Sich arbeitsuchend melden

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Sie können sich bei der ADEM arbeitsuchend melden, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Durch die Arbeitsuchendmeldung bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi - ADEM) erhalten Sie:

  • Unterstützung und Orientierung bei der Arbeitsuche;
  • Zugang zu zahlreichen Dienstleistungen für Arbeitsuchende.

Die Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM ist eine notwendige Voraussetzung, um diverse finanzielle Leistungen der ADEM oder anderer Stellen zu beziehen.

Betroffene Personen

Sie können sich bei der ADEM arbeitsuchend melden, wenn:

  • Sie Folgendes sind:
    • arbeitslos und auf der Suche nach Arbeit;
    • bereits berufstätig und auf der Suche nach einer neuen Stelle;
    • ein Arbeitsloser, der in seinem jeweiligen Wohnsitzland eine Unterstützung bezieht;
    • selbstständig;
    • ein Berufsanfänger, der sein Studium oder seine Ausbildung vor Kurzem beendet hat;
  • Sie die Voraussetzungen erfüllen, um in Luxemburg einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen; und
  • Sie für den Arbeitsmarkt verfügbar sind.

Achtung: Wenn Sie sich bei der ADEM arbeitsuchend melden, um das Einkommen zur sozialen Eingliederung (revenu d'inclusion sociale - REVIS) zu beanspruchen, werden Sie gebeten, nicht den Online-Vorgang auf MyGuichet.lu zu benutzen, sondern den Termin wahrzunehmen, der Ihnen vom Nationalen Solidaritätsfonds (Fonds national de solidarité - FNS) mitgeteilt wird.

Voraussetzungen

Berücksichtigte Gründe für die Arbeitsuche

Sie können sich infolge folgender Ereignisse arbeitsuchend melden:

  • Entlassung;
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus verschiedenen Gründen (Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses, Kündigung, Auflösung des Arbeitsvertrags usw.);
  • Einstellung der Tätigkeit oder Insolvenz als Selbstständiger;
  • Beendigung Ihres Studiums (im Falle von Berufsanfängern).

Drittstaatsangehörige

Als Drittstaatsangehöriger können Sie sich bei der ADEM arbeitsuchend melden, wenn:

  • Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg haben (ausgenommen vorübergehender Aufenthalt); und
  • Sie freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Luxemburg haben oder auf der Grundlage einer Arbeitserlaubnis Zugang zum Arbeitsmarkt in Luxemburg erlangen können (einschließlich Personen mit internationalem Schutzstatus, Personen mit vorübergehendem Schutzstatus, Familienangehörige und Studierende, Forscher, die ihre Forschungsarbeit oder das letzte Jahr ihres Hochschulstudiums erfolgreich abgeschlossen haben und im Besitz eines Aufenthaltstitels für die Arbeitsuche/Unternehmensgründung sind).

Vorgehensweise und Details

Arbeitsuchendmeldung

Um sich arbeitsuchend zu melden, müssen Sie nicht direkt in einem der Regionalbüros der ADEM vorstellig werden.

Ihnen stehen 2 Möglichkeiten zur Verfügung.

Online-Meldung über MyGuichet.lu

Beim Vorgang auf MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“) werden Sie Schritt für Schritt durch die Arbeitsuchendmeldung geführt und haben die Möglichkeit:

  • Information zu Ihrem Profil anzugeben;
  • die Kriterien Ihrer Stellensuche anzugeben;
  • die für die Meldung notwendigen Dokumente direkt hochzuladen.

Im Falle einer Online-Meldung können Sie zudem:

  • die Vorausfüllfunktion verwenden, wenn Sie bereits einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu haben;
  • Ihren Vorgang jederzeit unterbrechen und wieder aufnehmen.

Um diesen Online-Vorgang über MyGuichet.lu durchführen zu können, benötigen Sie zwingend ein LuxTrust-Zertifikat oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Wie richte ich einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Ein Tutorial hilft Ihnen bei der Erstellung eines privaten Bereichs auf MyGuichet.lu, falls Sie noch keinen haben.

Bei technischen Problemen können Sie folgende Stellen kontaktieren:

  • den Helpdesk von Guichet.lu für Hilfe bei der Verwendung von MyGuichet.lu;
  • LuxTrust für alle Fragen im Zusammenhang mit den LuxTrust-Zertifikaten.

Sobald Ihr Meldevorgang akzeptiert wurde, erhalten Sie separat eine Einladung zu einem ersten Termin mit einem Berater der ADEM, der Sie bei Ihrer Arbeitsuche begleiten wird.

Das Schreiben enthält außerdem:

  • den „Leitfaden für Arbeitsuchende“ mit allen nützlichen und erforderlichen Informationen; und
  • verschiedene Dokumente zum Ausfüllen, die eine optimale Unterstützung durch die ADEM gewährleisten.

