• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Genehmigung zur Landung und zum Start außerhalb eines Flugplatzes

Zum letzten Mal aktualisiert am

Es ist Vorschrift, auf einem Flugplatz, einem Hubschrauberlandeplatz oder einem Fluggelände zu landen oder von dort zu starten. Bei höherer Gewalt oder mit einer Genehmigung des Leiters der Zivilluftfahrtbehörde sind jedoch einige Ausnahmen gestattet.

Die Landung und der Start außerhalb eines Flugplatzes sind aufgrund der sehr hohen Risikostufe Ausnahmemanöver.

Betroffene Personen

Jeder Luftfahrzeugbetreiber, der aufgrund der Art seines Auftrags außerhalb eines Flugplatzes in Luxemburg landen oder starten muss.

Voraussetzungen

Verwaltungsrechtliche Bedingungen

Folgende Fälle sind vom Genehmigungsantrag ausgeschlossen:

  • der gewerbliche Luftverkehr;
  • Landung und Start:
    • mit Hubschraubern, die nicht der Leistungsklasse 1 entsprechen; und
    • in einem dicht besiedelten Gebiet oder einem Gebiet mit schwierigen Umgebungsbedingungen („congested areaorhostile environment“);
  • jede wiederholte Tätigkeit, die zu übermäßiger Belästigung führen kann;
  • jede Tätigkeit aus rein persönlichen Gründen.

Technische und betriebliche Bedingungen

Folgende technische und betriebliche Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Die Lande- und Startfläche muss:
    • frei von sämtlichen Gegenständen sein;
    • abgegrenzt sein;
    • erforderlichenfalls gekennzeichnet sein. Es muss eine betriebsfähige Vorrichtung zur Sicherung des Zugangs zum Platz eingerichtet werden.
  • Der Inhaber der Genehmigung muss sich vergewissern, dass Hilfspersonal zugegen ist, um für den ordnungsgemäßen Ablauf des Betriebs des Luftfahrzeugs zu sorgen.
  • Jeder Flug muss durch eine gültige Versicherung versichert sein, welche die Tätigkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 abdeckt.

Fristen

Die vollständige Akte muss mindestens 30 Tage vor dem Datum des Auftrags bei der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) eingehen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antragsteller stellt seinen Genehmigungsantrag bei der DAC per Post unter Verwendung des entsprechenden Formulars.

Er muss Folgendes angeben bzw. beifügen:

  • die Identität des Antragstellers: seinen Namen, Vornamen und seine Adresse sowie die Geschäftsbezeichnung seines Unternehmens;
  • die Art des betreffenden Luftfahrzeugs sowie:
    • die Zahl der Motoren und die Antriebsart (Turbinen- oder Kolbentriebwerk);
    • die Leistungsklasse der Maschine;
  • das Datum und/oder den Zeitraum des Auftrags;
  • den Zweck des Auftrags;
  • eine oder mehrere Karten, auf denen Folgendes deutlich angegeben ist:
    • die Landestelle: geografische Koordinaten und Maße;
    • die Landeanflug- und Startbahnen samt Angabe der Lande- und Startpunkte sowie die Ausweichzonen im Falle einer Notlandung;
    • die Maße dieser Ausweichzonen;
  • eine Risikoanalyse im Zusammenhang mit dem Auftrag, einschließlich des Lande- und Startmanövers (Position und Hebearbeit, falls erforderlich);
  • eine Beschreibung der Einrichtung des Geländes und der zum Empfang und zur Betreuung der Bewegungen der Luftfahrzeuge eingerichteten Vorrichtung.

Belege

Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • die schriftliche Genehmigung der Eigentümer des Grundstücks;
  • die schriftliche Genehmigung des Bürgermeisters der Gemeinde, auf deren Gebiet der Lande- und Startplatz liegt;
  • einen gültigen Versicherungsnachweis;
  • die Elemente der gemäß dem Punkt „Antragstellung“ zusammengesetzten technischen Akte.

Gültigkeitsdauer

In der Genehmigung ist Folgendes angegeben:

  • Datum und/oder Zeitraum des Auftrags;
  • genehmigter Ort.

Die Dauer der Gültigkeit hängt vom Einzelfall ab.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Zivilluftfahrtbehörde

    Adresse:
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Senningerberg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Luftfahrt

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.