Geld-Hilfe für den Umbau einer Wohnung für Menschen mit Beeinträchtigung
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Sie haben eine Wohnung oder ein Haus.
Und Sie haben eine Beeinträchtigung.
Zum Beispiel: Sie benutzen einen Rollstuhl.
Sie haben Ihre Wohnung umgebaut?
Zum Beispiel: Sie haben ein neues Wasch-Becken eingebaut.
Jetzt können Sie es besser benutzen.
Dann können Sie eine Geld-Hilfe anfragen.
Diese Geld-Hilfe kommt vom Land Luxemburg.
Wie viel Geld bekommen Sie?
Sie haben den Umbau schon bezahlt.
Das Land Luxemburg gibt Ihnen bis zu 20.000 € zurück.
Sie bekommen aber nur einen Teil von dem Geld zurück.
Wie viel Geld Sie bekommen, hängt ab von:
- Ihrem Einkommen.
- Und vom Einkommen der Menschen, die mit Ihnen wohnen.
Einkommen ist das Geld, das Sie verdienen.
Zum Beispiel: Ihr Lohn (Paie).
Wenn Sie viel verdienen, bekommen Sie weniger Geld zurück.
Wer kann die Geld-Hilfe anfragen?
Sie können die Geld-Hilfe anfragen, wenn:
- Sie eine körperliche Beeinträchtigung haben.
- Und die Wohnung oder das Haus gehört Ihnen.
- Und Sie haben den Umbau schon bezahlt.
Sie haben einen Vormund (Tutelle)?
Ein Vormund (Tutelle) ist eine Person.
Die Person hilft einer anderen Person.
Zum Beispiel: bei Geld, bei Rechnungen, bei Papieren, …
Sie unterschreibt für die andere Person.
Sie ist für die andere Person verantwortlich.
Dann kann Ihr Vormund (Tutelle) die Anfrage für Sie machen.
Die Wohnung muss Ihnen gehören.
Die Wohnung gehört Ihrem Vormund (Tutelle)?
Dann müssen Sie dort wohnen, um die Geld-Hilfe zu bekommen.
Der Umbau ist schon bezahlt.
Wichtig:
- Nur Sie oder Ihr Vormund (Tutelle) dürfen die Anfrage machen.
- Die Wohnung gehört Ihnen oder Ihrem Vormund (Tutelle).
Sie bekommen keine Geld-Hilfe,
wenn Sie Miete (Loyer) bezahlen.
Sie müssen auch:
- Sie wohnen seit mehr als 3 Monate in Luxemburg.
- Sie stehen auf einer Liste.
Auf der Liste stehen alle Menschen, die in Luxemburg wohnen.
Die Liste heißt: Nationales Register.
Für welche Bau-Arbeiten bekommen Sie die Geld-Hilfe?
Sie bekommen die Geld-Hilfe für bestimmte Bau-Arbeiten.
Die Bau-Arbeiten müssen Ihnen helfen.
Zum Beispiel:
- Umbau in der Wohnung, damit Sie sich besser bewegen können.
Zum Beispiel:- Türen breiter machen
- Aufzug oder Rampe einbauen.
- Umbau in der Küche, um Essen zu kochen.
Zum Beispiel:- die Möbel höher oder niedriger machen
- Ofen mit der Tür an der Seite
- Umbau im Bade-Zimmer
Zum Beispiel:- Eine Dusche ohne Treppe.
So kommen Sie ohne Barriere in die Dusche. - Griffe an der Toilette oder Dusche:
Damit Sie sich festhalten können.
- Eine Dusche ohne Treppe.
Welche Regeln gibt es?
Sie sind eine Person mit Beeinträchtigung.
Und Sie oder Ihr Vormund (Tutelle) wollen die Geld-Hilfe anfragen?
Dann gibt es bestimmte Regeln.
Wichtige Regeln für die Wohnung:
- Die Wohnung muss in Luxemburg sein.
Nach dem Umbau müssen Sie dort wohnen.
Sie müssen länger als 2 Jahre dort-bleiben.
Sonst müssen Sie die Geld-Hilfe zurück-geben.
Die 2 Jahre gelten ab dem Moment,
wenn Sie das Ja für die Geld-Hilfe bekommen. - Sie können während dem Umbau nicht
in der Wohnung wohnen?
Zum Beispiel:
Das Bade-Zimmer wird umgebaut.
Die Bau-Arbeiten dauern 2 Monate.
In dieser Zeit gibt es kein Bade-Zimmer in der Wohnung.
Sie können also in dieser Zeit nicht in der Wohnung wohnen.Sie haben 3 Jahre Zeit,
um in die Wohnung zurück-zu-kommen.
