Fertigung von Netto-Null-Technologien

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Die Netto-Null-Industrie-Verordnung zielt darauf ab, die Produktion sauberer Technologien in der Europäischen Union bis 2030 zu steigern. Trägern von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien steht hierzu eine zentrale nationale Kontaktstelle zur Verfügung, die das gesamte Genehmigungsverfahren erleichtert und koordiniert.

Die Netto-Null-Industrie-Verordnung betrifft Technologien, die einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten werden. Durch sie:

  • werden verbindliche Fristen für das gesamte Verfahren zum Erhalt der erforderlichen Genehmigungen eingeführt. Dieses Verfahren wird von der Unterstützungseinheit für Stadtplanung und Umweltwesen (Cellule de facilitation urbanisme et environnement - CFUE) koordiniert. Diese Fristen gelten je nach Status und Umfang des Projekts. Sie beginnen mit der Vollständigkeit jedes einzelnen Genehmigungsantrags;
  • wird die Erschließung der Märkte erleichtert und soll die Nachfrage nach erneuerbaren Energien durch die Anwendung von Kriterien in Bezug auf Nachhaltigkeit und Resilienz im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe angekurbelt werden;
  • wird die Einrichtung von Reallaboren vorgeschlagen, um innovative Netto-Null-Technologien zu entwickeln und zu testen und faire Wettbewerbsbedingungen für die Innovation zu schaffen.

Die CFUE fungiert als vorrangiger Ansprechpartner und zentrale nationale Kontaktstelle für:

  • die Koordinierung der gesamten Planungsprozesse; und
  • die Organisation des Verfahrens zum Erhalt der erforderlichen Genehmigungen, indem sie:
    • durch ihre Beratungen die individuellen Genehmigungsanträge auf nationaler Ebene erleichtert; und
    • die Kommunikation mit der Europäischen Kommission sicherstellt.

Betroffene Personen

Die Hersteller und Träger von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien, das heißt:

  • Solartechnologien, einschließlich photovoltaische, thermoelektrische und thermische Solartechnologien;
  • Technologien für Onshore-Windkraft und erneuerbare Offshore-Energie;
  • Batterie- und Energiespeichertechnologien;
  • Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie;
  • Wasserstofftechnologien;
  • Technologien für nachhaltiges Biogas und Biomethan;
  • Technologien zur Abscheidung und zur Speicherung von CO2;
  • Stromnetztechnologien, einschließlich elektrischer Ladetechnologien für den Verkehr und Technologien zur Digitalisierung des Netzes;
  • Technologien für Kernspaltungsenergie, einschließlich Technologien für den Kernbrennstoffkreislauf;
  • Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe;
  • Wasserkrafttechnologien;
  • Technologien für erneuerbare Energie, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen;
  • energiesystembezogene Energieeffizienztechnologien, einschließlich Wärmenetztechnologien;
  • Technologien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs;
  • biotechnologische Klimaschutz- und Energielösungen;
  • transformative industrielle Technologien für die Dekarbonisierung, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen;
  • Technologien zum Transport und zur Nutzung von CO2;
  • Windantriebs- und Elektroantriebstechnologien für den Verkehr; und
  • Nukleartechnologien, die nicht unter die vorstehenden Kategorien fallen.

Fristen

Durch die Netto-Null-Industrie-Verordnung werden verbindliche Fristen für das gesamte Genehmigungsverfahren eingeführt. Dieses Verfahren wird von der Unterstützungseinheit für Stadtplanung und Umweltwesen (CFUE) koordiniert. Die Fristen gelten je nach Status und Umfang des Projekts. Sie beginnen mit der Vollständigkeit jedes einzelnen Genehmigungsantrags:

  • für strategische Projekte für Netto-Null-Technologien:
    • 9 Monate bei einer jährlichen Fertigungskapazität von weniger als 1 GW; und
    • 12 Monate bei einer jährlichen Fertigungskapazität von mehr als 1 GW, oder wenn die Fertigungskapazität nicht in GW gemessen wird;
  • für die anderen Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien:
    • 12 Monate bei einer jährlichen Fertigungskapazität von weniger als 1 GW; und
    • 18 Monate bei einer jährlichen Fertigungskapazität von mehr als 1 GW, oder wenn die Fertigungskapazität nicht in GW gemessen wird.

