Beantragung einer erstmaligen Erteilung / erneuten Gültigerklärung / Erneuerung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal (Teil-66 AML)
Dieser Vorgang betrifft die Beantragung einer erstmaligen Erteilung, Änderung und/oder Erneuerung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal Teil-66.
Der Antrag ist bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’aviation civile - DAC) zu stellen.
Zielgruppe
Alle Bewerber, die eine Lizenz für freigabeberechtigtes Personal beantragen, ändern oder erneuern lassen möchten.
Voraussetzungen
Damit der Bewerber die Erteilung einer Lizenz beantragen kann, muss er:
- gegebenenfalls die erforderliche Prüfung der theoretischen Kenntnisse bestanden haben;
- die vom gemäß „Teil-145“ der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission vom 26. November 2014 genehmigten Instandhaltungsbetrieb vorgesehene praktische Ausbildung absolviert haben;
- im Besitz des Empfehlungsschreibens seines gemäß „Teil-145“ genehmigten Instandhaltungsbetriebs sein.
Kosten
Der Bewerber muss die entsprechenden Gebühren entrichten und dabei die in der Tarifliste genannte Referenznummer des Artikels angeben.
Der entsprechende Betrag ist auf das Konto der luxemburgischen Luftsicherheitsagentur (ALSA S.A.) zu überweisen. Dieser Betrag ist nicht rückforderbar, außer auf ordnungsgemäß begründeten Antrag.
Der Antragsteller muss seinem Antrag den Zahlungsbeleg beifügen.
Kontoinhaber: ALSA S.A.
IBAN: LU77 0019 3655 1997 3000
BIC: BCEELULL
Überweisungszweck: Referenznummer der Prüfung (siehe Tabelle)
Vorgang |
Referenznummer |
Geschuldeter Betrag (in Euro) |
Erteilung einer Lizenz |
26-a |
191 |
Änderung/Erneuerung einer Lizenz |
26-b |
81 |
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Bewerber muss das entsprechende Formular per Post oder E-Mail an die Zivilluftfahrtbehörde richten.
Belege
Erstmalige Erteilung einer Lizenz AML Teil-66 ohne Musterberechtigung
Folgende Dokumente sind der DAC vorzulegen:
- Kopie des Personalausweises; und
- Wohnsitzbescheinigung; und
- nach dem 1. August 2012 ausgestellte Anerkennungsurkunde für den Grundlagenlehrgang (EASA-Formblatt 148) oder ein gleichwertiges Dokument; oder
- im Falle eines Bewerbers, der seine Ausbildung in einem von seiner zuständigen Behörde als zuständiger Betrieb oder zuständiges Institut anerkannten Betrieb oder Institut absolviert hat, eine Bescheinigung über die bestandene Ausbildung, die von der DAC akzeptiert wird; oder
- von der DAC ausgestellte Anerkennungsurkunde.
Anforderungen in Bezug auf die praktische Erfahrung:
- Kopie des Nachweishefts über die von der DAC akzeptierte praktische Erfahrung;
- Bestätigungsschreiben des Teil-145-Betriebs.
Die Ausbildungslehrgänge und Prüfungen müssen in den 10 Jahren vor der Beantragung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal oder dem Hinzufügen einer Kategorie oder Unterkategorie zu dieser Lizenz bestanden worden sein.
Änderung mit Vermerk der Musterberechtigung
Folgende Dokumente sind der DAC vorzulegen:
- Kopie des Personalausweises;
- Wohnsitzbescheinigung;
- Kopie der derzeitigen Lizenz für freigabeberechtigtes Personal;
- Anerkennungsurkunde (EASA-Formblatt 149) über den Musterlehrgang und die Musterprüfung;
- für die erste (Unter-)Kategorie der Musterberechtigung: Kopie des Arbeitsbuchs der Ausbildung am Arbeitsplatz (On the Job Training - OJT), das von der DAC akzeptiert wird;
- Bestätigungsschreiben des Teil-145-Betriebs.
Die Ausbildung am Arbeitsplatz muss binnen der 3 Jahre vor der Beantragung der Musterberechtigung begonnen und abgeschlossen worden sein.
Es ist ebenfalls möglich, die Erstbeantragung mit einem Musterberechtigungsvermerk zu kombinieren. In diesem Fall müssen beide Anforderungen erfüllt sein.
Änderung zum Hinzufügen einer (Unter-)Kategorie
Folgende Dokumente sind der DAC vorzulegen:
- Kopie des Personalausweises; und
- Wohnsitzbescheinigung; und
- Kopie der derzeitigen Lizenz für freigabeberechtigtes Personal;
- nach dem 1. August 2012 ausgestellte Anerkennungsurkunde für den Grundlagenlehrgang (EASA-Formblatt 148) oder ein gleichwertiges Dokument; oder
- im Falle eines Bewerbers, der seine Ausbildung in einem von seiner zuständigen Behörde als zuständiger Betrieb oder zuständiges Institut anerkannten Betrieb oder Institut absolviert hat: eine relevante Bescheinigung über die bestandene Ausbildung, die von der DAC akzeptiert wird; oder
- von der DAC ausgestellte Anerkennungsurkunde.
Anforderungen in Bezug auf die praktische Erfahrung:
- Kopie des Nachweishefts über die von der DAC akzeptierte praktische Erfahrung;
- Bestätigungsschreiben des Teil-145-Betriebs.
Die Ausbildungslehrgänge und Prüfungen müssen in den 10 Jahren vor der Beantragung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal oder dem Hinzufügen einer Kategorie oder Unterkategorie zu dieser Lizenz bestanden worden sein.
Erneuerung
Folgende Dokumente sind der DAC vorzulegen:
- Kopie des Personalausweises;
- Wohnsitzbescheinigung;
- Kopie der derzeitigen Lizenz für freigabeberechtigtes Personal.
Formulare/Online-Dienste
Application for initial / amendment of / renewal of PART-66 aircraft maintenance licence (AML) (Form 320-19)
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten
Zivilluftfahrtbehörde (DAC)4, rue Lou Hemmer
L-1748 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 283 / L-2012
Tel. : (+352) 247 74900Fax : (+352) 46 77 90Öffnungszeiten: 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr