Sich bei der Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung anmelden

Zum letzten Mal aktualisiert am

Arbeitsuchende, die von der Medizinischen Kommission der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) als behinderte Arbeitnehmer anerkannt wurden, müssen sich bei der ADEM anmelden. Sie werden dann von der Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung (Commission d’orientation et de reclassement professionnel) auf den ihren Fähigkeiten angepassten Arbeitsmarkt weitergeleitet.

Die Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung (Service handicap et reclassement professionnel - SHRP) ist mit den beruflichen Orientierungs-, Ausbildungs-, Vermittlungs-, Rehabilitations-, Integrations- und Wiedereingliederungsmaßnahmen für als behinderte Arbeitnehmer anerkannte Personen beauftragt.

Die Aufgabe der SHRP besteht in der:

  • Auswahl der Stellenangebote;
  • Erteilung von Informationen über die Beihilfen, die mit der Einstellung eines behinderten Arbeitnehmers einhergehen;
  • Zusammenarbeit mit den mit der beruflichen Ausbildung und Wiedereingliederung beauftragten Einrichtungen;
  • Förderung von Einstellungen und Gewährleistung der Aufrechterhaltung der Beschäftigung von behinderten Personen.

Zielgruppe

Personen, denen der Status des behinderten Arbeitnehmers von der Medizinischen Kommission der ADEM zuerkannt wurde, müssen sich an die ADEM wenden.

Vorgehensweise und Details

Ist die Person bereits als arbeitsuchend gemeldet, wird ihre Akte an die Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung der ADEM weitergeleitet, die diese Person dann zu einem Gespräch einlädt.

Ist die Person noch nicht angemeldet, muss sie bei der Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung der ADEM vorstellig werden, um in den Genuss der speziellen beruflichen Orientierungs- und Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Arbeitnehmer zu gelangen.

Nach seiner Meldung wird der behinderte Arbeitnehmer von der Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung (SHRP) der ADEM bestmöglich bei seiner Arbeitsuche unterstützt.

Von der SHRP wird eine Meldebescheinigung erstellt, welche anschließend zusammen mit der Akte des Antragstellers an die Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung weitergeleitet wird, damit diese darüber entscheiden kann, ob der Arbeitnehmer auf den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt werden kann.

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung

Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Die Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer beantragen Sich arbeitsuchend melden

Links

Rechtsgrundlagen

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