Beantragung einer erstmaligen Erteilung / erneuten Gültigerklärung / Erneuerung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal (Teil-66 AML)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Dieser Vorgang betrifft die Beantragung einer erstmaligen Erteilung, Änderung und/oder Erneuerung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal Teil-66.

Der Antrag ist bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’aviation civile - DAC) zu stellen.

Zielgruppe

Alle Bewerber, die eine Lizenz für freigabeberechtigtes Personal beantragen, ändern oder erneuern lassen möchten.

Voraussetzungen

Damit der Bewerber die Erteilung einer Lizenz beantragen kann, muss er:

  • gegebenenfalls die erforderliche Prüfung der theoretischen Kenntnisse bestanden haben;
  • die vom gemäß „Teil-145“ der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission vom 26. November 2014 genehmigten Instandhaltungsbetrieb vorgesehene praktische Ausbildung absolviert haben;
  • im Besitz des Empfehlungsschreibens seines gemäß „Teil-145“ genehmigten Instandhaltungsbetriebs sein.

Kosten

Der Bewerber muss die entsprechenden Gebühren entrichten und dabei die in der Tarifliste genannte Referenznummer des Artikels angeben.

Der entsprechende Betrag ist auf das Konto der luxemburgischen Luftsicherheitsagentur (ALSA S.A.) zu überweisen. Dieser Betrag ist nicht rückforderbar, außer auf ordnungsgemäß begründeten Antrag.

Die antragstellende Person muss ihrem Antrag den Zahlungsbeleg beifügen.

Kontoinhaber: ALSA S.A.
IBAN: LU77 0019 3655 1997 3000
BIC: BCEELULL
Überweisungszweck: Referenznummer der Prüfung (siehe Tabelle)

Vorgang

Referenznummer

Geschuldeter Betrag (in Euro)

Erteilung einer Lizenz

26-a

191

Änderung/Erneuerung einer Lizenz

26-b

81

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Die antragstellende Person muss das entsprechende Formular (das unter „Formulare / Online-Dienste“ verfügbar ist) per Post oder E-Mail an die Zivilluftfahrtbehörde senden.

Belege

Erstmalige Erteilung einer Lizenz AML Teil-66 ohne Musterberechtigung

Folgende Dokumente sind der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) vorzulegen:

  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses;
  • Wohnsitzbescheinigung;
  • Zahlungsnachweis;
  • nach dem 1. August 2012 ausgestellte Anerkennungsurkunde für den Grundlagenlehrgang (EASA-Formblatt 148) oder ein gleichwertiges Dokument; oder
  • Bescheinigung über die bestandene Ausbildung, die von der DAC akzeptiert wird, im Falle eines Bewerbers, der seine Ausbildung in einem von seiner zuständigen Behörde als zuständiger Betrieb oder zuständiges Institut anerkannten Betrieb oder Institut absolviert hat; oder
  • von der DAC ausgestellte Anerkennungsurkunde.

Anforderungen in Bezug auf die praktische Erfahrung:

  • Kopie des Nachweishefts über die von der DAC akzeptierte praktische Erfahrung;
  • Bestätigungsschreiben des Teil-145-Betriebs.

Die Ausbildungslehrgänge und Prüfungen müssen in den 10 Jahren vor der Beantragung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal oder dem Hinzufügen einer Kategorie oder Unterkategorie zu dieser Lizenz bestanden worden sein.

Änderung mit Vermerk der Musterberechtigung

Folgende Dokumente sind der DAC vorzulegen:

  • Wohnsitzbescheinigung (wenn sich die Adresse geändert hat);
  • Zahlungsnachweis;
  • Kopie der derzeitigen Lizenz für freigabeberechtigtes Personal;
  • Anerkennungsurkunde (EASA-Formblatt 149) über den Musterlehrgang und die Musterprüfung;
  • für die erste (Unter-)Kategorie der Musterberechtigung: Kopie des Arbeitsbuchs der Ausbildung am Arbeitsplatz (On the Job Training - OJT), das von der DAC akzeptiert wird;
  • Bestätigungsschreiben des Teil-145-Betriebs.

Die Ausbildung am Arbeitsplatz muss binnen der 3 Jahre vor der Beantragung der Musterberechtigung begonnen und abgeschlossen worden sein.

Es ist ebenfalls möglich, die Erstbeantragung mit einem Musterberechtigungsvermerk zu kombinieren. In diesem Fall müssen beide Anforderungen erfüllt sein.

Änderung zum Hinzufügen einer (Unter-)Kategorie

Folgende Dokumente sind der DAC vorzulegen:

  • Wohnsitzbescheinigung (wenn sich die Adresse geändert hat);
  • Zahlungsnachweis;
  • Kopie der derzeitigen Lizenz für freigabeberechtigtes Personal;
  • nach dem 1. August 2012 ausgestellte Anerkennungsurkunde für den Grundlagenlehrgang (EASA-Formblatt 148) oder ein gleichwertiges Dokument; oder
  • Bescheinigung über die bestandene Ausbildung, die von der DAC akzeptiert wird, im Falle eines Bewerbers, der seine Ausbildung in einem von seiner zuständigen Behörde als zuständiger Betrieb oder zuständiges Institut anerkannten Betrieb oder Institut absolviert hat; oder
  • von der DAC ausgestellte Anerkennungsurkunde.

Anforderungen in Bezug auf die praktische Erfahrung:

  • Kopie des Nachweishefts über die von der DAC akzeptierte praktische Erfahrung;
  • Bestätigungsschreiben des Teil-145-Betriebs.

Die Ausbildungslehrgänge und Prüfungen müssen in den 10 Jahren vor der Beantragung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal oder dem Hinzufügen einer Kategorie oder Unterkategorie zu dieser Lizenz bestanden worden sein.

Erneuerung

Folgende Dokumente sind der DAC vorzulegen:

  • Wohnsitzbescheinigung (wenn sich die Adresse geändert hat);
  • Zahlungsnachweis;
  • Kopie der derzeitigen Lizenz für freigabeberechtigtes Personal.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde (DAC)

  • Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012
    Weiter zur Internetseite von : https://dac.gouvernement.lu/en.html
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.30 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Öffnungszeiten: 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr

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