Die Invaliden-Pension anfragen
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Die Invaliden-Pension ist eine Geld-Hilfe,
wenn Sie nicht mehr arbeiten können:
- In Ihrem letzten Beruf.
- Oder in einem anderen Beruf.
Zum Beispiel:
- Weil Sie krank sind.
- Oder weil Sie verletzt sind.
Das schwere Wort für Invaliden-Pension ist: Erwerbs-Minderungs-Rente.
In diesem Text sagen wir: Invaliden-Pension.
Sie müssen die Invaliden-Pension anfragen.
Sie bekommen Sie nicht automatisch.
Wer kann die Invaliden-Pension anfragen ?
Sie können die Invaliden-Pension anfragen, wenn:
- Sie jünger als 65 Jahre sind.
- Und Sie nicht mehr arbeiten können.
Zum Beispiel:- Weil Sie eine lange Krankheit haben.
Das heißt: Sie sind viele Wochen oder Monate krank. - Oder weil Sie einen Unfall hatten.
- Oder weil Ihr Körper nicht mehr so gut funktioniert.
Weil Sie lange gearbeitet haben.
- Weil Sie eine lange Krankheit haben.
- Und Sie haben in Luxemburg gearbeitet.
Und Geld für die Rente (Pension) bezahlt.
Hinweis:
- Sie arbeiten für das Land Luxemburg,
bei einer Gemeinde oder bei der Bahn (CFL)?
Dann gibt es andere Regeln.
Wann können Sie die Invaliden-Pension anfragen ?
Sie können die Invaliden-Pension nur anfragen,
wenn Sie eine Arbeit hatten.
Wichtig: Sie müssen 1 Jahr in den letzten 3 Jahren gearbeitet haben.
Wenn Sie weniger als 1 Jahr gearbeitet haben,
bekommen Sie keine Invaliden-Pension.
Hinweis: Sie hatten einen Unfall?
Oder Sie haben eine Berufs-Krankheit?
Dann gilt diese Regel nicht.
Was ist eine Berufs-Krankheit?
Eine Berufs-Krankheit ist eine Krankheit,
die Sie durch die Arbeit bekommen.
Sie sind krank,
weil Sie bestimmte Arbeiten sehr oft oder sehr lange gemacht haben.
Zum Beispiel:
- Rücken-Schmerzen: Wenn Sie jeden Tag schwere Kisten heben müssen, tut der Rücken weh.
- Probleme mit Armen oder Händen: Wenn Sie den ganzen Tag die gleiche Bewegungen machen, können Sie Schmerzen in den Armen oder Händen bekommen.
Bevor Sie die Invaliden-Pension anfragen,
müssen Sie zum Kontroll-Arzt von der Sozial-Versicherung gehen.
Auf Französisch sagt man: Contrôle Médical de la Sécurité Sociale (CMSS).
Oft organisiert die CNS den Termin beim Kontroll-Arzt.
Der Kontroll-Arzt prüft: Können Sie noch arbeiten?
Der Kontroll-Arzt muss sagen:
- Nein, Sie können nicht mehr in Ihrem letzten Beruf arbeiten.
- Und Sie können auch nicht in einem anderen Beruf arbeiten.
Wie fragen Sie die Invaliden-Pension an?
Sie müssen die Invaliden-Pension anfragen.
Sie müssen die Anfrage in Ihrem Wohn-Land machen.
Das heißt: In dem Land, wo Sie jetzt wohnen.
Es gibt aber Ausnahmen:
Ihre letzte Arbeit war in Luxemburg?
Dann können Sie die Anfrage in Luxemburg machen.
Das geht auch, wenn Sie jetzt in einem anderen Land wohnen.
Zum Beispiel: Sie wohnen in Deutschland.
Ihre letzte Arbeit war in Luxemburg.
Dann können Sie Ihre Anfrage in Luxemburg machen.
Sie machen Ihre Anfrage bei der Renten-Versicherungs-Kasse.
Das ist die Pensions-Kasse.
Auf Französisch sagt man: Caisse Nationale d’Assurance Pension (CNAP).
Sie müssen dafür ein Formular ausfüllen und unterschreiben.
Danach schicken Sie das Formular an die Pensions-Kasse.
Die Adresse ist:
CNAP
L-2096 Luxemburg
Wenn Sie in vielen Ländern gearbeitet haben, hilft die CNAP Ihnen.
Ihre letzte Arbeit war NICHT in Luxemburg?
Dann machen Sie die Anfrage:
- in dem Land, wo Sie jetzt wohnen,
- Oder in dem Land, wo Sie zuletzt gearbeitet haben.
Zum Beispiel:
Sie wohnen in Luxemburg.
Ihre letzte Arbeit war in Frankreich.
Dann können Sie die Anfrage in Luxemburg oder in Frankreich machen.
Die Pensions-Kasse in diesem Land spricht dann mit den anderen Ländern, in denen Sie gearbeitet haben.
Wichtige Regeln zur Pension
- Sie dürfen noch ein bisschen arbeiten,
wenn Sie die Invaliden-Pension bekommen.
Aber Sie dürfen nicht zu viel Geld verdienen.
Das heißt: Sie dürfen in einem Jahr nur einen kleinen Teil vom
Mindest-Lohn verdienen.
Im Gesetz steht:
Sie dürfen einen Drittel vom Mindest-Lohn verdienen.
Wenn Sie mehr verdienen,
bekommen Sie die Invaliden-Pension nicht mehr. - Sie sind wieder gesund?
Dann bekommen Sie auch keine Invaliden-Pension mehr.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
CNAP – Empfangsabteilung
- Adresse:
- 34-40, avenue de la Porte-Neuve L-2227 Luxembourg
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
-
Nationale Rentenversicherungskasse (CNAP)
- Adresse:
-
1A, boulevard Prince Henri
L-1724
Luxemburg
L-2096 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 22 41 41 1
- Telefon:
-
(+352) 22 41 41 65 00
Hotline zum Thema Renten
- Website:
- https://cnap.public.lu/de.html
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
Die Schalter sind nur nach Terminvereinbarung geöffnet. -
SNCFL – Abteilung für ehemalige Mitarbeiter im Ruhestand
- Adresse:
-
9, place de la Gare
L-1616
Luxemburg
Postfach 1803 / L-1018 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 49 90 33 43
-
Vorsorgekasse der Kommunalbeamten und kommunalen Angestellten
- Adresse:
- 20, avenue Emile Reuter L-2420 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 45 02 01 1
-
Zentrum für Personalverwaltung und Organisation des Staates (CGPO) – Renten- und Pensionsabteilung
- Adresse:
-
10, avenue John F. Kennedy
L-1885
Luxemburg
Postfach 1204, L-1012 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 247 83 200
- E-Mail:
- accueil@cgpo.etat.lu
- Website:
- https://cgpo.gouvernement.lu/de.html
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Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Pension d’invalidité
sur le site de la Caisse nationale d’assurance pension (CNAP)
-
Brochure "La pension d’invalidité au Luxembourg"
sur le site de la Caisse nationale d’assurance pension (CNAP)
-
Fin de carrière
sur le site de la Fonction publique
-
Broschüre „Leitfaden für Grenzgänger“
auf der Website der Nationalen Gesundheitskasse (CNS)
-
B.a.-ba pour les frontaliers France-Luxembourg
sur le site Frontaliers Grand-Est
Rechtsgrundlagen
- Code de la sécurité sociale - Livre III, Chapitres II et IV
-
Loi du 13 décembre 2017
modifiant certaines dispositions du Code de la sécurité sociale
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