Sonst müssen Sie die Geld-Hilfe zurück-geben.
Die 3 Jahre gelten ab dem Moment,
wenn Sie das Ja für die Geld-Hilfe bekommen.
Wichtige Regeln für Sie.
Sie bekommen die Geld-Hilfe nur wenn:
- Sie haben den Umbau selbst bezahlt.
Das heißt: Die Pflege-Versicherung hat den Umbau nicht bezahlt.
Was ist die Pflege-Versicherung?
Manche Menschen brauchen Hilfe,
um bestimmte Sachen zu machen.
Zum Beispiel: Sich waschen, sich anziehen, essen
oder sich bewegen.
Die Pflege-Versicherung hilft diesen Menschen.
Sie bezahlt einen Teil der Pflege und der Hilfe,
die sie brauchen.
- Sie verdienen nicht zu viel Geld.
Auch die Menschen, die mit Ihnen wohnen,
dürfen nicht zu viel verdienen.
Sie wollen wissen wie viel Geld Sie verdienen dürfen?
Dann können Sie das Büro für Wohn-Hilfe anrufen.
Die Telefon-Nummer ist: 00 352 800 210 10.
Wann fragen Sie die Geld-Hilfe an?
Sie bezahlen den Umbau.
Sie bekommen Rechnungen.
Sie können die Geld-Hilfe direkt anfragen.
Sie haben 2 Jahre Zeit.
Das heißt: Sie haben 2 Jahre Zeit,
nachdem Sie die Rechnungen für den Umbau bekommen haben.
Wie fragen Sie die Geld-Hilfe an?
Sie wollen die Geld-Hilfe anfragen?
Dann müssen Sie im Internet ein Papier ausfüllen: ein Formular.
Und Sie schicken das Formular an das Büro für Wohn-Hilfe.
Das geht so:
- Das Formular finden Sie unten auf dieser Internet-Seite bei:
„Online-Dienste und Formulare“.
Das Formular ist in schwerer Sprache und auf Französisch. - Sie müssen das Formular ausfüllen.
- Sie drucken es aus.
- Sie unterschreiben das Formular.
Sie haben einen Vormund (Tutelle)?
Dann muss der Vormund (Tutelle) unterschreiben. - Sie müssen das Formular an das Büro für Wohn-Hilfe schicken.
Und Sie müssen noch andere Beweis-Papiere mitschicken.
Die Adresse ist:
Guichet unique des aides au logement
11, rue de Hollerich
L-1741 Luxemburg
Sie können Ihre Anfrage:
- Mit der Post schicken.
- Oder selbst abgeben.
- Oder eine E-Mail senden an: guichet@ml.etat.lu.
Aber dann müssen Sie die Anfrage auch noch mit der Post schicken.
Welche Beweis-Papiere brauchen Sie?
Sie müssen verschiedene Beweis-Papiere mit dem Formular schicken.
Sie brauchen diese Beweis-Papiere:
- Eine Kopie von Ihrer Ausweis-Karte (Carte d’identité)
oder von Ihrem Reise-Pass. - Sie müssen einen Brief vom Arzt mitschicken.
Der Arzt schreibt einen Brief.
In dem Brief steht: Sie haben eine Beeinträchtigung. - Ein Beweis-Papier von der Sozial-Versicherung (CCSS).
Dieses Papier beweist,
dass Sie bei der Sozial-Versicherung angemeldet sind.
Sie können dieses Papier auf MyGuichet.lu anfragen.
Sie müssen nach einem „certificat d’affiliation“ suchen. - Ein Papier von der Pflege-Versicherung.
Auf dem Papier steht, dass die Pflege-Versicherung
den Umbau nicht bezahlt hat.
Sie fragen dieses Papier bei der CNS an.
Dafür brauchen Sie einen Termin.
Auf dieser Internet-Seite finden Sie alle Infos:
Einen Termin bei der CNS anfragen - Ein Papier mit den Infos von den Menschen, die mit Ihnen wohnen.
Das Papier finden Sie unten auf dieser Internet-Seite bei:
„Online-Dienste und Formulare“.
Das Papier ist in schwerer Sprache und auf Französisch.
Sie müssen dieses Papier ausfüllen und unterschreiben. - Beweis-Papiere für Ihr Einkommen.
Zum Beispiel: Lohn-Zettel (Paie-Ziedelen).
Auch von den Menschen die mit Ihnen wohnen. - Eine Kopie von den Rechnungen für den Umbau.
Sie haben ein Vormund (Tutelle)?
