Eine Schätzung der Altersrente / der vorgezogenen Altersrente beantragen
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Auf Antrag kann die Nationale Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension - CNAP) eine Schätzung Ihrer Altersrente oder vorgezogenen Altersrente erstellen.
Dieser Dienst umfasst die folgenden Leistungen:
- die Rekonstruktion des Versicherungsverlaufs;
- die Berechnung des frühesten Datums, an dem Ihre Altersrente oder vorgezogene Altersrente beginnen wird;
- eine Schätzung der Höhe Ihrer künftigen Rente zu maximal 2 Eintrittsdaten, nämlich:
- zum Datum des ermittelten Beginns; und/oder
- zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl.
Wichtige Hinweise:
- Die CNAP nimmt keine Schätzungen im Bereich der Hinterbliebenenrente vor.
- Die Schätzung des Rentenbetrags:
- wird anhand der der CNAP zur Verfügung stehenden Daten erstellt, darunter die Daten des Versicherungsverlaufs, welcher von der CNAP rekonstruiert wird; und
- dient ausschließlich zu Informationszwecken.
Betroffene Personen
Jede Person:
- die älter als 55 Jahre ist; und
- die in Luxemburg eine berufliche Tätigkeit (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger) im Rahmen des allgemeinen Rentenversicherungssystems (Privatsektor: Arbeitnehmer und Selbstständige) ausübt oder ausgeübt hat.
Sie müssen nicht unbedingt in Luxemburg ansässig sein, aber Sie müssen über eine 13-stellige nationale Identifikationsnummer (matricule) verfügen.
Voraussetzungen
Ein Antrag auf Rentenschätzung wird von der CNAP nur dann angenommen, wenn Sie das Alter von 55 Jahren überschritten haben.
Bevor Sie eine Schätzung beantragen, müssen Sie:
- alle Unterlagen vorbereiten; und
- die erforderlichen Belege zusammenstellen, die beispielsweise Folgendes betreffen:
- die Zeiten des Studiums oder der Berufsausbildung, für das bzw. die keine Vergütung gezahlt wurde; oder
- die Zeiten der Beschäftigungen außerhalb Luxemburgs.
Vorgehensweise und Details
Einreichung des Antrags auf Rentenschätzung
Der Antrag auf Rentenschätzung muss bei der CNAP unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Es ist unerlässlich, alle geforderten Belege beizufügen.
Da die Rentenschätzungen mit größtmöglicher Genauigkeit erstellt werden, behält sich die CNAP das Recht vor, nur einen Antrag pro Person zuzulassen.
Rekonstruktion des Versicherungsverlaufs
Der Antrag auf Rentenschätzung ermöglicht es der CNAP, den Versicherungsverlauf zu vervollständigen und zu rekonstruieren sowie eine detailliertere Schätzung des Rentenbetrags zu einem bestimmten Zeitpunkt zu liefern.
Die Auskunft, die die CNAP geben kann, hängt jedoch von der Qualität und der Genauigkeit der erhobenen Daten ab.
Frist für die Bearbeitung des Antrags
Die Dauer der Bearbeitung eines Antrags auf Rentenschätzung hängt von der Komplexität der Akte ab.
Sobald die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen ist, wird die Schätzung per Post versandt.
Aufstellung des Versicherungsverlaufs
Ein Auszug aus dem Versicherungsverlauf wird jährlich an alle Versicherten geschickt, die:
- noch keine persönliche Rente beziehen; und
- im Jahr vor dem Versand in Luxemburg rentenversicherungspflichtig waren.
Ab dem Alter von 55 Jahren gibt der jährliche Auszug aus dem Versicherungsverlauf unter anderem Auskunft über einen geschätzten Rentenbetrag, der auf den aktuell anwendbaren Rechenparametern (im Prinzip vom 1. Januar des Jahres des Versands) basiert, vorausgesetzt, dass ein Zeitraum von mindestens 120 Versicherungsmonaten erreicht wurde. Dieser geschätzte Betrag wird jedoch nur auf der Grundlage der luxemburgischen Zeiten der Versicherung berechnet, ohne Berücksichtigung der im Ausland geleisteten Zeiten oder eventueller Ergänzungszeiten.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationale Rentenversicherungskasse
- Adresse:
-
1A, boulevard Prince Henri
L-1724
Luxemburg
Luxemburg
L-2096 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 22 41 41-1
(+352) 22 41 41-6500
- Telefon:
- Hotline
- Website:
- http://www.cnap.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
Die öffentlichen Schalter sind nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
Telefonempfang von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Kontaktformular: http://www.cnap.lu/accueil-mail/
-
Nationale Rentenversicherungskasse - Empfangsabteilung
- Adresse:
- 34-40, avenue de la Porte-Neuve 2227 Luxembourg Luxemburg
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 15.30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 15.30 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 15.30 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 15.30 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 15.30 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Fin de carrière
sur le site de la Fonction publique
-
Altersrente
auf dem Portal Your Europe
Publikationen
sur le site de la Caisse nationale d’assurance pension (CNAP)
Rechtsgrundlagen
- Code de la sécurité sociale
-
Loi du 21 décembre 2012
portant réforme de l'assurance pension
-
Règlement grand-ducal modifié du 5 mai 1999
concernant l'assurance continuée, l'assurance complémentaire, l'assurance facultative, l'achat rétroactif de périodes d'assurances et la restitution de cotisations remboursées dans le régime général d'assurance pension
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