Die Miet-Hilfe anfragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Miet-Hilfe heißt auch Miet-Zuschuss.

Es ist eine Geld-Hilfe.
Das Geld ist für die Miete. Auf Luxemburgisch: Loyer.
In diesem Text schreiben wir Miet-Hilfe.

Sie zahlen Miete für das Wohnen.
Wenn Sie wenig Einkommen haben,
können Sie die Miet-Hilfe anfragen.

Zu dem Einkommen gehört:
Alles, was Sie im Monat an Geld bekommen.
Zum Beispiel: Arbeits-Lohn, Rente, REVIS.

Das Ministerium für Wohnungs-Bau zahlt die Miet-Hilfe.
Das Ministerium rechnet aus, wie viel Miet-Hilfe das ist.

Die Miet-Hilfe wird für einen ganzen Haushalt angefragt.
Haushalt heißt: wenn Personen im gleichen Haus wohnen.
Zum Beispiel: eine Familie oder eine Wohn-Gemeinschaft.

Der Staat muss wissen, wie viele Personen im Haushalt wohnen.
Und wie viel Geld alle zusammen verdienen.

 

Wer kann die Miet-Hilfe anfragen?

Sie können Miet-Hilfe anfragen, wenn dies zutrifft:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie wohnen in Luxemburg und sind dort angemeldet.
  • Sie mieten eine Wohnung.
  • Sie wohnen in dieser Wohnung.
  • Sie haben wenig Einkommen.
  • Sie haben seit mindestens 3 Monaten
    ein regelmäßiges Einkommen.

Die Wohnung muss in Luxemburg sein.
Sie muss einem privaten Besitzer gehören. Das ist der Vermieter.
Die Wohnung darf nicht von einer staatlichen Einrichtung vermietet sein.
Zum Beispiel: von einer Einrichtung für Menschen mit Beeinträchtigung.

Was sind die Regeln für Ihren Haushalt?

  • Sie wohnen vielleicht mit anderen Personen zusammen.
    Keine Person aus dem Haushalt darf eine Wohnung besitzen:
    nicht in Luxemburg und nicht im Ausland.
  • Das Einkommen von allen Personen aus dem Haushalt darf
    nicht zu hoch sein.
  • Der Staat rechnet das Einkommen von allen Personen zusammen,
    die in Ihrem Haushalt wohnen.
  • Die Miete für Ihre Wohnung kostet mehr
    als 1 von 4 Teilen vom ganzen Einkommen:
    Beispiel: ein Haushalt hat 2000 € Einkommen.
    Dann muss die Miete mindestens 500 € sein.
    Sonst bekommt der Haushalt keine Miet-Hilfe.

Was ist beim Einkommen wichtig?

Als Einkommen zählen:

  • Arbeits-Lohn
  • Rente
  • Arbeitslosen-Geld
  • Mindest-Einkommen REVIS (früher: RMG)
  • Lohn in der Elternzeit.
    Elternzeit heißt auch congé parental
  • Invalidenrente, Frührente
  • Unterhalts-Zahlungen.
    Zum Beispiel: eine Person bekommt Geld vom Ex-Partner.

Einige Geld-Hilfen zählen nicht zu dem Einkommen vom Haushalt:

  • Kindergeld
  • Teuerungs-Zulage
  • Schulanfangs-Zulage.

Eine Person aus dem Haushalt zahlt Unterhalt für eine andere Person,
die nicht im gleichen Haushalt lebt.
Dieser Unterhalt wird vom Einkommen abgezogen.

 

Wie fragen Sie die Miet-Hilfe an?

Sie können die Hilfe nur 1 Mal pro Haushalt fragen.

  1. Sie müssen ein Formular ausfüllen und unterschreiben.
    Das Formular ist in schwerer Sprache und auf Französisch.
    Der Ehe-Partner oder Lebens-Partner muss auch unterschreiben.
  2. Diese Beweis-Zettel müssen Sie mit dem Formular schicken: 
  • Kopie vom Miet-Vertrag für die Wohnung
  • Beweis-Zettel für die Zahlung der Miete
    von den letzten 3 Monaten
  • Lohn-Zettel von den letzten 3 Monaten
  • Beweis-Zettel über alle anderen Einkommen des Haushalts
  • Kopie von den Sozialversicherungs-Karten aller Mitbewohner.
  • Ausländische Mit-Bewohner brauchen einen Beweis-Zettel,
    dass Sie das Recht haben, in Luxemburg zu wohnen.
    Beispiel: die Aufenthalts-Karte.

