler Farbe auf hellem Hintergrund geschrieben sein.
Kosten
Sie müssen eine Abgabe von 12 Euro zahlen für einen Antrag auf:
- Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens;
- Erhalt einer Verlängerung oder eines Duplikats des Schiffsbriefs.
Die Gebühr ist bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) durch den Kauf einer Gebührenmarke zu entrichten. Diese muss auf dem Antrag angebracht werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie müssen das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular an die Schifffahrtsabteilung richten.
Auf dem Antrag müssen Sie Folgendes angeben:
- Ihre(n) Namen und Vornamen;
- Ihre Staatsangehörigkeit;
- Ihren Wohnsitz.
Die Schifffahrtsabteilung führt ein Register zu folgenden Zwecken:
- Verwaltung der amtlichen Kennzeichen, die Kleinfahrzeugen zwecks Kennzeichnung zugeteilt wurden;
- Sicherstellung der administrativen Weiterbearbeitung.
Die Kleinfahrzeuge werden mit folgenden Angaben eingetragen:
- amtliches Kennzeichen und laufende Nummer;
- Name(n), Vorname(n), Beruf, Geburtsdatum und -ort, Domizil oder Wohnsitz des bzw. der Eigentümer oder Halter. Wenn es sich um eine juristische Person handelt: Name, Gesellschaftssitz, Adresse der Niederlassung sowie Name(n), Vorname(n), Domizil und Wohnsitz der Personen, die ermächtigt sind, für die juristische Person Verpflichtungen einzugehen;
- technische Merkmale der Kleinfahrzeuge;
- Daten der Zuteilung, der Erneuerung oder der Verlängerung der amtlichen Kennzeichnung.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag folgende Belege beifügen:
- Haftpflichtversicherungsschein;
- Eigentumstitel (nur bei Erstbeantragung einer Kennzeichnung);
- Schiffsbrief (nur bei Erneuerung oder Verlängerung des Schiffsbriefs);
- offizielle Anzeige des Diebstahls, des Verlusts oder der Zerstörung des Schiffsbriefs (nur bei Beantragung eines Duplikats des Schiffsbriefs);
- Kopie der Satzung, wenn der Eigentümer oder Halter des Kleinfahrzeugs eine juristische Person ist.
Gültigkeit
Der Schiffsbrief eines Kleinfahrzeugs hat eine Gültigkeit von 5 Jahren (in einigen Sonderfällen ist er weniger als 5 Jahre gültig).
Erneuerung
Sie müssen Ihren Antrag auf Erneuerung anhand des Standardformulars samt den erforderlichen Belegen an die Schifffahrtsabteilung richten.
Verlust
Bei Verlust des Schiffsbriefs müssen Sie das Formular „Déclaration officielle de perte de certificat d’identification“ [Offizielle Anzeige des Verlusts des Schiffsbriefs] ausfüllen und der Schifffahrtsabteilung zukommen lassen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Schifffahrtsabteilung
- Adresse:
- 36, rue de Machtum L-6753 Grevenmacher Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 75 00 48 0
- Fax:
- (+352) 75 88 22
- E-Mail:
- service.navigation@sn.etat.lu
- Website:
- http://www.service-navigation.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 23 décembre 2016
concernant la gestion du domaine public fluvial
-
Règlement grand-ducal du 9 octobre 2017
relatif à la procédure d'autorisation harmonisée en matière d'occupation et d'utilisation privative et privilégiée du domaine public fluvial et arrêtant des prescriptions types minimales
-
Règlement grand-ducal modifié du 29 août 2017
déterminant le montant et la perception des taxes et redevances relatives à l’utilisation du domaine public fluvial
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