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Eine Person zu Hause einstellen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Sie brauchen zu Hause Hilfe?
Weil Sie zum Beispiel:

  • Keine Zeit haben, Ihre Wohnung zu putzen.
  • Oder: Sie suchen jemanden,
    der nach der Schule auf Ihre Kinder aufpasst.
    Das nennt man: Kinder-Betreuung.
  • Oder: Sie brauchen Hilfe für eine ältere Person.
    Zum Beispiel beim Waschen, Essen oder Gehen.

Dann können Sie eine Person bei sich zu Hause einstellen.
Das heißt: Sie geben dieser Person Arbeit.
Sie bezahlen die Person dafür.
Zum Beispiel:

  • Eine Person, die mit dem Putzen hilft.
  • Eine Betreuungs-Person, die auf die Kinder aufpasst.
  • Eine Pflege-Person, die beim Waschen, Essen oder Gehen hilft.

Sie stellen eine Person ein?

Dann sind Sie Arbeit-Geber (Patron).
Und die Person, die für Sie arbeitet, ist: die angestellte Person.

Sie müssen bestimmte Dinge machen.
Zum Beispiel:

  • Einen Arbeits-Kontrakt mit der angestellten Person machen.
  • Die Person bei der Sozial-Versicherung anmelden.
    Auf Französisch sagt man: Centre Commun de la Sécurité Sociale.
    Die Abkürzung ist: CCSS.
  • Sie zahlen der Person jeden Monat Geld.
  • Sie melden die Person bei der Sozial-Versicherung ab,
    wenn sie nicht mehr für Sie arbeitet.

Wer darf eine Person zu Hause einstellen?

Sie dürfen eine Person zu Hause einstellen, wenn:

Sie eine Privat-Person sind.
Das heißt: Sie stellen eine Person für sich selbst ein.
Nicht für eine Firma oder eine Organisation (Associatioun).

Das heißt die angestellte Person darf nur bei Ihnen zu Hause arbeiten.
Sie darf aber auch das Haus verlassen.
Zum Beispiel: um Einkäufe zu machen.

Was muss im Arbeits-Kontrakt stehen?

Sie und die angestellte Person müssen einen
Arbeits-Kontrakt unterschreiben
.

Sie unterschreiben den Kontrakt spätestens am ersten Arbeits-Tag.
Diese Infos müssen im Arbeits-Kontrakt stehen:

  • Name und Adresse vom Arbeit-Geber.
  • Wie heißt die Person, die bei Ihnen arbeitet?
  • Wann ist der erste Arbeits-Tag von der angestellten Person?
  • Wo soll die angestellte Person arbeiten?
    Das ist meistens die Adresse vom Arbeit-Geber.
  • Welche Arbeit soll die Person machen?
  • Wie viele Stunden arbeitet die Person in der Woche?
  • Wie viel Geld bekommt die Person?
  • Wie lange dauert der Kontrakt?
    Zum Beispiel: Gilt der Kontrakt für eine lange Zeit?
    Oder nur für 6 Monate?
  • Wie viele Urlaubs-Tage (Congé) hat die Person im Jahr?
  • Wie lange vorher muss die Person sagen,
    dass sie aufhört zu arbeiten?
    Das nennt man: Kündigungs-Frist.
    Die Kündigungs-Frist ist für die angestellte Person und für Sie.

Sie brauchen 2 Kopien von dem Kontrakt:

  • eine Kopie für Sie
  • und eine Kopie für die angestellte Person

Müssen Sie immer einen Kontrakt machen?

Nein.
Zum Beispiel: Jemand hilft Ihnen?
Die Person macht das gratis.
Dann brauchen Sie keinen Arbeits-Kontrakt.

Wie melden Sie die angestellte Person bei der CCSS an?

Sie müssen die Person bei der CCSS anmelden.
Sie haben dafür 8 Tage Zeit nach dem ersten Arbeits-Tag.
Das geht:

  • über die Internet-Seite MyGuichet.lu.
    Diese Seite ist in schwerer Sprache und auf Französisch.
  • Oder Sie füllen ein Papier von der CCSS aus.
    Das Papier ist in schwerer Sprache.
    Sie schicken das Papier mit der Post.

Die Adresse ist:
CCSS
L-2975 Luxemburg

Die angestellte Person hat keine
Sozial-Versicherungs-Nummer (Matricule)?

Dann müssen Sie noch diese Infos von der angestellten Person geben:

  • Geburts-Datum,
  • und eine Kopie vom Personal-Ausweis
    (carte d’identité oder Reisepass).

Sie haben die Person bei der CCSS angemeldet?

Dann bekommen Sie einen Brief von der CCSS.
Darin steht:

  • Sie sind jetzt bei der CCSS als Arbeit-Geber angemeldet.
  • Die angestellte Person ist bei der CCSS angemeldet.
  • Wie viel Geld die angestellte Person bekommt.

