Antrag auf Erwerb oder erneute Gültigerklärung einer Ultraleichtflugzeug-Pilotenlizenz oder einer Fallschirmsprunglizenz

Zum letzten Mal aktualisiert am

Dieser Vorgang beschreibt das Verfahren zum Erwerb oder zur erneuten Gültigerklärung einer Ultraleichtflugzeug-Pilotenlizenz (UL-Pilotenlizenz) oder einer Fallschirmsprunglizenz.

Was die entsprechenden Prüfungen der theoretischen Kenntnisse angeht, verweisen wir auf folgenden Text: Antrag auf Teilnahme an den Prüfungen der theoretischen Kenntnisse und an den Prüfungen der Sprachkenntnisse zum Erhalt einer Piloten- oder Fallschirmsprunglizenz.

Zielgruppe

Jeder, der eine UL-Pilotenlizenz oder eine Fallschirmsprunglizenz erwerben oder erneut für gültig erklären lassen möchte.

Voraussetzungen

Erwerb einer UL-/Fallschirmsprungtrainingslizenz

Bevor er seine Ausbildung beginnen kann, benötigt der Bewerber auf eine UL-Pilotenlizenz oder eine Fallschirmsprunglizenz eine Trainingslizenz.

Hierzu muss er der DAC das entsprechende Formular zusammen mit folgenden Belegen schicken:

  • Tauglichkeitszeugnis;
  • 3 Passbilder;
  • Kopien des Personalausweises und des Sozialversicherungsausweises;
  • bei minderjährigen Bewerbern: Einverständniserklärung samt Kopie des Personalausweises des Vaters/der Mutter/des Vormunds;
  • Beleg über die Entrichtung der entsprechenden Steuer und Gebühr.

Erneute Gültigerklärung einer UL-/Fallschirmsprungtrainingslizenz

Für die erneute Gültigerklärung einer Trainingslizenz muss der Bewerber Folgendes vorlegen:

  • Trainingslizenz;
  • neues Tauglichkeitszeugnis;
  • Zahlungsbeleg.

Kosten

Die Steuern und Gebühren sind vor der Erbringung der Leistungen zu entrichten. Der Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung ist ein Zahlungsnachweis beizufügen.

Die Zahlung ist auf folgendes Konto vorzunehmen:

Kontoinhaber: Luxembourg Aviation Safety Agency (ALSA S.A.)
Bankkonto: IBAN LU77 0019 3655 1997 3000 (BIC: BCEELULL)
Überweisungszweck: Referenznummer: xx (unter Verwendung der Referenznummer entsprechend der nachstehenden Tabelle)

Vorgang

Referenznummer

Geschuldeter Betrag (in Euro)

Ausstellung einer Trainingslizenz für Fallschirmspringer

2(3)al.1

122

Ausstellung einer Fallschirmsprunglizenz

2(3)al.2

122

Ausstellung einer Fallschirmsprunglehrberechtigung

2(4)

122

Ausstellung einer Trainingslizenz für UL

3(4)al.1

122

Ausstellung einer UL-Lizenz

3(4)al.2

204

Ausstellung eines Sprechfunkzeugnisses (RT) oder einer UL-Lehrberechtigung

3(5)al.1

215

Ausstellung einer weiteren UL-Berechtigung

3(5)al.2

189

Erneute Gültigerklärung einer UL- oder Fallschirmsprunglizenz

5(1)

45

Neuausstellung einer UL- oder Fallschirmsprunglizenz

5(2)

26

 

Beantragt der Bewerber die erneute Ausstellung einer UL-Lizenz, muss er die erneute Ausstellung (26 Euro) und die erneute Gültigerklärung (45 Euro), das heißt insgesamt 71 Euro, bezahlen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Für eine UL-Lizenz oder -Berechtigung

Der Bewerber muss die entsprechende Prüfung der theoretischen Kenntnisse bestanden und die gesetzlich vorgesehene praktische Ausbildung absolviert haben, bevor er sich für die praktische Prüfung im Hinblick auf die Ausstellung einer UL-Lizenz oder -Berechtigung anmelden kann.

Mit seinem Antrag an die Zivilluftfahrtbehörde (DAC) per Post oder per E-Mail muss der Bewerber eine Empfehlung seiner Schule einreichen, in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die DAC fordert den Bewerber in einem Schreiben auf, den angegebenen Prüfer zu kontaktieren, um seine praktische Prüfung zu organisieren.

Der Bewerber muss sich selbst um ein Luftfahrzeug für den Testflug kümmern.

Wenn der Flug aus wetterbedingten oder technischen Gründen verschoben werden muss, müssen der Prüfer und der Bewerber einen neuen Termin vereinbaren.

Für eine Fallschirmsprunglizenz oder -berechtigung

Der Bewerber muss die entsprechende Prüfung der theoretischen Kenntnisse bestanden und die gesetzlich vorgesehene praktische Ausbildung absolviert haben, bevor er die Ausstellung einer Fallschirmsprunglizenz oder -berechtigung beantragen kann.

Der Bewerber muss der DAC sein Antragsformular per Post oder E-Mail zukommen lassen.

Belege

Für eine UL-Lizenz oder -Berechtigung

Der Bewerber muss dem Prüfer zwecks Überprüfung vor dem Flug folgende Dokumente aushändigen:

  • ein gültiges Ausweisdokument;
  • die Pilotenlizenz/Trainingslizenz (gegebenenfalls);
  • ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse Teil-MED oder ein nationales Tauglichkeitszeugnis;
  • das Flugbuch des Piloten;
  • die Bewertungsformulare;
  • im Falle einer Erstausstellung die Bestätigung, dass der Bewerber die für die Berechtigung oder die Lizenz erforderliche theoretische und praktische Ausbildung bestanden hat;
  • den Zahlungsbeleg bezüglich des dem Prüfer und/oder der ALSA geschuldeten Betrags (Kosten und Steuern).

Die Lizenz wird ausgestellt, sobald die DAC das Bewertungsformular der bestandenen praktischen Prüfung erhalten hat.

Für eine Fallschirmsprunglizenz oder -berechtigung

Das Antragsformular ist samt folgenden Belegen bei der DAC einzureichen:

  • Tauglichkeitszeugnis (sofern die Gültigkeit der Trainingslizenz abläuft);
  • gültige Lizenz/Trainingslizenz;
  • die letzten 3 Seiten des Sprungbuchs;
  • Bescheinigung der praktischen Ausbildung;
  • Zahlungsbeleg.

Erneute Gültigerklärung einer Lizenz

Erneute Gültigerklärung einer UL-Lizenz

Das entsprechende Formular ist auszufüllen und samt folgenden Belegen bei der DAC einzureichen:

  • Lizenz;
  • Tauglichkeitszeugnis;
  • die letzten 3 Seiten des Flugbuchs;
  • Zahlungsbeleg.

Erneute Gültigerklärung einer Fallschirmsprunglizenz oder -berechtigung

Das entsprechende Formular ist auszufüllen und samt folgenden Belegen bei der DAC einzureichen:

  • Lizenz;
  • Tauglichkeitszeugnis;
  • die letzten 3 Seiten des Sprungbuchs;
  • Zahlungsbeleg.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde (DAC)

  • Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012
    Weiter zur Internetseite von : https://dac.gouvernement.lu/en.html
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.30 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Öffnungszeiten: 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr

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