Eine vorgezogene Altersrente ab dem Alter von 57 oder 60 Jahren beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

In Abhängigkeit von Ihrem Versicherungsverlauf und Ihrem Alter können Sie Folgendes beantragen:

Wenn Sie ein nichtansässiger Arbeitnehmer sind und Beiträge zur Rentenversicherung in Luxemburg gezahlt haben, haben Sie die gleichen Rechte wie ein ansässiger Arbeitnehmer.

Die vorgezogene Altersrente wird auf der Grundlage der anerkannten Jahre im Versicherungsverlauf und der eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge berechnet. Diese beiden Informationen bilden den individuellen Versicherungsverlauf.

Betroffene Personen

Sie sind durch das allgemeine Rentenversicherungssystem abgedeckt, wenn Sie:

  • in Luxemburg eine nichtselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben; oder
  • eine Einkommensersatzleistung beziehen: Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld der Unfallversicherung oder Arbeitslosengeld.

Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Staat, Gemeinden, CFL) gibt es ein spezielles Pensionssystem mit besonderen Modalitäten und Bedingungen.

Die vorgezogene Altersrente wird ab 57 oder 60 Jahren gewährt.

Voraussetzungen

Allgemeines

Der Anspruch auf die vorgezogene Altersrente ist geknüpft an:

  • eine Bedingung bezüglich des Alters; und
  • eine Bedingung bezüglich der anerkannten Versicherungsjahre: die Wartezeit.

Bei der Berechnung werden die Zeiten der Pflichtversicherung, der Weiterversicherung, der freiwilligen Versicherung, die nachgekauften Zeiten und die Ergänzungszeiten berücksichtigt.

Nähere Informationen zu den Versicherungszeiten finden Sie auf der Website der CNAP – Carrière d’assurance et périodes au Luxembourg.

Bewilligungsvoraussetzungen

Die vorgezogene Altersrente wird ab dem folgenden Alter geschuldet:

  • 57 Jahren, wenn Sie eine Wartezeit von 40 Jahren an Pflichtversicherung nachweisen können;
  • 60 Jahren, wenn Sie eine Wartezeit von 40 Jahren an Pflichtversicherung, Weiterversicherung, freiwilliger Versicherung, nachgekauften Zeiten und/oder Ergänzungszeiten nachweisen können, darunter mindestens 10 Jahre an Pflichtversicherung, Weiterversicherung, freiwilliger Versicherung und/oder nachgekauften Zeiten.
Anerkannte Versicherungszeiten zur Erfüllung der Bedingungen in Bezug auf den Verlauf für den Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente
Alter Mindestanzahl an Versicherungsjahren Pflichtzeiten Zeiten der Weiterversicherung oder freiwilligen Versicherung Nachgekaufte Zeiten Ergänzungszeiten
57 Jahre 40 Jahre ja X X X
60 Jahre 40 Jahre ja ja ja ja
  davon 10 Jahre ja ja ja X

Fristen

Die Gewährung einer Rente erfolgt nicht automatisch, selbst wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen zwingend einen Rentenantrag stellen.

Wenn Sie:

  • ausschließlich in Luxemburg gearbeitet hat haben, können Sie Ihren Antrag zwischen 2 und 6 Monaten vor dem Rentenbeginn stellen;
  • während Ihrer beruflichen Laufbahn mehreren Rentensystemen in Luxemburg angehörten, können Sie Ihren Antrag 6 Monate vor dem Rentenbeginn stellen;
  • in Luxemburg und in einem oder mehreren anderen Ländern außerhalb Luxemburgs gearbeitet haben, sollten Sie Ihren Antrag mindestens 6 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung im Wohnsitzland

Wohnsitz in Luxemburg

Wenn Sie in Luxemburg wohnen, müssen Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten (Studienbescheinigung oder Diplom, Aufstellung des Verlaufs im Ausland usw.) bei der Nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension - CNAP) einreichen.

Wenn Sie während Ihrer beruflichen Laufbahn in Luxemburg dem allgemeinen System (Privatsektor – CNAP) und dem Sondersystem (Staat, Gemeinden) angehört haben, müssen Sie Ihren Antrag bei dem Träger des Systems einreichen, dem Sie zuletzt angehört haben.

Wenn Sie in Luxemburg und in einem oder mehreren anderen Ländern außerhalb Luxemburgs gearbeitet haben, wird die CNAP Rentenanträge bei den zuständigen Rentenversicherungsträgern im Ausland einreichen.

Wohnsitz im Ausland

Wenn Sie nicht in Luxemburg wohnen, müssen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnsitzland einreichen. Die ausländische Kasse muss dann für Sie einen Antrag bei der CNAP stellen, um Ihre Ansprüche auf die luxemburgische Rente geltend zu machen. Diese Situation entspricht derjenigen der meisten Grenzgänger.

Ausnahme: Wenn Sie nicht in Luxemburg wohnen, aber ausschließlich in Luxemburg gearbeitet haben, können Sie Ihren Antrag in Luxemburg einreichen.

Frist für die Bearbeitung des Antrags

Die Dauer der Bearbeitung eines Rentenantrags hängt von der Verfügbarkeit und der Zuverlässigkeit der Daten ab. Sie kann variieren zwischen:

  • einigen Wochen; und
  • mehreren Monaten, wenn zur Informationsbeschaffung Recherchen im Ausland erforderlich sind.

Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird der Rentenantrag durch einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid entweder bewilligt oder abgelehnt.

