Weitere Berechtigungen (EASA Teil-FCL/BFCL/SFCL)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Ein Pilot, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann bei der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) folgende Berechtigungen beantragen:

  • Kunstflug;
  • Schleppen von Segelflugzeugen;
  • Schleppen von Bannern;
  • Nachtflug;
  • Fesselaufstieg;
  • gewerblicher Flugbetrieb.

Zielgruppe

Alle Bewerber, die Inhaber einer Lizenz sind und weitere Berechtigungen beantragen möchten, die in Teil-FCL, SFCL und BFCL der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, beziehungsweise der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 oder der Verordnung (EU) 2018/395 vorgesehen sind.

Voraussetzungen

Um eine weitere Berechtigung zu erhalten, muss der Bewerber Inhaber einer Lizenz sein, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 oder der Verordnung (EU) 2018/395 ausgestellt wurde.

Die Bedingungen für den Erhalt weiterer Berechtigungen sind dargelegt in:

Für weitere Auskünfte kann sich der Bewerber an die DAC wenden.

Kosten

Der Bewerber muss die entsprechenden Gebühren per Banküberweisung auf das Konto von ALSA S.A. überweisen, wobei der Überweisungszweck entsprechend der nachstehenden Tabelle zu verwenden ist.

Kontoinhaber: Luxembourg Aviation Safety Agency (ALSA S.A.)
Bankkonto: IBAN LU77 0019 3655 1997 3000 (BIC: BCEELULL)
Überweisungszweck: „xx – xx“ (unter Verwendung der Referenznummer des Vorgangs entsprechend der nachstehenden Tabelle)

Vorgang

Referenznummer

Geschuldeter Betrag

Ausweitung auf Fesselaufstieg

8(5)

122 Euro

Erteilung einer Kunstflugberechtigung

16(1)

122 Euro

Erteilung einer Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern

16(2)

122 Euro

Erteilung einer Nachtflugberechtigung

16(3)

122 Euro

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Bewerber muss das Formular für die beantragte weitere Berechtigung per Post oder E-Mail an die Zivilluftfahrtbehörde (DAC) richten.

Belege

Der Antragsteller muss folgende Belege beifügen:

  • sämtliche Belege betreffend die beantragte weitere Berechtigung;
  • den Beleg über die Entrichtung der Gebühr.

Für weitere Auskünfte kann sich der Bewerber an die DAC wenden.

Online-Dienste und Formulare

Zum Download bereitgestellte Formulare

Flugzeug

Hubschrauber

Ballon

Segelflugzeug

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde

  • Zivilluftfahrtbehörde

    Adresse:
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Senningerberg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Luftfahrt

Links

Weitere Informationen

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