Erwachsenenpflegschaft

Regelung zum Schutz volljähriger Personen, die zwar zu eigenständigen Handlungen fähig sind, jedoch aufgrund einer Beeinträchtigung ihrer persönlichen Fähigkeiten bei den schwerwiegendsten zivilrechtlichen Handlungen auf die Beratung durch einen Betreuer angewiesen sind (curatelle)

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