Ermittlung des Personalbedarfs
Ein Unternehmen ist von den ihm zur Verfügung stehenden personellen Mitteln und Kompetenzen abhängig. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber von Zeit zu Zeit seinen Personalbedarf ermitteln.
Anschließend muss er sich für die angemessenen Auswahlmethoden entscheiden, anhand derer er die dem ermittelten Bedarf entsprechenden Bewerber auswählen kann.
Zielgruppe
Der Arbeitgeber muss den Personalbedarf seines Unternehmens ermitteln.
Eine Ermittlung des Personalbedarfs kann erforderlich sein aufgrund von:
- von den jeweiligen technischen Leitern gemeldeten betrieblichen Bedürfnissen;
- Richtlinien der Personalabteilung, dies möglicherweise im Rahmen einer vorausschauenden Verwaltung der Arbeitsstellen und Kompetenzen;
- Empfehlungen der Innenrevision oder eines externen Prüfers.
Vorgehensweise und Details
Analyse des Umfeldes
Sowohl betriebsinterne als auch betriebsexterne Faktoren können den Personalbedarf beeinflussen.
Betriebsexterne Faktoren sind beispielsweise:
- Verabschiedung neuer Gesetze oder Verordnungen;
- Weiterentwicklung der Berufe oder Technologien;
- Veränderung der wirtschaftlichen Lage.
Betriebsinterne Faktoren sind beispielsweise:
- Erschließung neuer Märkte;
- Umstrukturierungen.
Deckung eines punktuellen Personalbedarfs
Bestimmte Personalbewegungen im Unternehmen können einen gewissen Personalbedarf zur Folge haben.
In diesem Zusammenhang muss der Arbeitgeber entscheiden, ob er diesen Bedarf decken möchte oder nicht. Dies kann beispielsweise der Fall sein:
- bei einer Arbeitszeitreduzierung;
- bei einer Kündigung eines Arbeitnehmers;
- beim Tod eines Arbeitnehmers;
- bei der Entlassung eines Arbeitnehmers;
- beim Renteneintritt eines Arbeitnehmers;
- bei einem Mutterschaftsurlaub oder einem Adoptionsurlaub einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers;
- bei einem Elternurlaub eines Arbeitnehmers;
- bei einer Entsendung oder einer Versetzung eines Arbeitnehmers ins Ausland;
- bei einem unbezahlten Urlaub aus persönlichen Gründen;
- bei einem unbezahlten Bildungsurlaub.
Festlegung der Art des Personalbedarfs
Die Art, wie der Arbeitgeber den festgestellten Personalbedarf decken möchte, hängt von Faktoren ab wie z. B.:
- Dringlichkeit des Bedarfs;
- verfügbares Budget zur Deckung dieses Bedarfs;
- Anforderungsprofil.
Anschließend beschließt der Arbeitgeber, ob er ein internes oder externes Auswahlverfahren einleiten möchte.
Zu Beginn des Einstellungsverfahrens muss der Arbeitgeber ehemalige Mitarbeiter berücksichtigen, die möglicherweise Anspruch auf eine bevorzugte Wiedereinstellung haben.
Entscheidet er sich für eine externe Personalbeschaffung, muss er festlegen, welche Vertragsart er für die gesuchte Person in Betracht zieht: Er kann einen der folgenden Verträge abschließen:
- einen unbefristeten Arbeitsvertrag;
- einen befristeten Arbeitsvertrag;
- einen Teilzeitarbeitsvertrag;
- einen Saisonarbeitsvertrag;
- einen Zeitarbeitsvertrag;
- einen Arbeitsvertrag für Schüler/Studierende;
- einen Praktikumsvertrag;
- einen Ausbildungsvertrag;
- einen Berufseinführungsvertrag (contrat d’initiation à l’emploi - CIE).