Bevollmächtigter Vormund: Erstellen einer digitalen Vollmacht für Personen, die in Luxemburg unter Erwachsenenvormundschaft stehen
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Zusammenfassung:
Als Vormund können Sie eine sogenannte „digitale Vollmacht“ erstellen, um im Namen der Person, deren Vormund Sie sind, Online-Vorgänge über MyGuichet.lu zu erledigen.
Mit dieser Vollmacht können Sie sich mit Ihrem eigenen Authentisierungsmittel (beispielsweise Ihr LuxTrust-Produkt) bei MyGuichet.lu einloggen, um auf den privaten Bereich der Person, deren Vormund Sie sind, zuzugreifen. Sie übernehmen somit die Rolle des bevollmächtigten Vormunds.
Die Erstellung der digitalen Vollmacht muss persönlich in der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu (mit oder ohne Termin) erfolgen.
In diesem Text wird erklärt, wie Sie als Vormund eine digitale Vollmacht erstellen können, damit Sie Zugriff auf den privaten Bereich der Person erhalten, deren Vormund Sie sind. Nur die von einem luxemburgischen Gericht verkündeten Vormundschaften sind im Rahmen der digitalen Vollmacht zulässig.
Betroffene Personen
Jede natürliche Person, ob in Luxemburg ansässig oder nicht, die:
- volljährig ist;
- durch Entscheidung eines luxemburgischen Gerichts zum Vormund einer Person bestellt wurde; und
- über eine 13-stellige luxemburgische nationale Identifikationsnummer (Matricule) verfügt.
Im Falle einer Vormundschaft für eine minderjährige Person ist es nicht möglich, eine digitale Vollmacht zu erstellen, selbst wenn diese das Mindestalter für die Nutzung von MyGuichet.lu erreicht hat.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Erstellung eines privaten Bereichs
Bevor mit der Erstellung der digitalen Vollmacht begonnen werden kann, müssen beide Parteien (das heißt der Vormund und die unter Vormundschaft stehende Person) über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.
Bei der Einrichtung eines privaten Bereichs wird diesem ein eindeutiger Benutzername, die sogenannte „Kennung des Bereichs“ (auch „ID“ oder im luxemburgischen Sprachgebrauch „Espace-ID“ genannt) zugewiesen. Die Kennungen der Bereiche beider Parteien müssen bei der Erstellung der Vollmacht angegeben werden.
Probleme beim Zugriff auf den privaten Bereich der unter Vormundschaft stehenden Person
Die Person, deren Vormund Sie sind, hat ein MyGuichet.lu-Konto eingerichtet, bevor Sie unter Vormundschaft gestellt wurde. Nun kann sie sich jedoch nicht mehr einloggen, beispielsweise weil das Authentisierungsmittel, das sie damals verwendet hat, nicht mehr funktioniert oder nicht mehr unterstützt wird. Sie verfügt also durchaus über einen privaten Bereich, kann jedoch die diesem Bereich zugewiesene Kennung nicht einsehen. In diesem Fall können Sie einen Antrag stellen, um die Kennung des Bereichs dieser Person zu erfahren.
Sie können Ihren Antrag folgendermaßen einreichen:
- beim Helpdesk von Guichet.lu über das Kontaktformular;
- persönlich bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu.
In Ihrem Antrag müssen Sie:
- erklären, dass Sie die Kennung des Bereichs der Person, deren Vormund Sie sind, benötigen, um eine digitale Vollmacht zu erstellen;
- Folgendes angeben:
- die 13-stellige luxemburgische nationale Identifikationsnummer (Matricule) der Person, deren Vormund Sie sind; und
- die E-Mail-Adresse, an die die Kennung geschickt werden soll.
Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, müssen Sie außerdem Folgendes nachweisen:
- die Identität der Person, deren Vormund Sie sind; und
- dass Sie die Vormundschaft für die betreffende Person innehaben.
- Kontaktformular
- Bürgerberatungsstelle
Bei einem Antrag über das Kontaktformular wird sich der Helpdesk mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihnen mitzuteilen, welche Belege Sie vorlegen müssen (eine direkte Einreichung über das Kontaktformular ist nicht möglich).
Bei einem Antrag bei der Bürgerberatungsstelle müssen Sie dort folgende Nachweise vorlegen:
- eine Kopie des Ausweisdokuments der Person, deren Vormund Sie sind;
- das Original des Gerichtsbeschlusses zur Anordnung der Vormundschaft.
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie die Kennung per E-Mail.
Selbst wenn Sie den Antrag persönlich bei der Bürgerberatungsstelle stellen, erhalten Sie die Kennung nicht direkt vor Ort. Sie müssen eine E-Mail-Adresse angeben, an die Ihnen die Kennung geschickt wird, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde.
Fristen
Sie können eine digitale Vollmacht für eine Mindestlaufzeit von einem Monat und eine Höchstlaufzeit von 12 Monaten erstellen.
Vor Ablauf der digitalen Vollmacht wird keine Erinnerung versendet.
- Datum des Inkrafttretens
- Ablaufdatum
Die Erstellung der Vollmacht allein reicht nicht aus, damit Sie im Namen der Person, deren Vormund Sie sind, Online-Vorgänge erledigen können. Nach Erstellung der Vollmacht bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu müssen Sie diese in Ihrem privaten Bereich annehmen, damit sie in Kraft tritt.
Das Datum des Inkrafttretens entspricht somit dem Datum, an dem Sie die Vollmacht annehmen.
Es ist nicht möglich, ein Datum des Inkrafttretens auszuwählen, das in der Zukunft liegt.
Das Ablaufdatum wird immer wie folgt berechnet:
- ab dem Datum der Erstellung und nicht ab dem Datum des Inkrafttretens;
- entsprechend der bei der Erstellung der Vollmacht gewählten Gültigkeitsdauer.
