Eine Altersrente ab dem Alter von 65 Jahren beantragen
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In Abhängigkeit von Ihrem Versicherungsverlauf und Ihrem Alter können Sie Folgendes beantragen:
- die Altersrente ab 65 Jahren; oder
- die vorgezogene Altersrente ab 57 oder 60 Jahren.
Die Altersrente wird auf der Grundlage der anerkannten Jahre im Versicherungsverlauf und der eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge berechnet.
Diese beiden Informationen bilden den individuellen Versicherungsverlauf.
Betroffene Personen
Sie sind durch das allgemeine Rentenversicherungssystem abgedeckt, wenn Sie:
- in Luxemburg eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben; oder
- eine Einkommensersatzleistung beziehen: Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld der Unfallversicherung oder Arbeitslosengeld.
Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Staat, Gemeinden, CFL) gibt es ein spezielles Pensionssystem mit besonderen Modalitäten und Bedingungen.
Die Altersrente wird ab 65 Jahren bewilligt.
Voraussetzungen
Der Anspruch auf die Altersrente ist geknüpft an:
- eine Bedingung bezüglich des Alters: 65 Jahre; und
- eine Bedingung bezüglich der anerkannten Versicherungsjahre: die Wartezeit.
Diese Wartezeit muss bestehen aus mindestens 10 Jahren:
- Zeiten der Pflichtversicherung, Weiterversicherung oder freiwilligen Versicherung; und/oder
- nachgekauften Zeiten.
Zu diesen Zeiten können noch Ergänzungszeiten hinzukommen.
Nähere Informationen zu den Versicherungszeiten finden Sie auf der Website der CNAP – Carrière d’assurance et périodes au Luxembourg.
Fristen
Die Gewährung einer Rente erfolgt nicht automatisch, selbst wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen zwingend einen Rentenantrag stellen.
Wenn Sie:
- ausschließlich in Luxemburg gearbeitet haben, können Sie Ihren Antrag zwischen 2 und 6 Monaten vor dem Rentenbeginn stellen;
- während Ihrer beruflichen Laufbahn mehreren Rentensystemen in Luxemburg angehörten, können Sie Ihren Antrag 6 Monate vor dem Rentenbeginn stellen;
- in Luxemburg und in einem oder mehreren anderen Ländern außerhalb Luxemburgs gearbeitet haben, sollten Sie Ihren Antrag mindestens 6 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung im Wohnsitzland
Wohnsitz in Luxemburg
Wenn Sie in Luxemburg wohnen, müssen Sie Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten (Studienbescheinigung oder Diplom, Aufstellung des Verlaufs im Ausland usw.) bei der Nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension - CNAP) einreichen.
Wenn Sie während Ihrer beruflichen Laufbahn in Luxemburg dem allgemeinen System (Privatsektor – CNAP) und dem Sondersystem (Staat, Gemeinden) angehört haben, müssen Sie Ihren Antrag bei dem Träger des Systems einreichen, dem Sie zuletzt angehört haben.
Wenn Sie in Luxemburg und in einem oder mehreren anderen Ländern außerhalb Luxemburgs gearbeitet haben, wird die CNAP Rentenanträge bei den zuständigen Rentenversicherungsträgern im Ausland einreichen.
Wohnsitz im Ausland
Wenn Sie nicht in Luxemburg wohnen, müssen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnsitzland einreichen. Die ausländische Kasse muss dann für Sie einen Antrag bei der CNAP stellen, um Ihre Ansprüche auf die luxemburgische Rente geltend zu machen. Diese Situation entspricht derjenigen der meisten Grenzgänger.
Ausnahme: Wenn Sie nicht in Luxemburg wohnen, aber ausschließlich in Luxemburg gearbeitet haben, können Sie Ihren Antrag in Luxemburg einreichen.
Frist für die Bearbeitung des Antrags
Die Dauer der Bearbeitung eines Rentenantrags hängt von der Verfügbarkeit und der Zuverlässigkeit der Daten ab. Sie kann variieren zwischen:
- einigen Wochen; und
- mehreren Monaten, wenn zur Informationsbeschaffung Recherchen im Ausland erforderlich sind.
Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird die Rente durch einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid entweder bewilligt oder abgelehnt.
