Klassifizierte Einrichtungen (Commodo/Incommodo)
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In den Betriebsgenehmigungen für klassifizierte Einrichtungen werden die Bedingungen für die Ausführung und Nutzung festgelegt, die als notwendig erachtet werden, um die Umwelt zu schützen und die Sicherheit der Arbeitnehmer, der Öffentlichkeit und der Nachbarschaft im Allgemeinen zu gewährleisten.
Die verschiedenen Arten von Einrichtungen oder Aktivitäten werden in mehrere Klassen aufgeteilt (1, 1A, 1B, 2, 3, 3A, 3B oder 4).
Diese Einrichtungen, die ehemals als gefährliche, gesundheitsgefährdende oder störende Einrichtungen bezeichnet wurden, müssen gemäß ihrer Klassifizierung durch folgende Personen genehmigt werden:
- den für Umweltbelange zuständigen Minister (Klassen 1B und 3B);
- den für Arbeit zuständigen Minister (Klassen 1A und 3A);
- die beiden vorgenannten Minister (Klassen 1 und 3);
- den Bürgermeister der Standortgemeinde (Klasse 2).
Die Einrichtungen der Klasse 4 werden auf Basis der für sie geltenden spezifischen großherzoglichen Verordnung geregelt.
Zielgruppe
Natürliche oder juristische Personen, die den Betrieb einer Einrichtung oder die Ausübung einer Aktivität, die in der Nomenklatur der klassifizierten Einrichtungen gelistet sind, beabsichtigen, müssen eine Betriebsgenehmigung für klassifizierte Einrichtungen beantragen.
Die betroffenen klassifizierten Einrichtungen sind beispielsweise:
- Aktivitäten: Kfz-Reparatur- und -Instandsetzungswerkstätten, Metzgereien, Bäckereien, Brauereien, Wäschereien, Druckereien, Gaststätten usw.;
- Einrichtungen: Bürogebäude, Parkhäuser, Pflegeheime, Tankstellen, Schwimmbäder usw.;
- technische Anlagen und Lager: Verbrennungsanlagen, Aufzüge, Sender elektromagnetischer Wellen, Transformatorenstationen, Lager für chemische Produkte usw.
Eine Betriebsgenehmigung für eine klassifizierte Einrichtung kann verlangt werden für:
- den Bau oder Betrieb;
- Aus- und Umbauten;
- eine wesentliche Änderung der betreffenden Einrichtung;
- die Verlegung einer Aktivität oder einer Ausrüstung an einen anderen Ort (die Genehmigung ist an die Katasterparzelle und nicht an den Betreiber gebunden).
Jeder Inhaber einer Betriebsgenehmigung muss sich stets über gesetzliche und verordnungsrechtliche Entwicklungen informieren, um sicherzustellen, dass seine am Standort bereits vorhandenen Ausrüstungen oder Aktivitäten gemäß dem Gesetz über klassifizierte Einrichtungen fortan nicht genehmigungspflichtig sind.
Ferner ist eine neue Genehmigung erforderlich, wenn:
- die Inbetriebsetzung nicht innerhalb der Frist erfolgt ist, die im Genehmigungsbescheid genannt wird;
- der Betrieb während 3 Jahren in Folge ausgesetzt war;
- die Einrichtung durch einen Unfall zerstört oder außer Betrieb gesetzt wurde.
Vorgehensweise und Details
Zusammenstellung der Akte
Die unter die Klassen 1, 1A, 1B, 2, 3, 3A und 3B fallenden Antragsteller können ihren Antrag auf Betriebsgenehmigung für eine klassifizierte Einrichtung über einen MyGuichet.lu-Assistenten ausfüllen und das Dossier anschließend ausdrucken und unterzeichnen, bevor es zusammen mit den erforderlichen Anlagen an die zuständige Behörde versandt wird.
Allen Antragsdossiers für die Betriebsgenehmigung einer klassifizierten Einrichtung müssen die folgenden Unterlagen beigefügt werden:
- ein höchstens 12 Monate alter Katasterauszug, aus dem die benachbarten Parzellen im Umkreis von 200 Metern hervorgehen (kann auf www.geoportail.lu generiert und ausgedruckt werden);
- ein Auszug einer topographischen Karte (Maßstab 1:20.000 oder genauer), anhand dessen der vorgesehene Standort festgestellt werden kann;
- ein detaillierter Plan der Einrichtung in einem Maßstab, aus dem insbesondere die Aufteilung der Räumlichkeiten und der Standort der Anlagen hervorgeht.
Verschiedene spezialisierte Vermittler (Büros, Architekten usw.) bieten ihre Dienste an, um die Antragsteller bei der Erledigung der Formalitäten bei den Behörden zu unterstützen.
Bearbeitungsverfahren entsprechend der Klasse
Jedem Element der Nomenklatur für klassifizierte Einrichtungen wird eine Klasse (1, 1A, 1B, 2, 3, 3A, 3B oder 4) zugewiesen, die das zu befolgende Genehmigungsverfahren festlegt.
Gehören Einrichtungen, die Gegenstand eines Genehmigungsantrags sind, mehreren Klassen an, wird der Antrag wie folgt bearbeitet:
- gemäß den Modalitäten der Klasse 1:
- wenn der Genehmigungsantrag mindestens eine Einrichtung der Klasse 1 beinhaltet;
- wenn der Genehmigungsantrag ausschließlich eine oder mehrere Einrichtungen der Klasse 1A sowie eine oder mehrere Einrichtungen der Klasse 1B beinhaltet;
- wenn der Genehmigungsantrag ausschließlich eine oder mehrere Einrichtungen der Klasse 1A sowie eine oder mehrere Einrichtungen der Klasse 3 oder der Klasse 3B beinhaltet;
- wenn der Genehmigungsantrag ausschließlich eine oder mehrere Einrichtungen der Klasse 1B sowie eine oder mehrere Einrichtungen der Klasse 3 oder der Klasse 3A beinhaltet;
- gemäß den Modalitäten der Klasse 1A, wenn der Genehmigungsantrag ausschließlich eine oder mehrere Einrichtungen der Klasse 1A sowie eine oder mehrere Einrichtungen der Klasse 3A beinhaltet;
- gemäß den Modalitäten der Klasse 1B, wenn der Genehmigungsantrag ausschließlich eine oder mehrere Einrichtungen der Klasse 1B sowie eine oder mehrere Einrichtungen der Klasse 3B beinhaltet;
- gemäß den Modalitäten der Klasse 3, wenn der Genehmigungsantrag ausschließlich Einrichtungen der Klasse 3 sowie Einrichtungen der Klasse 3A oder der Klasse 3B beinhaltet.
