Antrag auf Erwerb oder erneute Gültigerklärung einer Ultraleichtflugzeug-Pilotenlizenz oder einer Fallschirmsprunglizenz
Zum letzten Mal aktualisiert am
Dieser Vorgang beschreibt das Verfahren zum Erwerb oder zur erneuten Gültigerklärung einer Ultraleichtflugzeug-Pilotenlizenz (UL-Pilotenlizenz) oder einer Fallschirmsprunglizenz.
Was die entsprechenden Prüfungen der theoretischen Kenntnisse angeht, verweisen wir auf folgenden Text: Antrag auf Teilnahme an den Prüfungen der theoretischen Kenntnisse und an den Prüfungen der Sprachkenntnisse zum Erhalt einer Piloten- oder Fallschirmsprunglizenz.
Betroffene Personen
Jeder, der eine UL-Pilotenlizenz oder eine Fallschirmsprunglizenz erwerben oder erneut für gültig erklären lassen möchte.
Voraussetzungen
Erwerb einer UL-/Fallschirmsprungtrainingslizenz
Bevor er seine Ausbildung beginnen kann, benötigt der Bewerber auf eine UL-Pilotenlizenz oder eine Fallschirmsprunglizenz eine Trainingslizenz.
Hierzu muss er der DAC das entsprechende Formular zusammen mit folgenden Belegen schicken:
- Tauglichkeitszeugnis;
- 3 Passbilder;
- Kopien des Personalausweises und des Sozialversicherungsausweises;
- bei minderjährigen Bewerbern: Einverständniserklärung samt Kopie des Personalausweises des Vaters/der Mutter/des Vormunds;
- Beleg über die Entrichtung der entsprechenden Steuer und Gebühr.
Erneute Gültigerklärung einer UL-/Fallschirmsprungtrainingslizenz
Für die erneute Gültigerklärung einer Trainingslizenz muss der Bewerber Folgendes vorlegen:
- Trainingslizenz;
- neues Tauglichkeitszeugnis;
- Zahlungsbeleg.
Kosten
Die Steuern und Gebühren sind vor der Erbringung der Leistungen zu entrichten. Der Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung ist ein Zahlungsnachweis beizufügen.
Die Zahlung ist auf folgendes Konto vorzunehmen:
Kontoinhaber: Luxembourg Aviation Safety Agency (ALSA S.A.)
Bankkonto: IBAN LU77 0019 3655 1997 3000 (BIC: BCEELULL)
Überweisungszweck: Referenznummer: xx (unter Verwendung der Referenznummer entsprechend der nachstehenden Tabelle)
Vorgang |
Referenznummer |
Geschuldeter Betrag (in Euro) |
Ausstellung einer Trainingslizenz für Fallschirmspringer |
2(3)al.1 |
122 |
Ausstellung einer Fallschirmsprunglizenz |
2(3)al.2 |
122 |
Ausstellung einer Fallschirmsprunglehrberechtigung |
2(4) |
122 |
Ausstellung einer Trainingslizenz für UL |
3(4)al.1 |
122 |
Ausstellung einer UL-Lizenz |
3(4)al.2 |
204 |
Ausstellung eines Sprechfunkzeugnisses (RT) oder einer UL-Lehrberechtigung |
3(5)al.1 |
215 |
Ausstellung einer weiteren UL-Berechtigung |
3(5)al.2 |
189 |
Erneute Gültigerklärung einer UL- oder Fallschirmsprunglizenz |
5(1) |
45 |
Neuausstellung einer UL- oder Fallschirmsprunglizenz |
5(2) |
26 |
Beantragt der Bewerber die erneute Ausstellung einer UL-Lizenz, muss er die erneute Ausstellung (26 Euro) und die erneute Gültigerklärung (45 Euro), das heißt insgesamt 71 Euro, bezahlen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Für eine UL-Lizenz oder -Berechtigung
Der Bewerber muss die entsprechende Prüfung der theoretischen Kenntnisse bestanden und die gesetzlich vorgesehene praktische Ausbildung absolviert haben, bevor er sich für die praktische Prüfung im Hinblick auf die Ausstellung einer UL-Lizenz oder -Berechtigung anmelden kann.
