Fallschirmsprünge im luxemburgischen Luftraum
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Für einen Fallschirmsprung aus einem Luftfahrzeug in Luxemburg muss der Fallschirmspringer im Besitz einer Genehmigung sein. Für Fälle höherer Gewalt, militärische Übungen oder Such- und Rettungsaktionen gibt es Sondergenehmigungen.
Für die Fallschirmsprünge am Flugplatz Noertrange (ELNT) besteht eine allgemeine Genehmigung.
Betroffene Personen
Jede natürliche Person:
- die im Besitz einer Fallschirmsprunglizenz ist;
- die mit dem Fallschirm:
- im luxemburgischen Luftraum;
- über einem anderen Landeplatz als dem Flugplatz Noertrange abspringen möchte.
Organisationen, die Fallschirmspringer absetzen, sind ebenfalls betroffen.
Voraussetzungen
Die Grenzen des Landeplatzes dürfen nicht weniger als 500 m von einer Autobahn entfernt sein.
Auf dem Boden muss ausreichend Platz sein, um die Sprünge sicher durchzuführen.
Es darf nicht in der Nähe von Wasser abgesprungen werden, wenn die Fallschirmspringer nicht mit einer geeigneten Schwimmhilfe ausgerüstet sind.
Fristen
Der Antrag auf Genehmigung von Fallschirmsprüngen muss mindestens 10 Werktage vor dem vorgesehenen Datum bei der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) eingehen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Es muss ein schriftlicher Antrag anhand des Formulars ADM230-1 bei der DAC eingereicht werden.
Belege
Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
- eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde, auf deren Gebiet der Landeplatz liegt;
- eine schriftliche Genehmigung der Eigentümer des Landeplatzes;
- eine Karte oder Bildaufnahmen, auf denen die Merkmale des Landeplatzes zu sehen sind.
Gültigkeitsdauer
Die Genehmigung gilt für die Daten und Orte, die darin angegeben sind.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
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Zuständige Kontaktstellen
Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
- Adresse:
-
4, rue Lou Hemmer
L-1748
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 283 / L-2012
- Telefon:
- (+352) 247 74 900
- Fax:
- (+352) 46 77 90
- E-Mail:
- info@dac.gouvernement.lu
- Website:
- https://dac.gouvernement.lu/en.html
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Site web
Rechtsgrundlagen
-
Règlement (UE) N° 965/2012 de la Commission du 5 octobre 2012
déterminant les exigences techniques et les procédures administratives applicables aux opérations aériennes conformément au règlement (CE) n ° 216/2008 du Parlement européen et du Conseil
-
Règlement ministériel du 6 juin 2011
concernant l'exploitation de l'aérodrome de Noertrange
-
Règlement ministériel du 16 juillet 1990
déterminant les conditions auxquelles sont soumises les descentes en parachute dans l'espace aérien luxembourgeois
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