Die Teuerungs-Zulage anfragen
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Die Teuerungs-Zulage
Die Teuerungs-Zulage ist eine Geld-Hilfe.
Wenn Sie wenig Einkommen haben,
dann bekommen Sie vom Staat Geld.
Einkommen heißt: Alles, was Sie im Monat an Geld bekommen.
Zum Beispiel: Arbeits-Lohn, Rente, Kindergeld, REVIS.
REVIS ist auch eine Geld-Hilfe.
Wer kann die Teuerungs-Zulage anfragen?
Die Person die fragt, muss:
- Mindestens 18 Jahre alt sein.
- In Luxemburg angemeldet sein.
- Wirklich an der angemeldeten Adresse wohnen.
- Vorher 3 Monate am Stück in Luxemburg gelebt haben.
- Ein Bank-Konto in Luxemburg haben.
- Eine Matricule bei der Sozial-Versicherung haben (Matrikel-Nummer).
Das heißt: Ihr Name steht im nationalen Register für Personen.
Wie viel Einkommen dürfen Sie haben,
um die Zulage zu bekommen?
Der Staat macht jedes Jahr eine Liste.
In der Liste steht: So viel Einkommen darf eine Person im Monat haben,
um die Geld-Hilfe zu bekommen.
Zum Beispiel: Wenn das Einkommen weniger ist als der Mindest-Lohn,
dann bekommt die Person die Hilfe.
Aber der Staat muss immer ganz genau rechnen.
Der Staat rechnet das Einkommen von allen Personen zusammen,
die in einem Haushalt wohnen.
Haushalt heißt hier:
Alle Personen, die zusammen in einer Wohnung oder einem Haus leben.
Zum Beispiel: eine Familie oder eine Wohn-Gemeinschaft.
Die Personen in einem Haushalt müssen nicht von der gleichen
Familie sein.
Was muss der Staat für die Teuerungs-Zulage wissen?
Der Staat sagt: 1 Haushalt hat 1 Einkommen.
Er rechnet das Einkommen von allen Personen im Haushalt zusammen.
Der Staat muss wissen:
- Mit wie vielen anderen Personen wohnen Sie zusammen?
- Wie viel Geld hat jede Person im Monat?
- Wie viel Geld haben alle Personen im Haushalt zusammen?
Es kann immer nur 1 Person von einem Haushalt anfragen.
Diese Person muss dann für alle Personen im Haushalt mitfragen.
Zum Beispiel:
- Wenn 1 Frau alleine wohnt, fragt sie für 1 Person.
- Wenn 1 Frau mit 1 Kind wohnt, fragt sie für 2 Personen.
- Wenn 1 Frau mit 1 Frau und 1 Kind wohnt, fragt sie für 3 Personen.
Der Staat zahlt die Hilfe immer für alle zusammen,
also für den ganzen Haushalt.
Der Staat zahlt die ganze Hilfe oder einen Teil der Hilfe.
Es kommt darauf an, wie viel Einkommen ein Haushalt hat.
Die genauen Zahlen, wie viel Einkommen ein Haushalt zusammen haben darf,
stehen in der Liste.
Wann fragen Sie die Teuerungs-Zulage an?
Sie fragen die Teuerungs-Zulage 1 Mal im Jahr an.
Sie bekommen die Hilfe 1 Mal im Jahr.
Sie müssen vor dem 31. Dezember anfragen.
Wenn Sie nach dem 31. Dezember anfragen,
dann bekommen Sie die Hilfe nicht.
Wie fragen Sie die Teuerungs-Zulage an?
- Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Das Formular gibt es:
- Bei Ihrer Gemeinde
- Beim FNS (Nationalen Solidaritäts-Fonds)
- Sie müssen Beweis-Zettel über Ihr Einkommen und
über Ihr Bank-Konto haben (RIB).
Auf dem Formular steht genau, was Sie brauchen.
- Sie müssen das Formular und die Beweis-Zettel
vor dem 31. Dezember an den FNS schicken!
Die Adresse ist:
FNS
Boîte postale 2411
L- 1024 Luxembourg
Was ist wichtig bei dem Formular?
Es kann nur 1 Person für 1 Haushalt anfragen.
Die Person heißt auf dem Formular Haupt-Antragsteller.
Die Person fragt für alle anderen mit.
Alle Personen vom Haushalt müssen unterschreiben,
wenn sie 18 Jahre alt sind.
Alles muss ausgefüllt werden.
Alle Beweis-Zettel für das Einkommen müssen mitgeschickt werden.
Sonst schickt der FNS das Formular und die Beweis-Zettel zurück.
Dann haben Sie 30 Tage Zeit, um alles vollständig wieder
an den FNS zu schicken.
Wenn Sie die Sachen später schicken, dann bekommen Sie das
Extra-Geld nicht.
Der FNS kann noch andere Beweis-Zettel fragen.
Dann haben Sie 30 Tage Zeit, die Sachen zu schicken.
Vielleicht haben Sie die Teuerungs-Zulage schon im letzten Jahr gefragt.
Sie bekommen dann ein anderes Formular bei Ihrer Gemeinde.
Dieses Formular ist bereits ausgefüllt.
Wenn ein „Tuteur“ oder „Curateur“ für eine Person fragt,
muss eine Kopie vom Urteil dabei sein.
Die Kopie ist ein Beweis, dass Sie einen „Tuteur“ oder „Curateur“ haben.
Wer bekommt die Teuerungs-Zulage nicht?
- Personen, die zu viel Einkommen haben.
- Personen, die vom Staat eine Geld-Hilfe zum Studieren bekommen.
Das heißt: Studien-Beihilfe. - Alle Ausländer, die in Luxemburg studieren.
- Personen, die im Gefängnis sitzen.
Weitere Informationen
Für die Teuerungs-Zulage muss keine Steuer gezahlt werden.
Es muss auch keine Sozial-Versicherung gezahlt werden.
Die Matrikel-Nummer.
Es ist das Geburts-Datum mit Jahr, Monat, Tag,
und noch 5 weitere Zahlen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Abteilung für Teuerungszulagen
-
Nationaler Solidaritätsfonds (FNS) Abteilung für Teuerungszulagen
- Adresse:
-
8-10, rue de la Fonderie
L-1531
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 2411 / L-1024 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 49 10 81 999
- E-Mail:
- avc@secu.lu
- Website:
- https://fns.public.lu/de/avc.html
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