Beantragung einer erstmaligen Erteilung / erneuten Gültigerklärung / Erneuerung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal (Teil-66 AML)

Dieser Vorgang betrifft die Beantragung einer erstmaligen Erteilung, Änderung und/oder Erneuerung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal Teil-66.

Der Antrag ist bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’aviation civile - DAC) zu stellen.

Zielgruppe

Alle Bewerber, die eine Lizenz für freigabeberechtigtes Personal beantragen, ändern oder erneuern lassen möchten.

Voraussetzungen

Damit der Bewerber die Erteilung einer Lizenz beantragen kann, muss er:

  • gegebenenfalls die erforderliche Prüfung der theoretischen Kenntnisse bestanden haben;
  • die vom gemäß „Teil-145“ der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission vom 26. November 2014 genehmigten Instandhaltungsbetrieb vorgesehene praktische Ausbildung absolviert haben;
  • im Besitz des Empfehlungsschreibens seines gemäß „Teil-145“ genehmigten Instandhaltungsbetriebs sein.

Kosten

Der Bewerber muss die entsprechenden Gebühren entrichten und dabei die in der Tarifliste genannte Referenznummer des Artikels angeben.

Der entsprechende Betrag ist auf das Konto der luxemburgischen Luftsicherheitsagentur (ALSA S.A.) zu überweisen. Dieser Betrag ist nicht rückforderbar, außer auf ordnungsgemäß begründeten Antrag.

Der Antragsteller muss seinem Antrag den Zahlungsbeleg beifügen.

Kontoinhaber: ALSA S.A.
IBAN: LU77 0019 3655 1997 3000
BIC: BCEELULL
Überweisungszweck: Referenznummer der Prüfung (siehe Tabelle)

Vorgang

Referenznummer

Geschuldeter Betrag (in Euro)

Erteilung einer Lizenz

26-a

191

Änderung/Erneuerung einer Lizenz

26-b

81

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Bewerber muss das entsprechende Formular per Post oder E-Mail an die Zivilluftfahrtbehörde richten.

Belege

Erstmalige Erteilung einer Lizenz AML Teil-66 ohne Musterberechtigung

Folgende Dokumente sind der DAC vorzulegen:

  • Kopie des Personalausweises; und
  • Wohnsitzbescheinigung; und
  • nach dem 1. August 2012 ausgestellte Anerkennungsurkunde für den Grundlagenlehrgang (EASA-Formblatt 148) oder ein gleichwertiges Dokument; oder
  • im Falle eines Bewerbers, der seine Ausbildung in einem von seiner zuständigen Behörde als zuständiger Betrieb oder zuständiges Institut anerkannten Betrieb oder Institut absolviert hat, eine Bescheinigung über die bestandene Ausbildung, die von der DAC akzeptiert wird; oder
  • von der DAC ausgestellte Anerkennungsurkunde.

Anforderungen in Bezug auf die praktische Erfahrung:

  • Kopie des Nachweishefts über die von der DAC akzeptierte praktische Erfahrung;
  • Bestätigungsschreiben des Teil-145-Betriebs.

Die Ausbildungslehrgänge und Prüfungen müssen in den 10 Jahren vor der Beantragung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal oder dem Hinzufügen einer Kategorie oder Unterkategorie zu dieser Lizenz bestanden worden sein.

Änderung mit Vermerk der Musterberechtigung

Folgende Dokumente sind der DAC vorzulegen:

  • Kopie des Personalausweises;
  • Wohnsitzbescheinigung;
  • Kopie der derzeitigen Lizenz für freigabeberechtigtes Personal;
  • Anerkennungsurkunde (EASA-Formblatt 149) über den Musterlehrgang und die Musterprüfung;
  • für die erste (Unter-)Kategorie der Musterberechtigung: Kopie des Arbeitsbuchs der Ausbildung am Arbeitsplatz (On the Job Training - OJT), das von der DAC akzeptiert wird;
  • Bestätigungsschreiben des Teil-145-Betriebs.

Die Ausbildung am Arbeitsplatz muss binnen der 3 Jahre vor der Beantragung der Musterberechtigung begonnen und abgeschlossen worden sein.

Es ist ebenfalls möglich, die Erstbeantragung mit einem Musterberechtigungsvermerk zu kombinieren. In diesem Fall müssen beide Anforderungen erfüllt sein.

Änderung zum Hinzufügen einer (Unter-)Kategorie

Folgende Dokumente sind der DAC vorzulegen:

  • Kopie des Personalausweises; und
  • Wohnsitzbescheinigung; und
  • Kopie der derzeitigen Lizenz für freigabeberechtigtes Personal;
  • nach dem 1. August 2012 ausgestellte Anerkennungsurkunde für den Grundlagenlehrgang (EASA-Formblatt 148) oder ein gleichwertiges Dokument; oder
  • im Falle eines Bewerbers, der seine Ausbildung in einem von seiner zuständigen Behörde als zuständiger Betrieb oder zuständiges Institut anerkannten Betrieb oder Institut absolviert hat: eine relevante Bescheinigung über die bestandene Ausbildung, die von der DAC akzeptiert wird; oder
  • von der DAC ausgestellte Anerkennungsurkunde.

Anforderungen in Bezug auf die praktische Erfahrung:

  • Kopie des Nachweishefts über die von der DAC akzeptierte praktische Erfahrung;
  • Bestätigungsschreiben des Teil-145-Betriebs.

Die Ausbildungslehrgänge und Prüfungen müssen in den 10 Jahren vor der Beantragung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal oder dem Hinzufügen einer Kategorie oder Unterkategorie zu dieser Lizenz bestanden worden sein.

Erneuerung

Folgende Dokumente sind der DAC vorzulegen:

  • Kopie des Personalausweises;
  • Wohnsitzbescheinigung;
  • Kopie der derzeitigen Lizenz für freigabeberechtigtes Personal.

Formulare/Online-Dienste

Application for initial / amendment of / renewal of PART-66 aircraft maintenance licence (AML) (Form 320-19)

To complete your application, the information about you collected from this form needs to be processed by the public administration concerned.

That information is kept by the administration in question for as long as it is required to achieve the purpose of the processing operation(s).

Your data will be shared with other public administrations that are necessary for the processing of your application. For details on which departments will have access to the data on this form, please contact the public administration you are filing your application with.

Under the terms of Regulation (EU) 2016/679 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data, you have the right to access, rectify or, where applicable, remove any information relating to you. You are also entitled to withdraw your consent at any time.

Additionally, unless the processing of your personal data is compulsory, you may, with legitimate reasons, oppose the processing of such data.

If you wish to exercise these rights and/or obtain a record of the information held about you, please contact the administration in question using the contact details provided on the form. You are also entitled to file a claim with the National Commission for Data Protection (Commission nationale pour la protection des données), headquartered at 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

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