Vollmachtgebende Person: Übertragung der Erledigung von MyGuichet.lu-Vorgängen an eine andere Person

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Wenn Sie möchten, dass eine andere Person (zum Beispiel ein Familienmitglied oder eine Person aus Ihrem engen Freundeskreis) für Sie Online-Vorgänge über MyGuichet.lu erledigt, können Sie mit Zustimmung dieser Person eine sogenannte „digitale Vollmacht“ erstellen.

Mit dieser Vollmacht kann diese andere Person in Ihrem Namen Online-Behördengänge über MyGuichet.lu erledigen. Sie übernehmen somit die Rolle der vollmachtgebenden Person und die andere Person die der bevollmächtigten Person.

In diesem Text wird erklärt, wie Sie als vollmachtgebende Person eine digitale Vollmacht erstellen können, damit eine andere Person in Ihrem Namen über MyGuichet.lu Online-Behördengänge erledigen kann.

Für Personen, die in Luxemburg unter Erwachsenenvormundschaft (tutelle) stehen, gilt ein abweichendes Verfahren zur Einrichtung einer digitalen Vollmacht. Falls Sie von dieser Situation betroffen sind, lesen Sie bitte die entsprechende Informationsseite zu diesem Thema:

Bevollmächtigter Vormund: Erstellen einer digitalen Vollmacht für Personen, die in Luxemburg unter Erwachsenenvormundschaft stehen

Betroffene Personen

Jede natürliche Person, ob in Luxemburg ansässig oder nicht, die:

  • volljährig ist; und
  • über eine 13-stellige luxemburgische nationale Identifikationsnummer (Matricule) verfügt.

Mündige Minderjährige können die digitale Vollmacht nicht nutzen. Sie dürfen weder die Erledigung ihrer Online-Vorgänge über MyGuichet.lu an eine andere Person delegieren noch Online-Vorgänge im Namen einer anderen Person durchführen.

Je nach Rolle gelten für die vollmachtgebende bzw. die bevollmächtige Person bestimmte Einschränkungen.

Die digitale Vollmacht ist derzeit nicht verfügbar für:

  • Personen, die im Ausland unter Vormundschaft stehen;
  • Personen, die unter Pflegschaft (curatelle) stehen (sei es in Luxemburg oder im Ausland).

Es ist jedoch möglich, eine digitale Vollmacht zu erstellen, um über MyGuichet.lu im Namen einer Person, die in Luxemburg unter Erwachsenenvormundschaft steht, Online-Vorgänge zu erledigen. Falls Sie von dieser Situation betroffen sind, lesen Sie bitte die entsprechende Informationsseite zu diesem Thema:

Bevollmächtigter Vormund: Erstellen einer digitalen Vollmacht für Personen, die in Luxemburg unter Erwachsenenvormundschaft stehen

Personen, die unter Vormundschaft bzw. Pflegschaft stehen (sei es in Luxemburg oder im Ausland), dürfen unter keinen Umständen im Namen einer anderen Person Online-Vorgänge durchführen.

Übersicht über die möglichen Rollen je nach Situation der betroffenen Person
  Vollmachtgebende Person Bevollmächtigte Person
Geschäftsfähige volljährige Person Ja Ja
Mündige minderjährige Person Nein Nein
Person unter luxemburgischer Erwachsenenvormundschaft Ja Nein
Person unter ausländischer Vormundschaft Nein Nein
Person unter Pflegschaft Nein Nein

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Erstellung eines privaten Bereichs

Bevor mit der Erstellung der digitalen Vollmacht begonnen werden kann, müssen beide Parteien (d. h. die vollmachtgebende und die bevollmächtigte Person) über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.

