Sich bei der Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung anmelden
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Arbeitsuchende, die von der Medizinischen Kommission der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) als behinderte Arbeitnehmer anerkannt wurden, müssen sich bei der ADEM anmelden. Sie werden dann von der Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung (Commission d’orientation et de reclassement professionnel) auf den ihren Fähigkeiten angepassten Arbeitsmarkt weitergeleitet.
Die Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung (Service handicap et reclassement professionnel - SHRP) ist mit den beruflichen Orientierungs-, Ausbildungs-, Vermittlungs-, Rehabilitations-, Integrations- und Wiedereingliederungsmaßnahmen für als behinderte Arbeitnehmer anerkannte Personen beauftragt.
Die Aufgabe der SHRP besteht in der:
- Auswahl der Stellenangebote;
- Erteilung von Informationen über die Beihilfen, die mit der Einstellung eines behinderten Arbeitnehmers einhergehen;
- Zusammenarbeit mit den mit der beruflichen Ausbildung und Wiedereingliederung beauftragten Einrichtungen;
- Förderung von Einstellungen und Gewährleistung der Aufrechterhaltung der Beschäftigung von behinderten Personen.
Betroffene Personen
Personen, denen der Status des behinderten Arbeitnehmers von der Medizinischen Kommission der ADEM zuerkannt wurde, müssen sich an die ADEM wenden.
Vorgehensweise und Details
Ist die Person bereits als arbeitsuchend gemeldet, wird ihre Akte an die Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung der ADEM weitergeleitet, die diese Person dann zu einem Gespräch einlädt.
Ist die Person noch nicht angemeldet, muss sie bei der Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung der ADEM vorstellig werden, um in den Genuss der speziellen beruflichen Orientierungs- und Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Arbeitnehmer zu gelangen.
Nach seiner Meldung wird der behinderte Arbeitnehmer von der Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung (SHRP) der ADEM bestmöglich bei seiner Arbeitsuche unterstützt.
Von der SHRP wird eine Meldebescheinigung erstellt, welche anschließend zusammen mit der Akte des Antragstellers an die Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung weitergeleitet wird, damit diese darüber entscheiden kann, ob der Arbeitnehmer auf den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt werden kann.
Zuständige Kontaktstellen
-
Arbeitsagentur (ADEM) Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung
- Adresse:
-
19, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 88 888
Arbeitsuchende
- Telefon:
-
(+352) 247 88 000
Arbeitgeber
- E-Mail:
- commissionmedicale@adem.etat.lu
- Website:
- https://adem.public.lu/de.html
-
Arbeitsagentur (ADEM) Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung
- Adresse:
-
19, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 88 888
Arbeitsuchende
- E-Mail:
- Info.cor@adem.etat.lu
- Website:
- https://adem.public.lu/de.html
(Arbeitsuchende)
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
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Die Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer beantragen
auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)
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Verzeichnis der zugelassenen Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung
auf der Website des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
Rechtsgrundlagen
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Règlement grand-ducal modifié du 7 octobre 2004
portant exécution de la loi modifiée du 12 septembre 2003 relative aux personnes handicapées
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Loi modifiée du 12 septembre 2003
relative aux personnes handicapées
- Code du Travail - Livre V, Titre VI
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Loi du 16 décembre 2011
portant modification 1. de la loi modifiée du 12 septembre 2003 relative aux personnes handicapées; 2. du Code du travail; 3. de la loi modifiée du 31 juillet 2006 portant introduction d'un Code du travail
-
Loi modifiée du 18 janvier 2012
1. portant création de l'Agence pour le développement de l'emploi
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