Eine neue Arbeit nach einer Krankheit bekommen
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Manchmal können Sie Ihre Arbeit nicht mehr machen.
Zum Beispiel:
- Weil Sie lange krank waren.
- Weil Ihr Körper nicht mehr so stark ist.
- Oder weil Sie durch die Arbeit krank geworden sind.
Dann können Sie vielleicht eine neue Arbeit
in einem anderen Betrieb bekommen.
Ein Beispiel:
Früher mussten Sie schwere Kisten heben.
Aber jetzt ist Ihr Körper nicht mehr so stark.
Dann können Sie zum Beispiel eine neue Arbeit im Büro bekommen.
Diese neue Arbeit ist in einem anderen Betrieb.
Dort machen Sie Büro-Arbeit und telefonieren mit Kunden.
Diese neue Arbeit ist besser für Ihre Gesundheit.
Das schwere Wort dafür ist: externe Wieder-Eingliederung.
Das heißt: Sie bekommen eine neue Arbeit in einem anderen Betrieb.
Eine Wieder-Eingliederung ist eine Hilfe vom Land Luxemburg.
Was müssen Sie machen?
Sie müssen die neue Arbeit beim Arzt von der Sozial-Versicherung (CMSS) anfragen.
Auf französisch heißt das: Contrôle Médical de la Sécurité Sociale.
Die Abkürzung ist: CMSS.
Sie bekommen dann genau so viel Lohn (Paie) wie vorher.
Für wen ist die externe Wieder-Eingliederung ?
Sie haben einen Arbeits-Kontrakt?
Und Sie sind mehr als 6 Wochen krank?
Dann bekommen Sie einen Brief von der CMSS.
Im Brief steht:
- Sie müssen zum Arzt von der CMSS gehen.
- Im Brief steht auch: Wann und wo Sie zum Arzt gehen sollen.
Nur der Arzt von der CMSS kann
eine neue Arbeit für Sie anfragen.
Sie können auch eine neue Arbeit bekommen, wenn:
- Sie hatten früher eine Invaliden-Pension.
Aber jetzt bekommen Sie keine mehr.
Dann können Sie eine neue Arbeit anfragen.
Was ist eine Invaliden-Pension?
Sie haben eine Krankheit oder hatten einen Unfall.
Und Sie können nicht mehr arbeiten?
Dann bekommen Sie eine Geld-Hilfe vom Land Luxemburg.
Diese Geld-Hilfe heißt: Invaliden-Pension.
Sie finden alle Infos auf dieser Internet-Seite:
Die Invaliden-Pension anfragen.
- Sie waren länger als 6 Monate krank?
Und Ihr Arbeit-Geber (Patron) hat Ihren Kontrakt beendet.
Das heißt: Ihr Patron hat gesagt,
Sie dürfen nicht mehr im Betrieb arbeiten. - Sie haben eine interne Wieder-Eingliederung angefragt.
Das heißt: Sie haben eine neue Arbeit in Ihrem Betrieb angefragt.
Aber Ihr Arbeit-Geber (Patron) hat Nein gesagt. - Sie haben Ihre Arbeit verloren,
weil der Betrieb geschlossen hat.
Gut zu wissen:
- Sie wohnen nicht in Luxemburg.
Sie arbeiten nur in Luxemburg?
Dann haben Sie die gleichen Rechte.
Das bedeutet: Sie können auch eine neue Arbeit
in einem anderen Betrieb anfragen.
Wie bekommen Sie eine neue Arbeit in einem neuen Betrieb?
Es gibt 6 Schritte um eine neue Arbeit zu bekommen.
Schritt 1: Der Arzt von der Sozial-Versicherung (CMSS) prüft Ihre Situation.
Sie sind mehr als 6 Wochen krank?
Dann schaut sich der Arzt Ihre Situation an.
Der Arzt prüft: Können Sie Ihre alte Arbeit noch machen?
Schritt 2: Sie sagen Ja oder Nein.
Der Arzt sagt: Sie können die alte Arbeit nicht mehr machen.
Dann fragt der Arzt: Wollen Sie eine neue Arbeit anfragen?
