Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM)

Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (Inspection du travail et des mines - ITM) ist zuständig für die Überwachung:

  • der Arbeitsbeziehungen und -bedingungen;
  • der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.

Das Amt ist unter anderem damit beauftragt:

  • die Einhaltung der Bestimmungen aus den Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Tarifverträgen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihres Berufs zu gewährleisten (Arbeitsdauer, Vergütung, Sicherheit, Hygiene und Wohlbefinden, Kinder- und Jugendarbeit, Gleichbehandlung von Männern und Frauen, Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz usw.);

  • den Arbeitgebern und Arbeitnehmern Informationen und technische Empfehlungen in Bezug auf die effizientesten Mittel an die Hand zu geben, um die Bestimmungen aus den Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Tarifverträgen zu beachten;

  • der Regierung Mängel und Missbrauchsfälle zur Kenntnis zu bringen, die nicht explizit durch bestehende Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt sind;

  • die Einhaltung der bergbaulichen Gesetzgebung zu gewährleisten;

  • beim Auftreten genehmigungspflichtiger Bedingungen in als gefährlich, gesundheitsgefährdend oder störend klassifizierten Einrichtungen im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften einzuschreiten und deren Anwendung zu kontrollieren;

  • die Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor ionisierender Strahlung sowie die Überwachung von Einrichtungen zu gewährleisten, in denen Arbeitnehmer Strahlungsrisiken ausgesetzt sind.

Das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt ist für die Prävention und die Beilegung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig, die nicht in den Verantwortungsbereich des Nationalen Schlichtungsamts (ONC) fallen.

Das System des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts gilt für alle Arbeitgeber, Unternehmen oder Einrichtungen, die Arbeitnehmer in beliebigen entlohnten Tätigkeiten beschäftigen, die den gesetzlichen Bestimmungen aus Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Tarifverträgen unterliegen, die die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihres Berufs betreffen. Hiervon ausgenommen sind staatliche Beamte.

  • Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM)

    Adresse:
    3, rue des Primeurs L-2361 Strassen Luxemburg
    Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 13.30 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
  • Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Diekirch

    Adresse:
    2, rue Clairefontaine L-9220 Diekirch
    Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 247 96 100
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 14h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Mittwoch:
    Geschlossen
  • Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Esch/Alzette

    Adresse:
    1, boulevard de la Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette
    Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 247 96 100
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 14h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
  • Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Strassen

    Adresse:
    3, rue des Primeurs L-2361 Strassen
    Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 247 96 100
    Geschlossen ⋅ Öffnet à 14h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
  • Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Wiltz

    Adresse:
    20, route de Winseler L-9577 Wiltz
    Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 247 96 100
    Geschlossen ⋅ Öffnet Mittwoch à 8h30
    Donnerstag:
    Geschlossen
    Freitag:
    Geschlossen
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    Geschlossen
    Dienstag:
    Geschlossen
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00

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