Die Invaliden-Pension anfragen

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Die Invaliden-Pension ist eine Geld-Hilfe,
wenn Sie nicht mehr arbeiten können:

  • In Ihrem letzten Beruf.
  • Oder in einem anderen Beruf.

Zum Beispiel:

  • Weil Sie krank sind.
  • Oder weil Sie verletzt sind.

Das schwere Wort für Invaliden-Pension ist: Erwerbs-Minderungs-Rente.
In diesem Text sagen wir: Invaliden-Pension.

Sie müssen die Invaliden-Pension anfragen.
Sie bekommen Sie nicht automatisch.

Wer kann die Invaliden-Pension anfragen ?

Sie können die Invaliden-Pension anfragen, wenn:

  • Sie jünger als 65 Jahre sind.
  • Und Sie nicht mehr arbeiten können.
    Zum Beispiel:
    • Weil Sie eine lange Krankheit haben.
      Das heißt: Sie sind viele Wochen oder Monate krank.
    • Oder weil Sie einen Unfall hatten.
    • Oder weil Ihr Körper nicht mehr so gut funktioniert.
      Weil Sie lange gearbeitet haben.
  • Und Sie haben in Luxemburg gearbeitet.
    Und Geld für die Rente (Pension) bezahlt.

Hinweis:

  • Sie arbeiten für das Land Luxemburg,
    bei einer Gemeinde oder bei der Bahn (CFL)?
    Dann gibt es andere Regeln.

Wann können Sie die Invaliden-Pension anfragen ?

Sie können die Invaliden-Pension nur anfragen,
wenn Sie eine Arbeit hatten.
Wichtig: Sie müssen 1 Jahr in den letzten 3 Jahren gearbeitet haben.
Wenn Sie weniger als 1 Jahr gearbeitet haben,
bekommen Sie keine Invaliden-Pension.

Hinweis: Sie hatten einen Unfall?
Oder Sie haben eine Berufs-Krankheit?
Dann gilt diese Regel nicht.

Was ist eine Berufs-Krankheit?
Eine Berufs-Krankheit ist eine Krankheit,
die Sie durch die Arbeit bekommen.

Sie sind krank,
weil Sie bestimmte Arbeiten sehr oft oder sehr lange gemacht haben.

Zum Beispiel:

  • Rücken-Schmerzen: Wenn Sie jeden Tag schwere Kisten heben müssen, tut der Rücken weh.
  • Probleme mit Armen oder Händen: Wenn Sie den ganzen Tag die gleiche Bewegungen machen, können Sie Schmerzen in den Armen oder Händen bekommen.

Bevor Sie die Invaliden-Pension anfragen,
müssen Sie zum Kontroll-Arzt von der Sozial-Versicherung gehen.
Auf Französisch sagt man: Contrôle Médical de la Sécurité Sociale (CMSS).

Oft organisiert die CNS den Termin beim Kontroll-Arzt.

Der Kontroll-Arzt prüft: Können Sie noch arbeiten?
Der Kontroll-Arzt muss sagen:

  • Nein, Sie können nicht mehr in Ihrem letzten Beruf arbeiten.
  • Und Sie können auch nicht in einem anderen Beruf arbeiten.

Wie fragen Sie die Invaliden-Pension an?

Sie müssen die Invaliden-Pension anfragen.
Sie müssen die Anfrage in Ihrem Wohn-Land machen.
Das heißt: In dem Land, wo Sie jetzt wohnen.

Es gibt aber Ausnahmen:

Ihre letzte Arbeit war in Luxemburg?

Dann können Sie die Anfrage in Luxemburg machen.
Das geht auch, wenn Sie jetzt in einem anderen Land wohnen.
Zum Beispiel: Sie wohnen in Deutschland.
Ihre letzte Arbeit war in Luxemburg.
Dann können Sie Ihre Anfrage in Luxemburg machen.

Sie machen Ihre Anfrage bei der Renten-Versicherungs-Kasse.
Das ist die Pensions-Kasse.
Auf Französisch sagt man: Caisse Nationale d’Assurance Pension (CNAP).

Sie müssen dafür ein Formular ausfüllen und unterschreiben.

Formular herunterladen (Pdf, 1,23 MB)

Danach schicken Sie das Formular an die Pensions-Kasse.

Die Adresse ist:

CNAP
L-2096 Luxemburg

Wenn Sie in vielen Ländern gearbeitet haben, hilft die CNAP Ihnen.

Ihre letzte Arbeit war NICHT in Luxemburg?

Dann machen Sie die Anfrage:

  • in dem Land, wo Sie jetzt wohnen,
  • Oder in dem Land, wo Sie zuletzt gearbeitet haben.

Zum Beispiel:
Sie wohnen in Luxemburg.
Ihre letzte Arbeit war in Frankreich.
Dann können Sie die Anfrage in Luxemburg oder in Frankreich machen.

Die Pensions-Kasse in diesem Land spricht dann mit den anderen Ländern, in denen Sie gearbeitet haben.

Wichtige Regeln zur Pension

  • Sie dürfen noch ein bisschen arbeiten,
    wenn Sie die Invaliden-Pension bekommen.
    Aber Sie dürfen nicht zu viel Geld verdienen.
    Das heißt: Sie dürfen in einem Jahr nur einen kleinen Teil vom
    Mindest-Lohn
    verdienen.
    Im Gesetz steht:
    Sie dürfen einen Drittel vom Mindest-Lohn verdienen.
    Wenn Sie mehr verdienen,
    bekommen Sie die Invaliden-Pension nicht mehr.
  • Sie sind wieder gesund?
    Dann bekommen Sie auch keine Invaliden-Pension mehr.

Online-Dienste und Formulare

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • CNAP – Empfangsabteilung

    Adresse:
    34-40, avenue de la Porte-Neuve L-2227 Luxembourg
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 15:30 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 15:30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 15:30 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 15:30 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 15:30 Uhr
  • Nationale Rentenversicherungskasse (CNAP)

    Adresse:
    1A, boulevard Prince Henri L-1724 Luxemburg
    L-2096 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 22 41 41 65 00
    Hotline zum Thema Renten
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 15:30 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 15:30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 15:30 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 15:30 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 15:30 Uhr
    Die Schalter sind nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
  • SNCFL – Abteilung für ehemalige Mitarbeiter im Ruhestand

    Adresse:
    9, place de la Gare L-1616 Luxemburg
    Postfach 1803 / L-1018 Luxemburg
  • Vorsorgekasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten

    Adresse:
    20, avenue Emile Reuter L-2420 Luxemburg
  • Zentrum für Personalverwaltung und Organisation des Staates (CGPO) – Renten- und Pensionsabteilung

    Adresse:
    10, avenue John F. Kennedy L-1885 Luxemburg
    Postfach 1204, L-1012 Luxembourg

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