Beihilfe für die Prozess- und Organisationsinnovation
Unternehmen und private Forschungseinrichtungen, die Träger von Projekten im Bereich Prozess- und Organisationsinnovation sind, können eine Beihilfe in Form einer Subvention oder eines rückzahlbaren Vorschusses in Anspruch nehmen. Die Beihilfe kann sich auf einen Prozentsatz der zulässigen Kosten belaufen, der sich nach der Größe des Unternehmens und der Art des Projekts oder Programms bemisst.
Die Beihilfeanträge werden über einen Online-Assistenten gestellt, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist. Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.
Zielgruppe
Die Beihilfe ist für in Luxemburg ansässige Unternehmen und private Forschungseinrichtungen bestimmt und betrifft folgende Aktivitäten:
- die Prozessinnovation, das heißt die Erstellung eines neuen oder deutlich verbesserten Produktions- oder Vertriebsverfahrens;
- die Organisationsinnovation, das heißt die Umsetzung einer neuen organisatorischen Methode bei Handelspraktiken, am Arbeitsplatz oder in den Außenbeziehungen des Unternehmens.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Die Unternehmen und privaten Forschungseinrichtungen müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.
Förderfähige Kosten
Es sind nur Kosten in direktem Zusammenhang mit dem Projekt/Programm im Bereich Prozess- und Organisationsinnovation förderfähig, insbesondere:
- Personalkosten;
- Kosten für Instrumente, Ausrüstung und Gebäude, sofern und solange sie für das Projekt oder Programm genutzt werden;
- Kosten für Auftragsforschung, Wissen und zu vollwertigen Wettbewerbsbedingungen von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente;
- zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (Kosten für Material, Bedarfsmittel und dergleichen), die unmittelbar durch das Projekt oder Programm entstehen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antrag auf Beihilfe für die Prozess- und Organisationsinnovation ist über einen Online-Assistenten zu stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Wie wird ein beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu erstellt?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen persönlichen Bereich:
Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:- Registrierung als Nutzer;
- Erstellung des beruflichen Bereichs.
Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.
- Die Person, die den Antrag einreicht, ist bereits MyGuichet.lu-Nutzer und verfügt über einen privaten Bereich: Ein neuer beruflicher Bereich muss erstellt werden.
Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.
Hier geht es zu den Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu.
Belege
Die Antragsunterlagen müssen insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:
- Name und Größe des Unternehmens;
- eine Beschreibung des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie seines/ihres innovativen Charakters, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
- eine Beschreibung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und des wirtschaftlichen Potenzials;
- den Standort des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
- eine Aufstellung der Kosten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
- die Form und die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt oder Programm, die Tätigkeit oder die Investition und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten benötigt wird;
- alle relevanten Faktoren, die den zuständigen Ministern eine Einschätzung der Qualitäten oder Besonderheiten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und ihres Anreizeffekts erlauben.
Höchstbetrag der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der förderfähigen Kosten des Projekts und überschreitet keinesfalls die folgenden Höchstbeträge:
Große Unternehmen oder große private Forschungseinrichtungen | Mittlere Unternehmen oder mittlere private Forschungseinrichtungen | Kleine Unternehmen oder kleine private Forschungseinrichtungen | |
Prozess- und Organisationsinnovation bei Dienstleistungen | 15 %* | 50 % | 50 % |
* Große Unternehmen oder große private Forschungseinrichtungen kommen nur in den Genuss von Beihilfen dieser Art, wenn sie tatsächlich mit einem oder mehreren KMU oder kleinen oder mittleren privaten Forschungseinrichtungen im Rahmen der geförderten Tätigkeit zusammenarbeiten, wobei das oder die betroffenen KMU oder kleinen oder mittleren privaten Forschungseinrichtungen mindestens 30 % der gesamten beihilfefähigen Kosten tragen müssen.
Auszahlung der Beihilfe
Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.
Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.
Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:
- auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
- auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.
Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.
Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Formulare/Online-Dienste
Démarche de demande d'aide en faveur des entreprises
Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu
Démarche de demande de paiement
Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft
Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)19-21, boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2914 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-84162
-
Luxinnovation
Luxinnovation5, avenue des Hauts-Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxembourg
Tel. : (+352) 43 62 63-1Fax : (+352) 43 81 20