Sie können den Gültigkeitszeitraum bei der Erstellung der Vollmacht wählen.
Vorgehensweise und Details
Umfang der Vollmacht und gesetzliche Haftung
Die digitale Vollmacht auf MyGuichet.lu ist eine allgemeine Vollmacht. Weitere Informationen zum Umfang der Vollmacht und zur gesetzlichen Haftung finden Sie auf guichet.lu/digitale-vollmacht.
Erstellen einer Vollmacht
Als bevollmächtigter Vormund können Sie für die Person, deren Vormund Sie sind, nur bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu eine digitale Vollmacht erstellen.
Sie können vorab einen Termin vereinbaren (siehe „Online-Dienste und Formulare › Terminvereinbarung“). Die Person, deren Vormund Sie sind, muss Sie nicht persönlich dorthin begleiten.
Bei der Erstellung vor Ort müssen Sie folgende Angaben machen:
- zu Ihrer eigenen Person:
- Ihren Namen und Vornamen;
- Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort;
- Ihre 13-stellige luxemburgische nationale Identifikationsnummer (Matricule);
- die Kennung Ihres privaten Bereichs; und
- zu der Person, deren Vormund Sie sind:
- ihren Namen und Vornamen;
- ihr Geburtsdatum und ihren Geburtsort;
- ihre Identifikationsnummer (Matricule);
- die Kennung ihres privaten Bereichs.
Sie müssen ebenfalls folgende Dokumente mitbringen:
- Ihren Personalausweis;
- eine Kopie des Personalausweises der Person, deren Vormund Sie sind;
- das Original des Gerichtsbeschlusses zur Anordnung der Vormundschaft.
Anhand dieser Angaben können die Mitarbeitenden der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu dann die digitale Vollmacht für Sie erstellen.
Anschließend erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie darüber informiert werden, dass ein Antrag auf Vollmacht an Sie gerichtet wurde. Diese E-Mail wird automatisch an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie in Ihrem privaten Bereich angegeben haben.
Annahme und Widerruf einer Vollmacht
- Annahme
- Widerruf
Die Erstellung der Vollmacht allein reicht nicht aus, damit Sie im Namen der Person, deren Vormund Sie sind, Online-Vorgänge erledigen können. Sie müssen den Antrag zunächst in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu annehmen, damit die Vollmacht in Kraft tritt.
Sobald Sie die Vollmacht angenommen haben, bleibt die digitale Vollmacht während ihres Gültigkeitszeitraums aktiv.
Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen:
- online über Ihren privaten Bereich auf MyGuichet.lu;
- bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu.
Ablauf und Erneuerung
Die digitale Vollmacht auf MyGuichet.lu erlischt automatisch bei Ablauf der Gültigkeitsdauer. Wenn Sie die Vollmacht erneuern möchten, müssen Sie eine neue Vollmacht bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu erstellen.
Vor Ablauf der digitalen Vollmacht wird keine Erinnerung versendet.
Gut zu wissen
Laufende vollmachtfähige Vorgänge
Die Vorgänge, die Sie vor Ablauf der Vollmacht nicht übermittelt haben, werden im privaten Bereich der Person, deren Vormund Sie sind, gespeichert. Sobald die Vollmacht erneuert wurde, können Sie sie einfach wieder aufnehmen, ohne dass die eingegebenen Daten verloren gehen.
Falls zum Zeitpunkt des Ablaufs der Vollmacht Vorgänge bei der jeweiligen Behörde in Bearbeitung sind, können Sie die Vorgänge weiterverfolgen, sobald die Vollmacht erneuert wurde.
Übersicht über die Vollmachten
In der Übersicht über die Vollmachten (siehe „Online-Dienste und Formulare“) auf MyGuichet.lu können Sie:
- die Liste der Personen einsehen, auf deren privaten Bereich Sie derzeit Zugriff haben (das heißt die aktiven Vollmachten);
- alle Vollmachten sehen, die abgelehnt oder widerrufen wurden oder abgelaufen sind;
- einen Vollmachtsnachweis herunterladen:
- für die aktive Vollmacht, mit der Ihnen der Zugriff auf den privaten Bereich der Person, deren Vormund Sie sind, gestattet ist;
- für alle Vollmachten, die abgelaufen sind oder widerrufen wurden.
Vollmachtsnachweis
Der Vollmachtsnachweis ist ein offizielles Dokument, das:
- bescheinigt, dass Sie befugt sind, im Namen der Person, deren Vormund Sie sind, zu handeln; und
- ausschließlich für Behördengänge gilt, die im Rahmen der digitalen Vollmacht auf MyGuichet.lu durchgeführt werden;
- nicht als Nachweis für eine Vollmacht außerhalb von MyGuichet.lu verwendet werden kann (zum Beispiel persönlich bei einer Behörde oder in einer Bank).
Der Vollmachtsnachweis enthält einen GouvCheck-QR-Code, mit dem Sie die Echtheit eines amtlichen Dokuments, das in Luxemburg ausgestellt wurde, kostenlos und in Echtzeit überprüfen können.
Online-Dienste und Formulare
Terminvereinbarung
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
- Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE)
- Hauptadresse:
-
11, rue Notre-Dame
L-2240
Luxemburg
Luxemburg
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- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Einen Termin vereinbaren
-
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie online über MyGuichet.lu einen Termin vereinbaren.
- Zusätzliche Informationen:
-
Die Mitarbeitenden der Bürgerberatungsstelle haben keinen Zugriff auf Unterlagen, die Sie bei luxemburgischen Behörden eingereicht haben. Dies gilt auch für Unterlagen, die Sie über MyGuichet.lu übermittelt haben. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle.
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