Für die Einrichtung eines solchen Bereichs benötigt jede Person ihr eigenes Authentisierungsmittel, das heißt:

Bei der Einrichtung eines privaten Bereichs wird jedem privaten Bereich ein eindeutiger Benutzername, die sog. „Kennung des Bereichs“ (auch „ID“ oder im luxemburgischen Sprachgebrauch „Espace-ID“ genannt), zugewiesen. Die Kennungen der Bereiche beider Parteien müssen bei der Erstellung der Vollmacht angegeben werden.

Häufig gestellte Fragen

Sollten Sie Probleme mit den LuxTrust-Produkten haben (z. B., wenn Sie Ihr Passwort vergessen oder Fragen zur Produktaktivierung haben), schauen Sie bitte zunächst in der Hilfe-Rubrik von LuxTrust nach und wenden Sie sich ggf. direkt an den LuxTrust-Kundenservice.

Sie befinden sich in folgender Situation: Sie haben vor langer Zeit ein MyGuichet.lu-Konto erstellt. Nun können Sie sich jedoch nicht mehr einloggen, beispielsweise weil das Authentisierungsmittel, das Sie damals verwendet haben, nicht mehr funktioniert oder nicht mehr unterstützt wird. Sie können die Ihrem privaten Bereich zugewiesene Kennung also nicht abrufen. In diesem Fall können Sie einen Antrag stellen, um die Kennung Ihres Bereichs zu erfahren.

Sie können Ihren Antrag folgendermaßen einreichen:

In Ihrem Antrag müssen Sie:

  • erklären, dass Sie keinen Zugriff mehr auf Ihren privaten Bereich haben und dass Sie die Kennung Ihres Bereichs benötigen, um eine digitale Vollmacht zu erstellen;
  • Folgendes angeben:
    • Ihre 13-stellige luxemburgische nationale Identifikationsnummer (Matricule); und
    • die E-Mail-Adresse, an die die Kennung geschickt werden soll.

Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, müssen Sie außerdem Ihre Identität anhand eines gültigen Ausweisdokuments nachweisen:

  • Bei einem Antrag über das Kontaktformular wird sich der Helpdesk mit Ihnen in Verbindung setzen, damit Sie eine gescannte Kopie einsenden können.
  • Bei einem Antrag bei der Bürgerberatungsstelle müssen Sie dort Ihr Ausweisdokument vorlegen.

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie die Kennung per E-Mail.

Selbst wenn Sie den Antrag persönlich bei der Bürgerberatungsstelle stellen, erhalten Sie die Kennung nicht direkt vor Ort. Sie müssen eine E-Mail-Adresse angeben, an die Ihnen die Kennung geschickt wird, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde.

Die Person, die Sie als bevollmächtigte Person ausgewählt haben, kann den Antrag auch für Sie stellen. In diesem Fall muss sie dem Helpdesk eine Kopie Ihres Ausweisdokuments zusenden oder die Kopie persönlich bei der Bürgerberatungsstelle vorlegen.

Zusätzlich zu unseren Hilfeartikeln bieten wir Tutorials an, die Sie anhand von Screenshots Schritt für Schritt durch den Registrierungsprozess auf MyGuichet.lu und die Erstellung Ihres privaten Bereichs führen.

Falls Sie trotz der bereitgestellten Anleitungen keinen privaten Bereich erstellen können, können Sie:

Bevor Sie sich an den Helpdesk wenden oder sich persönlich zur Bürgerberatungsstelle begeben, müssen Sie sich vergewissern, dass Sie tatsächlich über eines der oben genannten Authentisierungsmittel verfügen. Ihr Authentisierungsmittel muss funktionsfähig sein (das  heißt, Sie müssen es aktiviert haben und Ihre Log­in-Daten kennen), damit unsere Teams Sie bei der Erstellung Ihres privaten Bereichs unterstützen können.

Fristen

Sie können eine digitale Vollmacht für eine Mindestlaufzeit von einem Monat und eine Höchstlaufzeit von 12 Monaten erstellen.

Vor Ablauf der digitalen Vollmacht wird keine Erinnerung versendet.

