Zivilluftfahrtbehörde
Die Aufgabe der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l'aviation civile - DAC) besteht insbesondere darin:
- für die Sicherheit sämtlicher ziviler Luftfahrtaktivitäten in Luxemburg zu sorgen, indem sie diesbezügliche Sondervorschriften erlässt und auf deren Einhaltung seitens aller Akteure der Luftfahrt achtet;
- die Vorschriften in Sachen Luftfahrt im Einklang mit den internationalen Vorschriften auszuarbeiten und zu aktualisieren;
- das Melderegister der Luftfahrzeuge zu verwalten;
- die Anträge auf Betriebsgenehmigungen und Bescheinigungen als Luftfrachtführer zu prüfen;
- unbeschadet der ministeriellen Zuständigkeiten, Lizenzen, Bescheinigungen, Zulassungen, Zustimmungen und alle sonstigen laut den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften erforderlichen Genehmigungen auszustellen und auf deren Einhaltung zu achten;
- auf die Einhaltung und Verbesserung des Sicherheitsniveaus im Bereich des Luftverkehrs im Einklang mit den nationalen und internationalen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften zu achten;
- als Verwaltungsstelle die Verwaltung und das Management der Flughafeninfrastrukturen sowie die Koordination und die Überwachung der Aktivitäten der einzelnen Akteure am Flughafen zu übernehmen;
- die Entwicklung der Zivilluftfahrt zu fördern, zu koordinieren und zu beaufsichtigen.
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Zivilluftfahrtbehörde
- Adresse:
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4, rue Lou Hemmer
L-1748
Senningerberg
Luxemburg
Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 74 900
- Fax:
- (+352) 46 77 90
- E-Mail:
- civilair@av.etat.lu
- Website:
- https://dac.gouvernement.lu/fr.html
Geschlossen ⋅ Öffnet um 13.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
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