Beantragung einer Bescheinigung bei der CNAP für den Erhalt des Steuerfreibetrags für den Verbleib im Berufsleben

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Jeder, der Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente hat, aber weiterhin berufstätig ist, kann einen Steuervorteil in Anspruch nehmen. Hierzu muss bei der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP) eine Bescheinigung beantragt werden, die anschließend der Steuerverwaltung (ACD) übermittelt werden muss.

Dieser Vorgang betrifft ausschließlich Personen, die dem allgemeinen Rentensystem angeschlossen sind. Personen, die nicht unter das allgemeine Rentensystem fallen, müssen ihren Antrag an die für sie zuständige Rentenkasse richten.

In Artikel 129g des geänderten Gesetzes vom 4. Dezember 1967 über die Einkommensteuer ist ein Steuerfreibetrag für Personen vorgesehen, die:

  • die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente erfüllen; aber
  • weiterhin berufstätig sind.

Um diesen Steuervorteil in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) eine Bescheinigung der Nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension - CNAP) vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie:

  • die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente ab dem Alter von 57 oder 60 Jahren erfüllen; und
  • ihre Rentenansprüche nicht bei der CNAP geltend gemacht haben.

Diese Bescheinigung wird einmalig von der CNAP ausgestellt und bleibt bis zum Datum des Inkrafttretens Ihrer Rente gültig. Sie müssen sie also nicht jedes Jahr neu beantragen.

Betroffene Personen

Jeder, der:

  • dem allgemeinen Rentensystem angeschlossen ist; und
  • einer beruflichen Tätigkeit in Luxemburg nachgeht; und
  • die Voraussetzungen für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente erfüllt; aber
  • weiterhin einer beruflichen Tätigkeit in Luxemburg nachgeht.

Voraussetzungen

Ihr Antrag wird von der CNAP nur dann angenommen, wenn Sie:

  • zwischen 57 und 65 Jahre alt sind; und
  • keine persönliche Rente von der CNAP erhalten.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen Ihren Antrag online über MyGuichet.lu stellen. Sie können zwischen dem Vorgang mit oder ohne Authentifizierung wählen.

Sie können diesen Vorgang verwenden, wenn Sie weder über ein LuxTrust-Produkt noch über einen elektronischen Personalausweis (eID) verfügen.

Der Vorgang mit Authentifizierung (bei dem sich die antragstellende Person mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) ausweist) bietet zahlreiche Vorteile gegenüber dem Vorgang ohne Authentifizierung. Er ermöglicht insbesondere das automatische Ausfüllen mit den Daten, die in Ihrem privaten Bereich gespeichert sind.

Belege

Es ist unerlässlich, alle geforderten Belege beizufügen.

Ein unvollständiger Antrag kann die Ausstellung der Bescheinigung verzögern.

Bearbeitung Ihres Antrags durch die CNAP

Rekonstruktion Ihres Versicherungsverlaufs

Um die angeforderte Bescheinigung ausstellen zu können, muss Ihr Versicherungsverlauf rekonstruiert werden. Dabei werden alle Versicherungszeiten, die Sie in Luxemburg und gegebenenfalls im Ausland aufzuweisen haben, zusammengetragen und überprüft, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente erfüllt sind.

Ausstellungsfrist

Die Frist für die Ausstellung der Bescheinigung hängt von Ihrer individuellen Situation und dem Stand Ihrer Akte ab.

Wenn Sie in mehreren Ländern berufstätig waren, fordert die CNAP bei Bedarf eine offizielle Aufstellung des Versicherungsverlaufs (Formular P5000) bei den ausländischen Sozialversicherungsträgern an. In diesem Fall kann sich die Frist für die Ausstellung der Bescheinigung verlängern, wobei die CNAP keinen Einfluss auf die Antwortfristen der ausländischen Träger hat.

Die Bescheinigung wird Ihnen nach Erhalt aller erforderlichen Informationen per Post zugestellt, ohne dass Sie weitere Schritte unternehmen müssen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Nationale Rentenversicherungskasse (CNAP)

Adresse:
1A, boulevard Prince Henri L-1724 Luxemburg
L-2096 Luxemburg
Telefon:
(+352) 22 41 41 65 00
Hotline zum Thema Renten
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
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8:00 bis 15:30 Uhr
Samstag:
Geschlossen
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Geschlossen
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8:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag:
8:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
8:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
8:00 bis 15:30 Uhr
Die Schalter sind nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

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