Wichtige Hinweise:

  • Das Genehmigungsverfahren im Sinne von Artikel 3 Ziffer 19) der Netto-Null-Industrie-Verordnung ist ein Prozess, der:
    • alle einschlägigen Genehmigungen für den Bau, den Ausbau, die Umwandlung und den Betrieb von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien und von strategischen Projekten für Netto-Null-Technologien abdeckt, einschließlich Baugenehmigungen, chemikalienbezogene Genehmigungen und Netzanschlussgenehmigungen sowie Umweltprüfungen und -genehmigungen, sofern erforderlich; und
    • alle Anträge und Verfahren von der Bestätigung der Vollständigkeit des Antrags bis zur Mitteilung der umfassenden Entscheidung über das Ergebnis des Verfahrens durch die betreffende zentrale Kontaktstelle umfasst.
  • Nur die CFUE ist als zentrale Kontaktstelle befugt, das Verfahren zum Erhalt der erforderlichen Genehmigungen je nach Art des Projekts zur Fertigung von Netto-Null-Technologien zu koordinieren und zu organisieren.
    • Sie nutzt diese Befugnis in einem ständigen Austausch mit den zuständigen Behörden.
    • Sie:
      • berät und begleitet die Hersteller und Träger von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien in der Entwicklungsphase des Projekts; und
      • unterstützt diese bei den Vorbesprechungen der verschiedenen Dossiers, die von den zuständigen Behörden genehmigt werden müssen.
  • Die oben genannten Fristen von 9, 12 oder 18 Monaten für das Genehmigungsverfahren gelten ab der Bestätigung der Vollständigkeit jedes einzelnen Genehmigungsantrags, einschließlich des Berichts über eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
  • Es ist zu beachten, dass gemäß dem Gesetz vom 15. Mai 2018 über die Umweltverträglichkeitsprüfung Entscheidungen, die dem Projektträger das Recht zur Durchführung des Projekts einräumen, zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorausgehen muss.
  • Die begründete Schlussfolgerung (das heißt das Abschlussdokument des UVP-Verfahrens) muss in die Genehmigungsentscheidungen zu den betreffenden Projekten einfließen, die in Sachen klassifizierte Einrichtungen, Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen, Wasser und Flurbereinigung gelten.
  • Anträge auf Genehmigungen gemäß dem Gesetz vom 19. Dezember 2008 über das Wasser, die ein Projekt betreffen, das in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 15. Mai 2018 über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt, sind nur zulässig, wenn die Formalitäten im Zusammenhang mit der UVP erfüllt sind.

Das vereinfachte Schema unten veranschaulicht in groben Zügen die 7-stufige Umweltverträglichkeitsprüfung. Die jeweiligen Genehmigungsverfahren folgen der Prüfung. Weitere Informationen zur UVP finden Sie in den FAQ zur UVP.

Kosten

Die Begleitung durch die Unterstützungseinheit für Stadtplanung und Umweltwesen ist kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Einreichung eines Antrags auf Unterstützung bei der CFUE

Die Hersteller und Träger von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien sollten ihre Initiative in einem sehr frühen Stadium bei der Unterstützungseinheit für Stadtplanung und Umweltwesen (CFUE) mittels eines Antrags auf Unterstützung anmelden.

Die CFUE prüft:

  • ob das Projekt mindestens eines der in Artikel 13 der Netto-Null-Industrie-Verordnung vorgesehenen Auswahlkriterien erfüllt; und
  • ob es gegebenenfalls als strategisches Projekt für Netto-Null-Technologien bezeichnet werden kann.

Die Art des Projekts, die Einstufung des Grundstücks gemäß dem allgemeinen Bebauungsplan, der Standort und seine Lage sind entscheidende Faktoren, um eine Aufstellung der erforderlichen Genehmigungsverfahren sowie der eventuell durchzuführenden zusätzlichen Studien zu erstellen.

Antrag auf Anerkennung von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien als strategische Projekte für Netto-Null-Technologien

Antragstellung

Gegebenenfalls legt der Träger eines Projekts zur Fertigung von Netto-Null-Technologien der CFUE einen Antrag auf Anerkennung von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien als strategische Projekte für Netto-Null-Technologien vor.

Die CFUE erstellt einen vorläufigen Rahmen und einen Projektplan, indem sie:

  • der in der Netto-Null-Industrie-Verordnung vorgesehenen vorrangigen Behandlung Rechnung trägt (siehe „Fristen“); und
  • berücksichtigt, ob das Projekt als strategisches Projekt für Netto-Null-Technologien anerkannt wurde oder nicht.

Sie berät die antragstellende Person im Sinne der Netto-Null-Industrie-Verordnung.

Die Träger von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien haben die Möglichkeit, alle Unterlagen, die für die Genehmigungsverfahren relevant sind, in elektronischer Form einzureichen.

Belege

Die antragstellende Person muss ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • einschlägige Nachweise in Bezug auf die Kriterien; und
  • ein Geschäftsplan, in dem die finanzielle Tragfähigkeit des Projekts im Einklang mit dem Ziel der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze bewertet wird.

Beurteilung des Antrags

Der Antrag wird innerhalb eines Monats vom Mitgliedstaat geprüft. Ergeht innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, gilt das Projekt als anerkanntes strategisches Projekt für Netto-Null-Technologien.

