Bestellung eines Sozialversicherungs- oder Einkommensnachweises bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
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Sozialversicherungs- und Einkommensnachweise werden von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) ausgestellt. Sie können:
- direkt auf MyGuichet.lu generiert werden; oder
- online auf der Website der CCSS bestellt werden. Online bestellte Bescheinigungen werden der versicherten Person wie folgt zugesandt:
- in elektronischer Form in ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu, wenn sie zuvor die Funktion eDelivery aktiviert hat; oder
- in Papierform an ihre Adresse, wie sie im Nationalen Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques - RNPP) angegeben ist.
Voraussetzungen
Bestellung auf der Website der CCSS
Aktivierung der Funktion eDelivery
Um ihre Bescheinigungen in elektronischer Form zu erhalten, muss die versicherte Person die Funktion eDelivery aktivieren, bevor sie die Online-Bestellung vornimmt.
Die versicherte Person kann diese Funktion in ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu unter Meine Daten aktivieren. Die Schaltfläche zum Aktivieren der Funktion befindet sich in der Rubrik Gesundheit & soziale Sicherheit unter Centre commun de la sécurité sociale (CCSS).
Personen, die über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen, der mit der App gekoppelt ist, können die Funktion auch in der App unter Meine personenbezogenen Daten aktivieren. Dank der Kopplung muss die Funktion nur einmal aktiviert werden (entweder über den Browser auf einem PC oder in der App).
Durch die Aktivierung von eDelivery verzichtet die versicherte Person auf den Versand der Nachweise per Post. Sie kann ihre Entscheidung jederzeit widerrufen, indem sie die Funktion wieder deaktiviert.
Vorgehensweise und Details
- Bestellung über MyGuichet.lu
- Bestellung auf der Website der CCSS
Beantragung einer Bescheinigung
Sozialversicherungsnachweise und Einkommensnachweise können direkt über den privaten Bereich auf MyGuichet.lu beantragt werden.
Nachdem Sie sich auf der Plattform MyGuichet.lu oder über die App MyGuichet.lu in Ihren privaten Bereich eingeloggt haben, müssen Sie nur noch die folgenden Schritte befolgen:
- das Menü Meine Daten öffnen;
- zur Rubrik Gesundheit & soziale Sicherheit scrollen;
- die Unterrubrik Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) auswählen;
- die Seite Certificat d’affiliation (Sozialversicherungsnachweis) oder Certificat de revenus (Einkommensnachweis) auswählen.
Ausstellung der Bescheinigung
Die Bescheinigung wird automatisch generiert und kann sofort als PDF- Dokument heruntergeladen werden.
Beantragung einer Bescheinigung
Sozialversicherungsnachweise und Einkommensnachweise können online auf der Website der CCSS beantragt werden.
Ausstellung der Bescheinigung
Die Bescheinigung wird innerhalb von 3 Werktagen per Post zugestellt.
Hat die versicherte Person in ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu die Option eDelivery aktiviert, wird sie per E-Mail benachrichtigt, sobald die Bescheinigung verfügbar ist. Sie kann die Bescheinigung dann in ihrem privaten Bereich im eDelivery-Postfach der CCSS aufrufen.
Gut zu wissen
In ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu findet die versicherte Person auch eine Liste ihrer Beschäftigungen, die in der CCSS-Anmeldungsdatei hinterlegt sind. Diese Liste befindet sich ebenfalls in der Rubrik Gesundheit & soziale Sicherheit unter Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) und dann Affiliations (Zugehörigkeit).
Online-Dienste und Formulare
Aktivierung der Funktion eDelivery
Beantragung einer Bescheinigung
Zuständige Kontaktstellen
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2975 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- E-Mail:
- ccss@secu.lu
- Website:
- https://ccss.lu/de.html
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) Schalter
- Adresse:
- 4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- E-Mail:
- ccss@secu.lu
- Website:
- https://ccss.lu/de.html
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 16h00
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf der Website der Zentralestelle der Sozialversicherungen (CCSS)
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