• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Fallschirmsprünge im luxemburgischen Luftraum

Zum letzten Mal aktualisiert am

Für einen Fallschirmsprung aus einem Luftfahrzeug in Luxemburg muss der Fallschirmspringer im Besitz einer Genehmigung sein. Für Fälle höherer Gewalt, militärische Übungen oder Such- und Rettungsaktionen gibt es Sondergenehmigungen.

Für die Fallschirmsprünge am Flugplatz Noertrange (ELNT) besteht eine allgemeine Genehmigung.

Betroffene Personen

Jede natürliche Person:

  • die im Besitz einer Fallschirmsprunglizenz ist;
  • die mit dem Fallschirm:
    • im luxemburgischen Luftraum;
    • über einem anderen Landeplatz als dem Flugplatz Noertrange abspringen möchte.

Organisationen, die Fallschirmspringer absetzen, sind ebenfalls betroffen.

Voraussetzungen

Die Grenzen des Landeplatzes dürfen nicht weniger als 500 m von einer Autobahn entfernt sein.

Auf dem Boden muss ausreichend Platz sein, um die Sprünge sicher durchzuführen.

Es darf nicht in der Nähe von Wasser abgesprungen werden, wenn die Fallschirmspringer nicht mit einer geeigneten Schwimmhilfe ausgerüstet sind.

Fristen

Der Antrag auf Genehmigung von Fallschirmsprüngen muss mindestens 10 Werktage vor dem vorgesehenen Datum bei der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) eingehen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Es muss ein schriftlicher Antrag anhand des Formulars ADM230-1 bei der DAC eingereicht werden.

Belege

Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde, auf deren Gebiet der Landeplatz liegt;
  • eine schriftliche Genehmigung der Eigentümer des Landeplatzes;
  • eine Karte oder Bildaufnahmen, auf denen die Merkmale des Landeplatzes zu sehen sind.

Gültigkeitsdauer

Die Genehmigung gilt für die Daten und Orte, die darin angegeben sind.

Online-Dienste und Formulare

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde (DAC)

  • Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Zivilluftfahrtbehörde (DAC)

    Adresse:
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr

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