Besondere Benutzung des Luftraums

Zum letzten Mal aktualisiert am

Unter „besondere Benutzung des Luftraums“ fallen folgende Tätigkeiten:

  • Benutzung eines Skybeamers (dabei handelt es sich um einen besonders starken Projektionsscheinwerfer, der Licht in den Himmel abstrahlt);
  • Benutzung eines Lasers;
  • Steigenlassen von Luftballons (Kinderballons);
  • Steigenlassen von Himmelslaternen;
  • Aufstieg eines Wetter-/Versuchsballons;
  • Aufstellen eines unbemannten Fesselballons (Werbeballon);
  • Feuerwerk.

Vor der Durchführung dieser Tätigkeiten muss ein Genehmigungsantrag bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l'aviation civile - DAC) gestellt werden.

Betroffene Personen

Jeder, der eine der folgenden Tätigkeiten ausführen möchte:

  • Benutzung eines Skybeamers;
  • Benutzung eines Lasers;
  • Steigenlassen von Luftballons (Kinderballons);
  • Steigenlassen von Himmelslaternen;
  • Aufstieg eines Wetter-/Versuchsballons;
  • Aufstellen eines unbemannten Fesselballons (Werbeballon);
  • Feuerwerk.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss sein Vorhaben deutlich definieren, um der DAC die stichhaltigen Elemente per E-Mail übermitteln zu können.

Fristen

Der Antrag muss 15 Werktage (montags bis freitags) vor Beginn der Tätigkeit eingereicht und/oder ergänzt werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antragsteller muss der DAC den Genehmigungsantrag unter Verwendung des entsprechenden Formulars zukommen lassen. Der Antrag kann per E-Mail an die Adresse civilair@av.etat.lu gesendet werden.

Belege

Der Antragsteller muss seinem Antrag Belege beifügen:

  • die den im jeweiligen Formular anzugebenden Informationen entsprechen;
  • die von der DAC verlangt werden, falls der Antrag unvollständig oder falsch eingereicht wurde.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung wird:

  • entsprechend der betreffenden Tätigkeit festgelegt;
  • in der Genehmigung angegeben.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde

  • Zivilluftfahrtbehörde

    Adresse:
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Senningerberg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.30 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Luftfahrt

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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