Beantragung einer erstmaligen Erteilung / erneuten Gültigerklärung / Erneuerung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal (Teil-66 AML)
Zum letzten Mal aktualisiert am
Dieser Vorgang betrifft die Beantragung einer erstmaligen Erteilung, Änderung und/oder Erneuerung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal Teil-66.
Der Antrag ist bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’aviation civile - DAC) zu stellen.
Zielgruppe
Alle Bewerber, die eine Lizenz für freigabeberechtigtes Personal beantragen, ändern oder erneuern lassen möchten.
Voraussetzungen
Damit der Bewerber die Erteilung einer Lizenz beantragen kann, muss er:
- gegebenenfalls die erforderliche Prüfung der theoretischen Kenntnisse bestanden haben;
- die vom gemäß „Teil-145“ der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission vom 26. November 2014 genehmigten Instandhaltungsbetrieb vorgesehene praktische Ausbildung absolviert haben;
- im Besitz des Empfehlungsschreibens seines gemäß „Teil-145“ genehmigten Instandhaltungsbetriebs sein.
Kosten
Der Bewerber muss die entsprechenden Gebühren entrichten und dabei die in der Tarifliste genannte Referenznummer des Artikels angeben.
Der entsprechende Betrag ist auf das Konto der luxemburgischen Luftsicherheitsagentur (ALSA S.A.) zu überweisen. Dieser Betrag ist nicht rückforderbar, außer auf ordnungsgemäß begründeten Antrag.
Die antragstellende Person muss ihrem Antrag den Zahlungsbeleg beifügen.
Kontoinhaber: ALSA S.A.
IBAN: LU77 0019 3655 1997 3000
BIC: BCEELULL
Überweisungszweck: Referenznummer der Prüfung (siehe Tabelle)
Vorgang |
Referenznummer |
Geschuldeter Betrag (in Euro) |
Erteilung einer Lizenz |
26-a |
191 |
Änderung/Erneuerung einer Lizenz |
26-b |
81 |
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die antragstellende Person muss das entsprechende Formular (das unter „Formulare / Online-Dienste“ verfügbar ist) per Post oder E-Mail an die Zivilluftfahrtbehörde senden.
Belege
Erstmalige Erteilung einer Lizenz AML Teil-66 ohne Musterberechtigung
Folgende Dokumente sind der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) vorzulegen:
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses;
- Wohnsitzbescheinigung;
- Zahlungsnachweis;
- nach dem 1. August 2012 ausgestellte Anerkennungsurkunde für den Grundlagenlehrgang (EASA-Formblatt 148) oder ein gleichwertiges Dokument; oder
- Bescheinigung über die bestandene Ausbildung, die von der DAC akzeptiert wird, im Falle eines Bewerbers, der seine Ausbildung in einem von seiner zuständigen Behörde als zuständiger Betrieb oder zuständiges Institut anerkannten Betrieb oder Institut absolviert hat; oder
- von der DAC ausgestellte Anerkennungsurkunde.
Anforderungen in Bezug auf die praktische Erfahrung:
- Kopie des Nachweishefts über die von der DAC akzeptierte praktische Erfahrung;
- Bestätigungsschreiben des Teil-145-Betriebs.
Die Ausbildungslehrgänge und Prüfungen müssen in den 10 Jahren vor der Beantragung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal oder dem Hinzufügen einer Kategorie oder Unterkategorie zu dieser Lizenz bestanden worden sein.
Änderung mit Vermerk der Musterberechtigung
Folgende Dokumente sind der DAC vorzulegen:
- Wohnsitzbescheinigung (wenn sich die Adresse geändert hat);
- Zahlungsnachweis;
- Kopie der derzeitigen Lizenz für freigabeberechtigtes Personal;
- Anerkennungsurkunde (EASA-Formblatt 149) über den Musterlehrgang und die Musterprüfung;
- für die erste (Unter-)Kategorie der Musterberechtigung: Kopie des Arbeitsbuchs der Ausbildung am Arbeitsplatz (On the Job Training - OJT), das von der DAC akzeptiert wird;
- Bestätigungsschreiben des Teil-145-Betriebs.