Die Erstellung der Vollmacht allein reicht nicht aus, damit die Person, die Sie als bevollmächtigte Person ausgewählt haben, in Ihrem Namen Online-Vorgänge erledigen kann. Wenn Sie als vollmachtgebende Person die Vollmacht selbst erstellen, muss die andere Person den Antrag zunächst annehmen, damit die Vollmacht in Kraft tritt.

Das Datum des Inkrafttretens entspricht somit dem Datum, an dem Ihre bevollmächtigte Person die Vollmacht annimmt.

Es ist nicht möglich, ein Datum des Inkrafttretens auszuwählen, das in der Zukunft liegt.

Das Ablaufdatum wird immer wie folgt berechnet:

  • ab dem Datum der Erstellung und nicht ab dem Datum des Inkrafttretens;
  • entsprechend der bei der Erstellung der Vollmacht gewählten Gültigkeitsdauer.

Die Person, die die Vollmacht erstellt (das heißt die vollmachtgebende Person oder die bevollmächtigte Person), kann den Gültigkeitszeitraum wählen.

Als vollmachtgebende Person können Sie jederzeit:

  • den Gültigkeitszeitraum ändern (unter Einhaltung der Mindest- und Höchstlaufzeit der Vollmacht);
  • die Vollmacht widerrufen.

Diese beiden Handlungen können Sie wie folgt vornehmen:

  • online über Ihren privaten Bereich auf MyGuichet.lu;
  • bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu.

Ihre bevollmächtigte Person erhält eine Benachrichtigung per E-Mail (und eine Push-Nachricht, falls sie die mobile App MyGuichet.lu nutzt), sobald Sie den Gültigkeitszeitraum geändert oder die Vollmacht widerrufen haben.

Ihre bevollmächtigte Person:

  • kann den Gültigkeitszeitraum nicht ändern, auch wenn sie die Vollmacht selbst erstellt hat;
  • kann die Vollmacht jederzeit widerrufen.

Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail (und eine Push-Nachricht, falls Sie die mobile App MyGuichet.lu nutzen), sobald Ihre bevollmächtigte Person die Vollmacht widerrufen hat.

Übersicht über die möglichen Handlungen je nach Rolle
  Vollmachtgebende Person Bevollmächtigte Person
Auswahl der Gültigkeitsdauer bei der Erstellung Ja Ja
Nachträgliche Änderung der Gültigkeitsdauer Ja Nein
Aufhebung der digitalen Vollmacht Ja Ja

Vorgehensweise und Details

Umfang der Vollmacht und gesetzliche Haftung

Die digitale Vollmacht auf MyGuichet.lu ist eine allgemeine Vollmacht. Weitere Informationen zum Umfang der Vollmacht und zur gesetzlichen Haftung finden Sie auf guichet.lu/digitale-vollmacht.

Erstellen einer Vollmacht

Als vollmachtgebende Person können Sie die Vollmacht selbst erstellen oder der Person, die Sie als bevollmächtigte Person ausgewählt haben, diese Aufgabe übertragen.

Im weiteren Verlauf dieses Textes erklären wir Ihnen, wie Sie selbst die digitale Vollmacht erstellen können. Falls Sie diese Aufgabe lieber der Person, die Sie als bevollmächtigte Person ausgewählt haben, übertragen möchten, finden sich alle erforderlichen Informationen auf der Informationsseite für bevollmächtigte Personen:

Bevollmächtigte Person: Erledigung von MyGuichet.lu-Vorgängen im Namen einer anderen Person

Als vollmachtgebende Person können Sie die digitale Vollmacht folgendermaßen erstellen:

  • online über MyGuichet.lu; oder
  • persönlich bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu.

