Beihilfe für die Prozess- und Organisationsinnovation

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Unternehmen und private Forschungseinrichtungen, die Träger von Projekten im Bereich Prozess- und Organisationsinnovation sind, können eine Beihilfe in Form einer Subvention oder eines rückzahlbaren Vorschusses in Anspruch nehmen. Die Beihilfe kann sich auf einen Prozentsatz der zulässigen Kosten belaufen, der sich nach der Größe des Unternehmens und der Art des Projekts oder Programms bemisst.

Die Beihilfeanträge werden über einen Online-Assistenten gestellt, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist. Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.

Zielgruppe

Die Beihilfe ist für in Luxemburg ansässige Unternehmen und private Forschungseinrichtungen bestimmt und betrifft folgende Aktivitäten:

  • die Prozessinnovation, das heißt die Erstellung eines neuen oder deutlich verbesserten Produktions- oder Vertriebsverfahrens;
  • die Organisationsinnovation, das heißt die Umsetzung einer neuen organisatorischen Methode bei Handelspraktiken, am Arbeitsplatz oder in den Außenbeziehungen des Unternehmens.

Voraussetzungen

Allgemeine Bedingungen

Die Unternehmen und privaten Forschungseinrichtungen müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.

Förderfähige Kosten

Es sind nur Kosten in direktem Zusammenhang mit dem Projekt/Programm im Bereich Prozess- und Organisationsinnovation förderfähig, insbesondere:

  • Personalkosten;
  • Kosten für Instrumente, Ausrüstung und Gebäude, sofern und solange sie für das Projekt oder Programm genutzt werden;
  • Kosten für Auftragsforschung, Wissen und zu vollwertigen Wettbewerbsbedingungen von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente;
  • zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten (Kosten für Material, Bedarfsmittel und dergleichen), die unmittelbar durch das Projekt oder Programm entstehen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antrag auf Beihilfe für die Prozess- und Organisationsinnovation ist über einen Online-Assistenten zu stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Die Person, die den Antrag einreicht, ist ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie muss:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Die Person, die den Antrag einreicht, verfügt bereits über einen privaten Bereich. Sie muss sich nicht erneut registrieren, sondern kann direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Belege

Die Antragsunterlagen müssen insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:

  • Name und Größe des Unternehmens;
  • eine Beschreibung des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie seines/ihres innovativen Charakters, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
  • eine Beschreibung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und des wirtschaftlichen Potenzials;
  • den Standort des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
  • eine Aufstellung der Kosten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
  • die Form und die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt oder Programm, die Tätigkeit oder die Investition und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten benötigt wird;
  • alle relevanten Faktoren, die den zuständigen Ministern eine Einschätzung der Qualitäten oder Besonderheiten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und ihres Anreizeffekts erlauben.

Alle Unternehmen, die vor weniger als 3 Jahren gegründet wurden, müssen einen Businessplan vorlegen.

Höchstbetrag der Beihilfe

Die Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der förderfähigen Kosten des Projekts und überschreitet keinesfalls die folgenden Höchstbeträge:

  Große Unternehmen oder große private Forschungseinrichtungen Mittlere Unternehmen oder mittlere private Forschungseinrichtungen Kleine Unternehmen oder kleine private Forschungseinrichtungen
Prozess- und Organisationsinnovation bei Dienstleistungen 15 %* 50 % 50 %

 

* Große Unternehmen oder große private Forschungseinrichtungen kommen nur in den Genuss von Beihilfen dieser Art, wenn sie tatsächlich mit einem oder mehreren KMU oder kleinen oder mittleren privaten Forschungseinrichtungen im Rahmen der geförderten Tätigkeit zusammenarbeiten, wobei das oder die betroffenen KMU oder kleinen oder mittleren privaten Forschungseinrichtungen mindestens 30 % der gesamten beihilfefähigen Kosten tragen müssen.

Auszahlung der Beihilfe

Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.

Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.

Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:

  1. auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
  2. auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.

Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.

Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)

  • Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)

    19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg Luxemburg
    L-2914 Luxemburg
    Weiter zur Internetseite von : https://meco.gouvernement.lu/fr.html

Luxinnovation

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Allgemeine Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation Einen beruflichen Bereich erstellen

Tutorials

Links

Rechtsgrundlagen

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