Meldung per Telefon

Zunächst müssen Sie:

  • das Contact Center der ADEM telefonisch über die Rufnummer (+352) 247 88 888 kontaktieren; oder
  • ein Kontaktformular auf der Website der ADEM ausfüllen.

Sie erhalten daraufhin einen Telefontermin, um Ihre Arbeitsuchendmeldung abzuschließen. Sie müssen die für die Meldung erforderlichen Dokumente per E-Mail einreichen.

Sobald die Meldung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Einladung zu einem ersten Termin mit Ihrem künftigen Berater, der Ihre Kontaktperson bei der Arbeitsuche sein wird.

Per Post erhalten Sie außerdem:

  • den „Leitfaden für Arbeitsuchende“ mit allen nützlichen und erforderlichen Informationen; und
  • verschiedene Dokumente zum Ausfüllen, die eine optimale Unterstützung durch die ADEM gewährleisten.

Unmöglichkeit, den Termin bei der ADEM wahrzunehmen

Sollten Sie einen Termin kurzfristig aus einem triftigen Grund absagen müssen, müssen Sie das Contact Center der ADEM umgehend unter der Rufnummer (+352) 247 88 888 darüber informieren.

Rechte und Pflichten des Arbeitsuchenden

Sie unterschreiben eine Kooperationsvereinbarung mit der ADEM. In dieser Vereinbarung werden Ihre Verpflichtungen als Arbeitsuchender wie auch die Verpflichtungen der ADEM aufgeführt.

Je nach Ihrem Profil kann die ADEM eventuell die Errichtung eines ergänzenden Aktionsplans anbieten.

Die ADEM verpflichtet sich:

  • Sie bei Ihrer Arbeitsuche zu unterstützen;
  • Sie bei der Ausarbeitung eines durchführbaren beruflichen Projekts zu beraten;
  • Sie über Folgendes zu informieren:
    • beschäftigungsfördernde Maßnahmen; und
    • Weiterbildungsmaßnahmen, die auf Ihr Profil zugeschnitten sind und mit dem Ziel organisiert werden, Ihre Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die Arbeitsuchendmeldung ermöglicht Ihnen die Inanspruchnahme aller Dienstleistungen der ADEM:

  • eine individuelle Betreuung durch einen Berater zur Erleichterung der Arbeitsuche;
  • exklusiven Zugang zu den Stellenangeboten des JobBoard während der ersten 7 Tage nach ihrer Veröffentlichung und die Möglichkeit, dort Bewerbungen mit einem für Arbeitgeber einsehbaren Bewerberprofil einzureichen;
  • die Teilnahme an beschäftigungsfördernden Maßnahmen und Weiterbildungen (entsprechend Ihrem Profil);
  • die Bereitstellung von Computern und Unterstützung bei der Erstellung von Lebensläufen durch den Club Emploi;
  • Zugang zu finanziellen Leistungen und zum Arbeitslosengeld (entsprechend Ihrem Profil).

Im Gegenzug verpflichten Sie sich als Arbeitsuchender:

  • von sich aus und kontinuierlich aktive Schritte zu unternehmen, um eine Arbeit zu finden (Beantwortung von Anzeigen, Versand von Initiativbewerbungen, Suche von Arbeitsplätzen auf dem JobBoard, Hochladen Ihres Lebenslaufs auf das JobBoard usw.);
  • einen aktualisierten Lebenslauf bei Ihrem Berater abzugeben;
  • die von Ihrem Berater genannten Schritte zu unternehmen und gegebenenfalls den gemeinsam mit ihm ausgearbeiteten Aktionsplan einzuhalten;
  • den Anweisungen der ADEM schnell und gewissenhaft Folge zu leisten;
  • sich persönlich mit Ihrem Berater zu treffen, und zwar in von der ADEM festgelegten regelmäßigen Abständen sowie nach Aufforderung unter Einhaltung der angegebenen Orte, Daten und Uhrzeiten;
  • jegliche Änderung Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation mitzuteilen (Antritt einer Vollzeit-, Teilzeit- oder vorübergehenden Beschäftigung, Adress- oder Personenstandsänderung usw.);
  • im Allgemeinen für den Arbeitsmarkt verfügbar zu sein.

Die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen kann gesetzliche Sanktionen nach sich ziehen, die bis zum Verlust der finanziellen Leistungen der ADEM oder anderer Stellen reichen können.

Gut zu wissen

Um mit der ADEM zu kommunizieren, ist es unerlässlich, mindestens eine der 3 Amtssprachen des Landes (Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch) oder Englisch zu sprechen. Andernfalls müssen Sie sich bei Ihren Behördengängen von einer Person Ihrer Wahl begleitet lassen, die eine dieser Sprachen spricht.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Es werden 2 von 20 Stellen angezeigt

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