Der Antragsteller kann sich nach dem Bearbeitungsstand der Unterlagen erkundigen und während des Bearbeitungs- und Entscheidungsverfahrens um ein Gespräch bitten, ausgenommen während der öffentlichen Anhörung.
Einrichtungen der Klasse 1
Antragstellung
Anträge auf Genehmigung von Einrichtungen der Klasse 1 sind per Einschreiben mit Rückschein in dreifacher Ausfertigung an das Umweltamt (Administration de l'environnement) zu richten (das im Anschluss eine Ausfertigung an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt übermittelt).
Der Antragsteller muss ferner vorlegen:
- eine zusätzliche Ausfertigung für jede angrenzende Gemeinde im Umkreis von 200 m der betroffenen klassifizierten Einrichtung;
- 2 zusätzliche Exemplare, falls für die Einrichtung eine Genehmigung für den Schutz und die Bewirtschaftung von Gewässern erforderlich ist.
Prüfung der Unterlagen
Innerhalb von 45 Tagen nach Eingangsbestätigung des Genehmigungsantrags erhält der Antragsteller ein Schreiben der zuständigen Behörden (Umweltamt und Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt), in dem mitgeteilt wird, ob der Antrag vollständig ist oder nicht.
Sind die Unterlagen nicht vollständig:
- fordert die Behörde den Antragsteller unter Hinweis auf die fehlenden Elemente ein einziges Mal auf, diese zu vervollständigen;
- bleiben dem Antragsteller dann 120 Tage, um diese Elemente mittels eines einzigen Einschreibens mit Rückschein nachzureichen. Diese Frist kann auf schriftlichen und begründeten Antrag des Antragstellers um 30 Tage verlängert werden (um 60 Tage für Einrichtungen, die dem Gesetz vom 9. Mai 2014 bezüglich industrieller Emissionen unterliegen);
Reicht der Antragsteller die fehlenden Elemente nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach, gilt der Antrag als null und nichtig.
- bleibt der Behörde eine Frist von 25 Tagen nach dem Datum der Empfangsbestätigung der zusätzlichen Elemente, um den Antragsteller von der Vollständigkeit der Unterlagen in Kenntnis zu setzen;
- werden die Unterlagen immer noch als unvollständig angesehen, wird der Antragsteller innerhalb von 7 Tagen um Stellungnahme ersucht. Der Behörde bleiben 15 Tage nach der Anhörung, um den Bearbeitungsstand des Dossiers festzustellen und dem Antragsteller diesen per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen.
Ist das Antragsdossier vollständig, schickt es das Umweltamt an die betroffene Gemeinde sowie an die Gemeinden im Umkreis von weniger als 200 m zwecks öffentlicher Anhörung innerhalb von 8 Tagen.
Öffentliche Anhörung (Commodo/Incommodo)
Während 15 Tagen und spätestens 10 Tage nach Eingang der Unterlagen trifft die Gemeindeverwaltung folgende Maßnahmen:
- sie bringt am Rathaus einen Aushang mit Angabe des Gegenstandes des Genehmigungsantrags an;
- sie bringt am geplanten Standort der Einrichtung gut sichtbar einen Aushang an;
- sie hinterlegt die vollständigen Unterlagen im Rathaus, wo sie von allen Betroffenen eingesehen werden können;
- sie veröffentlicht den Antrag in mindestens 4 in Luxemburg erscheinenden Tageszeitungen. Die Kosten für diese Veröffentlichungen gehen zu Lasten des Antragstellers.
Ist die Frist von 15 Tagen verstrichen, sammelt der Bürgermeister oder sein Stellvertreter die schriftlichen Eingaben und geht zur Anhörung (Commodo/Incommodo) über, in deren Verlauf alle anwesenden betroffenen Personen gehört werden.
Spätestens 20 Tage nach Ablauf der Frist für den Aushang wird das Dossier mit den Nachweisen für die Veröffentlichung, dem Protokoll der Anhörung und der Stellungnahme des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums in zweifacher Ausfertigung an das Umweltamt übermittelt (das eine entsprechende Ausfertigung an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt adressiert).
Zustellung der Entscheidung
Innerhalb von 45 Tagen nach Übermittlung der Stellungnahme der betroffenen Gemeinde wird die finale Entscheidung des Umweltamts und des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts folgenden Personen zugestellt:
- dem/den Antragsteller(n) (Betreiber, Antragsteller usw.);
- den betroffenen Gemeindebehörden zwecks Aushang für 40 Tage;
- zwecks Aushang für 40 Tage gegebenenfalls den Gemeinden im Umkreis von weniger als 200 m von den Grenzen der Einrichtung.
Die betroffene Gemeinde informiert per Einschreiben mit Rückschein die Personen, die Einwände gegen die getroffene Entscheidung vorgebracht hatten. Ansonsten wird auf Kosten des Antragstellers eine Anzeige in mindestens 4 Tageszeitungen geschaltet.
Während der gesamten Betriebsdauer einer Einrichtung wird eine Kopie der ausgestellten Genehmigungen bei der Gemeinde aufbewahrt und kann dort jederzeit eingesehen werden.
Einrichtungen der Klassen 1A und 1B
Antragstellung
Anträge auf Genehmigung von Einrichtungen der Klasse 1 sind per Einschreiben mit Rückschein in zweifacher Ausfertigung an folgende Behörden zu richten:
- das Umweltamt im Falle von Einrichtungen der Klasse 1B;
- das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt im Falle von Einrichtungen der Klasse 1A.