Beginn der Rente

Die vorgezogene Altersrente beginnt an dem Tag, an dem die Bedingungen in Bezug auf Alter und Wartezeit erfüllt sind:

  • Im Falle der Einstellung der Berufstätigkeit ist der Rentenbeginn der Tag, der auf den Ablauf Ihres Anspruchs auf ein Berufseinkommen folgt.
  • Bei Fortsetzung einer nichtselbstständigen Tätigkeit beginnt die Rente frühestens ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Antragstellung folgt.

Höhe der Rente

Element „Dauer“: die pauschalen Steigerungen

Die pauschalen Steigerungen werden entsprechend der Dauer der Versicherung bewilligt.

Die Berechnung dieser Dauer (bis zu einem Maximum von 40 Jahren) erfolgt auf der Grundlage:

  • der Jahre der Pflichtversicherung, Weiterversicherung und/oder der freiwilligen Versicherung;
  • der nachgekauften Zeiten; und
  • der Ergänzungszeiten.

Element „Beiträge“: die proportionalen Steigerungen

Die proportionalen Steigerungen werden entsprechend den während des Versicherungsverlaufs erzielten beitragspflichtigen Einkommen gewährt.

Personen, die zum 1. Dezember des Kalenderjahres Anspruch auf eine Rente haben, wird eine Jahresendzulage gezahlt.

Die Berechnungsformeln und Beispiele finden Sie auf der Website der CNAP: CNAP – Calcul du montant de la pension.

Hinweis: Folgendes wird ebenfalls bei der Berechnung der Höhe der Rente berücksichtigt:

  • die Anpassung der Renten an die Lebenshaltungskosten; und
  • die Entwicklung der Löhne auf dem Arbeitsmarkt.

Ausübung einer nichtselbstständigen/selbstständigen Tätigkeit

Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen, dürfen Sie eine bezahlte Erwerbstätigkeit ausüben. Ihre Rente unterliegt jedoch Antikumulierungsvorschriften, wenn sie mit einem Berufseinkommen kumuliert wird.

Als pensionierte Person unter 65 Jahren:

  • können Sie, wenn Sie eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben, ein Einkommen beziehen, das weniger als ein Drittel des sozialen Mindestlohns beträgt, ohne dass Ihre Rente gekürzt oder entzogen wird;
  • können Sie, wenn Sie eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben, ein Einkommen beziehen, das mehr als ein Drittel des sozialen Mindestlohns beträgt, und Ihre Rente mit einem Gehalt kumulieren, vorausgesetzt dass der Gesamtbetrag eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, die dem Durchschnitt der 5 höchsten beitragspflichtigen Jahresgehälter Ihrer Laufbahn entspricht. Wird diese Obergrenze überschritten, wird die Rente entsprechend gekürzt.
Antikumulierungsvorschriften bei gleichzeitigem Bezug von Berufseinkommen
Einkommen Höhe des Einkommens Auswirkungen der Antikumulierungsvorschriften der vorgezogenen Altersrente
Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit < 1/3 SML keine Kürzung
Einkommen aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit < 1/3 SML keine Kürzung
Einkommen aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit > 1/3 SML und < D5E mit R + E < D5E keine Kürzung
Einkommen aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit > 1/3 SML und < D5E mit R + E > D5E Kürzung der Rente um den die Obergrenze überschreitenden Betrag
Einkommen aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit > D5E Entzug

SML: sozialer Mindestlohn
R: Rente
E: Einkommen
D5E: Durchschnitt der 5 höchsten Löhne oder Einkommen im Versicherungsverlauf

Sobald Sie das Alter von 65 Jahren erreicht haben, unterliegt Ihre berufliche Tätigkeit keinen Antikumulierungsvorschriften mehr.

Mindest- und Höchstbeträge

Die vorgezogene Altersrente darf nicht weniger als 90 % des Referenzbetrags betragen, wenn Sie eine Wartezeit von 40 Jahren an Versicherungszeiten vorweisen können. Dieser Betrag wird für jedes fehlende Jahr zwischen dem 20. und 39. Jahr um 1/40 gekürzt.

Hinweis: Der jährliche Wert des Referenzbetrags beträgt 2.085 Euro (bei Index 100 Basis 1984).

Um Anspruch auf die Mindestrente zu haben, müssen Sie mindestens 20 Versicherungsjahre nachweisen, davon 10 Jahre Pflichtversicherung, Weiterversicherung, freiwillige Versicherung oder Nachkauf von Versicherungszeiten.

Der Höchstbetrag beläuft sich auf 5/6 des Fünffachen des Referenzbetrags.

Zahlung der Rente

Die Rentenzahlung:

  • erfolgt monatlich und im Voraus; und
  • endet mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenempfänger verstirbt.

Der Kalender für die Rentenzahlung kann auf der Website der CNAP eingesehen werden.

Online-Dienste und Formulare

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Nationale Rentenversicherungskasse

    Adresse:
    1A, boulevard Prince Henri L-1724 Luxemburg Luxemburg
    L-2096 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 22 41 41-1
    (+352) 22 41 41-6500
    Telefon:
    Hotline
    Geöffnet Schließt um 12.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
    Die öffentlichen Schalter sind nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
    Telefonempfang von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
    Kontaktformular: http://www.cnap.lu/accueil-mail/
  • Nationale Rentenversicherungskasse - Empfangsabteilung

    Adresse:
    34-40, avenue de la Porte-Neuve 2227 Luxembourg Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 15.30 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 15.30 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 15.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 15.30 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 15.30 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 15.30 Uhr

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