Beantragung einer erstmaligen Erteilung / erneuten Gültigerklärung / Erneuerung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal (Teil-66 AML)
Zum letzten Mal aktualisiert am
Dieser Vorgang betrifft die Beantragung einer erstmaligen Erteilung, Änderung und/oder Erneuerung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal Teil-66 AML.
Der Antrag ist bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’aviation civile - DAC) zu stellen.
Betroffene Personen
Alle Bewerber, die eine Lizenz für freigabeberechtigtes Personal (AML) beantragen, ändern oder erneuern lassen möchten.
Voraussetzungen
Sie müssen:
- gegebenenfalls die erforderliche Prüfung der theoretischen Kenntnisse bestanden haben;
- die vom gemäß „Teil-145“ der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission vom 26. November 2014 genehmigten Instandhaltungsbetrieb vorgesehene praktische Ausbildung absolviert haben;
- im Besitz des Empfehlungsschreibens Ihres gemäß „Teil-145“ genehmigten Instandhaltungsbetriebs sein.
Kosten
Sie müssen die entsprechenden Gebühren für Ihren Antrag entrichten und die in der Tarifliste genannte Referenznummer des Artikels angeben.
Der entsprechende Betrag ist auf das Konto der Luxemburgischen Luftsicherheitsagentur (Agence luxembourgeoise pour la sécurité aérienne S.A. - ALSA) zu überweisen. Dieser Betrag ist nicht rückforderbar, außer auf ordnungsgemäß begründeten Antrag.
Kontoinhaber: ALSA S.A.
IBAN: LU77 0019 3655 1997 3000
BIC: BCEE LULL
Überweisungszweck: Referenznummer der Prüfung (siehe Tabelle)
Vorgang |
Referenznummer |
Geschuldeter Betrag (in Euro) |
Erteilung einer Lizenz |
26-a |
191 |
Änderung/Erneuerung einer Lizenz |
26-b |
81 |
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie müssen das AML-Formular, das Ihrem Antrag entspricht, wie folgt an die Zivilluftfahrtbehörde schicken:
- per Post; oder
- per E-Mail an lic@av.etat.lu.
„Blanko“-AML für Antragsteller, die den Grundlagenlehrgang in einer Teil-147-Umgebung absolvieren
Erforderliches Formular
Sie müssen das Formular „Application of part-66 aircraft maintenance licence (initial) – EASA-Formular 19“ ausfüllen und einreichen.
Belege
Folgende Dokumente sind beizufügen:
- relevante Bescheinigungen:
- EASA-Formular 148: Anerkennungsurkunde für den Grundlagenlehrgang und/oder die Grundlagenprüfung, die von dem Ausbildungsbetrieb für Instandhaltungspersonal gemäß Teil-147 vor dem 12. Juni 2026 ausgestellt wurde; oder
- EASA-Formular 148a: Anerkennungsurkunde für den Grundlagenlehrgang und/oder die Grundlagenprüfung, die von dem Ausbildungsbetrieb für Instandhaltungspersonal gemäß Teil-147 ausgestellt wurde; oder
- EASA-Formular 148b: Anerkennungsurkunde für die Grundlagenprüfung, die von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurde;
- Flugbücher:
- praktische Erfahrung (66.A.25) für das Grundwissen, das in einer Teil-147- und Teil-145-Umgebung erworben und nachgewiesen wurde;
- praktische Erfahrung (66.A.30), die in einer Teil-145-Umgebung oder in einer anderen akzeptierten Art von Instandhaltungsbetrieb erworben und nachgewiesen wurde (Teil-CAO, FAR-145 usw.);
- Nachweis der jüngsten praktischen Erfahrung (mindestens 1 Jahr), die vom/von den Instandhaltungsbetrieb(en) bescheinigt wurde;
- sonstige:
- Nachweis des Wohnsitzes, zum Beispiel eine Wohnsitzbescheinigung;
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren.
Anmerkungen:
- In der Anerkennungsurkunde sind die Prüfungen für jedes Modul mit dem jeweiligen Prüfungsdatum und der entsprechenden Fassung der Anlage I eindeutig anzugeben (für die Lizenzen der Kategorien A, B1, B2, B2L, B3 und C).
- Das Grundwissen und die grundlegende Erfahrung müssen in den 10 Jahren vor der Beantragung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal erworben worden sein.
„Blanko“-AML für Antragsteller, die den Grundlagenlehrgang am Lycée Privé Emile Metz absolvieren
Erforderliches Formular
Sie müssen das Formular „Application of part-66 aircraft maintenance licence (initial) – EASA-Formular 19“ ausfüllen.