Der Antragsteller muss ferner vorlegen:
- eine zusätzliche Ausfertigung für jede angrenzende Gemeinde im Umkreis von 200 m der betroffenen klassifizierten Einrichtung;
- 2 zusätzliche Exemplare, falls für die Einrichtung eine Genehmigung für den Schutz und die Bewirtschaftung von Gewässern erforderlich ist.
Prüfung der Unterlagen
Innerhalb von 45 Tagen nach Eingangsbestätigung des Genehmigungsantrags erhält der Antragsteller ein Schreiben der zuständigen Behörde, in dem mitgeteilt wird, ob der Antrag vollständig ist oder nicht.
Sind die Unterlagen nicht vollständig:
- fordert die Behörde den Antragsteller unter Hinweis auf die fehlenden Elemente ein einziges Mal auf, diese zu vervollständigen;
- bleiben dem Antragsteller dann 120 Tage, um diese Elemente mittels eines einzigen Einschreibens mit Rückschein nachzureichen. Diese Frist kann auf schriftlichen und begründeten Antrag des Antragstellers um 30 Tage verlängert werden (um 60 Tage für Einrichtungen, die dem Gesetz vom 9. Mai 2014 bezüglich industrieller Emissionen unterliegen);
Reicht der Antragsteller die fehlenden Elemente nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach, gilt der Antrag als null und nichtig.
- bleibt der Behörde eine Frist von 25 Tagen nach dem Datum der Empfangsbestätigung der zusätzlichen Elemente, um den Antragsteller von der Vollständigkeit der Unterlagen in Kenntnis zu setzen.
- werden die Unterlagen immer noch als unvollständig angesehen, wird der Antragsteller innerhalb von 7 Tagen um Stellungnahme ersucht. Der Behörde bleiben 15 Tage nach der Anhörung, um den Bearbeitungsstand des Dossiers festzustellen und dem Antragsteller diesen per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen.
Ist das Antragsdossier vollständig, schickt es die zuständige Behörde an die betroffene Gemeinde sowie an die Gemeinden im Umkreis von weniger als 200 m zwecks öffentlicher Anhörung innerhalb von 8 Tagen.
Öffentliche Anhörung (Commodo/Incommodo)
Während 15 Tagen und spätestens 10 Tage nach Eingang der Unterlagen trifft die Gemeindeverwaltung folgende Maßnahmen:
- sie bringt am Rathaus einen Aushang mit Angabe des Gegenstandes des Genehmigungsantrags an;
- sie bringt am geplanten Standort der Einrichtung gut sichtbar einen Aushang an;
- sie hinterlegt die vollständigen Unterlagen im Rathaus, wo sie von allen Betroffenen eingesehen werden können;
- sie veröffentlicht den Antrag in mindestens 4 in Luxemburg erscheinenden Tageszeitungen. Die Kosten für diese Veröffentlichungen gehen zu Lasten des Antragstellers.
Ist die Frist von 15 Tagen verstrichen, sammelt der Bürgermeister oder sein Stellvertreter die schriftlichen Eingaben und geht zur Anhörung (Commodo/Incommodo) über, in deren Verlauf alle anwesenden betroffenen Personen gehört werden.
Spätestens 20 Tage nach Ablauf der Frist für den Aushang wird das Dossier mit den Nachweisen für die Veröffentlichung, dem Protokoll der Anhörung und der Stellungnahme des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums in zweifacher Ausfertigung an die zuständige Behörde übermittelt.
Zustellung der Entscheidung
Innerhalb von 45 Tagen nach Übermittlung der Stellungnahme der betroffenen Gemeinde wird die finale Entscheidung der zuständigen Behörde folgenden Personen zugestellt:
- dem/den Antragsteller(n) (Betreiber, Antragsteller usw.);
- den betroffenen Gemeindebehörden zwecks Aushang für 40 Tage;
- zwecks Aushang für 40 Tage gegebenenfalls den Gemeinden im Umkreis von weniger als 200 m von den Grenzen der Einrichtung.
Die betroffene Gemeinde informiert per Einschreiben mit Rückschein die Personen, die Einwände gegen die getroffene Entscheidung vorgebracht hatten. Ansonsten wird auf Kosten des Antragstellers eine Anzeige in mindestens 4 Tageszeitungen geschaltet.
Während der gesamten Betriebsdauer einer Einrichtung wird eine Kopie der ausgestellten Genehmigungen bei der Gemeinde aufbewahrt und kann dort jederzeit eingesehen werden.
Einrichtungen der Klasse 2
Antragstellung
Anträge auf Genehmigung von Einrichtungen der Klasse 2 sind per Einschreiben mit Rückschein in zweifacher Ausfertigung an den Bürgermeister der Gemeinde zu richten, in der die Einrichtung geplant ist.
Der Antragsteller muss ebenfalls eine zusätzliche Ausfertigung für jede angrenzende Gemeinde vorlegen, auf deren Gebiet sich der Bereich erstreckt, der im Katasterplan ausgewiesen ist und der die Parzellen oder Teilparzellen umfasst, die sich in einem Umkreis von 200 m von den Grenzen der Einrichtung befinden.
Prüfung der Unterlagen
Innerhalb von 45 Tagen nach Eingangsbestätigung des Genehmigungsantrags erhält der Antragsteller ein Schreiben des Bürgermeisters, in dem mitgeteilt wird, ob der Antrag vollständig ist oder nicht.
Sind die Unterlagen nicht vollständig:
- fordert die Behörde den Antragsteller unter Hinweis auf die fehlenden Elemente ein einziges Mal auf, diese zu vervollständigen;
- bleiben dem Antragsteller dann 120 Tage, um diese Elemente mittels eines einzigen Einschreibens mit Rückschein nachzureichen. Diese Frist kann auf schriftlichen und begründeten Antrag des Antragstellers um 30 Tage verlängert werden;
Reicht der Antragsteller die fehlenden Elemente nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach, gilt der Antrag als null und nichtig.
- bleibt der Behörde eine Frist von 25 Tagen nach dem Datum der Empfangsbestätigung der zusätzlichen Elemente, um den Antragsteller von der Vollständigkeit der Unterlagen in Kenntnis zu setzen;
- werden die Unterlagen immer noch als unvollständig angesehen, wird der Antragsteller innerhalb von 7 Tagen um Stellungnahme ersucht.
