Straßenbaugenehmigung – Eisenbahn (Sondernutzungserlaubnis)
Zum letzten Mal aktualisiert am
Das Erfordernis einer Straßenbaugenehmigung (permission de voirie, Sondernutzungserlaubnis) für die Errichtung temporärer oder dauerhafter Anlagen entlang von Gleisen zielt auf die Verbesserung der Sicherheit der Schienenweg-Nutzer ab.
Jede natürliche oder juristische Person, die Bau- oder Ausbauarbeiten entlang von Gleisen plant, muss bei einer der regionalen Stellen der Straßenbauverwaltung (Administration des ponts et chaussées) eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.
Betroffene Personen
Eine Sondernutzungserlaubnis für das Eisenbahnnetz ist für alle Bau-, Anpflanzungs- und sonstigen Arbeiten erforderlich, die auf einem benachbarten Grundstück in einer Entfernung von weniger als 10 m von der Gleisgrenze durchgeführt werden.
Bauarbeiten jeglicher Art im Abstand von weniger als 2 m von der Gleisgrenze sind untersagt.
Als Gleisgrenze gilt entweder die Böschungskante (Abtrag) bzw. der Böschungsfuß (Auftrag) oder der äußere Grabenrand. Andernfalls gilt als Begrenzung ein Abstand von 1,5 m von der äußeren Schiene des Gleises.
Für geplante Bauarbeiten außerhalb dieses 10-Meter-Abstands ist keine Straßenbaugenehmigung erforderlich, sofern sie unter Einhaltung der zulässigen Verfahren durchgeführt werden.
Bestimmte fachkundige Vermittler (darunter Planungsbüros und Architekten) bieten ihre Dienste an, um den antragstellenden Personen bei der Erledigung ihrer Behördengänge zu helfen.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
In Ausnahmefällen kann eine grundsätzliche Straßenbaugenehmigung (permission de voirie de principe) bei einer der regionalen Stellen der Straßenbauverwaltung beantragt werden.
Unternehmen, die Infrastrukturarbeiten an öffentlichen Straßen und Wegen planen, darunter insbesondere für das Telekommunikations-, Gas-, Strom-, Wasserversorgungsnetz, können das Nationale Bauregister einsehen, bevor sie ihren Antrag auf Erhalt einer Straßenbaugenehmigung einreichen.
Das Register ermöglicht es den Unternehmen, zu überprüfen, ob für das betreffende Grundstück bereits ein Projekt vorliegt, und so die Baustellen zu koordinieren und die Kosten für die Hoch- und Tiefbauarbeiten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Unternehmen und Beteiligten zu teilen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Direkte Straßenbaugenehmigung
Die betreffende Person kann ihren Antrag folgendermaßen stellen:
- entweder per Post unter Verwendung des vorgesehenen Formulars (verfügbar unter „Online-Dienste und Formulare“), das an den Vorsteher der örtlich zuständigen regionalen Stelle der Straßenbauverwaltung zu senden ist; oder
- über MyGuichet.lu unter Verwendung:
- eines privaten Bereichs im Falle einer natürlichen Person; oder
- eines beruflichen Bereichs im Falle einer juristischen Person.
Die Person, die den Antrag einreicht, benötigt:
- ein LuxTrust-Produkt; oder
- einen elektronischen Personalausweis (eID).
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Die antragstellende Person muss Folgendes angeben:
- ihre Namen, Vornamen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse; oder
- wenn es sich um eine juristische Person handelt: die Firma und Adresse des Gesellschaftssitzes;
- die Art der geplanten Arbeiten.
Nach erfolgreicher Übermittlung des Antrags erhält die antragstellende Person eine E-Mail-Benachrichtigung sowie eine Nachricht in ihrem privaten oder beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu in der Rubrik „Meine Mitteilungen“.
Ministerielle Straßenbaugenehmigung
Der Antrag kann per Post an den Vorsteher der örtlich zuständigen regionalen Stelle der Straßenbauverwaltung gerichtet werden. Das zu verwendende Formular ist unter „Online-Dienste und Formulare“ verfügbar und muss ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden.
Nach Eingang des Antrags wird der betreffenden Person eine Empfangsbestätigung zugesandt, in der das Aktenzeichen und der Name des zuständigen Sachbearbeiters angegeben sind.
Die zuständige regionale Stelle der Straßenbauverwaltung leitet ein Exemplar des Antrags zur Stellungnahme an die Nationale Eisenbahngesellschaft (Chemins de Fer Luxembourgeois - CFL) weiter.
