Beantragung einer Bescheinigung bei der CNAP im Hinblick auf die Bewilligung der schrittweisen Rente
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Zusammenfassung:
Jede Person, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann eine schrittweise Rente beantragen und ihre Arbeitszeit reduzieren. Dazu muss zunächst eine Bescheinigung bei der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP) beantragt werden, die dann dem an den Arbeitgeber zu richtenden Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit beizufügen ist.
Die schrittweise Rente ermöglicht es einem Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, seine Arbeitszeit bei seinem Arbeitgeber zu reduzieren und gleichzeitig einen Prozentsatz seiner vorgezogenen Altersrente zu beziehen.
Die Bewilligung der schrittweisen Rente erfolgt in 2 Schritten:
Schritt 1: Beantragung einer Bescheinigung bei der Nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d’assurance pension - CNAP)
Zunächst müssen Sie bei der CNAP eine Bescheinigung beantragen, mit der Folgendes bestätigt wird:
- das Datum, ab dem der Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente besteht; und
- die Erfüllung der erforderlichen Mindestbeschäftigungsdauer für die betreffende Stelle.
Diese Bescheinigung muss dem Arbeitgeber zusammen mit dem Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit vorgelegt werden.
Schritt 2: Antrag auf Bewilligung der schrittweisen Rente
Nachdem Sie die Bescheinigung erhalten haben und Ihr Arbeitgeber der Reduzierung der Arbeitszeit zugestimmt hat, können Sie die Bewilligung der schrittweisen Rente beantragen.
Der vorliegende Vorgang betrifft ausschließlich die Beantragung der in Schritt 1 genannten Bescheinigung.
Er ist Personen vorbehalten, die:
- eine Tätigkeit in Anstellung in Luxemburg ausüben; und
- dem allgemeinen Rentensystem angeschlossen sind.
Betroffene Personen
Jede Person, die:
- dem allgemeinen Rentensystem angeschlossen ist; und
- eine Tätigkeit in Anstellung in Luxemburg ausübt; und
- die Voraussetzungen für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente erfüllt; und
- während mindestens 3 Jahren vor dem Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit im Hinblick auf eine schrittweise Rente eine Stelle innehat, die mindestens 75 % einer Vollzeitstelle entspricht.
Voraussetzungen
Ihr Antrag wird von der CNAP nur dann angenommen, wenn Sie:
- zwischen 57 und 65 Jahre alt sind; und
- keine persönliche Rente von der CNAP erhalten.
Achtung!
Die schrittweise Rente darf nicht verwechselt werden mit:
- der Altersteilzeit, bei der es sich um eine Regelung handelt, die auf einer Vereinbarung des Arbeitgebers mit dem Ministerium für Arbeit basiert;
- der vorgezogenen Altersrente, die zur Auszahlung des vollen Rentenbetrags berechtigt, mit einer möglichen Kürzung im Falle einer gleichzeitig ausgeübten beruflichen Tätigkeit.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie müssen Ihren Antrag online über MyGuichet.lu einreichen. Sie können zwischen dem Vorgang mit und dem Vorgang ohne Authentifizierung wählen.
- Vorgang mit Authentifizierung
- Vorgang ohne Authentifizierung
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Der Vorgang mit Authentifizierung (bei dem sich die antragstellende Person mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) ausweist) bietet zahlreiche Vorteile gegenüber dem Vorgang ohne Authentifizierung. Er ermöglicht insbesondere das automatische Ausfüllen mit den Daten, die in Ihrem privaten Bereich gespeichert sind.
Sie können diesen Vorgang verwenden, wenn Sie weder über ein LuxTrust-Produkt noch über einen elektronischen Personalausweis (eID) verfügen.
Belege
Es ist unerlässlich, alle geforderten Belege beizufügen.
Ein unvollständiger Antrag kann die Ausstellung der Bescheinigung verzögern.
Bearbeitung Ihres Antrags durch die CNAP
Rekonstruktion Ihres Versicherungsverlaufs
Um die angeforderte Bescheinigung ausstellen zu können, muss Ihr Versicherungsverlauf rekonstruiert werden. Dabei werden alle Versicherungszeiten, die Sie in Luxemburg und gegebenenfalls im Ausland aufzuweisen haben, zusammengetragen und überprüft, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente erfüllt sind.
Ausstellungsfrist
Die Frist für die Ausstellung der Bescheinigung hängt von Ihrer individuellen Situation und dem Stand Ihrer Akte ab.
Wenn Sie in mehreren Ländern berufstätig waren, fordert die CNAP bei Bedarf eine offizielle Aufstellung des Versicherungsverlaufs (Formular P5000) bei den ausländischen Sozialversicherungsträgern an. In diesem Fall kann sich die Frist für die Ausstellung der Bescheinigung verlängern, wobei die CNAP keinen Einfluss auf die Antwortfristen der ausländischen Träger hat.
Die Bescheinigung wird Ihnen nach Erhalt aller erforderlichen Informationen per Post zugestellt, ohne dass Sie weitere Schritte unternehmen müssen.
Schätzung des Betrags
Zur Orientierung fügt die CNAP der Bescheinigung eine Schätzung des aktuellen monatlichen Bruttobetrags Ihrer vorgezogenen Altersrente bei. Sie können den Betrag Ihrer schrittweisen Rente berechnen, indem Sie diesen Betrag mit dem Prozentsatz der Reduzierung Ihrer Arbeitszeit multiplizieren.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
Nationale Rentenversicherungskasse (CNAP)
- Adresse:
-
1A, boulevard Prince Henri
L-1724
Luxemburg
L-2096 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 22 41 41 1
- Telefon:
-
(+352) 22 41 41 65 00
Hotline zum Thema Renten
- Website:
- https://cnap.public.lu/de.html
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag:
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- Sonntag:
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- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 15:30 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
portant modification : 1° du Code de la sécurité sociale ; 2° du Code du travail ; 3° de la loi modifiée du 3 août 1998 instituant des régimes de pension spéciaux pour les fonctionnaires de l’État et des communes ainsi que pour les agents de la Société nationale des Chemins de Fer luxembourgeois
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