Der Behörde bleiben 15 Tage nach der Anhörung, um den Bearbeitungsstand des Dossiers festzustellen und dem Antragsteller diesen per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen.
Öffentliche Anhörung (Commodo/Incommodo)
Während 15 Tagen und spätestens 10 Tage, nachdem die Vollständigkeit der Unterlagen festgestellt wurde, trifft die Gemeindeverwaltung folgende Maßnahmen:
- sie bringt am Rathaus einen Aushang mit Angabe des Gegenstandes des Genehmigungsantrags an;
- sie bringt am geplanten Standort der Einrichtung gut sichtbar einen Aushang an;
- sie hinterlegt die vollständigen Unterlagen im Rathaus, wo sie von allen Betroffenen eingesehen werden können;
- sie veröffentlicht, bei Ortschaften mit über 5.000 Einwohnern, den Antrag in mindestens 4 in Luxemburg erscheinenden Tageszeitungen. Die Kosten für diese Veröffentlichungen gehen zu Lasten des Antragstellers.
Ist die Frist von 15 Tagen verstrichen, sammelt der Bürgermeister oder sein Stellvertreter die schriftlichen Eingaben und geht zur Anhörung Commodo/Incommodo über, in deren Verlauf alle anwesenden betroffenen Personen gehört werden.
Spätestens 30 Tage nach Ablauf der Frist für den Aushang muss die öffentliche Anhörung abgeschlossen und eine Entscheidung getroffen sein.
Zustellung der Entscheidung
Die Entscheidung des Bürgermeisters wird:
- dem/den Antragsteller(n) (Betreiber, Antragsteller usw.) zugestellt;
- in Kopie an das Umweltamt und das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt übermittelt.
Die Personen, die Einwände erhoben hatten, werden über die getroffene Entscheidung per Einschreiben mit Rückschein seitens der betroffenen Gemeinde unterrichtet (oder es wird eine Stellungnahme in mindestens 4 Tageszeitungen auf Kosten des Antragstellers veröffentlicht).
Während der gesamten Betriebsdauer einer Einrichtung wird eine Kopie der ausgestellten Genehmigungen bei der Gemeinde aufbewahrt und kann dort jederzeit eingesehen werden.
Einrichtungen der Klassen 3, 3A und 3B
Antragstellung
Die Anträge auf Genehmigung der besagten Einrichtungen werden wie folgt per Einschreiben mit Rückschein an die folgenden Behörden gerichtet:
- in zweifacher Ausfertigung an das Umweltamt für die Klasse 3B;
- in zweifacher Ausfertigung an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt für die Klasse 3A;
- in dreifacher Ausfertigung an das Umweltamt für die Klasse 3.
Der Antragsteller muss ferner vorlegen:
- eine zusätzliche Ausfertigung für jede Gemeinde, wenn sich die Einrichtung über mehr als eine Gemeinde erstreckt;
- 2 zusätzliche Exemplare, falls für die Einrichtung eine Genehmigung für den Schutz und die Bewirtschaftung von Gewässern erforderlich ist.
Prüfung der Unterlagen
Innerhalb von 45 Tagen nach Eingangsbestätigung des Genehmigungsantrags erhält der Antragsteller ein Schreiben der zuständigen Behörde, in dem mitgeteilt wird, ob der Antrag vollständig ist oder nicht.
Sind die Unterlagen nicht vollständig:
- fordert die Behörde den Antragsteller unter Hinweis auf die fehlenden Elemente ein einziges Mal auf, diese zu vervollständigen;
- bleiben dem Antragsteller dann 120 Tage, um diese Elemente mittels eines einzigen Einschreibens mit Rückschein nachzureichen. Diese Frist kann auf schriftlichen und begründeten Antrag des Antragstellers um 30 Tage verlängert werden (um 60 Tage für Einrichtungen, die dem Gesetz vom 9. Mai 2014 bezüglich industrieller Emissionen unterliegen);
Reicht der Antragsteller die fehlenden Elemente nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach, gilt der Antrag als null und nichtig.
- bleibt der Behörde eine Frist von 25 Tagen nach dem Datum der Empfangsbestätigung der zusätzlichen Elemente, um den Antragsteller von der Vollständigkeit der Unterlagen in Kenntnis zu setzen.
- werden die Unterlagen immer noch als unvollständig angesehen, wird der Antragsteller innerhalb von 7 Tagen um Stellungnahme ersucht. Der Behörde bleiben 15 Tage nach der Anhörung, um den Bearbeitungsstand des Dossiers festzustellen und dem Antragsteller diesen per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen.
Ist das Antragsdossier vollständig, schickt es die zuständige Behörde an die betroffene Gemeinde sowie an die Gemeinden im Umkreis von weniger als 200 m zwecks öffentlicher Anhörung innerhalb von 8 Tagen.
Zustellung der Entscheidung
Innerhalb von 30 Tagen nach Übermittlung der Stellungnahme der betroffenen Gemeinde wird die finale Entscheidung der zuständigen Behörde folgenden Personen zugestellt:
- dem/den Antragsteller(n) (Betreiber, Antragsteller usw.);
- den betroffenen Gemeindebehörden zwecks Aushang für 40 Tage;
- zwecks Aushang für 40 Tage gegebenenfalls den Gemeinden im Umkreis von weniger als 200 m von den Grenzen der Einrichtung.
Die betroffene Gemeinde informiert per Einschreiben mit Rückschein die Personen, die Einwände gegen die getroffene Entscheidung vorgebracht hatten. Ansonsten wird auf Kosten des Antragstellers eine Anzeige in mindestens 4 Tageszeitungen geschaltet.
Während der gesamten Betriebsdauer einer Einrichtung wird eine Kopie der ausgestellten Genehmigungen bei der Gemeinde aufbewahrt und kann dort jederzeit eingesehen werden.
