Beantragung einer Schätzung der Altersrente bzw. der vorgezogenen Altersrente
Zum letzten Mal aktualisiert am
Auf Antrag kann die Nationale Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension - CNAP) eine Schätzung Ihrer Altersrente bzw. Ihrer vorgezogenen Altersrente erstellen.
Dieser Dienst umfasst:
- die Rekonstruktion des Versicherungsverlaufs (Erfassung von Zeiträumen, die der CNAP noch nicht bekannt sind, Auslandsaufenthalten, Studienzeiten usw.);
- die Berechnung des frühesten Datums, an dem Ihre Altersrente oder vorgezogene Altersrente beginnen wird;
- eine Schätzung der Höhe Ihrer künftigen Rente zu höchstens 2 Eintrittsdaten, nämlich:
- zum Datum des ermittelten Renteneintritts; und/oder
- zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl.
Wichtige Hinweise:
- Die CNAP nimmt keine Schätzungen im Bereich der Hinterbliebenenrente vor.
- Die Schätzung der Rentenhöhe erfolgt:
- auf der Grundlage der Daten, die der CNAP vorliegen, einschließlich der Zeiträume, die den Versicherungsverlauf ergänzen, wenn dieser von der CNAP rekonstruiert wird; und
- durch Fortsetzung des Versicherungsverlaufs bis zu den angegebenen und/oder von der CNAP ermittelten voraussichtlichen Renteneintrittsdaten.
- Die Schätzung dient lediglich zur Orientierung und erfolgt ohne Gewähr.
Betroffene Personen
Jede Person:
- die älter als 56 Jahre ist; und
- die in Luxemburg eine berufliche Tätigkeit (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger) im Rahmen des allgemeinen Rentenversicherungssystems (Privatsektor: Arbeitnehmer und Selbstständige) ausübt oder ausgeübt hat.
Sie müssen nicht in Luxemburg ansässig sein, aber Sie müssen über eine 13-stellige nationale Identifikationsnummer (Matricule) verfügen.
Voraussetzungen
Die CNAP nimmt Ihren Antrag auf Rentenschätzung nur dann an, wenn Sie das 56. Lebensjahr vollendet haben.
Bevor Sie eine Schätzung beantragen, müssen Sie:
- alle Unterlagen vorbereiten; und
- die erforderlichen Belege zusammenstellen, die beispielsweise Folgendes betreffen:
- nicht vergütete Studien- oder Berufsausbildungszeiten; oder
- Beschäftigungszeiten außerhalb Luxemburgs.
Vorgehensweise und Details
Einreichung des Antrags auf Rentenschätzung
Sie können Ihren Antrag folgendermaßen einreichen:
- online über MyGuichet.lu. Sie können zwischen dem Vorgang mit und dem Vorgang ohne Authentifizierung wählen; oder
- per Post.
- Vorgang mit Authentifizierung
- Vorgang ohne Authentifizierung
Wie richte ich einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Ein Tutorial hilft Ihnen bei der Erstellung eines privaten Bereichs auf MyGuichet.lu, falls Sie noch keinen haben.
Der Vorgang mit Authentifizierung, bei dem sich die antragstellende Person mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) authentisiert, bietet zahlreiche Vorteile gegenüber dem Vorgang ohne Authentifizierung. Er ermöglicht insbesondere das automatische Ausfüllen mit den Daten, die in Ihrem privaten Bereich gespeichert sind.
Sie können diesen Vorgang verwenden, wenn Sie weder über ein LuxTrust-Produkt noch über einen elektronischen Personalausweis (eID) verfügen.
Da die Rentenschätzungen mit größtmöglicher Genauigkeit erstellt werden, behält sich die CNAP das Recht vor, nur einen Antrag pro Person zuzulassen.
Per Post
Sie können Ihren Antrag auch auf dem Postweg einreichen, indem Sie das dafür vorgesehene Formular ausfüllen (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Belege
Es ist unerlässlich, alle geforderten Belege beizufügen.
Ein unvollständiger Antrag kann die Erstellung der Schätzung verzögern.
Rekonstruktion des Versicherungsverlaufs
Der Antrag auf Rentenschätzung ermöglicht es der CNAP, den Versicherungsverlauf zu vervollständigen und zu rekonstruieren, um eine detailliertere Schätzung der Rentenhöhe zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liefern.
Die Auskunft, die die CNAP geben kann, hängt jedoch von der Qualität und der Genauigkeit der erhobenen Daten ab.
Frist für die Bearbeitung des Antrags
Die Dauer der Bearbeitung eines Antrags auf Rentenschätzung hängt von der Komplexität der Akte ab.
Sobald die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen ist, wird die Schätzung per Post versandt.
Aufstellung des Versicherungsverlaufs
Ein Auszug aus dem Versicherungsverlauf wird jährlich an alle Versicherten geschickt, die:
- noch keine persönliche Rente beziehen; und
- im Jahr vor dem Versand in Luxemburg rentenversicherungspflichtig waren.
Ab dem Alter von 56 Jahren gibt der jährliche Auszug aus dem Versicherungsverlauf unter anderem Auskunft über eine geschätzte Rentenhöhe, die auf den aktuell anwendbaren Berechnungsparametern (im Prinzip vom 1. Januar des Jahres des Versands) basiert, vorausgesetzt, dass ein Zeitraum von mindestens 120 Versicherungsmonaten erreicht wurde. Diese geschätzte Höhe wird jedoch ausschließlich auf der Grundlage der bis zum Ende des Vorjahres verzeichneten luxemburgischen Versicherungszeiten berechnet, ohne Berücksichtigung der im Ausland geleisteten Zeiten oder etwaiger Ergänzungszeiten.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Nationale Rentenversicherungskasse (CNAP)
- Adresse:
-
1A, boulevard Prince Henri
L-1724
Luxemburg
L-2096 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 22 41 41 1
- Telefon:
-
(+352) 22 41 41 65 00
Hotline zum Thema Renten
- Website:
- https://cnap.public.lu/de.html
Geöffnet ⋅ Schließt um 15:30 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
CNAP – Empfangsabteilung
- Adresse:
- 34-40, avenue de la Porte-Neuve L-2227 Luxembourg
Geöffnet ⋅ Schließt um 15:30 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Fin de carrière
sur le site de la Fonction publique
-
Altersrente
auf dem Portal Your Europe
Publikationen
auf der Website der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP)
Rechtsgrundlagen
- Code de la sécurité sociale
-
Loi du 21 décembre 2012
portant réforme de l'assurance pension
-
Règlement grand-ducal modifié du 5 mai 1999
concernant l'assurance continuée, l'assurance complémentaire, l'assurance facultative, l'achat rétroactif de périodes d'assurances et la restitution de cotisations remboursées dans le régime général d'assurance pension
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.