Eine Petition bei der Chamber einreichen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Petition ist ein anderes Wort für Bitte oder Beschwerde.

Jeder Bürger in Luxemburg darf sich über etwas beschweren
oder um etwas bitten.
Die Bürger können dann eine Petition schreiben.

In der Verfassung steht, dass Bürger dieses Recht haben.
Die Verfassung ist das wichtigste Gesetz-Buch im Land.

Die Petition schreibt man an die Abgeordneten-Kammer: die „Chamber".
Die Chamber ist das luxemburgische Parlament.
Die Abgeordneten oder „Deputéiert" werden von den Bürgern gewählt.
Sie vertreten die Interessen der Bürger.
Sie schlagen Gesetze vor.
Sie stimmen über Gesetze ab.

Beispiele für eine Petition:

  • Bürger finden etwas ungerecht.
  • Bürger wollen ein neues Gesetz.
  • Bürger wollen ein Gesetz ändern.

Bei einer Petition geht es um die Interessen von vielen Personen.
Zum Beispiel: Ein Bürger hat Streit mit dem Nachbarn.
Der Streit ist nur zwischen dem Bürger und dem Nachbarn.
Über diesen privaten Streit kann man keine Petition einreichen.

Es gibt 2 Arten von Petitionen:

  • Die einfache Petition: 1 einzelne Person unterschreibt.
  • Die öffentliche Petition: viele Personen können unterschreiben.
    Wenn genug Leute unterschreiben,
    wird die Petition öffentlich in der Chamber diskutiert.

Die Person, die eine Petition schreibt und abgibt, nennt man „Petent“.

 

Die einfache Petition

Was ist eine einfache Petition?

Die einfache Petition wird von 1 einzelnen Person unterschrieben.
Die Petition wird an den Präsidenten der Chamber geschickt.
Die Petition kann auf Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch sein.

Wie kann der Petent die Petition an die Chamber schicken?

Der Petent kann die Petition:

  • im Internet machen auf der Internet-Seite für Petitionen.
    Diese Seite ist in schwerer Sprache.
  • persönlich abgeben. Dazu muss man einen Termin abmachen.
  • oder mit der Post schicken.

Die Adresse ist:

Président de la Chambre des Députés
23, rue du Marché-aux-Herbes
L-1728 Luxemburg

Der Petent muss die Petition unterschreiben.
Und seinen Namen und Adresse angeben.
Die Chamber prüft, ob es die Person auch wirklich gibt.

Was passiert mit einer einfachen Petition?

Die Petition kommt in eine Arbeits-Gruppe.
Die Arbeits-Gruppe heißt: Petitions-Ausschuss.

Das macht der Petitions-Ausschuss:

  • die Petition überprüfen
  • beim Minister nachfragen
  • die Person informieren, wie es mit der Petition weitergeht.

Die einfache Petition wird nicht öffentlich in der Chamber diskutiert.
Der Petent wird per Post über die Arbeit des Ausschusses informiert.

Alle Dokumente zu den einfachen Petitionen stehen auf der
Internet-Seite für Petitionen.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.

Die öffentliche Petition

Wer darf eine öffentliche Petition schreiben und unterschreiben?

Jeder Bürger in Luxemburg der:

  • 15 Jahre alt ist oder mehr
  • und eine Sozial-Versicherungs-Nummer (Matricule) in Luxemburg hat.

Es gibt verschiedene Regeln für die öffentliche Petition:

  • Es muss um die Interessen von vielen Bürgern gehen.
    Zum Beispiel: um den Umwelt-Schutz.
  • Die Petition muss die moralischen Grundsätze respektieren.
    Das heißt: Die Petition soll fair und respektvoll bleiben.
  • Die Chamber hat in den letzten 12 Monaten noch nicht
    über das gleiche Thema diskutiert.
  • Der Petent muss das Formular auf der Internet-Seite für Petitionen
    oder das PDF ausfüllen und einschicken.
    Auf Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch.

Nur so kann der Petent die Petition abgeben.
Der Petent muss sich an diese Regeln halten.
Der Petitions-Ausschuss lehnt die Petition sonst ab.
Manchmal will der Petitions-Ausschuss,
dass der Petent seine Gründe genauer erklärt.

Der Petitions-Ausschuss und die Präsidenten-Konferenz
entscheiden, ob sie die Petition zulassen.

Zu der Konferenz gehören:

  • der Chamber-Präsident
  • die Präsidenten von den politischen Parteien in der Chamber.

Die Petitionen kann man auf der Internet-Seite der Chamber lesen.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.

Was passiert mit der öffentlichen Petition?

Wenn der Petitions-Ausschuss sein Ja für die Petition gibt,
dann wird sie veröffentlicht.
Das heißt: Die Petition kommt auf die Internet-Seite für Petitionen
von der Chamber.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.

Die Bürger haben 6 Wochen Zeit, um die Petition zu
lesen und zu unterschreiben.
Das sind 42 Tage.

Die Petition muss mindestens 5500 Unterschriften bekommen.
Erst dann diskutiert der Petitions-Ausschuss öffentlich
in der Chamber über die Petition.

Bis zu 6 Personen können bei der Diskussion dabei sein.
Wenn die öffentliche Petition keine 5500 Unterschriften bekommt,
kann daraus noch eine einfache Petition werden.
Der Petent muss aber damit einverstanden sein.

 

Wer kann eine öffentliche Petition unterschreiben?

Jeder Bürger darf eine öffentliche Petition unterschreiben, wenn er:

  • 15 Jahre alt ist oder mehr
  • und eine Sozial-Versicherungs-Nummer (Matricule) in Luxemburg hat.

Die Chamber kann die Identität von allen Bürgern prüfen,
die eine Petition unterschreiben.
Das heißt: die Chamber kann prüfen dass es die Person wirklich gibt.
Eine Petition kann von derselben Person nur einmal unterschrieben werden.

Wie kann man eine öffentliche Petition unterschreiben?

Eine öffentliche Petition kann man:

  1.  im Internet unterschreiben.
    Das kann man auf der Internet-Seite für Petitionen machen.
    Diese Seite ist in schwerer Sprache. 
    Die Bürger können entscheiden, ob Ihr Name auf der Liste
    der Unterschriften zu sehen ist.
  2. Oder auf einem Papier unterschreiben.
  3. Man kann auch zu der Chamber-Verwaltung gehen,
    um das Papier zu unterschreiben.

Hinweis: Wenn man die Petition auf einem Papier unterschreibt,
kommt der Name nicht auf die Internet-Seite von der Chamber.

Wo kann man die Petition lesen?

Alle Dokumente zu den einfachen und öffentlichen Petitionen
stehen auf der Internet-Seite für Petitionen.
Dort kann man die Petitionen lesen.

Die Adresse von der Chamber ist:

Chambre des Députés
19, rue du Marché-aux-Herbes
L-1728 Luxemburg
Luxemburg

Telefon:00352 46 69 66 -1

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Abgeordnetenkammer von Luxemburg

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