Eine neue Arbeit in Ihrem Betrieb bekommen nach einer Krankheit
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Manchmal können Sie Ihre Arbeit nicht mehr machen.
Zum Beispiel:
- Weil Sie lange krank waren.
- Oder weil Ihr Körper nicht mehr so stark ist.
- Oder weil Sie durch die Arbeit krank geworden sind.
Sie können dann vielleicht eine neue Arbeit in Ihrem Betrieb bekommen.
Ein Beispiel:
Früher mussten Sie schwere Kisten heben.
Aber jetzt ist Ihr Körper nicht mehr so stark.
Dann bekommen Sie eine neue Arbeit in Ihrem Betrieb.
Zum Beispiel:
Sie arbeiten jetzt im Büro.
Sie machen Papier-Arbeit und telefonieren mit Kunden.
Diese neue Arbeit ist besser für Ihre Gesundheit.
Das schwierige Wort dafür ist: interne Wieder-Eingliederung.
Sie müssen die neue Arbeit in Ihrem Betrieb beim Arzt von der Sozial-Versicherung (CMSS) anfragen.
Auf französisch sagt man: Contrôle Médical de la Sécurité Sociale (CMSS).
Sie bekommen dann genau so viel Lohn (Paie) wie vorher.
Wer kann eine neue Arbeit anfragen?
Sie haben einen Arbeits-Kontrakt?
Und Sie sind mehr als 6 Wochen krank?
Dann bekommen Sie einen Brief von der CMSS.
In dem Brief steht:
- Sie müssen zum Arzt von der Sozial-Versicherung gehen.
- Wann und wo Sie zum Arzt gehen sollen.
Im Brief steht das Datum, die Uhr-Zeit und der Ort vom Termin.
Nur der Arzt von der Sozial-Versicherung kann eine neue Arbeit für Sie anfragen.
Gut zu wissen:
Sie wohnen nicht in Luxemburg.
Sie arbeiten nur in Luxemburg?
Dann haben Sie dieselben Rechte.
Das bedeutet: Sie können auch eine neue Arbeit in dem Betrieb bekommen.
Wie bekommen Sie eine neue Arbeit in Ihrem Betrieb?
Es gibt 6 Schritte um eine neue Arbeit zu bekommen.
Schritt 1: Der Arzt von der Sozial-Versicherung (CMSS) prüft Ihre Situation.
Sie sind mehr als 6 Wochen krank?
Dann schaut sich der Arzt Ihre Situation an.
Der Arzt prüft: Können Sie Ihre alte Arbeit noch machen?
Schritt 2: Sie sagen Ja oder Nein.
Der Arzt sagt: Sie können die alte Arbeit nicht mehr machen.
Dann fragt der Arzt Sie: Wollen Sie eine neue Arbeit anfragen?
Sie müssen dann sagen:
„Ja, ich möchte eine neue Arbeit.“
Nur wenn Sie einverstanden sind,
macht der Arzt den nächsten Schritt.
Schritt 3: Der Arzt informiert wichtige Personen.
Sie haben Ja gesagt.
Der Arzt informiert dann:
- Eine Gruppe von Leuten.
Diese Gruppe entscheidet,
ob Sie eine neue Arbeit in dem Betrieb bekommen.
Die Gruppe heißt: Gemischte Kommission. - Den Arbeits-Arzt.
- Und Ihren Arbeit-Geber (Patron).
Schritt 4: Sie gehen zum Arbeits-Arzt.
Sie bekommen einen Termin (Rendez-Vous) beim Arbeits-Arzt.
Sie müssen zum Termin gehen.
Wichtig: Sie gehen nicht zum Termin?
Dann sagt der Arbeits-Arzt zu der Kommission,
dass Sie nicht zum Termin gekommen sind.
Dann bekommen Sie keine neue Arbeit.
Und Sie bekommen kein Kranken-Geld oder Rente (Pension) mehr.
Kranken-Geld heißt:
Sie bekommen Ihren Lohn (Paie) auch wenn Sie krank sind.
Die CNS bezahlt den Lohn (Paie) in diesen Tagen.
Der Arbeits-Arzt untersucht Sie.
Danach gibt es 2 Möglichkeiten:
- Der Arzt sagt: Sie können Ihre alte Arbeit NICHT mehr machen.
Dann entscheidet die Kommission,
dass Sie eine neue Arbeit bekommen:- Sie bekommen eine neue Arbeit in dem Betrieb.
Das ist eine interne Wieder-Eingliederung. - Oder Sie bekommen eine neue Arbeit in einem anderen Betrieb.
Das ist eine externe Wieder-Eingliederung.
- Sie bekommen eine neue Arbeit in dem Betrieb.
- Der Arzt sagt: Sie können die Arbeit noch machen.
Dann sagt die Kommission Nein zu der neuen Arbeit.
Sie müssen dann wieder arbeiten
wo Sie vor der Krankheit gearbeitet haben.
Sie bekommen also kein Kranken-Geld mehr.
Auch keine Rente (Pension) von der Unfall-Versicherung.
Schritt 5: Was passiert nach der Entscheidung von der Kommission?
Die Kommission hat entschieden:
Sie können die alte Arbeit nicht mehr machen.
Dann muss Ihr Arbeit-Geber (Patron) eine neue Arbeit für Sie finden.
Der Arbeits-Arzt muss zuerst prüfen:
Passt die neue Arbeit zu Ihrer Gesundheit?
Schritt 6: Der Arbeits-Arzt entscheidet.
Der Arbeits-Arzt braucht Zeit, um zu entscheiden.
In dieser Zeit müssen Sie noch nicht wieder arbeiten.