Um die digitale Vollmacht online über MyGuichet.lu zu erstellen (siehe „Online-Dienste und Formulare“), benötigen Sie die folgenden Angaben zu der Person, die Sie als bevollmächtigte Person ausgewählt haben:

Sehen Sie sich auch unser Tutorial an, das Sie anhand von Screenshots Schritt für Schritt durch den gesamten Vorgang der Erstellung einer digitalen Vollmacht für vollmachtgebende Personen führt.

Um die digitale Vollmacht persönlich bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu zu erstellen, ist es nicht erforderlich, vorher einen Termin zu vereinbaren. Die Person, die Sie als bevollmächtigte Person ausgewählt haben, muss Sie auch nicht persönlich dahin begleiten.

Bei der Erstellung vor Ort müssen Sie folgende Angaben machen:

  • zu Ihrer eigenen Person:
    • Ihren Namen und Vornamen;
    • Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort;
    • Ihre 13-stellige luxemburgische nationale Identifikationsnummer (Matricule);
    • die Kennung Ihres privaten Bereichs; und
  • zu der Person, die Sie als bevollmächtigte Person ausgewählt haben:

Sie müssen ebenfalls Ihren Personalausweis mitbringen.

Anhand dieser Angaben können die Mitarbeitenden der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu dann die digitale Vollmacht für Sie erstellen.

Unabhängig davon, wie Sie die digitale Vollmacht erstellt haben, erhält die Person, die Sie als bevollmächtigte Person ausgewählt haben, eine E-Mail, in der sie darüber informiert wird, dass ein Antrag auf Vollmacht an sie gerichtet wurde. Diese E-Mail wird automatisch an die E-Mail-Adresse gesendet, die Ihre bevollmächtigte Person in ihrem privaten Bereich angegeben hat.

Annehmen einer Vollmacht

Die Erstellung der Vollmacht allein reicht nicht aus, damit die Person, die Sie als bevollmächtigte Person ausgewählt haben, in Ihrem Namen Online-Vorgänge erledigen kann. Sie muss den Antrag zunächst in ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu annehmen, damit die Vollmacht in Kraft tritt.

Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail (und eine Push-Nachricht, falls Sie die mobile App MyGuichet.lu nutzen), sobald die bevollmächtigte Person die Vollmacht angenommen hat.

Sobald die bevollmächtigte Person den Antrag angenommen hat, bleibt die digitale Vollmacht während ihres Gültigkeitszeitraums aktiv.

Ablehnung und Widerruf der Vollmacht

Wenn die andere Person keine Online-Vorgänge in Ihrem Namen erledigen und nicht Ihre bevollmächtigte Person sein möchte, kann sie den Antrag in ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu ablehnen.

Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail (und eine Push-Nachricht, falls Sie die mobile App MyGuichet.lu nutzen), wenn die andere Person die Vollmacht abgelehnt hat.

Wenn sie den Antrag abgelehnt hat, kann derselbe Antrag nicht erneut gesendet werden. Um es erneut zu versuchen, müssen Sie eine neue Vollmacht erstellen (entweder über MyGuichet.lu oder bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu).

Beide Parteien können die digitale Vollmacht jederzeit widerrufen. Nähere Informationen zum Widerruf sind unter „Fristen › Ablaufdatum“ verfügbar.

Ablauf und Verlängerung

Wird die digitale Vollmacht weder verlängert noch erneuert, erlischt sie automatisch bei Ablauf der bei ihrer Erstellung gewählten Gültigkeitsdauer.

Vor Ablauf der digitalen Vollmacht wird keine Erinnerung versendet.

Wenn die ursprüngliche Laufzeit der Vollmacht auf weniger als ein Jahr festgelegt wurde, können Sie als vollmachtgebende Person die Vollmacht verlängern, indem Sie den Gültigkeitszeitraum ändern:

  • vorausgesetzt, diese Änderung erfolgt vor dem Ablaufdatum; und
  • unter Einhaltung der Mindest- und Höchstlaufzeit der Vollmacht, die stets ab dem Datum der ursprünglichen Erstellung berechnet wird.

