Erwerb einer Bescheinigung für Flugbegleiter, die an der gewerbsmäßigen Beförderung im Luftverkehr mitwirken

Zum letzten Mal aktualisiert am

Jeder Flugbegleiter, der an der gewerbsmäßigen Beförderung im Luftverkehr mitwirkt, muss im Besitz einer Flugbegleiterbescheinigung sein.

Zielgruppe

Alle Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen und eine Flugbegleiterbescheinigung erwerben möchten.

Voraussetzungen

Um eine Flugbegleiterbescheinigung zu erhalten, muss der Bewerber:

  • mindestens 18 Jahre alt sein; und
  • die in Teil-CC Teilabschnitt TRA der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 beschriebene Ausbildung bei einer ordnungsgemäß von der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) zertifizierten Schule absolviert und die entsprechende Prüfung bestanden haben.

Kosten

Der Bewerber muss den Betrag von 71 Euro per Banküberweisung auf das Konto von ALSA S.A. entrichten.

Kontoinhaber: Luxembourg Aviation Safety Agency (ALSA S.A.)
Bankkonto: IBAN LU77 0019 3655 1997 3000 (BIC: BCEELULL)
Überweisungszweck: „Referenznummer: 19“

Ein Duplikat einer Flugbegleiterbescheinigung ist gegen eine Gebühr von 26 Euro erhältlich.
 

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

In Luxemburg ist die DAC für die Ausstellung der Flugbegleiterbescheinigungen zuständig.

Derzeit stellt die DAC Flugbegleiterbescheinigungen nur für Bewerber aus, die ihre Ausbildung in einer von der DAC zertifizierten Einrichtung gemäß Anhang V Teilabschnitt TRA der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 abgeschlossen haben.

Die Bewerber müssen ihre Bewerbung per Post oder per E-Mail unter Verwendung des entsprechenden Formulars (DAC-LIC 601-01) einreichen.

Belege

Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:

  • Nachweis für die Ausbildung;
  • Tauglichkeitszeugnis;
  • Nachweis für die bestandene Abschlussprüfung;
  • Zahlungsbeleg.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde (DAC)

  • Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012
    Weiter zur Internetseite von : https://dac.gouvernement.lu/en.html
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.30 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Öffnungszeiten: 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr

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