Belege
Folgende Dokumente sind beizufügen:
- relevante Bescheinigungen:
- DAC-Formblatt 323-1: Anerkennungsurkunde für die Grundlagenprüfung, die von der DAC vor dem 12. Juni 2024 ausgestellt wurde; oder
- EASA-Formular 148b: von der DAC ausgestellte Anerkennungsurkunde für die Grundlagenprüfung;
- vom luxemburgischen Staat ausgestelltes Techniker-Diplom (Flugzeugmechaniker usw.);
- Flugbücher:
- praktische Erfahrung (66.A.25) für das Grundwissen, das in einer luxemburgischen Teil-145-Umgebung erworben und nachgewiesen wurde (siehe „Online-Dienste und Formulare“); und/oder
- praktische Erfahrung (66.A.30), die in einer Teil-145-Umgebung oder in einer anderen akzeptierten Art von Instandhaltungsbetrieb erworben und nachgewiesen wurde (Teil-CAO, FAR-145 usw.);
- Nachweis der jüngsten praktischen Erfahrung (mindestens 1 Jahr), die vom/von den Instandhaltungsbetrieb(en) bescheinigt wurde;
- sonstige:
- offizielles Schreiben des luxemburgischen Instandhaltungsbetriebs, aus dem mindestens Folgendes hervorgeht:
- Datum des Dienstantritts;
- die einzelnen besetzten Stellen; und
- jede Unterbrechung der Arbeit während der praktischen Grunderfahrung, wenn Erstere mehr als 60 Tage beträgt;
- Nachweis des Wohnsitzes, zum Beispiel eine Wohnsitzbescheinigung;
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses;
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren.
- offizielles Schreiben des luxemburgischen Instandhaltungsbetriebs, aus dem mindestens Folgendes hervorgeht:
Anmerkungen:
- In der Anerkennungsurkunde sind die Prüfungen für jedes Modul mit dem jeweiligen Prüfungsdatum und der entsprechenden Fassung der Anlage I eindeutig anzugeben (für die Lizenzen der Kategorien A, B1, B2, B2L, B3 und C).
- Das Grundwissen und die grundlegende Erfahrung müssen in den 10 Jahren vor der Beantragung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal erworben worden sein.
1. Bestätigung mit Art des Flugzeugs auf der AML
Erforderliches Formular
Sie müssen das Formular „Application of part-66 aircraft maintenance licence (amendment) – EASA-Formular 19“ ausfüllen.
Belege
Folgende Dokumente sind beizufügen:
- relevante Bescheinigungen:
- EASA-Formular 149: Anerkennungsurkunde für den Abschluss der Theorie- und/oder Praxiselemente des Musterlehrgangs, die von dem Ausbildungsbetrieb für Instandhaltungspersonal gemäß Teil-147 vor dem 12. Juni 2024 ausgestellt wurde; oder
- EASA-Formular 149a: Anerkennungsurkunde für den Abschluss der Theorie- und/oder Praxiselemente des Musterlehrgangs, die von dem Ausbildungsbetrieb für Instandhaltungspersonal gemäß Teil-147 ausgestellt wurde, oder für die Luftfahrzeugmusterevaluierung; oder
- EASA-Formular 149b: Anerkennungsurkunde für die Prüfung der Theorieelemente und/oder Beurteilung der Praxiselemente des Musterlehrgangs, die von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurde, oder für die Luftfahrzeugmusterevaluierung;
- Flugbücher:
- Kopie des Berichtshefts betreffend die Ausbildung am Arbeitsplatz (On-the-Job Training - OJT), das vom Instandhaltungsbetrieb gemäß Teil-145 ausgestellt wurde, bescheinigt vom/von den Instandhaltungsbetrieb(en);
- sonstige:
- Kopie der aktuellen Lizenz für freigabeberechtigtes Personal;
- Nachweis des Wohnsitzes, zum Beispiel eine Wohnsitzbescheinigung (falls sich der Wohnsitz geändert hat);
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren.
Anmerkungen:
- Die Ausbildung am Arbeitsplatz (On-the-Job Training - OJT) muss binnen der 3 Jahre vor der Beantragung der Musterberechtigung begonnen und abgeschlossen worden sein.
- Alle nicht luxemburgischen Lehrpläne und Aufgaben der Ausbildung am Arbeitsplatz (On-the-Job Training - OJT) müssen von der DAC akzeptiert werden.
Bestätigung mit einer zusätzlichen Art von Flugzeug auf der AML
Erforderliches Formular
Sie müssen das Formular „Application of part-66 aircraft maintenance licence (amendment) – EASA-Formular 19“ ausfüllen.
Belege
Folgende Dokumente sind beizufügen:
- relevante Bescheinigungen:
- EASA-Formular 149: Anerkennungsurkunde für den Abschluss der Theorie- und/oder Praxiselemente des Musterlehrgangs, die von dem Ausbildungsbetrieb für Instandhaltungspersonal gemäß Teil-147 vor dem 12. Juni 2024 ausgestellt wurde; oder
- EASA-Formular 149a: Anerkennungsurkunde für den Abschluss der Theorie- und/oder Praxiselemente des Musterlehrgangs, die von dem Ausbildungsbetrieb für Instandhaltungspersonal gemäß Teil-147 ausgestellt wurde, oder für die Luftfahrzeugmusterevaluierung; oder
- EASA-Formular 149b: Anerkennungsurkunde für die Prüfung der Theorieelemente und/oder Beurteilung der Praxiselemente des Musterlehrgangs, die von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurde, oder für die Luftfahrzeugmusterevaluierung;
- sonstige:
- Kopie der aktuellen Lizenz für freigabeberechtigtes Personal;
- Nachweis des Wohnsitzes, zum Beispiel eine Wohnsitzbescheinigung (falls sich der Wohnsitz geändert hat);
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren.