3. Sie schicken das Formular an den Guichet unique des aides au logement.
Das ist das Büro für die Miet-Hilfe.
Sie können das Formular:

  • per Post schicken
  • persönlich abgeben

Die Adresse ist:

Guichet unique des aides au logement
11, rue de Hollerich
L-1741 Luxemburg

Sie haben noch Fragen?
Dann können Sie auch anrufen.
Die Telefon-Nummer ist: 00352 80 02 10 10
Das geht Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Sie gehen zum Büro?
Die Öffnungs-Zeiten sind:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr.

Was macht das Büro für die Miet-Hilfe?

Das Büro prüft Ihre Angaben.
Das heißt: die Informationen, die Sie in das Formular schreiben.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Formular erlauben Sie das.
Ihre Anfrage ist komplett, wenn Sie diese 3 Dinge machen:

  • das Formular ausfüllen
  • das Formular unterschreiben
  • alle Beweis-Zettel mit dem Formular an das Büro schicken.

Das Büro für die Miet-Hilfe entscheidet über Ihren Antrag.
Das Büro schickt Ihnen die Antwort per Post.

Wenn Ihre Anfrage nicht komplett ist,
schickt das Büro für die Miet-Hilfe die Anfrage wieder zurück.
Dann fragt das Büro bei Ihnen nach.
Zum Beispiel: wenn eine Unterschrift fehlt.
Oder wenn ein Dokument fehlt.

Ihre Anfrage wird in diesem Fall noch einmal geprüft:

  • Sie bekommen schon Miet-Hilfe.
  • Ihr Einkommen hat sich geändert.
  • Die Zahl von den Mitbewohnern
    aus Ihrem Haushalt hat sich geändert.

Wann wird die Miet-Hilfe gezahlt?

Die Miet-Hilfe wird jeden Monat bezahlt.

Wann müssen Sie die Miet-Hilfe zurückzahlen?

Sie müssen die Hilfe zurück zahlen, wenn dies der Fall ist:

  • Sie haben falsche oder nicht alle Informationen an das
    Büro für die Miet-Hilfe geschickt.
  • Die Zahl der Mit-Bewohner hat sich geändert.
    Sie informieren das Büro für die Miet-Hilfe aber nicht darüber.
  • Sie vermieten die Wohnung oder Teile davon
    an andere Personen.
  • Die Miet-Hilfe steht Ihnen nicht mehr zu.
    Zum Beispiel: Sie bekommen mehr Lohn.
  •  

Gut zu wissen

  • Es gibt einen Rechner für die Miet-Hilfe im Internet.
    Damit kann man rechnen,
    wie viel Miet-Hilfe man bekommen kann.
    Hier finden Sie den Internet-Rechner für die Miet-Hilfe.
    Der Internet-Rechner ist in schwerer Sprache..
  • Sie bekommen den REVIS oder den RPGH.
    Sie bekommen eine andere Form von Miet-Hilfe dazu.
    Diese andere Form heißt "Miet-Zuschlag".
    Dann können Sie keine Miet-Hilfe mehr anfragen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministère du Logement et de l’Aménagement du territoire Guichet unique des aides au logement

Adresse:
11, rue de Hollerich L-1741 Luxembourg Luxemburg
Telefon:
(+352) 80 02 10 10
Accueil téléphonique : du lundi au vendredi de 8h00 à 16h00
Fermé ⋅ Ouvre à 13h30
Mercredi:
8h00 à 12h00 , 13h30 à 16h00
Jeudi:
Fermé
Vendredi:
8h00 à 12h00 , 13h30 à 16h00
Samedi:
Fermé
Dimanche:
Fermé
Lundi:
8h00 à 12h00 , 13h30 à 16h00
Mardi:
8h00 à 12h00 , 13h30 à 16h00
le jeudi uniquement sur rendez-vous

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