Wenn sie es möchte, kann die Europäische Kommission zu den genehmigten Projekten Stellung nehmen.

Ablehnung des Antrags

Lehnt der Mitgliedstaat den Antrag auf Anerkennung ab, kann der Projektträger eine Prüfung beantragen. Die Europäische Kommission gibt dann innerhalb von 20 Tagen eine begründete Stellungnahme ab. Kommt die Europäische Kommission zu einem anderen Prüfungsergebnis als der Mitgliedstaat, wird das Projekt von der Plattform für ein Netto-Null-Europa erörtert.

Vorrangige Standorte

Die vorrangigen Standorte für die Ansiedlung von Herstellern von Netto-Null-Technologien sind:

  • nationale Gewerbegebiete und nationale spezifische Gewerbegebiete; und
  • regionale Gewerbegebiete, die vorrangig als Standort für Handwerks- und Industrietätigkeiten bestimmt sind.

Die geografische Lage der verschiedenen bestehenden und geplanten Gewerbegebiete kann auf der Website des Geoportals unter dem Thema „Karten – Raumordnung” durch Klicken auf „LAYER“ und dann unter „Sektorale Leitpläne (SLP)“ eingesehen werden. Sie können dann „SLP Landschaften – SLP Gewerbegebiete“ auswählen und dann auf „Bestehende Gewerbegebiete“ oder „Geplante Gewerbegebiete“ klicken.

Hinweis: Für weitere Informationen zu den Merkmalen der verschiedenen Gewerbegebiete wenden Sie sich bitte direkt an das Ministerium für Wirtschaft.

Gut zu wissen

Dokumentation über die Planungsprozesse und Genehmigungsverfahren

Die wichtigste Dokumentation zu den verschiedenen Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien finden Sie hier:

Darüber hinaus finden Sie unten Informationen zu den relevanten Verfahren für die Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien, einschließlich der strategischen Projekte für Netto-Null-Technologien.

Dokumentation über die Beilegung von Streitigkeiten

Gegen die beschriebenen Verfahren können die in den spezifischen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfe eingelegt werden:

Dokumentation über die Finanzierungs- und Investitionsdienstleistungen

Es gibt keine spezifischen Finanzierungs- und Investitionsdienstleistungen für Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien. Die Geschäftsbanken, etablierten Finanzinstitute und das gesamte Ökosystem der nachhaltigen Investmentfonds und Finanzinstrumente bieten Dienstleistungen an, die auch für diese Unternehmen infrage kommen.

Die Nationale Kredit- und Investitionsgesellschaft (Société nationale de crédit et d’investissement - SNCI) bietet Unternehmen in jeder Phase ihres Lebenszyklus Unterstützung in Form von Darlehen, um einen Teil der Finanzierung ihrer Gründungs-, Entwicklungs-, Übertragungs- und Innovationsprojekte abzudecken.

Dokumentation über die Finanzierungsmöglichkeiten

Auf EU-Ebene kann die Finanzierung von Netto-Null-Technologien insbesondere auf der Plattform STEP („Strategic Technologies for Europe Platform“, also der „Plattform für strategische Technologien für Europa“) beruhen. Sie wurde von der EU ins Leben gerufen, um die europäische Industrie zu unterstützen und Investitionen in kritische Technologien (digitale Technologien und Deep-Tech-Innovationen, saubere und ressourcenschonende Technologien, Biotechnologien) zu fördern.

Nähere Informationen zu diesen Möglichkeiten finden Sie im interaktiven Dashboard.

Als nationale Kontaktstelle für die europäischen Programme Horizon Europe und Innovation fund („Innovationsfonds“) kann Luxinnovation Unternehmen bei diesen Programmen beraten und begleiten.

Auf nationaler Ebene können derzeit unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen für FuE-Vorhaben, Beihilfen für Investitionsvorhaben zugunsten des Umweltschutzes, Beihilfen für KMU und Beihilfen mit regionaler Ausrichtung gewährt werden.

Unternehmen, die in Projekte zur Meisterung des ökologischen Wandels und der Energiewende investieren, können auch in den Genuss einer Steuervergünstigung kommen.

Dokumentation über die Unterstützungsangebote für Unternehmen

Es gibt eine breite Palette an Unterstützungsangeboten für Unternehmen, um diese in allen Phasen der Gründung, Entwicklung und Innovation zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten. Hier einige wichtige Akteure:

Dokumentation über das öffentliche Auftragswesen

Die Dokumentation über das öffentliche Auftragswesen kann hier abgerufen werden:

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Unterstützungseinheit für Stadtplanung und Umweltwesen (CFUE)

Adresse:
4, place de l’Europe L-1499 Luxemburg Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024

zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.