Mit seinem Antrag an die Zivilluftfahrtbehörde (DAC) per Post oder per E-Mail muss der Bewerber eine Empfehlung seiner Schule einreichen, in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die DAC fordert den Bewerber in einem Schreiben auf, den angegebenen Prüfer zu kontaktieren, um seine praktische Prüfung zu organisieren.
Der Bewerber muss sich selbst um ein Luftfahrzeug für den Testflug kümmern.
Wenn der Flug aus wetterbedingten oder technischen Gründen verschoben werden muss, müssen der Prüfer und der Bewerber einen neuen Termin vereinbaren.
Für eine Fallschirmsprunglizenz oder -berechtigung
Der Bewerber muss die entsprechende Prüfung der theoretischen Kenntnisse bestanden und die gesetzlich vorgesehene praktische Ausbildung absolviert haben, bevor er die Ausstellung einer Fallschirmsprunglizenz oder -berechtigung beantragen kann.
Der Bewerber muss der DAC sein Antragsformular per Post oder E-Mail zukommen lassen.
Belege
Für eine UL-Lizenz oder -Berechtigung
Der Bewerber muss dem Prüfer zwecks Überprüfung vor dem Flug folgende Dokumente aushändigen:
- ein gültiges Ausweisdokument;
- die Pilotenlizenz/Trainingslizenz (gegebenenfalls);
- ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse Teil-MED oder ein nationales Tauglichkeitszeugnis;
- das Flugbuch des Piloten;
- die Bewertungsformulare;
- im Falle einer Erstausstellung die Bestätigung, dass der Bewerber die für die Berechtigung oder die Lizenz erforderliche theoretische und praktische Ausbildung bestanden hat;
- den Zahlungsbeleg bezüglich des dem Prüfer und/oder der ALSA geschuldeten Betrags (Kosten und Steuern).
Die Lizenz wird ausgestellt, sobald die DAC das Bewertungsformular der bestandenen praktischen Prüfung erhalten hat.
Für eine Fallschirmsprunglizenz oder -berechtigung
Das Antragsformular ist samt folgenden Belegen bei der DAC einzureichen:
- Tauglichkeitszeugnis (sofern die Gültigkeit der Trainingslizenz abläuft);
- gültige Lizenz/Trainingslizenz;
- die letzten 3 Seiten des Sprungbuchs;
- Bescheinigung der praktischen Ausbildung;
- Zahlungsbeleg.
Erneute Gültigerklärung einer Lizenz
Erneute Gültigerklärung einer UL-Lizenz
Das entsprechende Formular ist auszufüllen und samt folgenden Belegen bei der DAC einzureichen:
- Lizenz;
- Tauglichkeitszeugnis;
- die letzten 3 Seiten des Flugbuchs;
- Zahlungsbeleg.
Erneute Gültigerklärung einer Fallschirmsprunglizenz oder -berechtigung
Das entsprechende Formular ist auszufüllen und samt folgenden Belegen bei der DAC einzureichen:
- Lizenz;
- Tauglichkeitszeugnis;
- die letzten 3 Seiten des Sprungbuchs;
- Zahlungsbeleg.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
- Adresse:
-
4, rue Lou Hemmer
L-1748
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 283 / L-2012
- Telefon:
- (+352) 247 74 900
- Fax:
- (+352) 46 77 90
- E-Mail:
- info@dac.gouvernement.lu
- Website:
- https://dac.gouvernement.lu/en.html
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Direction de l'aviation civile (DAC)
Site web
- Site d'Aeroplume Luxembourg – Club d'aviation ultra-legère
-
Taxes and fees: price list (PDF)
on the website of the Directorate of Civil Aviation (DAC)
Rechtsgrundlagen
-
Règlement grand-ducal du 4 juillet 1990
réglementant les licences et qualifications des parachutistes
-
Règlement grand-ducal du 13 janvier 1993
réglementant les licences et qualifications du personnel de conduite des aéronefs
-
Règlement grand-ducal du 1er août 2018
instituant la perception de taxes et de redevances relatives aux licences, qualifications et reconnaissance de licences du personnel de conduite d’aéronefs et du personnel de maintenance d’aéronefs
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