Beginn der Rente
Ihre Altersrente beginnt am Tag Ihres 65. Geburtstags oder ab dem Tag, an dem Sie die Bedingungen in Bezug auf Alter und Wartezeit erfüllen.
Höhe der Rente
Zusammensetzung
Die Altersrente setzt sich zusammen aus:
- einem Element betreffend die Versicherungsdauer: den pauschalen Steigerungen; und
- einem Element betreffend die gezahlten Beiträge: den proportionalen Steigerungen.
Folgendes wird ebenfalls bei der Berechnung berücksichtigt:
- die Anpassung der Renten an die Lebenshaltungskosten; und
- die Entwicklung der Löhne auf dem Arbeitsmarkt.
Element „Dauer“: die pauschalen Steigerungen
Die pauschalen Steigerungen werden entsprechend der Dauer der Versicherung gewährt.
Zur Berechnung dieser Dauer werden berücksichtigt – bis zu einem Maximum von 40 Jahren:
- die Jahre der Pflichtversicherung, Weiterversicherung und/oder der freiwilligen Versicherung;
- die nachgekauften Zeiten; und
- die Ergänzungszeiten.
Element „Beiträge“: die proportionalen Steigerungen
Die proportionalen Steigerungen werden entsprechend den während des Versicherungsverlaufs gezahlten beitragspflichtigen Einkommen gewährt.
Die Berechnungsformeln und Beispiele finden Sie auf der Website der CNAP: CNAP - Calcul du montant de la pension.
Ausübung einer unselbstständigen/selbstständigen Tätigkeit
Wenn Sie eine Altersrente beziehen, können Sie eine bezahlte Erwerbstätigkeit ausüben, ohne dass Ihre Rente gekürzt oder entzogen wird.
Mindest- und Höchstbeträge
Ihre Altersrente darf nicht weniger als 90 % des Referenzbetrags betragen, wenn Sie eine Wartezeit von 40 Jahren an Versicherungszeiten vorweisen können. Dieser Betrag wird für jedes fehlende Jahr zwischen dem 20. und 39. Jahr um 1/40 gekürzt.
Hinweis: Der jährliche Wert des Referenzbetrags beträgt 2.085 Euro (bei Index 100 Basis 1984).
Um Anspruch auf die Mindestrente zu haben, müssen Sie mindestens 20 Versicherungsjahre nachweisen, davon 10 Jahre Pflichtversicherung, Weiterversicherung, freiwillige Versicherung oder Nachkauf von Versicherungszeiten.
Der Höchstbetrag beläuft sich auf 5/6 des Fünffachen des Referenzbetrags.
Zahlung der Rente
Die Rentenzahlung:
- erfolgt monatlich und im Voraus; und
- endet mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenempfänger verstirbt.
Der Kalender für die Rentenzahlung kann auf der Website der CNAP eingesehen werden.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationale Rentenversicherungskasse
- Adresse:
-
1A, boulevard Prince Henri
L-1724
Luxemburg
Luxemburg
L-2096 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 22 41 41-1
(+352) 22 41 41-6500
- Telefon:
- Hotline
- Website:
- http://www.cnap.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
Die öffentlichen Schalter sind nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
Telefonempfang von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Kontaktformular: http://www.cnap.lu/accueil-mail/
-
Nationale Rentenversicherungskasse - Empfangsabteilung
- Adresse:
- 34-40, avenue de la Porte-Neuve 2227 Luxembourg Luxemburg
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 15.30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 15.30 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 15.30 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 15.30 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 15.30 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Fin de carrière
sur le site de la Fonction publique
-
Altersrente
auf dem Portal Your Europe
-
Brochure "Pension de vieillesse au Luxembourg"
sur le site de la Caisse nationale d’assurance pension (CNAP)
Rechtsgrundlagen
- Code de la sécurité sociale
-
Loi du 21 décembre 2012
portant réforme de l'assurance pension
-
Règlement grand-ducal modifié du 5 mai 1999
concernant l'assurance continuée, l'assurance complémentaire, l'assurance facultative, l'achat rétroactif de périodes d'assurances et la restitution de cotisations remboursées dans le régime général d'assurance pension
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