Der Arbeits-Arzt muss noch Ihre neue Arbeit prüfen.
Er schaut dabei genau:
- Was können Sie gut machen?
- Können Sie so viel arbeiten wie vor der Krankheit?
Oder müssen Sie weniger Stunden arbeiten? - Muss die Arbeit geändert werden?
- Ist Ihre Krankheit nur für eine Zeit?
Oder für immer? - Wann sollen Sie wieder untersucht werden?
Dann entscheidet der Arbeits-Arzt,
ob die Arbeit zu Ihnen passt.
Wenn Ja, dann informiert der Arzt die Kommission
und Ihren Arbeit-Geber (Patron).
Dann fangen Sie Ihre neue Arbeit an.
Was tun, wenn Sie NICHT einverstanden sind?
Sie sind mit der Entscheidung von der Kommission nicht einverstanden?
Dann haben Sie 40 Tage Zeit, um sich zu reklamieren.
Sie müssen einen Brief an das Gericht von der Sozial-Versicherung schicken.
Auf französisch sagt man: Conseil arbitral de la sécurité sociale (CASS).
Die Adresse ist:
Conseil arbitral de la sécurité sociale – CASS
271, route d'Arlon
L-1150 Luxembourg
Was passiert, wenn es KEINE andere Arbeit in Ihrem Betrieb gibt?
Sie können keine neue Arbeit in Ihrem Betrieb bekommen?
Dann entscheidet die Kommission:
Sie sollen eine neue Arbeit in einem anderen Betrieb bekommen.
Das nennt man: eine externe Wieder-Eingliederung.
Die ADEM hilft Ihnen eine neue Arbeit zu finden.
Die ADEM ist das Arbeits-Amt in Luxemburg.
Bis Sie eine neue Arbeit haben,
bekommen Sie Arbeitslosen-Geld (Chômage).
Ihr Arbeit-Geber (Patron) hat Nein gesagt
zu einer neuen Arbeit in dem Betrieb?
Dann können Sie selbst zur Kommission sagen:
„Ich möchte eine neue Arbeit in einem anderen Betrieb“.
Wichtig: Der Arbeit-Geber (Patron) darf nur Nein sagen,
wenn die Firma klein ist.
Das heißt: die Firma hat weniger als 25 Arbeiter.
Ihre Rechte nach einem Wechsel in Ihrem Betrieb
Sie haben nach einer Krankheit eine neue Arbeit in Ihrem Betrieb bekommen?
Dann haben Sie besondere Rechte.
Zum Beispiel:
- Schutz vor Kündigung
- Hilfe beim Lohn (Paie), wenn Sie weniger verdienen.
Schutz vor Kündigung
Sie haben eine neue Arbeit in Ihrem Betrieb bekommen?
Dann kann Ihr Arbeit-Geber (Patron) Sie 1 Jahr lang NICHT kündigen.
Das heißt: Sie können Ihre Arbeit nicht verlieren.
Nur wenn Sie einen schweren Fehler machen.
Oder wenn Ihr Arbeits-Kontrakt endet.
Nach 1 Jahr darf Ihr Arbeit-Geber (Patron) Ihnen kündigen.
Was passiert mit Ihrem Lohn (Paie)?
Sie haben eine neue Arbeit in Ihrem Betrieb bekommen.
Sie verdienen jetzt weniger Geld?
Dann bekommen Sie einen Ausgleich vom Land Luxemburg.
Das heißt: Das Land Luxemburg zahlt den Rest von Ihrem Lohn (Paie).
Sie bekommen dieses Geld bis zur Rente (Pension).
Noch wichtig zu wissen
Es kann sein, dass Sie noch einmal
zum Arbeits-Arzt müssen.
Der Arbeits-Arzt prüft Ihre Situation.
Zum Beispiel: weil Ihre Gesundheit sich verändert hat.
Sie können vielleicht wieder länger arbeiten.
Oder Sie können nur noch eine ganz leichte Arbeit machen.
Oder die Kommission fragt nach einer neuen Untersuchung.
Wenn Sie nicht zum Arbeits-Arzt gehen,
verlieren Sie Ihre neue Arbeit und den Geld-Ausgleich.
Geld-Ausgleich heißt,
dass man Geld von der Sozial-Versicherung bekommt.
Haben Sie vielleicht noch Fragen?
Dann können Sie:
- Die CMSS anrufen.
Die Telefon-Nummer ist: 00 352 24 76 75 00.
Sie können Montag bis Freitag anrufen.
Zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr.
- Eine E-Mail an cmss@cmss.etat.lu schreiben.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Arbeit
- Adresse:
- 26, rue Sainte Zithe L-2939 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- info@mte.public.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Abteilung Sonderurlaub
- Adresse:
- 26, rue Sainte-Zithe L-2939 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 130
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Abteilung Sprachurlaub
- Adresse:
- 26, rue Sainte-Zithe L-2939 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- E-Mail:
- conge.linguistique@mt.etat.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/fr.html
-
Ministerium für Arbeit Abteilung Vorruhestand
- Adresse:
- 26, rue Zithe L-2763 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 116
- Telefon:
- (+352) 247 86 189
- Fax:
- (+352) 247 86 325
- E-Mail:
- preretraite@mt.etat.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Abteilung für Beschäftigung
- Adresse:
- 26, rue Zithe L-2939 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- info@mte.public.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Projekt „Digital Skills“
- Adresse:
- 26, rue Sainte Zithe L-2939 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- digitalskills@mt.etat.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
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Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Kontrollärztlicher Dienst der Sozialversicherung (CMSS)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1342, L-1013 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 67 500
- E-Mail:
- cmss@cmss.etat.lu
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