Sie müssen dann sagen:
„Ja, ich möchte eine neue Arbeit.“
Nur wenn Sie einverstanden sind,
macht der Arzt den nächsten Schritt.
Schritt 3: Der Arzt von der CMSS informiert wichtige Personen.
Sie haben Ja gesagt.
Der Arzt informiert dann:
- Eine Gruppe von Leuten.
Diese Gruppe entscheidet,
ob Sie eine neue Arbeit in dem Betrieb bekommen.
Die Gruppe heißt: Gemischte Kommission. - Den Arbeits-Arzt.
- Und Ihren Arbeit-Geber (Patron).
Schritt 4: Sie gehen zum Arbeits-Arzt.
Sie bekommen einen Termin (Rendez-Vous) beim Arbeits-Arzt.
Sie müssen zum Termin gehen.
Wichtig: Sie gehen nicht zum Termin?
Dann sagt der Arbeits-Arzt das zu der Kommission.
Dann bekommen Sie keine neue Arbeit.
Und Sie bekommen kein Kranken-Geld oder Rente (Pension) mehr.
Kranken-Geld heißt:
Sie bekommen Ihren Lohn (Paie) auch wenn Sie krank sind.
Die CNS bezahlt den Lohn (Paie) in diesen Tagen.
Der Arbeits-Arzt untersucht Sie.
Der Arbeits-Arzt schaut genau:
- Was können Sie gut machen?
- Müssen Sie weniger Stunden arbeiten?
- Muss die Arbeit geändert werden?
- Ist Ihre Krankheit nur für eine Zeit?
Oder für immer? - Wann sollen Sie wieder untersucht werden?
Schritt 5: Der Arbeits-Arzt schreibt eine Empfehlung
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Der Arzt sagt: Sie können Ihre alte Arbeit NICHT mehr machen.
Dann entscheidet die Kommission,
dass Sie eine neue Arbeit bekommen:- Sie bekommen eine neue Arbeit in Ihrem Betrieb.
Das ist eine interne Wieder-Eingliederung. - Oder Sie bekommen eine neue Arbeit in einem anderen Betrieb.
Das ist eine externe Wieder-Eingliederung.
- Sie bekommen eine neue Arbeit in Ihrem Betrieb.
- Der Arzt sagt: Sie können die Arbeit noch machen.
Dann sagt die Kommission Nein zu der neuen Arbeit.
Sie müssen dann wieder arbeiten.
Sie bekommen also kein Kranken-Geld mehr.
Auch keine Rente (Pension) von der Unfall-Versicherung.
Der Arbeits-Arzt schreibt alles auf.
Diese Infos nennt man „Empfehlung“.
Diese Empfehlung hilft der Kommission.
Die Kommission kann so besser entscheiden,
ob Sie eine neue Arbeit bekommen.
Schritt 6: Was passiert nach der Entscheidung von der Kommission?
Die Kommission hat entschieden:
Sie können die alte Arbeit nicht mehr machen.
Dann bekommen Sie eine neue Arbeit in einem anderen Betrieb.
Das nennt man: eine externe Wieder-Eingliederung.
Sie werden automatisch bei der ADEM angemeldet.
Die ADEM ist das Arbeits-Amt in Luxemburg.
Die ADEM hilft Ihnen eine neue Arbeit zu finden.
Sie bekommen Arbeits-Losen-Geld (Chômage)
bis Sie eine neue Arbeit haben.
Welche Geld-Hilfen können Sie bekommen ?
Sie haben KEINE neue Arbeit gefunden?
Und Sie bekommen kein Arbeits-Losen-Geld (Chômage) mehr?
Dann können Sie eine Geld-Hilfe bekommen.
Das schwere Wort dafür ist: Übergangs-Vergütung.
Sie bekommen diese Geld-Hilfe vom Land Luxemburg.
Sie bekommen diese Geld-Hilfe nur, wenn:
- Sie mehr als 10 Jahre bei Ihrem alten Arbeit-Geber (Patron) gearbeitet haben
- oder Sie hatten schon Probleme mit Ihrer Gesundheit
als Sie Ihre Arbeit im alten Betrieb angefangen haben.
Wichtig: Sie müssen bei der ADEM angemeldet bleiben.