Die Gesamtlaufzeit einer Vollmacht darf in keinem Fall ein Jahr überschreiten.

Ihre bevollmächtigte Person kann die Vollmacht nicht verlängern.

Erneuerung

Die digitale Vollmacht auf MyGuichet.lu erlischt automatisch bei Ablauf der Gültigkeitsdauer. Wenn Sie die Vollmacht erneuern möchten, müssen Sie eine neue Vollmacht erstellen (entweder über MyGuichet.lu oder in der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu).

Gut zu wissen

Laufende vollmachtfähige Vorgänge

Die Vorgänge, die Ihre bevollmächtigte Person vor Ablauf der Vollmacht nicht übermittelt hat, werden in Ihrem privaten Bereich gespeichert. Sobald die Vollmacht verlängert oder erneuert wurde, kann Ihre bevollmächtigte Person sie einfach wieder aufnehmen, ohne dass die eingegebenen Daten verloren gehen.

Falls zum Zeitpunkt des Ablaufs der Vollmacht Vorgänge bei der jeweiligen Behörde in Bearbeitung sind:

  • können Sie die Vorgänge selbst weiterverfolgen; oder
  • kann eine der beiden Parteien die Vollmacht erneuern, damit Ihre bevollmächtigte Person die Vorgänge weiterverfolgen kann.

Übersicht über die Vollmachten

In der Übersicht über die Vollmachten (siehe „Online-Dienste und Formulare“) auf MyGuichet.lu können Sie:

  • die Liste der Personen einsehen, die derzeit Zugriff auf Ihren privaten Bereich haben (das heißt die aktiven Vollmachten);
  • alle Vollmachten sehen, die abgelehnt oder widerrufen wurden oder abgelaufen sind;
  • einen Vollmachtsnachweis für alle aktiven Vollmachten herunterladen, mit denen einer anderen Person der Zugriff auf Ihren privaten Bereich gestattet ist.

Vollmachtsnachweis

Der Vollmachtsnachweis ist ein offizielles Dokument, das:

  • bescheinigt, dass die Person, die Sie als bevollmächtigte Person ausgewählt haben, befugt ist, in Ihrem Namen zu handeln; und
  • ausschließlich für Behördengänge gilt, die im Rahmen der digitalen Vollmacht auf MyGuichet.lu durchgeführt werden;
  • nicht als Nachweis für eine Vollmacht außerhalb von MyGuichet.lu verwendet werden kann (zum Beispiel persönlich bei einer Behörde oder in einer Bank).

Der Vollmachtsnachweis enthält einen GouvCheck-QR-Code, mit dem Sie die Echtheit eines amtlichen Dokuments, das in Luxemburg ausgestellt wurde, kostenlos und in Echtzeit überprüfen können.

Tutorials

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu

    Adresse:
    11, rue Notre-Dame L-2240 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 17:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 17:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 17:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 17:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 17:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen

    Einen Termin vereinbaren

    Bitte beachten Sie, dass die Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu allgemeine Informationen über Behördengänge bereitstellt. Sie hat keinen Zugang zu Unterlagen, die Sie bei einer öffentlichen Stelle in Luxemburg eingereicht haben. Bei spezifischen Fragen wird sie Sie an die zuständige Behörde verweisen.

  • Helpdesk von Guichet.lu

    Adresse:
    11, rue Notre-Dame L-2240 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 82 000
    Unser Helpdesk ist werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr telefonisch erreichbar.

    Kontaktformular

    Sie können über MyGuichet.lu auch einen Termin für einen Videoanruf vereinbaren.

    Bitte beachten Sie, dass der Helpdesk von Guichet.lu allgemeine Informationen über Behördengänge bereitstellt. Er hat keinen Zugang zu Unterlagen, die Sie bei einer öffentlichen Stelle in Luxemburg eingereicht haben. Bei spezifischen Fragen wird er Sie an die zuständige Behörde verweisen.

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