Gegebenenfalls müssen die von der Straßenbauverwaltung verlangten Änderungen am Projekt vorgenommen werden.
Für die Prüfung des Antrags ist mit einem Zeitraum von etwa 3 Monaten zu rechnen.
Belege
Jedem Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- ein aktueller Katasterauszug der betreffenden Parzelle;
- ein Lageplan des Projekts (1:1.000 oder 1:500), der die Bau- und Ausbauarbeiten in Bezug auf die Gleise zeigt: In diesem Plan muss die Gleisanlage in ihrer ganzen Breite eingezeichnet sein;
- gegebenenfalls ein Längenprofil der Bahnstrecke;
- bei geplanten Anlagen und Bauten am Rande bebauter Gebiete sowie bei allen Projekten für Gewerbegebiete oder Wohnsiedlungen: ein Auszug aus dem allgemeinen Bebauungsplan (plan d’aménagement général - PAG);
- gegebenenfalls ein Plan der Frontfassade (den Gleisanlagen zugewandte Fassade) sowie ein Plan aller sonstigen Fassaden, die mit Garageneinfahrten versehen sind;
- gegebenenfalls ein Plan der Untergeschosse oder Stockwerke, auf denen sich die Einzel- oder Gemeinschaftsgaragen befinden;
- bei Umbauarbeiten:
- entweder 2 Pläne, von denen einer die aktuelle Lage vor den Arbeiten und der andere die Planung zeigt;
- oder Angabe der Art der Arbeiten im Plan entsprechend dem Farbcode, der im Leitfaden für ministerielle Straßenbaugenehmigungen (Guide d'application pour l'établissement des permissions de voirie ministérielles) festgelegt ist.
Gültigkeit der Genehmigung
Die Gültigkeit von Straßenbaugenehmigungen für Ausbauarbeiten mit endgültigem Charakter ist auf 2 Jahre begrenzt. Innerhalb dieser Frist muss der Begünstigte die genehmigten Bau- und Ausbauarbeiten begonnen und abgeschlossen haben.
In folgenden Fällen muss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der in der Straßenbaugenehmigung angegebenen Frist eine Verlängerung beantragt werden:
- Der Bau hat noch nicht begonnen.
- Der Bau ist im Gange, aber noch nicht abgeschlossen.
Pro Antrag auf Erteilung einer Straßenbaugenehmigung ist nur ein einziges Verlängerungsverfahren zulässig.
Weitere Genehmigungen
Die Straßenbaugenehmigung entbindet nicht von der Pflicht, andere Genehmigungen einzuholen, die eventuell erforderlich sind, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie:
- Baugenehmigung;
- Commodo/Incommodo-Genehmigung für klassifizierte Einrichtungen;
- Genehmigung im Rahmen des Naturschutzes;
- wasserrechtliche Genehmigung;
- Genehmigung zur Rodung/Baulandgewinnung;
- Genehmigung für das Anbringen von Schildern oder Werbemitteln;
- Genehmigung für Bau- oder Ausbauarbeiten entlang einer staatlichen Straße.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Straßenbauverwaltung
-
Straßenbauverwaltung
- Adresse:
- 38, boulevard de la Foire L-1528 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 46 11 00
- E-Mail:
- info@pch.public.lu
- Website:
- https://pch.gouvernement.lu/de.html
Geöffnet Schließt um 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 11.30 Uhr , 13.30 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 11.30 Uhr , 13.30 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 11.30 Uhr , 13.30 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 11.30 Uhr , 13.30 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 11.30 Uhr , 13.30 bis 17.00 Uhr
Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität
-
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
Luxemburg
L-2918 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247-86824
- Fax:
- (+352) 40 04 10
- E-Mail:
- info@environnement.public.lu
-
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Raumplanungsabteilung
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
L-2946 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 900
- Fax:
- (+352) 40 89 70
- E-Mail:
- info@dat.public.lu
- Website:
- http://www.dat.public.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Tutorials
Links
Weitere Informationen
sur le site de l'Administration des ponts et chaussées
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 21 décembre 2009
sur les permissions de voirie
-
Loi modifiée du 17 décembre 1859
sur la police des chemins de fer
-
Loi modifiée du 13 janvier 1843
sur la compétence des tribunaux pour juger les contraventions en matière de grande voirie, et sur les autorisations de faire des constructions ou des plantations le long des routes
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.