Die Ausbildung am Arbeitsplatz muss binnen der 3 Jahre vor der Beantragung der Musterberechtigung begonnen und abgeschlossen worden sein.
Es ist ebenfalls möglich, die Erstbeantragung mit einem Musterberechtigungsvermerk zu kombinieren. In diesem Fall müssen beide Anforderungen erfüllt sein.
Änderung zum Hinzufügen einer (Unter-)Kategorie
Folgende Dokumente sind der DAC vorzulegen:
- Wohnsitzbescheinigung (wenn sich die Adresse geändert hat);
- Zahlungsnachweis;
- Kopie der derzeitigen Lizenz für freigabeberechtigtes Personal;
- nach dem 1. August 2012 ausgestellte Anerkennungsurkunde für den Grundlagenlehrgang (EASA-Formblatt 148) oder ein gleichwertiges Dokument; oder
- Bescheinigung über die bestandene Ausbildung, die von der DAC akzeptiert wird, im Falle eines Bewerbers, der seine Ausbildung in einem von seiner zuständigen Behörde als zuständiger Betrieb oder zuständiges Institut anerkannten Betrieb oder Institut absolviert hat; oder
- von der DAC ausgestellte Anerkennungsurkunde.
Anforderungen in Bezug auf die praktische Erfahrung:
- Kopie des Nachweishefts über die von der DAC akzeptierte praktische Erfahrung;
- Bestätigungsschreiben des Teil-145-Betriebs.
Die Ausbildungslehrgänge und Prüfungen müssen in den 10 Jahren vor der Beantragung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal oder dem Hinzufügen einer Kategorie oder Unterkategorie zu dieser Lizenz bestanden worden sein.
Erneuerung
Folgende Dokumente sind der DAC vorzulegen:
- Wohnsitzbescheinigung (wenn sich die Adresse geändert hat);
- Zahlungsnachweis;
- Kopie der derzeitigen Lizenz für freigabeberechtigtes Personal.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Zivilluftfahrtbehörde (DAC)4, rue Lou Hemmer L-1748 Luxemburg LuxemburgPostfach 283 / L-2012Telefon : (+352) 247 74900Fax : (+352) 46 77 90E-Mail : info@dac.gouvernement.luWeiter zur Internetseite von : https://dac.gouvernement.lu/en.html
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.30 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
Öffnungszeiten: 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
- Site de la Direction de l'aviation civile (DAC)
-
Taxes and fees: price list (PDF)
on the website of the Directorate of Civil Aviation (DAC)
Rechtsgrundlagen
-
Règlement (UE) N° 1321/2014 de la Commission du 26 novembre 2014
relatif au maintien de la navigabilité des aéronefs et des produits, pièces et équipements aéronautiques, et relatif à l'agrément des organismes et des personnels participant à ces tâches
-
Règlement (UE) 2018/1139 du Parlement européen et du Conseil du 4 juillet 2018
concernant des règles communes dans le domaine de l'aviation civile et instituant une Agence de l'Union européenne pour la sécurité aérienne
-
Loi modifiée du 31 janvier 1948
relative à la règlementation de la navigation aérienne
-
Loi modifiée du 19 mai 1999
ayant pour objet a) de réglementer l’accès au marché de l’assistance en escale à l’aéroport de Luxembourg, b) de créer un cadre réglementaire dans le domaine de la sûreté de l’aviation civile, et c) d’instituer une Direction de l’Aviation Civile
-
Règlement grand-ducal du 1er août 2018
instituant la perception de taxes et de redevances relatives aux licences, qualifications et reconnaissance de licences du personnel de conduite d’aéronefs et du personnel de maintenance d’aéronefs
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