Antrag auf Teilnahme an den theoretischen Prüfungen zum Erhalt einer Piloten- oder Fallschirmsprunglizenz

Zum letzten Mal aktualisiert am

Um eine Piloten- oder Fallschirmsprunglizenz zu erhalten, muss sich der Bewerber bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l'aviation civile - DAC) für die theoretischen Prüfungen anmelden.

Zielgruppe

Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, kann an einer theoretischen Prüfung teilnehmen, die Folgendes betrifft:

  • Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (LAPL);
  • Privatpilotenlizenz (PPL);
  • Ballonpilotenlizenz (BPL);
  • Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL);
  • Fluginstrumente (IR);
  • Lizenz für Berufspiloten (CPL);
  • Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL);
  • Ultraleichtflugzeuge oder Fallschirmspringer.

Voraussetzungen

Um sich für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse anzumelden, muss der Bewerber:

  • die entsprechende theoretische Ausbildung abgeschlossen haben; und
  • eine Empfehlung der für seine Ausbildung zuständigen zugelassenen Ausbildungsorganisation erhalten haben.

Fristen

Die Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse muss der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) mindestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin per E-Mail oder Post zugehen.

Kosten

Die Anmeldung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr ist auf das Konto von ALSA S.A. zu überweisen, wobei der Überweisungszweck entsprechend der nachstehenden Tabelle zu verwenden ist.

Kontoinhaber: Luxembourg Aviation Safety Agency (ALSA S.A.)
Bankkonto: IBAN LU77 0019 3655 1997 3000 (BIC: BCEELULL)
Überweisungszweck: „Anmeldung für xxx – Referenznummer: xx“ (unter Verwendung der Bezeichnung und der Referenznummer entsprechend der nachstehenden Tabelle)

Vorgang Referenznummer Geschuldeter Betrag (in Euro)
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse für Fallschirmspringer – Erstmalige Teilnahme 2(1)al.1 122
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse für Fallschirmspringer – Erneute Teilnahme 2(1)al.2 90
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse für Fallschirmsprunglehrer 2(2) 313
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse über Ultraleichtflugzeuge – Erstmalige Teilnahme 3(1)al.1 122
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse über Ultraleichtflugzeuge – Erneute Teilnahme 3(1)al.2 90
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse für UL-Lehrberechtigte 3(2) 313
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse im Bereich Sprechfunk UL 3(3) 122
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse für eine LAPL – Erstmalige Teilnahme 8(1)al.1 122
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse für eine LAPL – Erneute Teilnahme 8(1)al.2 71
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse für eine PPL/SPL/BPL – Erstmalige Teilnahme 9(1)al.1 122
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse für eine PPL/SPL/BPL – Erneute Teilnahme 9(1)al.2 71
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse für eine CPL – Erstmalige Teilnahme 10(1)al.1 313
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse für eine CPL – Erneute Teilnahme 10(1)al.2 186
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse für eine ATPL – Erstmalige Teilnahme 12(1)al.1 473
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse für eine ATPL – Erneute Teilnahme 12(1)al.2 249
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse für eine IR – Erstmalige Teilnahme 13(1)al.1 217
Anmeldung für eine Prüfung der theoretischen Kenntnisse für eine IR – Erneute Teilnahme 13(1)al.2 154

Vorgehensweise und Details

Der Bewerber muss sich anmelden, indem er das entsprechende Formular an die DAC schickt:

Der Bewerber muss die gewünschten Kategorien oder die erforderliche(n) Berechtigung(en) angeben.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde

  • Zivilluftfahrtbehörde
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Senningerberg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
    Weiter zur Internetseite von : https://dac.gouvernement.lu/en.html
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.30 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr

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