Antrag auf Übertragung einer Lizenz oder eines Tauglichkeitszeugnisses (EASA Teil-FCL/SFCL/BFCL)
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Ein Pilot kann folgende Übertragungen beantragen:
- Übertragung seiner Lizenz eines Mitgliedstaats der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) nach Luxemburg;
- Übertragung seiner Lizenz aus Luxemburg in einen anderen Mitgliedstaat der EASA;
- Übertragung seiner medizinischen Aufzeichnungen aus einem Mitgliedstaat der EASA nach Luxemburg;
- Übertragung seiner medizinischen Aufzeichnungen aus Luxemburg in einen anderen Mitgliedstaat der EASA.
Betroffene Personen
Jeder Bewerber, der eine Übertragung seiner Lizenz oder seines Tauglichkeitszeugnisses wünscht:
- aus einem Mitgliedstaat der EASA nach Luxemburg; oder
- aus Luxemburg in einen anderen Mitgliedstaat der EASA.
Voraussetzungen
Um die Übertragung zu beantragen, muss der Bewerber:
- bei einer Übertragung nach Luxemburg: im Besitz einer Lizenz oder eines Tauglichkeitszeugnisses sein, die/das von einem Mitgliedstaat der EASA ausgestellt wurde; oder
- bei einer Übertragung in einen anderen Mitgliedstaat der EASA: im Besitz einer gültigen Lizenz oder eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses sein, die/das von der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’aviation civile - DAC) ausgestellt wurde.
Eine Person darf zu keiner Zeit mehr als eine Lizenz pro Luftfahrzeugkategorie besitzen, die in Übereinstimmung mit Teil-FCL/BFCL/SFCL ausgestellt wurde, oder mehr als ein Tauglichkeitszeugnis, das in Übereinstimmung mit Teil-MED der oben genannten Verordnung ausgestellt wurde.
Alle Luftfahrerlaubnisse, die ein Pilot besitzt, müssen von der gleichen zuständigen Behörde ausgestellt worden sein.
Kosten
Die Übertragung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr ist auf das Konto von ALSA S.A. zu überweisen, wobei der Überweisungszweck entsprechend der nachstehenden Tabelle zu verwenden ist.
Kontoinhaber: Luxembourg Aviation Safety Agency (ALSA S.A.)
Bankkonto: IBAN LU77 0019 3655 1997 3000 (BIC: BCEELULL)
Überweisungszweck: „Name des Vorgangs – Referenznummer: xx“ (unter Verwendung der Bezeichnung und der Referenznummer des Vorgangs entsprechend der nachstehenden Tabelle)
Vorgang | Referenznummer | Geschuldeter Betrag (in Euro) |
---|---|---|
Übertragung einer Privatpilotenlizenz (LAPL/PPL/BPL/SPL) nach Luxemburg | 25(1) | 120 |
Übertragung einer Lizenz für Verkehrs- oder Berufspiloten (ATPL/CPL) nach Luxemburg | 25(2) | 176 |
Vorgehensweise und Details
Übertragung einer Lizenz aus einem Mitgliedstaat der EASA nach Luxemburg
Um eine Übertragung zu beantragen, muss der Inhaber das entsprechende Formular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit den darin aufgeführten Unterlagen bei der DAC einreichen, vorzugsweise über den Online-Vorgang auf MyGuichet.lu:
- für Piloten von Flugzeugen und Helikoptern: Formular DAC-LIC 114-2;
- für Piloten von Segelflugzeugen und Ballonen: Formular DAC-LIC 114-3.
Dieser Antrag über MyGuichet.lu kann mit oder ohne Authentifizierung gestellt werden. Für den Vorgang mit Authentifizierung wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis benötigt (eID).
Sie können Ihren Antrag nach wie vor per Post oder E-Mail an lic@av.etat.lu einreichen, müssen in dem Fall allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen.
Vor der Ausstellung einer luxemburgischen Lizenz wendet sich die DAC an die Behörde, die die ausländische Lizenz ausgestellt hat, um deren Echtheit zu überprüfen.
Diplome für Prüfer werden automatisch übertragen, mit Ausnahme des Diploms für „Senior Examiner“.
Übertragung einer Lizenz aus Luxemburg in einen anderen Mitgliedstaat der EASA
Ein Pilot, der seine luxemburgische Lizenz in einen anderen Mitgliedstaat übertragen lassen möchte, muss in diesem Staat einen Antrag stellen.
Die betreffende zuständige Behörde richtet anschließend einen Antrag auf Verifizierung der Lizenz an die DAC.
Übertragung von medizinischen Aufzeichnungen aus einem Mitgliedstaat der EASA nach Luxemburg
Piloten, die ihre medizinischen Aufzeichnungen nach Luxemburg übertragen lassen möchten, müssen das entsprechende Antragsformular ausfüllen (Formular DAC-LIC 114-4) und es der flugmedizinischen Abteilung der Behörde des Mitgliedstaats zukommen lassen, in dem das Tauglichkeitszeugnis ausgestellt wurde.
Übertragung von medizinischen Aufzeichnungen aus Luxemburg in einen anderen Mitgliedstaat der EASA
Piloten, die ihre medizinischen Aufzeichnungen in einen anderen Mitgliedstaat übertragen lassen möchten, müssen das entsprechende Antragsformular ausfüllen (Formular DAC-LIC 114-5) und es per E-Mail der flugmedizinischen Abteilung der DAC zukommen lassen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Zivilluftfahrtbehörde
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
- Adresse:
-
4, rue Lou Hemmer
L-1748
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 283 / L-2012
- Telefon:
- (+352) 247 74 900
- Fax:
- (+352) 46 77 90
- E-Mail:
- info@dac.gouvernement.lu
- Website:
- https://dac.gouvernement.lu/en.html
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Direction de l'aviation civile (DAC)
Site web
-
Taxes and fees: price list (PDF)
on the website of the Directorate of Civil Aviation (DAC)
Rechtsgrundlagen
-
Règlement (UE) 1178/2011 de la Commission du 3 novembre 2011
établissant des règles techniques et des procédures administratives applicables au personnel Navigant
-
Règlement d'exécution (UE) 2018/1976 de la Commission du 14 décembre 2018
établissant des règles détaillées concernant l'exploitation de planeurs
-
Règlement (UE) 2018/395 de la Commission du 13 mars 2018
établissant des règles détaillées concernant l'exploitation de ballons
-
Règlement grand-ducal du 1er août 2018
instituant la perception de taxes et de redevances relatives aux licences, qualifications et reconnaissance de licences du personnel de conduite d’aéronefs et du personnel de maintenance d’aéronefs
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