Sonderfälle
Für einige Einrichtungen der Klassen 1, 1A und 1B können eine Menschen- und Umweltverträglichkeitsprüfung und/oder eine Risikoanalyse sowie ein Sicherheitsbericht der Einrichtung im Hinblick auf die Arbeitnehmer, den Arbeitsort und die Sicherheit der Öffentlichkeit verlangt werden
In diesen Fällen sind die Überprüfungsfristen für die jeweiligen Unterlagen länger (90 Tage statt 45 Tage bei der erstmaligen Überprüfung, 40 Tage statt 25 Tage für die zweite Prüfung).
Wenn ferner eine solche vorgesehene Einrichtung möglicherweise wesentliche Auswirkungen auf den Menschen und/oder die Umwelt in einem anderen Staat hat, werden die Antragsunterlagen so schnell wie möglich an diesen Staat übermittelt, spätestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Anhörung.
Die Behörden und die betroffene Bevölkerung des fraglichen Staates haben so die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme, wenn möglich im Verlauf der öffentlichen Anhörung und bevor die Entscheidung der zuständigen Behörde ergeht.
Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird anschließend dem betreffenden Staat mitgeteilt.
Zur Verfügung stehende Rechtsbehelfe
Der Antragsteller kann beim Verwaltungsgericht Rechtsbehelfe gegen eine administrative oder ministerielle Entscheidung einlegen:
- innerhalb von 40 Tagen nach dem Datum der Empfangsbestätigung der endgültigen Entscheidung;
- bei Schweigen der Behörden nach Verstreichen der vorgesehenen Fristen für die Prüfung der Unterlagen und die Zustellung der Entscheidung.
Bau und Betrieb der klassifizierten Einrichtung
Die klassifizierte Einrichtung kann erst nach Erhalt des oder der Genehmigungsbescheide gebaut oder betrieben werden.
Die Betriebsgenehmigung für klassifizierte Einrichtungen entbindet den Betreiber nicht von der Pflicht zur Einholung von weiteren eventuell gemäß anderen gesetzlichen Bestimmungen in verschiedenen Bereichen erforderlichen Genehmigungen, insbesondere in Bezug auf den Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie:
- Baugenehmigungen;
- Genehmigungen im Rahmen des Schutzes der Natur und der natürlichen Ressourcen;
- verkehrs- und wegerechtliche Genehmigungen;
- wasserrechtliche Genehmigungen;
- Genehmigungen zur Rodung/Baulandgewinnung;
- Genehmigungen für die Emission von Treibhausgasen;
- Genehmigungen im Bereich des Denkmalschutzes;
- Sondergenehmigungen für Großgewerbeflächen;
- Genehmigungen der CFL.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Gemeinden (Gemeindeverwaltungen)
-
GemeindebehördenLuxemburg
-
Beaufort9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort LuxemburgTelefon : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Webseite : http://www.beaufort.luMontag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr
-
Bech1, Enneschtgaass L-6230 Bech LuxemburgTelefon : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74E-Mail : bech@pt.luWebseite : http://www.bech.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr)
-
Beckerich6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich LuxemburgTelefon : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Webseite : http://www.beckerich.luMontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr
-
Berdorf5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf LuxemburgTelefon : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Webseite : http://www.berdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
-
Bertrange2, beim Schlass L-8058 Bertrange LuxemburgPostfach 28 / L-8005 BertrangeTelefon : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Webseite : http://www.bertrange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
-
Bettembourg13, rue du Château L-3217 Bettembourg LuxemburgPostfach 29 / L-3201 BettembourgTelefon : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Webseite : http://www.bettembourg.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr
-
Bettendorf1, rue Neuve L-9353 Bettendorf LuxemburgTelefon : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Webseite : http://www.bettendorf.luMontag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen)
-
Betzdorf11, rue du Château L-6922 Berg LuxemburgPostfach 2 / L-6901 Roodt/SyreTelefon : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Webseite : http://www.betzdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins L-7784 Bissen LuxemburgPostfach 25 / L-7703 BissenTelefon : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Webseite : http://www.bissen.luMontag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer LuxemburgTelefon : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Webseite : http://www.biwer.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
(geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide LuxemburgTelefon : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Webseite : http://www.boulaide.luMontag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr
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Bourscheid1, Schlassweee L-9140 Bourscheid LuxemburgTelefon : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Webseite : http://www.bourscheid.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs)
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Bous-Waldbredimus20, rue Luxembourg L-5408 Bous LuxemburgFax : (+352) 28 86 04 109E-Mail : info@bouswaldbredimus.luWebseite : http://www.bouswaldbredimus.luAndere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten
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ClervauxMontée du Château L-9712 Clervaux LuxemburgPostfach 35 / L-9701 ClervauxTelefon : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Webseite : http://www.clervaux.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste L-7730 Colmar-Berg LuxemburgPostfach 10 / L-7701 Colmar-BergTelefon : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Webseite : http://www.colmar-berg.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen)
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Consdorf8, route d'Echternach L-6212 Consdorf LuxemburgTelefon : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Webseite : http://www.consdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
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Contern4, place de la Mairie L-5310 Contern LuxemburgTelefon : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36E-Mail : marc.miller@contern.luWebseite : http://www.contern.luMontag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr -
DalheimGemengeplaz L-5680 Dalheim LuxemburgTelefon : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Webseite : http://www.dalheim.luMontag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden.
