Steuerverwaltung (ACD)

Direktion

Steuerpflichtige haben dann mit der Direktion der Steuerverwaltung zu tun, wenn diese für deren Widersprüche bezüglich der Steuerbescheide zuständig ist. Außerdem entscheidet sie in Sachen Steuererlassgesuche.

Steuerabteilung

Die Steuerabteilung setzt die von den Steuerpflichtigen zu entrichtenden Steuerbeträge fest. Sie ist in verschiedene Unterabteilungen aufgeteilt. Neben den für die Gesellschaften und die Besteuerung von Zinserträgen zuständigen Unterabteilungen zählen folgende Unterabteilungen zur Steuerabteilung:

Unterabteilung für natürliche Personen 

Diese Unterabteilung zählt 28 über das ganze Land verteilte Steuerämter, von denen jedes für einen Teil des Hoheitsgebiets zuständig ist. 3 Steuerämter sind für die nicht gebietsansässigen Steuerpflichtigen zuständig:

  • das Steueramt Luxemburg X ist für nicht gebietsansässige Steuerpflichtige zuständig, die ihren Steuersitz in Belgien oder anderen Ländern haben (mit Ausnahme der Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland oder Frankreich);
  • das Steueramt Luxemburg Y ist für die nicht gebietsansässigen Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Frankreich haben, zuständig;
  • das Steueramt Luxemburg Z ist für die nicht gebietsansässigen Steuerpflichtigen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland haben, zuständig.

Die Steuerämter zentralisieren die Einkommensteuererklärungen der gebietsansässigen und nicht gebietsansässigen Steuerpflichtigen. Der Vorsteher eines Steueramts ist verantwortlich für die Erstellung der Steuerbescheide und die Festlegung von gegebenenfalls zu leistenden Steuervorauszahlungen.

Unterabteilung für Besteuerung von Löhnen und Gehältern (RTS

Diese Unterabteilung zählt 6 Steuerämter, die in folgenden Bereichen zuständig sind:

  • Erstellung der Lohnsteuerkarten (Steuerkarte) und Festlegung des Steuerabzugs auf den Löhnen und Gehältern durch die Arbeitgeber oder Renten-/Pensionskassen;
  • Festsetzung und Eintragung in die Lohnsteuerkarten der Steuerermäßigungen, der Steuerklassenwechsel und der Freibeträge auf dem steuerpflichtigen Einkommen;
  • Berechnung des Jahresausgleichs für Arbeitnehmer und Rentner. Wenn ein Steuerpflichtiger keine Steuererklärung einreichen muss, kann er sich für den Jahresausgleich entscheiden und einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich ausfüllen (sowohl als Gebietsansässiger als auch als Nicht-Gebietsansässiger).

Unterabteilung Gebäudebewertung 

Die Unterabteilung Gebäudebewertung hat zur Aufgabe, sämtliche bebauten und unbebauten Immobilien auf dem Hoheitsgebiet zu bewerten, um die geschuldete Grundsteuer festzulegen.

Finanzkasse

Die Finanzkasse zählt 3 Standorte. Sie nehmen die Beitreibung von Steuern vor und überwachen die Steuervorauszahlungen bzw. verschicken die Zahlungsbescheide an Steuerschuldner. Bei eventuellen Zahlungsverzügen veranlassen sie die diesbezüglichen Meldungen zur Einleitung des Zwangsbeitreibungsverfahrens.

Die Steuerverwaltung (ACD) ist eine der 3 Finanzverwaltungen des Großherzogtums Luxemburg, neben der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) und der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises).

Aufgaben

Hauptaufgabe der Steuerverwaltung ist die Umsetzung der Gesetzgebung in Sachen Einkommensteuer, nämlich:

  • Festsetzung und Beitreibung der direkten Steuern (Einkommensteuer von natürlichen Personen, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Steuerabzug von Gehältern, Löhnen und Renten usw.);
  • die Festsetzung der Erhebungsgrundlage für die Grundsteuer (steuerliche Bewertung sämtlicher Immobilien in Luxemburg);
  • Festsetzung und Erhebung von verschiedenen Abgaben und Gebühren.

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