Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt Inspection du travail et des mines (ITM)

Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt ist zuständig für die Überwachung:

  • der Arbeitsbeziehungen und -bedingungen;
  • der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.

Das Amt ist unter anderem damit beauftragt:

  • die Einhaltung der Bestimmungen aus den Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Tarifverträgen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihres Berufs zu gewährleisten (Arbeitsdauer, Vergütung, Sicherheit, Hygiene und Wohlbefinden, Kinder- und Jugendarbeit, Gleichbehandlung von Männern und Frauen, Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz usw.);

  • den Arbeitgebern und Arbeitnehmern Informationen und technische Empfehlungen in Bezug auf die effizientesten Mittel an die Hand zu geben, um die Bestimmungen aus den Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Tarifverträgen zu beachten;

  • der Regierung Mängel und Missbrauchsfälle zur Kenntnis zu bringen, die nicht explizit durch bestehende Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt sind

  • die Einhaltung der bergbaulichen Gesetzgebung zu gewährleisten

  • beim Auftreten genehmigungspflichtiger Bedingungen in als gefährlich, gesundheitsgefährdend oder störend klassifizierten Einrichtungen im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften einzuschreiten und deren Anwendung zu kontrollieren

  • die Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor ionisierender Strahlung sowie die Überwachung von Einrichtungen zu gewährleisten, in denen Arbeitnehmer Strahlungsrisiken ausgesetzt sind.

Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt ist für die Prävention und die Beilegung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig, die nicht in den Verantwortungsbereich des Nationalen Schlichtungsamts (Office national de conciliation - ONC) fallen.

Das System des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts gilt für alle Arbeitgeber, Unternehmen oder Einrichtungen, die Arbeitnehmer in beliebigen entlohnten Tätigkeiten beschäftigen, die den gesetzlichen Bestimmungen aus Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Tarifverträgen unterliegen, die die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihres Berufs betreffen. Hiervon ausgenommen sind staatliche Beamte.

Es werden 2 von 5 Stellen angezeigt

Zum letzten Mal aktualisiert am