-
Diekirch27, avenue de la Gare L-9233 Diekirch LuxemburgPostfach 145 / L-9202 DiekirchTelefon : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Webseite : http://www.diekirch.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet
-
Differdange40, avenue Charlotte L-4530 Differdange LuxemburgPostfach 12 / L-4501 DifferdangeTelefon : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Webseite : http://www.differdange.luMontag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet
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Dippach11, rue de l'Eglise L-4994 Schouweiler LuxemburgPostfach 59 / L-4901 BascharageTelefon : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299E-Mail : commune@dippach.luWebseite : http://www.dippach.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr
-
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville L-3590 Dudelange LuxemburgPostfach 73 / L-3401 DudelangeTelefon : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Webseite : http://www.dudelange.luMontag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00
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Echternach2, place du Marché L-6460 Echternach LuxemburgPostfach 22 / L-6401 EchternachTelefon : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Webseite : http://www.echternach.luMontag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet
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Ell27, Haaptstrooss L-8530 Ell LuxemburgPostfach 9 / L-8501 Redange/AttertTelefon : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Webseite : http://www.ell.luMontag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr
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Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes L-9145 Erpeldange-sur-Sûre LuxemburgPostfach 39 / L-9001 EttelbruckTelefon : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Webseite : http://www.erpeldange.luMontag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
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Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville L-4002 Esch-sur-Alzette LuxemburgPostfach 145 / L-4002 Esch-sur-AlzetteTelefon : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Webseite : http://www.esch.luMontag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“)
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Esch-sur-Sûre1, an der Gaass L-9150 Eschdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Webseite : http://www.esch-sur-sure.luMontag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr
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EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville L-9087 Ettelbruck LuxemburgPostfach 116 / L-9002 EttelbruckTelefon : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Webseite : http://www.ettelbruck.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr
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Feulen25, route de Bastogne L-9176 Niederfeulen LuxemburgTelefon : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Webseite : http://www.feulen.luMontag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen und Freitagnachmittag geschlossen) / Montag 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–18.00 Uhr
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Fischbach1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach LuxemburgTelefon : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Webseite : http://www.acfischbach.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
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Flaxweiler1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler LuxemburgTelefon : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Webseite : http://www.flaxweiler.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
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Frisange10, Munnerëferstrooss L-5701 Frisange LuxemburgPostfach 12 / L-5701 AspeltTelefon : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Webseite : http://www.frisange.luFreitagnachmittag geschlossen
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Garnich15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich LuxemburgTelefon : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Webseite : http://www.garnich.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen.
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Goesdorf1, op der Driicht L-9653 Goesdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Webseite : http://www.goesdorf.luMontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
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Grevenmacher6, place du Marché L-6755 Grevenmacher LuxemburgPostfach 5 / L-6701 GrevenmacherTelefon : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Webseite : http://www.grevenmacher.lu
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Grosbous-Wahl1, rue de Bastogne L-9154 Grosbous LuxemburgPostfach 7 L-9006 GrosbousTelefon : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55Webseite : https://g-w.lu/
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HabschtPlace Denn L-8465 Eischen LuxemburgTelefon : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Webseite : http://www.hobscheid.luGemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr
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Heffingen2, am Duerf L-7651 Heffingen LuxemburgTelefon : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Webseite : http://www.heffingen.lu
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Helperknapp2, rue de Hollenfels L-7481 Tuntange LuxemburgTelefon : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Webseite : http://www.helperknapp.luMontag, 08.00 - 11.30 Uhr / Dienstag, 07.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr / Mittwoch, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (* * Jeden ersten Mittwoch im Monat bis 18.30 Uhr) / Donnerstag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (** Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung) / Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr.
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Hesperange474, route de Thionville L-5886 Hesperange LuxemburgPostfach 10 / L-5801 HesperangeTelefon : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Webseite : http://www.hesperange.luMontag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet
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Junglinster12, rue de Bourglinster L-6112 Junglinster LuxemburgPostfach 14 / L-6101 JunglinsterTelefon : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Webseite : http://www.junglinster.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags)
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Käerjeng24, rue de l'Eau L-4920 Bascharage LuxemburgPostfach 50 / L-4901 BascharageTelefon : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Webseite : http://www.kaerjeng.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung)
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Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville L-3674 Kayl LuxemburgPostfach 56 / L-3601 KaylTelefon : (+352) 56 66 66-1Fax : (+352) 56 33 23Webseite : http://www.kayl.lu
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Kehlen15, rue de Mamer L-8280 Kehlen LuxemburgTelefon : (+352) 30 91 91-1Fax : (+352) 30 91 91-200Webseite : http://www.kehlen.luMontag–Freitag, 7.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
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Kiischpelt7, op der Gare L-9776 Wilwerwiltz LuxemburgTelefon : (+352) 92 14 45Fax : (+352) 92 06 15Webseite : http://www.kiischpelt.luMontag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr
