Was können Sie machen wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind?
Zum letzten Mal aktualisiert am
Sie sind Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung.
Zum Beispiel: Sie sind im Rollstuhl.
Oder Sie haben Lern-Schwierigkeiten.
Arbeit-Nehmer heißt:
Sie arbeiten und bekommen dafür Geld.
Sie haben eine Entscheidung bekommen.
Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden?
Dann können Sie reklamieren.
Sie können zuerst bei der Sozial-Versicherung reklamieren.
Sie müssen bei der CASS reklamieren.
Das ist ein Teil von der Sozial-Versicherung.
Das schwere Wort ist:
Conseil Arbitral de la Sécurité Sociale.
Die CASS prüft die Entscheidung noch einmal.
Hier sind 3 Beispiele, wann Sie reklamieren können:
- Sie haben den Status als Arbeit-Nehmer mit Behinderung angefragt.
Auf dieser Seite finden Sie alle Infos dazu:
Als Arbeit-nehmer mit Behinderung anerkannt werden.
Die ADEM sagt Nein zu Ihrer Anfrage.
Dann können Sie reklamieren. - Die ADEM entscheidet wo Sie arbeiten.
Das bedeutet, die ADEM entscheidet:
- Ob Sie auf dem ersten Arbeits-Markt arbeiten können.
Zum Beispiel bei Firmen oder bei Gemeinden. - Oder ob Sie in einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung
arbeiten sollen.
Auf Französisch sagt man „atelier d’inclusion professionnelle“.
Früher wurde es „atelier protégé“ genannt.
Auf dieser Seite finden Sie alle Infos dazu:
Als Arbeit-nehmer mit Behinderung anerkannt werden.Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden?
Dann können Sie reklamieren. - Ob Sie auf dem ersten Arbeits-Markt arbeiten können.
- Sie haben das Einkommen für Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung (RPGH) angefragt.
Der Nationale Solidaritäts-Fonds (FNS) sagt Nein
zu Ihrer Anfrage.
Auch hier können Sie reklamieren.
Bei der CASS reklamieren: Wie geht das?
Sie sind mit einer Entscheidung nicht einverstanden?
Dann können Sie reklamieren.
Sie reklamieren bei der CASS.
So reklamieren Sie bei der CASS:
- Sie schreiben einen Brief auf ein normales Blatt Papier.
Es gibt kein besonderes Formular. - Sie erklären: Warum sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden?
- Diese Infos müssen auch im Brief stehen:
- Ihr Name.
- Ihre Matricule.
Das ist die Nummer auf Ihrer CNS-Karte. - Ihre Adresse.
- Sie unterschreiben den Brief.
- Sie bringen den Brief selbst zu der CASS.
Die Adresse ist:
Conseil arbitral de la sécurité sociale (CASS)
271, route d’Arlon
L-1150 Luxembourg
Wichtig: Die alte Entscheidung zählt noch,
bis das CASS etwas anderes entscheidet.
Sie sind mit der Entscheidung von der CASS nicht einverstanden. Was können Sie machen?
Sie sind mit der Entscheidung von der CASS nicht einverstanden?
Dann können Sie weiter reklamieren.
Das geht beim Höchsten Gericht von der Sozial-Versicherung.
Auf Französisch heißt das Gericht:
Conseil Supérieur de la Sécurité Sociale.
Die Abkürzung ist: CSSS.
So reklamieren Sie beim Höchsten Gericht:
- Sie haben die Entscheidung von der CASS bekommen.
Ab dann haben Sie 40 Tage Zeit, um zu reklamieren. - Sie müssen wieder einen Brief schreiben.
In dem Brief erklären Sie:
Warum sind Sie nicht einverstanden? - Diese Infos müssen auch im Brief stehen:
- Ihr Name.
- Ihre Matricule.
Das ist die Nummer auf Ihrer CNS-Karte. - Ihre Adresse.
- Sie unterschreiben den Brief.
- Sie bringen den Brief selbst zum Höchsten Gericht.
Die Adresse ist:
Conseil supérieur de la sécurité sociale (CSSS)
14, avenue de la Gare
L-1610 Luxembourg
Wichtig: Die Entscheidung von der CASS zählt noch,
bis das Höchste Gericht etwas anderes entscheidet.
Sie bekommen eine Kopie von der neuen Entscheidung mit der Post.
Sie sind mit der Entscheidung vom Höchsten Gericht nicht einverstanden. Was können Sie machen?
Sie sind mit der Entscheidung vom Höchsten Gericht nicht einverstanden?
Dann können Sie weiter reklamieren.
Das geht beim Revisions-Gerichtshof.
Auf Französisch heißt das Gericht:
Cour de cassation.
So reklamieren Sie beim Revisions-Gerichtshof:
- Sie haben die Entscheidung vom Höchsten Gericht bekommen.
Ab dann haben Sie 40 Tage Zeit. - Sie müssen wieder einen Brief schreiben.
In dem Brief erklären Sie:
Warum sind Sie mit der Entscheidung vom Höchsten Gericht nicht einverstanden? - Diese Infos müssen auch im Brief stehen:
- Ihr Name.
- Ihre Matricule.
Das ist die Nummer auf Ihrer CNS-Karte. - Ihre Adresse.
- Sie unterschreiben den Brief.
- Sie schicken den Brief mit der Post zum Revisions-Gerichtshof.
Die Adresse ist:
Greffe de la Cour de cassation
Cité judiciaire
Bâtiment CR
L-2080 Luxembourg
Tipp: Schicken Sie den Brief als "Recommandé".
Recommandé heißt: Sie bekommen ein Beweis-Papier,
dass Sie den Brief geschickt haben.
Das kostet mehr Geld.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Die Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer beantragen
auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)
-
Verzeichnis der zugelassenen Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung
auf der Website des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 12 septembre 2003
relative aux personnes handicapées
- Code de la sécurité sociale
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.