Und Sie müssen zu allen Terminen gehen.
Die Geld-Hilfe endet:
- Wenn Sie eine neue Arbeit finden
- Oder wenn Sie in Rente (Pension) gehen
- Oder wenn Sie nicht zu den Terminen von der ADEM gehen.
Sie haben eine neue Arbeit gefunden?
Aber Sie verdienen jetzt weniger Geld.
Dann bekommen Sie einen Ausgleich vom Land Luxemburg.
Das heißt: Das Land Luxemburg zahlt Ihnen das fehlende Geld dazu.
Sie bekommen das Geld, wenn:
- Die ADEM Ihnen die neue Arbeit gefunden hat.
- Der Arbeits-Arzt sagt: Die Arbeit passt zu Ihnen.
- Sie arbeiten mehr als die Hälfte der alten Zeit.
Zum Beispiel:
In Ihrer alten Arbeit haben Sie 40 Stunden gearbeitet.
Dann muss Sie jetzt 20 Stunden oder mehr arbeiten.
Sonst bekommen Sie den Ausgleich nicht.
Wie lange bekommen Sie die Hilfe?
Sie bekommen die Hilfe,
solange Sie Ihre alte Arbeit nicht wieder machen können.
Wann verlieren Sie die Hilfe?
- Sie kündigen selbst?
Dann bekommen Sie keine Geld-Hilfe mehr. - Sie gehen nicht zum Arzt?
Dann verlieren Sie die Hilfe.
Sie bekommen dann keine Geld-Hilfe mehr. - Sie wollen nicht mehr arbeiten?
Dann verlieren Sie die Hilfe. - Der Arzt sagt: Sie können bald wieder Ihre alte Arbeit machen?
Dann bekommen Sie die Hilfe noch für 6 Monate.
Danach endet die Hilfe.
Ihr Arbeit-Geber (Patron) hat Ihnen gekündigt?
Das heißt:
Ihr Arbeit-Geber (Patron) kann oder will Sie nicht mehr behalten.
Sie haben also Ihre Arbeit verloren.
Dann haben Sie 20 Tage Zeit, um sich bei der ADEM anzumelden.
Sonst verlieren Sie die Hilfe.
Sie haben noch Fragen ?
Haben Sie vielleicht noch Fragen?
Dann können Sie:
- Die CMSS anrufen.
Die Telefon-Nummer ist: 00 352 24 76 75 00.
Sie können Montag bis Freitag anrufen.
Zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr.
- Eine E-Mail an cmss@cmss.etat.lu schreiben.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Arbeit
- Adresse:
- 26, rue Sainte Zithe L-2939 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- info@mte.public.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Abteilung Sonderurlaub
- Adresse:
- 26, rue Sainte-Zithe L-2939 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 130
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Abteilung Sprachurlaub
- Adresse:
- 26, rue Sainte-Zithe L-2939 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- E-Mail:
- conge.linguistique@mt.etat.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/fr.html
-
Ministerium für Arbeit Abteilung Vorruhestand
- Adresse:
- 26, rue Zithe L-2763 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 116
- Telefon:
- (+352) 247 86 189
- Fax:
- (+352) 247 86 325
- E-Mail:
- preretraite@mt.etat.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Abteilung für Beschäftigung
- Adresse:
- 26, rue Zithe L-2939 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- info@mte.public.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Projekt „Digital Skills“
- Adresse:
- 26, rue Sainte Zithe L-2939 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- digitalskills@mt.etat.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
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Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Kontrollärztlicher Dienst der Sozialversicherung (CMSS)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1342, L-1013 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 67 500
- E-Mail:
- cmss@cmss.etat.lu
Beschäftigungsfonds
- Adresse:
- 26, rue Zithe L-2939 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- info@mte.public.lu
- Website:
- http://www.mte.public.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)
Rechtsgrundlagen
- Code du travail - Livre V, Titre V – Chapitre I
-
Règlement grand-ducal du 14 octobre 2002
concernant le mode de désignation et d'indemnisation des membres, les règles de fonctionnement et les délais de procédure de la commission mixte de reclassement des travailleurs incapables à exercer leur dernier poste de travail
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