Nationales Bauregister
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Das Nationale Bauregister (Registre national des travaux) ist ein Verzeichnis, das alle Anträge auf verkehrs- und wegerechtliche Genehmigung enthält, die von Unternehmen gestellt wurden, sowie die Informationen in Bezug auf die Infrastrukturarbeiten an öffentlichen Straßen und Wegen, die von den Gemeinden und öffentlichen Betreibern (zum Beispiel: Netze für Telekommunikation, Gas-, Strom-, Wasserversorgung) geplant wurden.
Diese Informationen werden im Verzeichnis während eines Zeitraums von 30 Tagen veröffentlicht, wodurch das Unternehmen die Möglichkeit hat:
- in Erfahrung zu bringen, welche Arbeiten für eine Parzelle geplant sind, auf der es selbst Arbeiten durchzuführen beabsichtigt;
- die Baustellen zwischen den verschiedenen Unternehmen und Betreibern besser zu koordinieren;
- durch Teilung eine Minderung der Kosten für die Hoch- und Tiefbauarbeiten zu erreichen, und zwar auf der Grundlage eines Vertrags zwischen Unternehmen und den interessierten Beteiligten;
- die nachteiligen Bedingungen für die betroffenen öffentlichen Bereiche so gering wie möglich zu halten, die Umweltbestimmungen einzuhalten und die ästhetischen Aspekte der Örtlichkeiten angemessen zu berücksichtigen.
Betroffene Personen
Voraussetzungen
Das Unternehmen muss im Besitz eines LuxTrust-Pro-Zertifikats sein, um Zugang zum Nationalen Bauregister zu erhalten.
Vorgehensweise und Details
Nutzung des Registers
Sobald das Unternehmen mittels des LuxTrust-Pro-Zertifikats Zugang hat, kann die Suchmaschine des Nationalen Bauregisters genutzt werden, um die Liste der vorgesehenen Arbeiten für die fragliche Grundstücksparzelle einzusehen (zum Beispiel: von anderen Unternehmen eingereichte Anträge oder von der Gemeinde geplante Arbeiten).
Hat ein Unternehmen ein Bauprojekt, das von Interesse ist, gefunden, kann es mit dem Unternehmen oder der Behörde, das bzw. die diese Arbeiten plant, Kontakt aufnehmen, um seine Absicht der Beteiligung an derselben Baustelle mitzuteilen.
Es muss anschließend während der Dauer der Veröffentlichung von 30 Tagen selbst einen Antrag auf verkehrs- und wegerechtliche Genehmigung stellen.
Der Bürgermeister der fraglichen Gemeinde fordert dann die betreffenden Unternehmen (oder alle sonstigen Beteiligten) auf, miteinander Verhandlungen über ein Teilungsübereinkommen aufzunehmen, in dem insbesondere die Aufteilung der Kosten im Zusammenhang mit einer erfolgreichen Durchführung des Bauprojekts aufgeführt ist.
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