Erwerb einer Bescheinigung für Flugbegleiter, die an der gewerbsmäßigen Beförderung im Luftverkehr mitwirken
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Jeder Flugbegleiter, der an der gewerbsmäßigen Beförderung im Luftverkehr mitwirkt, muss im Besitz einer Flugbegleiterbescheinigung sein.
Betroffene Personen
Alle Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen und eine Flugbegleiterbescheinigung erwerben möchten.
Voraussetzungen
Um eine Flugbegleiterbescheinigung zu erhalten, muss der Bewerber:
- mindestens 18 Jahre alt sein; und
- die in Teil-CC Teilabschnitt TRA der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 beschriebene Ausbildung bei einer ordnungsgemäß von der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) zertifizierten Schule absolviert und die entsprechende Prüfung bestanden haben.
Kosten
Der Bewerber muss den Betrag von 71 Euro per Banküberweisung auf das Konto von ALSA S.A. entrichten.
Kontoinhaber: Luxembourg Aviation Safety Agency (ALSA S.A.)
Bankkonto: IBAN LU77 0019 3655 1997 3000 (BIC: BCEELULL)
Überweisungszweck: „Referenznummer: 19“
Ein Duplikat einer Flugbegleiterbescheinigung ist gegen eine Gebühr von 26 Euro erhältlich.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
In Luxemburg ist die DAC für die Ausstellung der Flugbegleiterbescheinigungen zuständig.
Derzeit stellt die DAC Flugbegleiterbescheinigungen nur für Bewerber aus, die ihre Ausbildung in einer von der DAC zertifizierten Einrichtung gemäß Anhang V Teilabschnitt TRA der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 abgeschlossen haben.
Die Bewerber müssen ihre Bewerbung per Post oder per E-Mail unter Verwendung des entsprechenden Formulars (DAC-LIC 601-01) einreichen.
Belege
Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:
- Nachweis für die Ausbildung;
- Tauglichkeitszeugnis;
- Nachweis für die bestandene Abschlussprüfung;
- Zahlungsbeleg.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
- Adresse:
-
4, rue Lou Hemmer
L-1748
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 283 / L-2012
- Telefon:
- (+352) 247 74 900
- Fax:
- (+352) 46 77 90
- E-Mail:
- info@dac.gouvernement.lu
- Website:
- https://dac.gouvernement.lu/en.html
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.30 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Direction de l'aviation civile (DAC)
Site web
-
Taxes and fees: price list (PDF)
on the website of the Directorate of Civil Aviation (DAC)
Rechtsgrundlagen
-
Règlement (UE) 1178/2011 de la Commission du 3 novembre 2011
établissant des règles techniques et des procédures administratives applicables au personnel Navigant
-
Règlement grand-ducal du 1er août 2018
instituant la perception de taxes et de redevances relatives aux licences, qualifications et reconnaissance de licences du personnel de conduite d’aéronefs et du personnel de maintenance d’aéronefs
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