Digitale Vollmacht

Kennen Sie jemanden, der Hilfe bei der Erledigung seiner Online-Behördengänge über MyGuichet.lu benötigt (zum Beispiel ein Familienmitglied oder ein enger Freund)? Oder befinden Sie sich möglicherweise selbst in einer Situation, in der Sie die Erledigung Ihrer Online-Behördengänge über MyGuichet.lu gerne einer anderen Person anvertrauen möchten?

Mit der „digitalen Vollmacht“ hat das Ministerium für Digitalisierung in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Informationstechnologien des Staates (Centre des technologies de l’information de l’État - CTIE) eine sichere und transparente Lösung eingeführt, die es Personen ermöglicht, über MyGuichet.lu im Namen einer anderen Person Behördengänge online zu erledigen.

Im Rahmen der digitalen Vollmacht auf MyGuichet.lu existieren folgende Rollen:

  • Die bevollmächtigte Person erledigt im Namen einer anderen Person Online-Behördengänge über MyGuichet.lu.
  • Der bevollmächtigte Vormund erledigt im Namen der Person, für die er die Vormundschaft innehat, Online-Behördengänge über MyGuichet.lu.
  • Die vollmachtgebende Person betraut eine andere Person mit der Erledigung ihrer Online-Behördengänge über MyGuichet.lu.

Je nachdem, welche Rolle Ihrer Situation entspricht, finden Sie auf den folgenden Seiten alle notwendigen Informationen zur Einrichtung einer digitalen Vollmacht:

Umfang der Vollmacht und gesetzliche Haftung

Die digitale Vollmacht auf MyGuichet.lu ist eine allgemeine Vollmacht. Sie umfasst alle vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Online-Dienste, die auf der Plattform MyGuichet.lu angeboten werden und für die eine Vollmacht erteilt werden kann (sog. „vollmachtfähige Online-Dienste“).

Die vollständige und aktuelle Liste der vollmachtfähigen Online-Dienste finden Sie im Katalog der Online-Dienste in Ihrem privaten Bereich (siehe „Online-Dienste“).

Die allgemeine Vollmacht ermöglicht der bevollmächtigten Person den Zugriff auf:

Die bevollmächtigte Person kann also im Namen der vollmachtgebenden Person:

  • die vollmachtfähigen Online-Behördengänge erledigen;
  • die Dokumente und Mitteilungen im Zusammenhang mit den vollmachtfähigen Online-Diensten, die in elektronischer Form an den privaten Bereich der vollmachtgebenden Person gesendet werden, einsehen, herunterladen oder löschen;
  • alle Dokumente, die nach Aktivierung des entsprechenden eDelivery-Dienstes in elektronischer Form übermittelt werden, in der Rubrik „Meine Mitteilungen“ einsehen, herunterladen oder löschen (ohne jedoch die eDelivery-Dienste selbst aktivieren oder deaktivieren zu können);
  • alle im Profil eingegebenen Informationen einsehen und bearbeiten (mit Ausnahme der Stammdaten, welche nur im Lesemodus einsehbar sind);
  • Dokumente in der Rubrik „Meine Dokumente“ einsehen, herunterladen, hinzufügen oder löschen.

Eine vollmachtgebende Person kann mehrere bevollmächtigte Personen gleichzeitig haben. In einem solchen Fall obliegt es den betreffenden Parteien, sich untereinander abzustimmen, um widersprüchliche Handlungen zu vermeiden.

Jede bevollmächtigte Person sieht alle Handlungen, die die vollmachtgebende Person (oder gegebenenfalls eine andere der von ihr bevollmächtigten Personen):

  • innerhalb des Umfangs der Vollmacht vor Inkrafttreten der digitalen Vollmacht vorgenommen hat;
  • während der Gültigkeit der digitalen Vollmacht vornimmt.

Derzeit ist es nicht möglich, den Umfang der digitalen Vollmacht auf MyGuichet.lu zu ändern oder individuell festzulegen, welche Handlungen die bevollmächtigte Person über den privaten Bereich der vollmachtgebenden Person vornehmen darf.

Solange die vollmachtgebende Person über ein funktionsfähiges Authentisierungsmittel verfügt:

  • hat sie stets weiterhin Zugang zu ihrem privaten Bereich; und
  • kann weiterhin alle oben genannten Handlungen vornehmen.

Außerdem erhält sie eine Benachrichtigung per E-Mail (und eine Pushnachricht, falls sie die App MyGuichet.lu nutzt), wenn:

  • ihre bevollmächtigte Person einen vollmachtfähigen Vorgang übermittelt hat und wenn sich der Status dieses Vorgangs ändert;
  • ein Dokument oder eine Mitteilung im Zusammenhang mit einem vollmachtfähigen Online-Dienst an ihren privaten Bereich gesendet wurde.

Solange die vollmachtgebende Person nicht unter Erwachsenenvormundschaft steht, bleibt sie für die Handlungen verantwortlich, die die bevollmächtigte Person in ihrem Namen über ihren privaten Bereich auf MyGuichet.lu vornimmt.

Hat eine Behörde triftige Gründe zur Annahme, dass eine im Namen der vollmachtgebenden Person vorgenommene Handlung rechtswidrig war, kann die vollmachtgebende Person wiederum die bevollmächtigte Person haftbar machen. Ist dies erfolgreich, haftet die bevollmächtigte Person für die entstandenen Schäden.

Online-Dienste