Fallschirmsprünge im luxemburgischen Luftraum

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Für einen Fallschirmsprung aus einem Luftfahrzeug in Luxemburg muss der Fallschirmspringer im Besitz einer Genehmigung sein. Für Fälle höherer Gewalt, militärische Übungen oder Such- und Rettungsaktionen gibt es Sondergenehmigungen.

Für die Fallschirmsprünge am Flugplatz Noertrange (ELNT) besteht eine allgemeine Genehmigung.

Zielgruppe

Jede natürliche Person:

  • die im Besitz einer Fallschirmsprunglizenz ist;
  • die mit dem Fallschirm:
    • im luxemburgischen Luftraum;
    • über einem anderen Landeplatz als dem Flugplatz Noertrange abspringen möchte.

Organisationen, die Fallschirmspringer absetzen, sind ebenfalls betroffen.

Voraussetzungen

Die Grenzen des Landeplatzes dürfen nicht weniger als 500 m von einer Autobahn entfernt sein.

Auf dem Boden muss ausreichend Platz sein, um die Sprünge sicher durchzuführen.

Es darf nicht in der Nähe von Wasser abgesprungen werden, wenn die Fallschirmspringer nicht mit einer geeigneten Schwimmhilfe ausgerüstet sind.

Fristen

Der Antrag auf Genehmigung von Fallschirmsprüngen muss mindestens 10 Werktage vor dem vorgesehenen Datum bei der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) eingehen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Es muss ein schriftlicher Antrag anhand des Formulars ADM230-1 bei der DAC eingereicht werden.

Belege

Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde, auf deren Gebiet der Landeplatz liegt;
  • eine schriftliche Genehmigung der Eigentümer des Landeplatzes;
  • eine Karte oder Bildaufnahmen, auf denen die Merkmale des Landeplatzes zu sehen sind.

Gültigkeitsdauer

Die Genehmigung gilt für die Daten und Orte, die darin angegeben sind.

Online-Dienste und Formulare

Zum Download bereitgestellte Formulare

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Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde (DAC)

  • Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012
    Weiter zur Internetseite von : https://dac.gouvernement.lu/en.html
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.30 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Öffnungszeiten: 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr

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