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Koerich2, rue du Château L-8385 Koerich LuxemburgTelefon : (+352) 39 02 56-1Fax : (+352) 39 73 62Webseite : http://www.koerich.lu
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Kopstal28, rue de Saeul L-8189 Kopstal LuxemburgTelefon : (+352) 30 01 71-1Fax : (+352) 30 04 15Webseite : http://www.kopstal.luMontag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
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Lac de la Haute-Sûre7, Duerfstrooss L-9635 Bavigne LuxemburgTelefon : (+352) 99 35 54-1Fax : (+352) 99 35 53Webseite : http://www.lac-haute-sure.luMontag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen
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Larochette33, chemin J.A. Zinnen L-7626 Larochette LuxemburgTelefon : (+352) 83 70 38-1Fax : (+352) 87 96 46Webseite : http://www.larochette.luEinwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
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Lenningen3, rue de l'Église L-5414 Canach LuxemburgTelefon : (+352) 35 97 35-1Fax : (+352) 35 97 36Webseite : http://www.lenningen.luEinwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr
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Leudelange5, place des Martyrs L-3361 Leudelange LuxemburgPostfach 32 / L-3205 LeudelangeTelefon : (+352) 37 92 92-1Fax : (+352) 37 92 92 50Webseite : http://www.leudelange.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr
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Lintgen2, rue de Diekirch L-7440 Lintgen LuxemburgTelefon : (+352) 32 03 59-1Fax : (+352) 32 03 59-35Webseite : http://www.lintgen.luMontag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr
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Lorentzweiler87, route de Luxembourg L-7373 Lorentzweiler LuxemburgPostfach 7 / L-7507 LorentzweilerTelefon : (+352) 33 72 68-1Fax : (+352) 33 32 88Webseite : http://www.lorentzweiler.lu
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Luxembourg42, place Guillaume II Luxembourg LuxemburgL-2090 LuxembourgTelefon : (+352) 47 96-1Webseite : http://www.vdl.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
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Mamer1, place de l'Indépendance L-8252 Mamer LuxemburgPostfach 50 / L-8201 MamerTelefon : (+352) 31 00 31-1Fax : (+352) 31 00 31-72Webseite : http://www.mamer.luMittwochs von 16.30 bis 19.00 Uhr: nur nach Terminvereinbarung (https://rendezvous.mamer.lu)
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Manternach3, Kirchewee L-6850 Manternach LuxemburgTelefon : (+352) 71 01 72-21Fax : (+352) 71 08 16Webseite : http://www.manternach.lu
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MerschPlace St. Michel L-7556 Mersch LuxemburgPostfach 93 / L-7501 MerschTelefon : (+352) 32 50 23-1Fax : (+352) 32 80 13Webseite : http://www.mersch.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr
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Mertert1-3, Grand-Rue L-6630 Wasserbillig LuxemburgPostfach 4 / L-6601 WasserbilligTelefon : (+352) 74 00 16-1Fax : (+352) 74 85 97Webseite : http://www.mertert.luMontag–Freitag, 7.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
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Mertzig22, rue Principale L-9168 Mertzig LuxemburgTelefon : (+352) 83 82 44-1Webseite : http://www.mertzig.lu
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MondercangeRue Arthur Thinnes L-3901 Mondercange LuxemburgPostfach 50 / L-3901 MondercangeTelefon : (+352) 55 05 74-1Fax : (+352) 57 21 66Webseite : http://www.mondercange.luMontag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
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Mondorf-les-Bains1, place des Villes Jumelées L-5627 Mondorf-les-Bains LuxemburgPostfach 55 / L-5601 Mondorf-les-BainsTelefon : (+352) 23 60 55-1Fax : (+352) 23 60 55-29Webseite : http://www.mondorf-les-bains.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / bis 18.30 Uhr jeden 1. Mittwoch im Monat / Freitag, 7.00–15.00 Uhr
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Niederanven18, rue d'Ernster L-6977 Oberanven LuxemburgPostfach 21 / L-6905 NiederanvenTelefon : (+352) 34 11 34-1Fax : (+352) 34 11 34 47Webseite : http://www.niederanven.luMontag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr
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Nommern31, rue Principale L-7465 Nommern LuxemburgTelefon : (+352) 83 73 18-1Fax : (+352) 83 73 18-299Webseite : http://www.nommern.lu
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Parc Hosingen11, Op der Héi L-9809 Hosingen LuxemburgPostfach 12 / L-9801 HosingenTelefon : (+352) 92 13 41-1Fax : (+352) 92 93 19Webseite : http://www.hosingen.luMontag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 14.00–16.45 Uhr / mittwochs bis 18.30 Uhr geöffnet
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PetangePlace J.F. Kennedy L-4760 Pétange LuxemburgPostfach 23 / L-4701 PétangeTelefon : (+352) 50 12 51-1000Fax : (+352) 50 12 51-2000E-Mail : commune@petange.luWebseite : http://www.petange.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr)
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Preizerdaul3, rue de l'Eglise L-8606 Bettborn LuxemburgTelefon : (+352) 26 62 99 10Fax : (+352) 26 62 99 99Webseite : http://www.preizerdaul.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag und Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
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Putscheid7, Veinerstrooss L-9462 Putscheid LuxemburgTelefon : (+352) 99 04 20-1Fax : (+352) 90 80 24Webseite : http://www.putscheid.luDienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung
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Rambrouch19, rue Principale L-8805 Rambrouch LuxemburgFax : (+352) 23 64 06 57Webseite : http://www.rambrouch.lu
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Reckange-sur-Mess83, rue Jean-Pierre Hilger L-4980 Reckange-sur-Mess LuxemburgTelefon : (+352) 37 00 24-1Fax : (+352) 37 92 20Webseite : http://www.reckange.luMontag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr
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Redange/Attert38, Grand-Rue L-8510 Redange/Attert LuxemburgPostfach 8 / L-8501 Redange/AttertTelefon : (+352) 23 62 24-1Fax : (+352) 23 62 04 28Webseite : http://www.redange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
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Reisdorf2, place de l'Eglise L-9391 Reisdorf LuxemburgTelefon : (+352) 83 62 21Fax : (+352) 86 92 30Webseite : http://www.reisdorf.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwoch geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr
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RemichPlace de la Résistance L-5501 Remich LuxemburgPostfach 9 / L-5501 RemichTelefon : (+352) 23 69 2-1Fax : (+352) 23 69 2-227Webseite : http://www.remich.luMontag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / jeden 1. Mittwoch im Monat bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00-13.00 Uhr
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Roeser40, Grand-Rue L-3394 Roeser LuxemburgTelefon : (+352) 36 92 32-1Fax : (+352) 36 92 32 219Webseite : http://www.roeser.lu
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Rosport-Mompach9, rue Henri Tudor L-6582 Rosport LuxemburgTelefon : (+352) 73 00 66-1Fax : (+352) 73 04 26Webseite : http://www.rosportmompach.luMontag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr / Dienstag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch, Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Freitag, 7.30–14.00 Uhr
