Sich arbeitsuchend melden

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Die Arbeitsuchendmeldung bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi - ADEM) ermöglicht:

  • die Unterstützung und Orientierung bei der Arbeitsuche;
  • den Zugang zu zahlreichen Dienstleistungen für Arbeitsuchende.

Die Meldung bei der ADEM ist eine notwendige Voraussetzung, um diverse finanzielle Unterstützungsleistungen der ADEM oder anderer Stellen zu beziehen.

Zielgruppe

Folgende Personen können sich arbeitsuchend melden:

  • Arbeitslose auf der Suche nach Arbeit;
  • Personen, die bereits einer Arbeit nachgehen und auf der Suche nach einer neuen Stelle sind;
  • Arbeitslose, die in ihrem jeweiligen Wohnsitzland eine Unterstützung beziehen;
  • Freiberufler;
  • Berufsanfänger, die ihr Studium oder ihre Ausbildung vor Kurzem beendet haben.

Um sich bei der ADEM melden zu können, müssen sie jedoch die Bedingungen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in Luxemburg erfüllen und verfügbar sein, eine Stelle anzunehmen.

Achtung: Personen, die sich bei der ADEM melden, um das Einkommen zur sozialen Eingliederung (revenu d'inclusion sociale - REVIS) zu beanspruchen, werden gebeten, nicht den Online-Vorgang auf MyGuichet.lu zu benutzen, sondern den Termin wahrzunehmen, der ihnen vom Nationalen Solidaritätsfonds (Fonds national de solidarité - FNS) mitgeteilt wird.

Voraussetzungen

Berücksichtigte Gründe für die Arbeitsuche

Eine Person kann sich infolge folgender Ereignisse arbeitsuchend melden:

  • Entlassung;
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus verschiedenen Gründen (Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses, Kündigung, Auflösung des Arbeitsvertrags usw.);
  • Einstellung der Tätigkeit oder Insolvenz im Falle eines Freiberuflers;
  • Beendigung des Studiums im Falle von Berufsanfängern.

Vorgehensweise und Details

Meldung als Arbeitsuchender

Eine Person, die sich arbeitsuchend melden möchte, darf nicht direkt in einem der Regionalbüros der ADEM erscheinen.

Ihr stehen 2 Möglichkeiten zur Verfügung.

Online-Arbeitsuchendmeldung über MyGuichet.lu

Beim Vorgang auf MyGuichet.lu (siehe „Formulare/Online-Dienste“) wird der Arbeitsuchende Schritt für Schritt durch die Arbeitsuchendmeldung geführt, und hat die Möglichkeit:

  • Informationen zu seinem Profil anzugeben;
  • die Kriterien seiner Stellensuche anzugeben;
  • die für die Meldung notwendigen Dokumente direkt hochzuladen.

Im Falle einer Online-Meldung kann der Arbeitsuchende zudem:

  • die Vorausfüllfunktion nutzen, wenn er bereits einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu hat;
  • seinen Vorgang jederzeit unterbrechen und wiederaufnehmen.

Um diesen Vorgang online über MyGuichet.lu durchführen zu können, wird ein LuxTrust-Zertifikat oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Bei technischen Problemen können folgende Stellen kontaktiert werden:

  • der Helpdesk von Guichet.lu für Hilfe bei der Nutzung von MyGuichet.lu;
  • LuxTrust für alle Fragen im Zusammenhang mit den LuxTrust-Zertifikaten.

Sobald Ihr Meldevorgang akzeptiert wurde, erhalten Sie separat eine Einladung zu einem ersten Termin mit einem Berater der ADEM, der Sie bei Ihrer Arbeitsuche begleiten wird.

Diesem Schreiben liegt zudem der „Leitfaden für Arbeitsuchende“ bei, und es enthält alle nützlichen und erforderlichen Informationen für eine optimale Unterstützung durch die ADEM.

Arbeitsuchendmeldung per Telefon

Zunächst muss der Arbeitsuchende:

  • telefonisch über die Rufnummer (+352) 247-88 888 das Contact Center der ADEM kontaktieren; oder
  • ein Kontaktformular auf der Website der ADEM ausfüllen.

Er erhält daraufhin einen Telefontermin, um die Arbeitsuchendmeldung abzuschließen. Die für die Meldung erforderlichen Dokumente müssen per E-Mail eingereicht werden.