Erweiterung der AML (Hinzufügung einer Kategorie oder Unterkategorie)
Erforderliches Formular
Sie müssen das Formular „Application of part-66 aircraft maintenance licence (amendment) – EASA-Formular 19“ ausfüllen.
Belege
Folgende Dokumente sind beizufügen:
- relevante Bescheinigungen:
- EASA-Formular 148: Anerkennungsurkunde für den Grundlagenlehrgang und/oder die Grundlagenprüfung, die von dem Ausbildungsbetrieb für Instandhaltungspersonal gemäß Teil-147 vor dem 12. Juni 2026 ausgestellt wurde; oder
- EASA-Formular 148a: Anerkennungsurkunde für den Grundlagenlehrgang und/oder die Grundlagenprüfung, die von dem Ausbildungsbetrieb für Instandhaltungspersonal gemäß Teil-147 ausgestellt wurde; oder
- DAC-Formblatt 323-1: Anerkennungsurkunde für die Grundlagenprüfung, die von der DAC vor dem 12. Juni 2024 ausgestellt wurde; oder
- EASA-Formular 148b: Anerkennungsurkunde für die Grundlagenprüfung, die von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurde;
- Flugbücher:
- praktische Erfahrung (66.A.25) für das Grundwissen, das in einer luxemburgischen Teil-145-Umgebung erworben und nachgewiesen wurde (siehe „Formulare“); und/oder
- praktische Erfahrung (66.A.30), die in einer Teil-145-Umgebung oder in einer anderen akzeptierten Art von Instandhaltungsbetrieb erworben und nachgewiesen wurde (Teil-CAO, FAR-145 usw.);
- Nachweis der jüngsten praktischen Erfahrung (mindestens 1 Jahr), die vom/von den Instandhaltungsbetrieb(en) bescheinigt wurde;
- sonstige:
- Kopie der aktuellen Lizenz für freigabeberechtigtes Personal;
- Nachweis des Wohnsitzes, zum Beispiel eine Wohnsitzbescheinigung (falls sich der Wohnsitz geändert hat);
- Nachweis über die Zahlung der Gebühren.
Anmerkung:
- Sowohl die Module als auch die Erfahrung müssen in den 10 Jahren vor der Beantragung des Hinzufügens einer Kategorie oder Unterkategorie zu dieser Lizenz erworben worden sein.
Erneuerung der AML
Erforderliches Formular
Sie müssen das Formular „Application of part-66 aircraft maintenance licence (renewal) – EASA-Formular 19“ ausfüllen.
Belege
Folgende Dokumente sind beizufügen:
- Kopie der aktuellen Lizenz für freigabeberechtigtes Personal;
- Nachweis des Wohnsitzes, zum Beispiel eine Wohnsitzbescheinigung (falls sich der Wohnsitz geändert hat).
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
- Adresse:
-
4, rue Lou Hemmer
L-1748
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 283 / L-2012
- Telefon:
- (+352) 247 74 900
- Fax:
- (+352) 46 77 90
- E-Mail:
- info@dac.gouvernement.lu
- Website:
- https://dac.gouvernement.lu/en.html
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Direction de l'aviation civile (DAC)
Site web
-
Taxes and fees: price list (PDF)
on the website of the Directorate of Civil Aviation (DAC)
Rechtsgrundlagen
-
Règlement (UE) N° 1321/2014 de la Commission du 26 novembre 2014
relatif au maintien de la navigabilité des aéronefs et des produits, pièces et équipements aéronautiques, et relatif à l'agrément des organismes et des personnels participant à ces tâches
-
Règlement (UE) 2018/1139 du Parlement européen et du Conseil du 4 juillet 2018
concernant des règles communes dans le domaine de l'aviation civile et instituant une Agence de l'Union européenne pour la sécurité aérienne
-
Loi modifiée du 31 janvier 1948
relative à la règlementation de la navigation aérienne
-
Loi modifiée du 19 mai 1999
ayant pour objet a) de réglementer l’accès au marché de l’assistance en escale à l’aéroport de Luxembourg, b) de créer un cadre réglementaire dans le domaine de la sûreté de l’aviation civile, et c) d’instituer une Direction de l’Aviation Civile
-
Règlement grand-ducal du 1er août 2018
instituant la perception de taxes et de redevances relatives aux licences, qualifications et reconnaissance de licences du personnel de conduite d’aéronefs et du personnel de maintenance d’aéronefs
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