Wie viel Lohn (Paie) und Urlaub bekommt die angestellte Person?

Die Person muss den sozialen Mindest-Lohn bekommen oder mehr.
Es darf aber nicht weniger sein.

Sie müssen der angestellten Person auch bezahlten Urlaub geben:

  • Die Person arbeitet Voll-Zeit?
    Das heißt: 40 Stunden in der Woche.
    Dann hat sie Recht auf 26 Tage Urlaub im Jahr.
    Das sind 208 Stunden.
  • Die Person arbeitet weniger als 40 Stunden in der Woche?
    Dann bekommt sie weniger Urlaub im Jahr.

Gut zu wissen:

  • Sie müssen auch noch an Feier-Tagen den Lohn (Paie) zahlen.
    Auch wenn die angestellte Person nicht an diesen Tagen arbeitet.
    In Luxemburg gibt es 11 Feier-Tage im Jahr.
    Zum Beispiel: 1. Mai, Oster-Montag, Weihnachten.
  • Sie zahlen den Lohn (Paie) einmal im Monat.
    Spätestens am Ende von dem Monat.
  • Sie bekommen zweimal im Jahr ein Papier von der CCSS.
    In diesem Papier stehen alle Infos zum Lohn (Paie).
    Die angestellte Person bekommt auch dieses Papier.
  • Sie bekommen das Papier:
    • über die Internet-Seite MyGuichet.lu
    • oder mit der Post
  • Sie geben der angestellten Person keinen Lohn-Zettel.
    Die angestellte Person bekommt 1 Lohn-Zettel von der CCSS.
    Dieser Zettel zählt für das ganze Jahr.
    Die angestellte Person bekommt den Zettel jedes Jahr im März.
  • Sie machen vielleicht eine Steuer-Erklärung?
    Dann können Sie die Infos von der angestellten Person angeben.

Was passiert, wenn die angestellte Person krank ist? Oder wenn sie ein Kind bekommt?

Die angestellte Person ist krank?

Dann muss die Person Sie informieren.
Und bei der CNS anrufen und sagen: Ich bin krank.
Die Telefon-Nummer ist: 00352 275 748 00.

CNS ist Französisch und heißt:
Caisse Nationale de Santé.
In Luxemburg sagen wir auch Gesundheits-Kasse.
Oder Kranken-Kasse.

War die Person beim Arzt?
Und hat sie einen Kranken-Schein bekommen?
Dann muss sie:

  • Teil 1 vom Kranken-Schein an die CNS schicken.
  • Teil 2 an den Arbeit-Geber (Patron) schicken.

Sie zahlen den Lohn (Paie) weiter.
Die CNS kontaktiert Sie.
Die CNS stellt Ihnen ein paar Fragen.
Zum Beispiel: Wie lange war die angestellte Person krank?
Dann bekommen Sie das Geld später von der CNS zurück.

Die angestellte Person bekommt ein Kind?

Dann ist die angestellte Person im Mutterschafts-Urlaub.
Auf Französisch sagt man: congé de maternité.
In dieser Zeit müssen Sie keinen Lohn (Paie) zahlen.
Die CNS bezahlt den Lohn (Paie) der angestellten Person.

Was müssen Sie tun, wenn sich etwas ändert?

Etwas hat sich geändert?
Zum Beispiel:

  • Der Lohn (Paie) ändert sich.
  • Oder die Arbeit-Zeit ändert sich.

Dann müssen Sie das der CCSS sagen.
Das geht über die Internet-Seite MyGuichet.lu.
Diese Seite ist in schwerer Sprache und auf Französisch.

Wie melden Sie die angestellte Person ab?

Die Person arbeitet nicht mehr für Sie.
Zum Beispiel:

  • Der Arbeits-Kontrakt ist fertig.
  • Oder die Person hat gekündigt.

Dann haben Sie 8 Tage, um die Person bei der CCSS abzumelden.
Das geht:

  • über die Internet-Seite MyGuichet.lu.
    Diese Seite ist in schwerer Sprache und auf Französisch.
  • Oder Sie füllen ein Papier aus: „Déclaration de sortie“.
    Sie finden dieses Papier unten auf dieser Internet-Seite.
    Bei „Online-Dienste und Formulare“.
    Dieses Papier ist in schwerer Sprache und auf Französisch.

Sie schicken das Papier mit der Post.
Die Adresse ist:
CCSS
L-2975 Luxemburg

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
    L-2975 Luxemburg

    Kontaktformular

    Die Schalter können nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.

  • Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) Schalter

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg

    Nur nach Terminvereinbarung:

    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 16:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 16:00 Uhr

Nationale Gesundheitskasse (CNS) Abteilung Nationale Erstattungen

Adresse:
4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
L-2980 Luxemburg
Telefon:
(+352) 27 57 1
werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr

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