Besondere Benutzung des Luftraums
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Unter „besondere Benutzung des Luftraums“ fallen folgende Tätigkeiten:
- Benutzung eines Skybeamers (dabei handelt es sich um einen besonders starken Projektionsscheinwerfer, der Licht in den Himmel abstrahlt);
- Benutzung eines Lasers;
- Steigenlassen von Luftballons (Kinderballons);
- Steigenlassen von Himmelslaternen;
- Aufstieg eines Wetter-/Versuchsballons;
- Aufstellen eines unbemannten Fesselballons (Werbeballon);
- Feuerwerk.
Vor der Durchführung dieser Tätigkeiten muss ein Genehmigungsantrag bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l'aviation civile - DAC) gestellt werden.
Betroffene Personen
Jeder, der eine der folgenden Tätigkeiten ausführen möchte:
- Benutzung eines Skybeamers;
- Benutzung eines Lasers;
- Steigenlassen von Luftballons (Kinderballons);
- Steigenlassen von Himmelslaternen;
- Aufstieg eines Wetter-/Versuchsballons;
- Aufstellen eines unbemannten Fesselballons (Werbeballon);
- Feuerwerk.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss sein Vorhaben deutlich definieren, um der DAC die stichhaltigen Elemente per E-Mail übermitteln zu können.
Fristen
Der Antrag muss 15 Werktage (montags bis freitags) vor Beginn der Tätigkeit eingereicht und/oder ergänzt werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antragsteller muss der DAC den Genehmigungsantrag unter Verwendung des entsprechenden Formulars zukommen lassen. Der Antrag kann per E-Mail an die Adresse civilair@av.etat.lu gesendet werden.
Belege
Der Antragsteller muss seinem Antrag Belege beifügen:
- die den im jeweiligen Formular anzugebenden Informationen entsprechen;
- die von der DAC verlangt werden, falls der Antrag unvollständig oder falsch eingereicht wurde.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung wird:
- entsprechend der betreffenden Tätigkeit festgelegt;
- in der Genehmigung angegeben.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Zivilluftfahrtbehörde
-
Zivilluftfahrtbehörde
- Adresse:
-
4, rue Lou Hemmer
L-1748
Senningerberg
Luxemburg
Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 74 900
- Fax:
- (+352) 46 77 90
- E-Mail:
- civilair@av.etat.lu
- Website:
- https://dac.gouvernement.lu/fr.html
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.30 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Site web
Rechtsgrundlagen
-
Règlement grand-ducal du 12 mai 2012
portant publication et exécution de l’Annexe 14, Volume I, à la Convention relative à l’Aviation Civile Internationale (Chapitre 4)
-
Règlement ministériel du 1er mars 1988
déterminant les conditions d'utilisation et d'exploitation des aérostats et des cerfs-volants
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