Genehmigung einer ATFM-Abweichung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Es gibt Verfahren, um die Flugzeitnischen der Flughäfen mit den Flugdurchführungsplänen abzustimmen, dies mit dem Ziel, die Verfahren der Verkehrsflussregelung (ATFM) zu verbessern.

Jeder Betreiber im Luftverkehr kann jedoch eine Genehmigung einer Abweichung von einer Startzeitnische der Verkehrsflussregelung (ATFM-Startzeitnische) für einen Flug vom internationalen Flughafen von Luxemburg (ELLX) aus beantragen.

Der entsprechende Antrag muss bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’aviation civile - DAC) gestellt werden.

Dieser Vorgang beinhaltet 2 Arten von Genehmigungen:

  • „Ein-Flug“-Genehmigung; und
  • Dauergenehmigung.

Betroffene Personen

Alle Betreiber im Luftverkehr, die Flüge vom internationalen Flughafen von Luxemburg (ELLX) aus durchführen können.

Voraussetzungen

Der Betreiber muss im Besitz einer Zulassung sein, um die betreffende Art von Flügen vom internationalen Flughafen von Luxemburg (ELLX) aus durchführen zu können.

Fristen

Die Anträge sind zu folgenden Zeitpunkten einzureichen:

  • bei Genehmigungen, die einen einzigen Flug betreffen: spätestens 48 Stunden vor dem betreffenden Flug;
  • bei Dauergenehmigungen: mindestens 10 Werktage vor dem für den 1. Flug geplanten Datum.

Im Falle von dringenden Luftrettungsflügen oder MedEvac-Einsätzen kann die Frist erforderlichenfalls verkürzt werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Betreiber muss den Genehmigungsantrag unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars per E-Mail an die DAC schicken.

Belege

„Ein-Flug“-Genehmigung

Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • das Formular DAC-NSA Form 104-1;
  • bei einem Luftrettungsflug das Formular DAC-NSA Form 104-2;
  • einen Nachweis für die Art des durchzuführenden Fluges.

Dauergenehmigung

Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • das Formular DAC-NSA Form 104-1;
  • eine Kopie des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) gemäß den geltenden europäischen Vorschriften;
  • eine Kopie des Lufttüchtigkeitszeugnisses und der Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit für alle im Rahmen der Genehmigung verwendeten Luftfahrzeuge;
  • eine Kopie der Versicherungsbescheinigung.

Antwortfrist der Behörde

„Ein-Flug“-Genehmigung

Ergeht binnen 24 Stunden nach dem Antrag keine Antwort seitens der DAC, gilt die Genehmigung als bewilligt.

Die DAC verpflichtet sich jedoch, diese Genehmigungen binnen höchstens 36 Stunden nach Eingang des Antrags auszustellen.

Dauergenehmigung

Die DAC stellt die Genehmigung spätestens 10 Werktage nach Eingang des Antrags aus.

Gültigkeitsdauer

„Ein-Flug“-Genehmigung

Die Genehmigung für einen einzigen Flug wird für den betreffenden Flug ausgestellt und verliert ihre Gültigkeit bei der Landung dieses Fluges an seinem Zielort.

Dauergenehmigung

Die ATFM-Dauergenehmigung gilt für 12 Monate und ist automatisch für einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten verlängerbar.

Verpflichtungen

Die Betreiber müssen die von der DAC auferlegten und auf den Genehmigungen angegebenen Bedingungen einhalten.

Sanktionen

Die systematische Missachtung der auf der Dauergenehmigung angegebenen Bedingungen führt zum sofortigen Entzug dieser Genehmigung.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde

  • Zivilluftfahrtbehörde

    Adresse:
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Senningerberg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Luftfahrt Beförderung von Passagieren, Postsendungen und/oder Fracht auf dem Luftweg – Betriebsgenehmigung

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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