Genehmigung im Bereich Naturschutz
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Eine Genehmigung im Bereich Naturschutz ist erforderlich für verschiedene Eingriffe in einer Grünzone (Neubauten, Umbau bereits bestehender Bauten usw.) oder innerhalb eines Baugebiets (Zerstörung von Biotopen oder geschützten Lebensräumen usw.), um den Schutz des biologischen Gleichgewichts und der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten.
Die Genehmigung muss bei der Abteilung Genehmigungen der Naturverwaltung (Service autorisations de l’Administration de la nature et des forêts) beantragt werden.
Erteilt wird die Genehmigung durch den für die Umwelt zuständigen Minister.
Betroffene Personen
Jede natürliche oder juristische Person privaten oder öffentlichen Rechts, die einen Eingriff in die Natur beabsichtigt, für den eine Genehmigung im Bereich Naturschutz erforderlich ist.
Betroffene Eingriffe
Insbesondere für folgende Eingriffe müssen Sie eine Genehmigung beantragen:
- Errichtung von Neubauten und neuen Anlagen in einer Grünzone;
- Umbau bereits bestehender Bauten in einer Grünzone;
- Organisation von Aktivitäten in einer Grünzone (zum Beispiel: Veranstaltungen in einer Grünzone);
- Nutzungsänderung eines Waldes;
- Zerstörung oder Verschlechterung von Biotopen oder geschützten Lebensräumen in einer Grünzone oder innerhalb eines Baugebiets.
Für sämtliche Bauten, Eingriffe und Aktivitäten (mit Ausnahme der unten genannten Fälle), die in Grünzonen nicht auf natürliche Weise vorkommen, sondern dort durch Menschenhand errichtet werden bzw. erfolgen, muss eine Genehmigung beantragt werden.
Unter einem Bau versteht man einen Verbund von künstlich und dauerhaft miteinander verbundenen Materialien, der möglicherweise, aber nicht zwingend in den Boden eingelassen, auf einer Oberfläche angebracht oder unter der Erde eingebettet ist und der enthalten ist in:
- einem Ausbau;
- einem Gebäude;
- einem Bauwerk; oder
- einer Anlage.
Für bestimmte Anlagen und Bauten ist keine Genehmigung erforderlich (siehe Anhang 9 des geänderten Gesetzes vom 18. Juli 2018 über den Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen (Französisch, Pdf, 399 KB)). Hierzu zählen beispielsweise bestimmte Arten von Zäunen oder Photovoltaikanlagen, deren Module flach auf dem Dach verlegt werden.
Voraussetzungen
Wie richte ich einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Ein Tutorial hilft Ihnen bei der Erstellung eines privaten Bereichs auf MyGuichet.lu, falls Sie noch keinen haben.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie können Ihren Antrag auf eine Genehmigung im Bereich Naturschutz bei der Naturverwaltung auf 2 Arten stellen, von denen die erstgenannte sehr zu empfehlen ist, da mit ihr eine schnelle und effiziente Bearbeitung möglich ist:
- online über MyGuichet.lu mit Authentifizierung mittels eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID). Mithilfe des MyGuichet.lu-Assistenten werden Sie durch das Verfahren für den Genehmigungsantrag geführt, wobei die aufzunehmenden Informationen und Dokumente entsprechend der Art Ihres Projekts angepasst werden. Der Antrag kann ebenfalls über die App eingereicht werden.
- per Post, indem Sie das Formular für die Beantrgung der Genehmigung im Bereich Naturschutz (siehe „Online-Dienste und Formulare“) an die darin angegebene Adresse schicken.
Beizufügende Unterlagen
Sie müssen Ihrem Antrag folgende Informationen und Dokumente beifügen:
- eine genaue Bezeichnung des Antrags, die eine ausführliche Beschreibung des Projekts umfasst;
- einen Auszug einer topografischen Karte mit Angabe des Projektstandorts;
- im Falle eines Neubaus oder einer Änderung der Nutzung bereits bestehender Bauten:
- eine Beschreibung des Projekts und ein Nachweis des tatsächlichen Bedarfs für den Bau, die Erweiterung oder die Nutzungsänderung;
- die Baupläne (Lagepläne, Ansichten, Längs- und Querschnitt mit Maßangaben), die Angaben über die Zweckbestimmung des Baus sowie eine genaue Beschreibung der Bauart und des verwendeten Materials umfassen;
- eine umfassende Aufstellung aller Veränderungen des natürlichen Geländes;
- den Plan der Einrichtung der Außenanlagen und Zugänge;
- einen (vor weniger als 3 Monaten ausgestellten) Katasterauszug der Parzelle, auf der sich der Projektstandort befindet;
- einen Auszug aus dem allgemeinen Bebauungsplan mit Angabe der Klassifizierung der Parzelle;
- im Falle einer Zerstörung oder Verschlechterung von geschützten Biotopen, Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse oder Lebensräumen, in denen Arten von gemeinschaftlichem Interesse leben:
- eine genaue Beschreibung der Bestandteile, die zerstört bzw. verschlechtert werden; und
- eine Bewertung der Ökopunkte;
- im Falle der Beantragung einer Ausnahmeregelung bezüglich des Artenschutzes:
- eine Liste der betroffenen Arten; und
- eine Beschreibung der Art und der Dauer der geplanten Maßnahmen;
- im Falle von Bauvorhaben in einer Grünzone, die erhebliche Auswirkungen auf die natürliche Umwelt haben können:
- eine von einer diesbezüglich zugelassenen Person erstellte Umweltverträglichkeitsprüfung.
Der MyGuichet.lu-Assistent zeigt Ihnen automatisch an, welche Unterlagen Sie je nach Inhalt Ihres Antrags beifügen müssen.
Prüfung der Unterlagen
Die Abteilung Genehmigungen der Naturverwaltung prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und teilt Ihnen gegebenenfalls mit, welche Unterlagen fehlen, damit Ihr Antrag innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen bearbeitet werden kann.
Rechtsbehelfe
Nach der Zustellung des Beschlusses können Sie:
- schriftlich außergerichtlichen Widerspruch bei dem Minister oder der Behörde einlegen, der bzw. die die Entscheidung getroffen hat; oder
- gerichtlichen Widerspruch beim Verwaltungsgericht einlegen.
Sie können auch eine Beschwerde bei der Ombudsperson einlegen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Abteilung Genehmigungen
-
Naturverwaltung (ANF) Abteilung Genehmigungen
- Adresse:
- 3, rue Neihaischen L-2633 Senningerberg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 56 888
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
emwelt.lu
le portail de l'environnement
- Site Natura 2000
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 18 juillet 2018
concernant la protection de la nature et des ressources naturelles
-
Loi du 23 août 2023
sur les forêts
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