Als Empfänger einer Altersrente arbeiten

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Sie sind in Rente und wollen weiterhin arbeiten? Unter gewissen Bedingungen können Sie gleichzeitig eine Altersrente und ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit beziehen.

Als Rentner können Sie gleichzeitig eine Altersrente und ein berufliches Einkommen beziehen, unabhängig davon, ob Sie in Teilzeit oder in Vollzeit arbeiten.

Allerdings gelten für den gleichzeitigen Bezug mit einer vorgezogenen Altersrente erhebliche Einschränkungen, wenn Ihr berufliches Einkommen eine bestimmte Obergrenze überschreitet.

Zielgruppe

Dies gilt für Sie, wenn Sie:

  • in Rente sind; und
  • dem allgemeinen Rentenversicherungssystem angeschlossen sind; und
  • entsprechend Ihrem Versicherungsverlauf und Ihrem Alter Folgendes beziehen:
    • eine Altersrente (ab 65 Jahren); oder
    • eine vorgezogene Altersrente (zwischen 57 und 65 Jahren); und
    • gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen.

Vorgehensweise und Details

Verpflichtende Meldungen

Sie müssen der Nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension - CNAP) Folgendes melden:

  • jede Änderung Ihrer beruflichen Situation, einschließlich der Wiederaufnahme oder Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit; und
  • den Bezug von anderen Leistungen, die zu einer Kürzung Ihrer Rente führen könnten.

Kumulierungsbedingungen für Rentner, die dem allgemeinen Rentenversicherungssystem angeschlossen sind

Normale Altersrente (ab 65 Jahren)

Wenn Sie älter als 65 Jahre sind, können Sie ohne Einschränkungen bezüglich der Höhe des Einkommens oder der Anzahl der Arbeitsstunden eine Erwerbstätigkeit ausüben.

Vorgezogene Altersrente (zwischen 57 und 65 Jahren)

Wenn Sie zwischen 57 und 65 Jahre alt sind und eine vorgezogene Altersrente beziehen, können Sie diese Rente gleichzeitig mit dem Einkommen aus einer nichtselbstständigen Erwerbstätigkeit beziehen, sofern diese als geringfügig oder gelegentlich eingestuft wird.

Das jährliche Einkommen aus dieser Tätigkeit darf demnach nicht mehr als ein Drittel des sozialen Mindestlohns betragen.

Auswirkungen auf die vorgezogene Altersrente

  • Wenn Ihr jährliches Einkommen weniger als ein Drittel des sozialen Mindestlohns beträgt, bleibt Ihre vorgezogene Altersrente unverändert.
  • Wenn Ihr jährliches Einkommen ein Drittel des sozialen Mindestlohns übersteigt, aber unter dem Durchschnitt der 5 höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen Ihres Versicherungsverlaufs bleibt, wird Ihre vorgezogene Altersrente gekürzt, wenn die Summe aus dem Einkommen und der Rente diese Grenze übersteigt.
  • Wenn Ihr jährliches Einkommen den Durchschnitt der 5 höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen übersteigt, kann Ihre vorgezogene Altersrente ausgesetzt oder entzogen werden.

Besteuerung

Das zusätzliche Einkommen ist steuerpflichtig.

Wird Ihre Erwerbstätigkeit in Luxemburg ausgeübt, unterliegt das Einkommen:

  • dem Abzug der Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung;
  • dem Steuerabzug.

Fragen im Zusammenhang mit der Besteuerung des Einkommens sind an die Steuerverwaltung (Administration des contributions directes) zu richten.

Erstattung der Beiträge

Wenn Sie eine Altersrente beziehen (älter als 65 Jahre), werden die aufgrund einer Erwerbstätigkeit in Luxemburg gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung erstattet.

Zuständige Kontaktstellen

Nationale Rentenversicherungskasse

  • Nationale Rentenversicherungskasse

    Adresse:
    1A, boulevard Prince Henri L-1724 Luxemburg Luxemburg
    L-2096 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 22 41 41-1
    (+352) 22 41 41-6500
    Telefon:
    Hotline
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Die öffentlichen Schalter sind nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
    Telefonempfang von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
    Kontaktformular: http://www.cnap.lu/accueil-mail/

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