Besondere Benutzung des Luftraums

Zum letzten Mal aktualisiert am

Unter „besondere Benutzung des Luftraums“ fallen folgende Tätigkeiten:

  • Benutzung eines Skybeamers (dabei handelt es sich um einen besonders starken Projektionsscheinwerfer, der Licht in den Himmel abstrahlt);
  • Benutzung eines Lasers;
  • Steigenlassen von Luftballons (Kinderballons);
  • Steigenlassen von Himmelslaternen;
  • Aufstieg eines Wetter-/Versuchsballons;
  • Aufstellen eines unbemannten Fesselballons (Werbeballon);
  • Feuerwerk.

Vor der Durchführung dieser Tätigkeiten muss ein Genehmigungsantrag bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l'aviation civile - DAC) gestellt werden.

Zielgruppe

Jeder, der eine der folgenden Tätigkeiten ausführen möchte:

  • Benutzung eines Skybeamers;
  • Benutzung eines Lasers;
  • Steigenlassen von Luftballons (Kinderballons);
  • Steigenlassen von Himmelslaternen;
  • Aufstieg eines Wetter-/Versuchsballons;
  • Aufstellen eines unbemannten Fesselballons (Werbeballon);
  • Feuerwerk.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss sein Vorhaben deutlich definieren, um der DAC die stichhaltigen Elemente per E-Mail übermitteln zu können.

Fristen

Der Antrag muss 15 Werktage (montags bis freitags) vor Beginn der Tätigkeit eingereicht und/oder ergänzt werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antragsteller muss der DAC den Genehmigungsantrag unter Verwendung des entsprechenden Formulars zukommen lassen. Der Antrag kann per E-Mail an die Adresse civilair@av.etat.lu gesendet werden.

Belege

Der Antragsteller muss seinem Antrag Belege beifügen:

  • die den im jeweiligen Formular anzugebenden Informationen entsprechen;
  • die von der DAC verlangt werden, falls der Antrag unvollständig oder falsch eingereicht wurde.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung wird:

  • entsprechend der betreffenden Tätigkeit festgelegt;
  • in der Genehmigung angegeben.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde

  • Zivilluftfahrtbehörde

    Adresse:
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Senningerberg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.30 Uhr
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Luftfahrt

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.