Vergleich – Kapitalgesellschaften
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Jede Art der Kapitalgesellschaft weist insbesondere auf Ebene der Formalitäten zur Gesellschaftsgründung, der Gesellschafter, der Verwaltung und der steuerlichen Aspekte spezifische Eigenschaften auf.
All diese Aspekte müssen bei der Wahl der für das Unternehmensvorhaben angemessensten Rechtsform berücksichtigt werden.
Die Wahl der Rechtsform erfordert eine Analyse von Fall zu Fall, für welche auf die Erfahrung von Fachkräften in Sachen Unternehmensgründung/-übernahme zurückgegriffen werden kann.
Betroffene Personen
Die Kapitalgesellschaft hat keinen persönlichen Charakter und stützt sich hauptsächlich auf das von den Gesellschaftern eingebrachte Kapital, dies unabhängig von deren persönlichen, moralischen oder kaufmännischen Fähigkeiten.
Die Gesellschaftsanteile sind frei abtretbar und die Haftung der Gesellschafter ist in der Regel auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt.
Die Société à responsabilité limitée (SARL) ist eine „hybride“ Gesellschaft, die gleichzeitig:
- aufgrund der beschränkten finanziellen Haftung der Gesellschafter in Höhe ihrer Einlagen in das Gesellschaftskapital zu den Kapitalgesellschaften zählt;
- und aufgrund der begrenzten Anzahl ihrer Gesellschafter und des strengen Rahmens bezüglich der Modalitäten für die Abtretung der Gesellschaftsanteile zu den Personengesellschaften zählt.
Vorgehensweise und Details
Gesellschaftsgründung
Société anonyme |
Société européenne |
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Gründungsurkunde | Vollständig veröffentlichte notarielle Urkunde |
Vollständig in der elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen (Recueil électronique des sociétés et associations - RESA) und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte notarielle Urkunde |
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Rechtspersönlichkeit | Die Rechtspersönlichkeit jeder Kapitalgesellschaft unterscheidet sich von der ihrer Gesellschafter. |
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Vermögen | Eine Kapitalgesellschaft verfügt über ein eigenes Vermögen. |
Kapital
SARL |
SCA |
SA |
SE |
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Bedingungen | Mindestens 12.000 Euro, vollständig gezeichnet und verfügbar |
Mindestens 30.000 Euro, vollständig gezeichnet, wovon ¼ bei der Gründung verfügbar werden |
Mindestens 120.000 Euro, vollständig gezeichnet, wovon ¼ bei der Gründung verfügbar werden |
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Einlagen | Geld- oder Sacheinlagen (Wertfeststellung durch einen Wirtschaftsprüfer, außer bei SARL) Dienstleistungseinlagen gelten in der Regel nicht als Gesellschaftskapital, können aber bei SA oder SARL in der Satzung festgehalten und vergütet werden. |
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Gesellschaftsanteile | Namensanteile, unter strengen Bedingungen abtretbar |
Frei abtretbare Namens- oder Inhaberaktien/-obligationen oder dematerialisierte Wertpapiere |
Gesellschafter
SARL |
SCA |
SA |
SE |
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Anzahl der Gesellschafter | von 1 bis 100 |
ab 2 (ein Kommanditist und ein Komplementär) |
Ab 1 |
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Finanzielle Haftung | Auf die Höhe der Einlagen beschränkte Haftung |
Beschränkte Haftung für den Kommanditist aber unbeschränkt für den Komplementär |
Auf die Höhe der Einlagen beschränkte Haftung |
Organe und Verwaltung
SARL |
SCA |
SA |
SE |
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Entscheidungsorgane | Hauptversammlung + Geschäftsführe oder Geschäftsführerrats |
Hauptversammlung |
Hauptversammlung und Verwaltungsrat oder Hauptversammlung, Direktorium und Aufsichtsrat |
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Vorgeschriebene Überwachung und Prüfung der Abschlüsse | Rechnungsprüfer (Commissaire aux comptes) bei SARL mit mehr als 60 Gesellschaftern Entsprechend bestimmten Größenkriterien Pflicht, einen externen Wirtschaftsprüfer zu bestellen |
Rechnungsprüfer oder zugelassenen Wirtschaftsprüfer Entsprechend bestimmten Größenkriterien Pflicht, einen externen Wirtschaftsprüfer zu bestellen |
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Buchhaltungstechnische und finanzielle Informationen | Hinterlegung der Jahresabschlüsse im Handels- und Firmenregister (RCS) |
Steuern
SARL |
SCA |
SA |
SE |
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Steuerpflicht | Die Gesellschaft wird hinsichtlich der Einkünfte des Unternehmens besteuert: die Aktionäre/Gesellschafter sind nur im Moment der Ausschüttung des Gewinns steuerpflichtig. Man spricht hierbei von einer Dividendenausschüttung mit Anwendung des Quellensteuerabzugs: Steuersatz von 15 %, günstigerer Steuersatz ausgenommen (Abkommen, Richtlinie zu Mutter- und Tochtergesellschaften usw.) |
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Steuern | Die Dividendenausschüttungen unterliegen einem speziellen Quellensteuerabzug. |
Übereinstimmung mit den Rechtsformen in Deutschland und im angelsächsischen Raum
Es sei angemerkt, dass die untenstehenden Gesellschaftsformen nicht eins zu eins übereinstimmen. Es handelt sich lediglich um diejenigen, die die meisten Ähnlichkeiten mit den Gesellschaften luxemburgischen Rechts aufweisen.
|
Société à responsabilité limitée (SARL) |
Société en commandite par actions (SCA) |
Société anonyme |
Société européenne |
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Deutschland |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) |
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) |
Aktiengesellschaft (AG) |
Europäische Gesellschaft (Societas europaea - SE) |
Vereinigte Staaten |
Limited Liability |
Limited Liability Partnership (LLP) |
Corporation (Corp.), Incorporated (Inc.) |
N/A |
Großbritannien |
Private Limited Company |
Limited Liability Partnership (LLP) |
Public Limited |
European Company (Societas europaea, SE) |
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
- Sociétés et associations – Recueil de législation
-
Loi modifiée du 10 août 1915
concernant les sociétés commerciales
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