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Rumelange2, place G.-D. Charlotte L-3710 Rumelange LuxemburgTelefon : (+352) 56 31 21-1Fax : (+352) 56 57 04Webseite : http://www.rumelange.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
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Saeul8, rue Principale L-7470 Saeul LuxemburgPostfach 11 / L-7506 SaeulTelefon : (+352) 23 63 22-1Fax : (+352) 23 63 94 29Webseite : http://www.saeul.luDienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.30 Uhr
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Sandweiler18, rue Principale L-5240 Sandweiler LuxemburgPostfach 11 / L-5201 SandweilerTelefon : (+352) 35 97 11-1Fax : (+352) 35 79 66Webseite : http://www.sandweiler.luGemeinde: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.45 / Einwohnermeldeamt, Standesamt und Dienststelle für Unterrichtswesen: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.00 Uhr
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Sanem60, rue de la Poste L-4477 Belvaux LuxemburgPostfach 74 / L-4401 BelvauxTelefon : (+352) 59 30 75-1Fax : (+352) 59 30 75 67Webseite : http://www.sanem.luMontag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Dienstag, 7.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
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Schengen75, Wäistrooss L-5440 Remerschen LuxemburgPostfach 10 / L-5506 RemerschenTelefon : (+352) 23 66 40 28Fax : (+352) 23 66 48 25Webseite : http://www.schengen.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Donnerstag ab 8.00 und jeweils am 1. Mittwoch des Monates bis 18.00 Uhr
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Schieren90, route de Luxembourg L-9125 Schieren LuxemburgTelefon : (+352) 81 26 68-54Fax : (+352) 81 67 87Webseite : http://www.schieren.luMontag–Mittwoch, 7.30–11.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr / Freitag, 7.30-11.30 Uhr
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SchifflangeRue Aloyse Kayser L-3852 Schifflange LuxemburgPostfach 11, Avenue de la Libération / L-3801 SchifflangeTelefon : (+352) 54 50 61-1Fax : (+352) 45 42 02Webseite : http://www.schifflange.luMontag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
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Schuttrange2, place de l'Eglise L-5367 Schuttrange LuxemburgTelefon : (+352) 35 01 13-1Fax : (+352) 35 01 13-259Webseite : http://www.schuttrange.luMontag, 8.00–14.00 Uhr / Dienstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr / Mittwoch–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
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Stadtbredimus17, Dicksstrooss L-5451 Stadtbredimus LuxemburgTelefon : (+352) 23 69 62-1Fax : (+352) 23 69 95-21Webseite : http://www.stadtbredimus.lu
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Steinfort4, Square Patton L-8443 Steinfort LuxemburgPostfach 42 / L-8401 SteinfortTelefon : (+352) 39 93 13-1Fax : (+352) 39 00 15Webseite : http://www.steinfort.luMontag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
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Steinsel9, rue Paul Eyschen L-7317 Steinsel LuxemburgTelefon : (+352) 33 21 39-1Fax : (+352) 33 21 39-39Webseite : http://www.steinsel.lu
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Strassen1, place G. D. Charlotte L-8041 Strassen LuxemburgPostfach 22 / L-8001 StrassenTelefon : (+352) 31 02 62-1Fax : (+352) 31 02 62-111Webseite : http://www.strassen.luMontag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 18.00 Uhr
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Tandel6, Haaptstrooss L-9350 Bastendorf LuxemburgPostfach 141 / L-9202 DiekirchFax : (+352) 80 38 03 20Webseite : http://www.tandel.lu
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Troisvierges9-11, Grand-Rue L-9905 Troisvierges LuxemburgPostfach 9 / L-9901 TroisviergesTelefon : (+352) 99 80 50-1Fax : (+352) 99 82 38Webseite : http://www.troisvierges.lu
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Useldange2, rue de l'Eglise L-8706 Useldange LuxemburgTelefon : (+352) 23 63 00 51-1Fax : (+352) 23 63 82 27Webseite : http://www.useldange.lu
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Vallée de l'Ernz18, rue de Larochette L-7661 Medernach LuxemburgTelefon : (+352) 83 73 02-1Fax : (+352) 87 96 65Webseite : http://www.aerenzdall.lu
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ViandenPlace Vic. Abens L-9401 Vianden LuxemburgPostfach 10 / L-9401 ViandenTelefon : (+352) 83 48 21-1Fax : (+352) 83 48 26Webseite : http://www.vianden.lu
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Vichten1, rue de l'Eglise L-9188 Vichten LuxemburgTelefon : (+352) 88 80 50-1Fax : (+352) 88 92 10Webseite : http://www.vichten.luMontag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
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Waldbillig1, rue André Hentges L-7680 Waldbillig LuxemburgTelefon : (+352) 83 72 87-1Fax : (+352) 83 77 89Webseite : http://www.waldbillig.luMontag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr / Dienstag, 13.30–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.30–19.00 Uhr
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WalferdangePlace de la mairie L-7201 Walferdange LuxemburgPostfach 1 / L-7201 WalferdangeTelefon : (+352) 33 01 44-1Fax : (+352) 33 30 60E-Mail : secretariat@walfer.luWebseite : http://www.walfer.lu
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Weiler-la-Tour7, rue du Schlammestee L-5770 Weiler-la-Tour LuxemburgTelefon : (+352) 26 61 71-1Fax : (+352) 26 61 71-200Webseite : http://www.weiler-la-tour.lu
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WeiswampachOm Leempuddel L-9991 Weiswampach LuxemburgTelefon : (+352) 97 80 75-10Fax : (+352) 97 80 78Webseite : http://www.weiswampach.lu
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Wiltz8-10, Grand-Rue L-9530 Wiltz LuxemburgPostfach 60 / L-9501 WiltzTelefon : (+352) 95 99 39-1Fax : (+352) 95 99 39-45Webseite : http://www.wiltz.luMontag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr
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WincrangeMaison n°85 L-9780 Wincrange LuxemburgTelefon : (+352) 99 46 96-1Fax : (+352) 99 46 96-222Webseite : http://www.wincrange.lu
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Winseler27, Duerfstrooss L-9696 Winseler LuxemburgTelefon : (+352) 95 84 74-20Fax : (+352) 95 77 73Webseite : http://www.winseler.luDienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
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Wormeldange95, rue Principale L-5480 Wormeldanage LuxemburgTelefon : (+352) 76 00 31-1Fax : (+352) 76 84 92Webseite : http://www.wormeldange.luMontag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
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Abteilung Genehmigungen und Beihilfen / Unterabteilung Betriebsgenehmigungen
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Umweltamt Abteilung Genehmigungen und Beihilfen / Unterabteilung Betriebsgenehmigungen1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette LuxemburgTelefon : (+352) 40 56 56 - 1E-Mail : bruit@aev.etat.lu
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt
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Regionalstelle Esch/Alzette1, boulevard de la Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette LuxemburgPostfach 27 / L-2010 LuxemburgTelefon : (+352) 247 76100Fax : (+352) 247 96100
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Regionalstelle Wiltz20, route de Winseler L-9577 Wiltz LuxemburgPostfach 27 / L-2010 LuxemburgTelefon : (+352) 247-76100Fax : (+352) 247-96100
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