Einen Nachkauf von Versicherungszeiten beantragen
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Der Nachkauf von Versicherungszeiten dient dazu:
- einer Person, die ihre berufliche Tätigkeit aus familiären Gründen unterbrochen oder eingeschränkt hat, zu ermöglichen, unvollständige oder fehlende Versicherungszeiten rückwirkend zu decken; oder
- bei folgenden Stellen geleistete Versicherungszeiten zu decken:
- bei einer inter- oder supranationalen Institution; oder
- bei einem ausländischen Rententräger, der nicht unter ein bi- oder multilaterales Abkommen fällt.
Im 1. Fall kann die antragstellende Person die folgenden Zeiten – sofern sie nach dem 18. Lebensjahr liegen –, innerhalb derer sie ihre Berufstätigkeit unterbrochen oder eingeschränkt hat, aus familiären Gründen nachkaufen:
- Ehezeiten;
- Erziehungszeiten für ein minderjähriges Kind;
- Pflegezeiten für die Betreuung einer als pflegebedürftig oder schwerbehindert anerkannten Person.
Im 2. Fall kann sie einen „versicherungsmathematischen“ Nachkauf aufgrund folgender Versicherungszeiten vornehmen:
- Versicherungszeiten bei einem ausländischen Rententräger, der nicht durch ein bilaterales Abkommen anerkannt ist; oder
- Versicherungszeiten bei einer internationalen Organisation, sofern sie Anspruch auf einen pauschalen Nachkaufbetrag oder einen versicherungsmathematischen Gegenwert seitens dieser Versicherung hatte.
Es sei darauf hingewiesen, dass Studienzeiten vom Nachkauf auszunehmen sind.
Betroffene Personen
Jede Person, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums wohnhaft ist, sofern sie irgendwann bei einem luxemburgischen Rentenversicherungsträger versichert war.
Voraussetzungen
Damit der Antrag auf Nachkauf zulässig ist:
- müssen Sie mindestens 12 Monate Pflichtversicherungszeit nachweisen;
- dürfen Sie keine persönliche Rente beziehen;
- dürfen Sie nicht älter als 65 Jahre sein;
- müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums wohnhaft sein.
Fristen
Der Antrag muss vor dem Alter von 65 Jahren und vor dem Bezug einer persönlichen Rente eingereicht werden.
Vorgehensweise und Details
Antrag auf Nachkauf
Der Antrag auf Nachkauf muss anhand des Formulars (siehe unter „Formulare und Online-Dienste“) an die Stelle geschickt werden, welche für die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit zuständig ist (siehe Erläuterungen im Formular).
Sie können einen Termin mit einem Mitarbeiter dieser Stelle vereinbaren, um Fragen zu klären und die Zahlungsbedingungen festzulegen.
Mit der Einreichung des Antrags gehen Sie keine Zahlungsverpflichtung ein. Der Antrag kann jederzeit schriftlich zurückgezogen werden.
Mögliche Optionen der antragstellenden Person
Sie müssen unter den infrage kommenden Zeiten die Monate bestimmen, die nachgekauft werden sollen, und die Bemessungsgrundlage festlegen, die für diese Monate zugrunde gelegt werden soll.
Diese Bemessungsgrundlage darf:
- nicht niedriger sein als das 1-Fache des sozialen Mindestlohns;
- nicht höher sein als das 2,5-Fache des sozialen Mindestlohns, was den Kauf aus familiären Gründen anbelangt.
Es ist ebenfalls möglich, die Bemessungsgrundlage auf das 1,5-Fache oder das 2-Fache des sozialen Mindestlohns festzusetzen.
In Bezug auf den versicherungsmathematischen Kauf können Sie das zugrunde zu legende Einkommen frei festlegen, wobei der beitragspflichtige Mindest- und Höchstbetrag zu beachten ist.
Die Bemessungsgrundlage für den Nachkauf darf zusammen mit den anderen (obligatorischen oder freiwilligen) beitragspflichtigen Einkünften allerdings nicht über das 5-Fache des sozialen Mindestlohns hinausgehen.
In der Tabelle zur Beitragsberechnung (Französisch, Pdf, 617 KB) finden Sie die Beträge, die bei einem Nachkauf von Versicherungszeiten zu zahlen sind. Diese Tabelle wird jährlich aktualisiert.
Festsetzung der Beiträge
Die Höhe der für den Nachkauf zu zahlenden Beiträge wird von der zuständigen Stelle festgesetzt. Es gilt der zum Zeitpunkt des Antragseingangs anwendbare Beitragssatz. Das erhaltene Ergebnis wird anschließend um 4 % Zinsen pro Jahr erhöht.
Zahlung der Beiträge
Die Beiträge sind innerhalb von 3 Monaten nach der Entscheidung des Rententrägers, der die Beiträge festsetzt und die Abrechnung erstellt, zu zahlen. Danach können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Während dieser Frist können Sie allerdings eine Zahlung in Jahresraten beantragen, die 5 Jahresraten nicht überschreiten darf. Diese jährlichen Zahlungen sind zuzüglich 4 % Zinsen pro Jahr innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit zu leisten.
Es sei darauf hingewiesen, dass diese Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationale Rentenversicherungskasse
- Adresse:
-
1A, boulevard Prince Henri
L-1724
Luxemburg
Luxemburg
L-2096 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 22 41 41-1
(+352) 22 41 41-6500
- Telefon:
- Hotline
- Website:
- http://www.cnap.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 16.00 Uhr
Die öffentlichen Schalter sind nur nach Terminvereinbarung geöffnet.
Telefonempfang von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Kontaktformular: http://www.cnap.lu/accueil-mail/
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Nationale Rentenversicherungskasse - Empfangsabteilung
- Adresse:
- 34-40, avenue de la Porte-Neuve 2227 Luxembourg Luxemburg
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
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- Freitag:
- 8.00 bis 15.30 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
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Achat rétroactif et restitution
sur le site de la Caisse nationale d’assurance pension (CNAP)
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Paramètres sociaux au 1er janvier 2024
sur le site du ministère de la Santé et de la Sécurité sociale
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Calcul des cotisations de pension découlant d'un achat rétroactif - version 2024
Pdf • 617 Ko
Rechtsgrundlagen
- Code de la sécurité sociale - Livre III, Chapitre I
-
Règlement grand-ducal modifié du 5 mai 1999
concernant l'assurance continuée, l'assurance complémentaire, l'assurance facultative, l'achat rétroactif de périodes d'assurances et la restitution de cotisations remboursées dans le régime général d'assurance pension
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