Sobald die Meldung abgeschlossen ist, erhält der Arbeitsuchende eine Einladung zu einem ersten Termin mit seinem künftigen Berater, der seine Kontaktperson bei der Arbeitsuche sein wird.

Der „Leitfaden für Arbeitsuchende“, der alle nützlichen und erforderlichen Informationen enthält, sowie verschiedene auszufüllende Dokumente für eine optimale Unterstützung durch die ADEM werden dem Arbeitsuchenden auf dem Postweg zugeschickt.

Unmöglichkeit, den Termin bei der ADEM wahrzunehmen

Bei kurzfristiger Absage eines Termins aus einem triftigen Grund muss der Arbeitsuchende das Contact Center der ADEM unter der Rufnummer (+ 352) 247-88 888 umgehend darüber informieren.

Rechte und Pflichten des Arbeitsuchenden

Jeder Arbeitsuchende unterzeichnet ein Betreuungsabkommen mit der ADEM. In diesem Abkommen werden die Verpflichtungen des Arbeitsuchenden und der ADEM aufgeführt.

Je nach Profil des Arbeitsuchenden kann die ADEM eventuell die Errichtung eines ergänzenden Aktionsplans anbieten.

Die ADEM verpflichtet sich:

  • die Arbeitsuchenden bei ihrer Arbeitsuche zu unterstützen;
  • die Arbeitsuchenden bei der Ausarbeitung eines durchführbaren beruflichen Projekts zu beraten;
  • die Arbeitsuchenden über beschäftigungsfördernde Maßnahmen und Ausbildungsmaßnahmen zu informieren, die auf ihr Profil zugeschnitten sind und mit dem Ziel organisiert werden, die Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die Arbeitsuchendmeldung ermöglicht dem Arbeitsuchenden die Inanspruchnahme aller Dienstleistungen der ADEM:

  • eine individuelle Betreuung durch einen Berater zur Erleichterung der Arbeitsuche;
  • den exklusiven Zugang zu den Stellenangeboten des JobBoard in den ersten 7 Tagen nach deren Veröffentlichung und die Möglichkeit, sich dort mit einem Bewerberprofil, das von den Arbeitgebern eingesehen werden kann, zu bewerben;
  • die Teilnahme an beschäftigungsfördernden Maßnahmen und Ausbildungen (entsprechend seinem Profil);
  • die Bereitstellung von Computern und Unterstützung bei der Erstellung von Lebensläufen, gewährleistet durch den Club Emploi;
  • den Zugang zu finanziellen Beihilfen und zum Arbeitslosengeld (entsprechend seinem Profil).

Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitsuchende:

  • von sich aus und kontinuierlich aktive Schritte zu unternehmen, um eine Arbeit zu finden (Beantwortung von Anzeigen, Versand von Initiativbewerbungen, Suche von Arbeitsplätzen auf dem JobBoard, Hochladen des Lebenslaufs auf das JobBoard usw.);
  • einen aktualisierten Lebenslauf (CV) bei seinem Berater abzugeben;
  • die von seinem Berater genannten Schritte zu unternehmen und gegebenenfalls den mit dem Berater ausgearbeiteten Aktionsplan einzuhalten;
  • den Anweisungen der ADEM schnell und gewissenhaft Folge zu leisten
  • sich persönlich mit seinem Berater zu treffen, und zwar in von der ADEM festgelegten regelmäßigen Abständen sowie nach Aufforderung unter Einhaltung der angegebenen Orte, Daten und Uhrzeiten;
  • jegliche Änderung der persönlichen oder beruflichen Situation mitzuteilen (Antritt einer Vollzeit-, Teilzeit- oder vorübergehenden Beschäftigung, Adress- oder Personenstandsänderung usw.);
  • im Allgemeinen für den Arbeitsmarkt verfügbar zu sein.

Die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen kann gesetzliche Sanktionen nach sich ziehen, die bis zum Verlust der finanziellen Unterstützungsleistungen der ADEM oder anderer Stellen reichen können.

Gut zu wissen

Um mit der ADEM zu kommunizieren, ist es unerlässlich, mindestens eine der 3 Amtssprachen des Landes (Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch) oder Englisch zu sprechen. Andernfalls muss der Arbeitsuchende bei seinen Vorgängen von einer Person seiner Wahl begleitet werden, die eine dieser Sprachen spricht.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Arbeitsagentur

Es werden 2 von 19 Stellen angezeigt

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