Meldung der Einstellung der Tätigkeit einer klassifizierten Einrichtung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Vor der Einstellung des Betriebs bestimmter klassifizierter Einrichtungen (établissements classés) muss die Einstellung der Tätigkeit gemeldet werden.

Als Betreiber einer klassifizierten Einrichtung der Klasse 1, 1A, 1B, 3, 3A oder 3B müssen Sie gemäß Artikel 13 des geänderten Gesetzes vom 10. Juni 1999 über klassifizierte Einrichtungen die zuständige(n) Behörde(n) vor der endgültigen Einstellung der Tätigkeit dieser Einrichtung davon in Kenntnis setzen.

Unterliegt die klassifizierte Einrichtung dieser Pflicht, muss eine Meldung der Einstellung der Tätigkeit übermittelt werden.

Betroffene Personen

Klassifizierte Einrichtungen der Klassen 1, 1A, 1B, 3, 3A und 3B, die in der geltenden Nomenklatur der klassifizierten Einrichtungen aufgeführt sind.

Klassifizierte Einrichtungen der Klasse 4 sind von diesem Vorgang nicht betroffen. Für diese Einrichtungen sind in eigens dafür geltenden großherzoglichen Verordnungen besondere Vorschriften vorgesehen.

Sie können Folgendes einsehen:

Vorgehensweise und Details

Als Betreiber einer betroffenen klassifizierten Einrichtung müssen Sie der zuständigen Behörde die endgültige Einstellung der Tätigkeit dieser Einrichtung melden. Je nach Klasse der Einrichtung, deren Tätigkeit eingestellt wird, muss die Meldung entweder an das Umweltamt (Administration de l’environnement) oder an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (Inspection du travail et des mines - ITM) gerichtet werden.

Die Meldung muss vor der Einstellung der Tätigkeit erfolgen.

Einrichtungen der Klassen 1, 1B, 3 und 3B

Sie müssen das Formular für die Meldung der Einstellung der Tätigkeit (siehe unter „Online-Dienste und Formulare“) per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse senden:

Administration de l’environnement
Unité permis et subsides – Sites pollués et cessations d’activités
1, avenue du Rock'n'roll
L-4361 Esch-sur-Alzette

Bei Meldungen der Einstellung der Tätigkeit, die Einrichtungen der Klassen 1 und 3 betreffen, übermittelt das Umweltamt ein Exemplar des Meldeformulars an das ITM.

Einrichtungen der Klassen 1A und 3A

Sie müssen das Formular für die Meldung der Einstellung der Tätigkeit (siehe unter „Online-Dienste und Formulare“) per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse senden:

Inspection du travail et des mines
Postfach 27
L-2010 Luxemburg

Nummer in der Nomenklatur

Auf dem Formular für die Meldung der Einstellung der Tätigkeit müssen Sie für die Einrichtung, deren Tätigkeit eingestellt wird, die vollständige Nummer aus der Nomenklatur angeben, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • aus der 6-stelligen Grundnummer aus der Spalte „“ [Nr.]; und
  • wenn vorhanden, aus der Nummer aus der Spalte „Libellé de l'établissement ou du projet“ (Bezeichnung der Einrichtung oder des Vorhabens).

Wenn Sie Hilfe bei der Suche nach diesen Angaben benötigen, finden Sie auf dem Umweltportal eine Reihe von Erklärungen zu dieser Nomenklaturnummer.

Beispiel einer in der Nomenklatur als „ ateliers et garage de réparation et d'entretien“ (Reparatur- und Wartungswerkstatt) klassifizierten Einrichtung
Nr. Bezeichnung der Einrichtung oder des Vorhabens Klasse

040201

Ateliers et garage de réparation et d’entretien, à l’exception de ceux exploités à des fins purement éducatives dans les écoles (Reparatur- und Wartungswerkstätten mit Ausnahme derjenigen, die zu reinen Bildungszwecken in Schulen betrieben werden):

 

01 Véhicules, engins et autres installations de tout genre (Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Anlagen jeglicher Art):

 
  01 établissements se situant dans une zone d’activités autorisée au titre de la loi modifiée du 10 juin 1999 relative aux établissements classés (Einrichtungen, die sich in einem gemäß dem geänderten Gesetz vom 10. Juni 1999 über klassifizierte Einrichtungen genehmigten Gewerbegebiet befinden) 3
02 établissements ne se situant pas dans une zone d’activités autorisée au titre de la loi modifiée du 10 juin 1999 relative aux établissements classés (Einrichtungen, die sich nicht in einem gemäß dem geänderten Gesetz vom 10. Juni 1999 über klassifizierte Einrichtungen genehmigten Gewerbegebiet befinden)  
  01 lorsque la capacité totale des fusibles des tableaux généraux de basse tension (TGBT) est inférieure à 3x63 A à 400 V (wenn die Gesamtkapazität der Sicherungen in den Niederspannungsschalttafeln weniger als 3x63 A bei 400 V beträgt) 2
02 lorsque la capacité totale des fusibles des tableaux généraux de basse tension (TGBT) est supérieure ou égale à 3x63 A à 400 V (wenn die Gesamtkapazität der Sicherungen in den Niederspannungsschalttafeln mindestens 3x63 A bei 400 V beträgt) 1

02 Installations pour la construction et la réparation d’avions et d’aéronefs (Anlagen für den Bau und die Reparatur von Flugzeugen und Luftfahrzeugen)

1

Bei dem oben genannten Beispiel muss demnach in der Meldung der Einstellung der Tätigkeit die Nummer 040201 01 01 (Kasse 3), 040201 01 02 01 (Klasse 2), 040201 01 02 02 (Klasse 1) oder 040201 02 (Klasse 1) angegeben werden, entsprechend der Art der betreffenden Beförderung, dem Standort und der Größe der Einrichtung.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Strassen

    Adresse:
    3, rue des Primeurs L-2361 Strassen Luxemburg
    Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen

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