Dann brauchen Sie noch diese Papiere:
- eine Kopie von der Ausweis-Karte (Carte d’identité) oder Reise-Pass von Ihrem Vormund (Tutelle).
- Und ein Papier vom Gericht.
Dieses Papier beweist, dass diese Person Ihr Vormund (Tutelle) ist.
Das Büro für Wohn-Hilfe kann noch andere Beweis-Papiere fragen.
Sie haben 3 Monate Zeit, um die Papiere zu schicken.
Wenn Sie die Beweis-Papiere nicht schicken,
sagt das Büro für Wohn-Hilfe Nein zu Ihrer Anfrage.
Sie kommen NICHT aus der EU?
Dann brauchen Sie ein Papier.
Dieses Papier heißt: Aufenthalts-Erlaubnis (carte de séjour).
Es zeigt: Sie dürfen in Luxemburg leben.
Was passiert nach Ihrer Anfrage?
Das Büro für Wohn-Hilfe prüft alle Beweis-Papiere.
Sie bekommen einen Brief.
In dem Brief steht, ob Sie die Geld-Hilfe bekommen oder nicht.
Die Geld-Hilfe bekommen Sie auf Ihr Bank-Konto.
Sie haben dieses Konto auf das Formular geschrieben.
Wie viel Geld bekommen Sie?
Das hängt davon ab, wie viel Sie verdienen.
Das Büro für Wohn-Hilfe prüft, wie viel die Menschen verdienen.
Es geht um die Menschen, mit denen Sie wohnen.
Wichtig:
- Wenn Sie falsche Infos geben,
müssen Sie die Geld-Hilfe zurück-zahlen. - Hat sich etwas geändert, seit Sie die Anfrage gemacht haben?
Und bevor Sie die Antwort bekommen haben?
Zum Beispiel: Sie verdienen jetzt mehr Geld.
Dann müssen Sie das sofort dem Büro für Wohn-Hilfen sagen.
Wie prüft das Büro für Wohn-Hilfe Ihr Einkommen?
Das Büro für Wohn-Hilfe schaut:
Wie viel Geld Sie verdienen.
Und wie viel Geld die Menschen verdienen, mit denen Sie wohnen.
Dabei schaut das Büro auf die letzten 2 Jahre
vor dem Datum der Rechnungen von dem Umbau.
Zum Beispiel:
Sie bekommen die Rechnungen von dem Umbau im Oktober 2025.
Sie bezahlen die Rechnungen also im Oktober 2025.
Dann schaut das Büro,
wie viel Geld Sie in den 2 Jahren davor verdient haben.
Dafür prüft das Büro das Einkommen von den Jahren 2023 und 2024.
Die Infos über das Einkommen finden Sie auf dieser Internet-Seite:
www.logement.lu.
Diese Internet-Seite ist in schwerer Sprache und auf Französisch.
Was zählt zum Einkommen?
Es zählen:
- Lohn (Paie),
- Renten (Pension),
- Arbeitslosen-Geld (Chômage),
- Sozial-Hilfe.
Zum Beispiel: Revis (RMG)
Was zählt NICHT zum Einkommen?
Das Kinder-Geld oder die Teuerungs-Zulage (Allocation vie chère) zählen nicht als Einkommen.
Die Teuerungs-Zulage ist eine Geld-Hilfe.
Wenn Sie wenig verdienen,
dann bekommen Sie Geld vom Land Luxemburg.
Kontakt-Infos für Hilfe
Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie:
- Infos auf der Internet-Seite vom
Büro für Wohn-Hilfe finden.
Diese Seite ist in schwerer Sprache und auf Französisch.
- Das Büro für Wohn-Hilfe anrufen.
Die Telefon-Nummer ist: 00 352 800 210 10.
Sie können von Montag bis Freitag anrufen.
Das geht von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
- Sie können selbst zum Büro für Wohn-Hilfe gehen.
Die Adresse ist:
Guichet unique des aides au logement
11, rue de Hollerich
L-1741 Luxemburg
Das geht von Montag bis Freitag.
Von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
- Eine E-Mail an guichet@ml.etat.lu schreiben.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Terminvereinbarung
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
- Adresse:
- 11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 80 02 10 10
Telephonischer Empfang: montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Fax:
- (+352) 45 88 44
- E-Mail:
- info@ml.etat.lu
- Website:
- http://www.logement.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr , 13:30 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr , 13:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr , 13:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr , 13:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- Geschlossen
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 7 août 2023
relative aux aides individuelles au logement
-
Règlement grand-ducal du 7 août 2023
fixant les modalités d’exécution relatives aux aides individuelles au logement.
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