Beihilfe für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) im Rahmen von Projektaufrufen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Das Ministerium für Wirtschaft organisiert auf nationaler Ebene verschiedene Arten von wettbewerbsorientierten Projektaufrufen mit günstigeren Fördersätzen, die sich auf bestimmte Themen, Wirtschaftssektoren, Wertschöpfungsketten oder Technologien beziehen.
Unternehmen, die Träger eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE) sind, können in den Genuss einer Beihilfe – in erster Linie in Form eines Zuschusses – gelangen. Die Beihilfe kann einen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten abdecken, der je nach Größe des Unternehmens und Art des Vorhabens variiert.
Sie müssen Ihren Beihilfeantrag online über MyGuichet.lu stellen. Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Vorhaben an.
Betroffene Personen
Die Beihilfe ist für in Luxemburg ansässige Unternehmen bestimmt und betrifft folgende Aktivitäten:
- die experimentelle Entwicklung, das heißt den Erwerb, die Kombination, die Gestaltung sowie die Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln;
- die industrielle Forschung, das heißt das planmäßige Forschen oder kritische Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel:
- neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln; oder
- wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Die Unternehmen müssen die allgemeinen Bedingungen erfüllen, die für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation gelten.
Beihilfefähige Kosten
Nur die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit den FuE-Vorhaben stehen, sind beihilfefähig, das heißt:
- die Personalkosten: Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal, soweit diese für das jeweilige Vorhaben eingesetzt werden;
- Kosten für Instrumente und Ausrüstungen, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden. Werden diese Instrumente und Ausrüstungen nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben genutzt, ist nur die nach den allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen ermittelte Wertminderung während der Dauer des Vorhabens beihilfefähig;
- Kosten für Auftragsforschung oder Forschungsdienstleistungen, Wissen und für unter Einhaltung des Arm’s-length-Prinzips von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden;
- zusätzliche vorhabenbezogene Gemeinkosten und sonstige vorhabenbezogene Betriebskosten einschließlich der Kosten für Material, Bedarfsmittel und dergleichen.
Fristen
Sie müssen Ihren Antrag auf Beihilfe für FuE-Vorhaben im Rahmen von Projektaufrufen vor Beginn der Arbeiten einreichen.
Vorgehensweise und Details
Organisation und Mehrjahresplanung der Projektaufrufe
Auf nationaler Ebene sind verschiedene Arten von Projektaufrufen vorgesehen:
- Projektaufrufe des Ministeriums für Wirtschaft;
- Projektaufrufe des Ministeriums für Wirtschaft und des Nationalen Forschungsfonds (Fonds national de la recherche - FNR) in Zusammenarbeit mit Luxinnovation zur Förderung von FuE-Vorhaben, die auf einer effektiven Zusammenarbeit mit mindestens einer nationalen öffentlichen Forschungseinrichtung beruhen.
In der Regel kann den Projektaufrufen ein Aufruf zur Interessenbekundung vorausgehen.
Eine Mehrjahresplanung für Projektaufrufe auf nationaler Ebene wird hier veröffentlicht.
Laufende Projektaufrufe
Derzeit laufen Projektaufrufe in folgenden Bereichen:
- Hochleistungsrechnen (HPC) und/oder künstliche Intelligenz (KI):
- Die Förderkriterien sowie weitere Informationen sind auf der Online-Plattform research-industry-collaboration.lu verfügbar.
- Die Frist für die Einreichung der Vorhaben endet am 17. September 2025 um 14:00 Uhr.
- Verteidigung:
- Die Förderkriterien sowie weitere Informationen sind auf der Online-Plattform research-industry-collaboration.lu verfügbar.
- Die Frist für die Einreichung der Vorhaben endet am 12. Dezember 2025 um 11:00 Uhr.
Antragstellung
Sie (oder Ihr Bevollmächtigter) müssen Ihren Antrag auf Beihilfe für FuE-Vorhaben im Rahmen von Projektaufrufen online über MyGuichet.lu einreichen.
Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Belege
Die Unterlagen für die Beantragung der Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:
- Name und Beschreibung des Unternehmens;
- Größe des Unternehmens gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014;
- Organigramm des Unternehmens;
- fertiggestellte Jahresabschlüsse der letzten beiden Steuerjahre des antragstellenden Unternehmens und gegebenenfalls der wirtschaftlichen Einheit, der es angehört;
- Beschreibung des Vorhabens, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
- Beschreibung des wirtschaftlichen Potenzials des Vorhabens;
- Standort des Vorhabens;
- Auflistung der beihilfefähigen Kosten des Vorhabens;
- für das Vorhaben benötigte Form und Höhe der Beihilfe;
- alle relevanten Informationen, die den zuständigen Ministern helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Vorhabens oder den Anreizeffekt der Beihilfe zu beurteilen.
Bei Unternehmen, die vor weniger als 3 Jahren gegründet wurden, müssen Sie einen Businessplan vorlegen, der einen voraussichtlichen Liquiditätsplan für einen Zeitraum von 3 Jahren enthält.
Höchstbetrag der Beihilfe
Für jedes FuE-Vorhaben darf der Bruttobetrag der Beihilfe nicht weniger betragen als:
- 1.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen; und
- 100.000 Euro für große Unternehmen.
Der Höchstbetrag der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der beihilfefähigen Kosten des Vorhabens und darf keinesfalls die folgenden Höchstbeträge überschreiten:
Größe des Unternehmens | Groß | Mittel | Klein |
---|---|---|---|
Experimentelle Entwicklung | 25 % | 35 % | 45 % |
Experimentelle Entwicklung mit wirksamer Zusammenarbeit * | 40 % | 50 % | 60 % |
Industrielle Forschung | 50 % | 60 % | 70 % |
Industrielle Forschung mit wirksamer Zusammenarbeit * | 65 % | 75 % | 80 % |
* Unter gewissen Bedingungen können die Sätze erhöht werden, insbesondere, wenn das Vorhaben auf einer wirksamen Zusammenarbeit beruht:
- zwischen Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist, oder wenn das Vorhaben in mindestens 2 Mitgliedstaaten oder einem Mitgliedstaat und einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens durchgeführt wird, wobei kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 % der beihilfefähigen Kosten bestreitet; oder
- zwischen einem Unternehmen und einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Diese Einrichtungen müssen:
- mindestens 10 % der beihilfefähigen Kosten tragen; und
- das Recht haben, die Ergebnisse ihrer eigenen Forschung zu veröffentlichen.
Auszahlung der Beihilfe
Der Kapitalzuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt.
Es können jedoch eine oder mehrere Teilzahlungen der Beihilfe beantragt werden, nachdem ein Teil der Kosten, für die die Beihilfe gewährt wurde, tatsächlich entstanden ist.
Bei Nachweis ihres Liquiditätsbedarfs können KMU vor Beginn des Vorhabens eine Zahlung in Höhe von 30 % beantragen.
Sie müssen Ihren Antrag auf Auszahlung der Beihilfe online über MyGuichet.lu stellen. Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.
Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:
- auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
- auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.
Es ist zu beachten, dass Rechnungen bis zu 500 Euro nicht beihilfefähig sind.
Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen (Finanzierung und staatliche Beihilfen)
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
L-2914 Luxemburg
- E-Mail:
- FAE@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/fr.html
Luxinnovation Beihilfen
- Adresse:
- 5, avenue des Hauts-Fourneaux L-4362 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 43 62 63 1
- E-Mail:
- aides@luxinnovation.lu
- Website:
- http://www.luxinnovation.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Tutorials
Links
Weitere Informationen
-
Benutzerleitfaden zur Definition von KMU
auf der Webseite des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union
-
Summary table of the different types of R&D aid
Pdf • 104 KB
-
Übersichtstabelle der verschiedenen Beihilfearten
Pdf • 159 KB
- Research Industry Collaboration
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What is the size of your company?
Video von Luxinnovation auf YouTube
-
Vorgang zur Beantragung von Beihilfen für Unternehmen: Verzeichnis der je nach beantragter Beihilfe beizufügenden Belege
Pdf • 136 KB
Rechtsgrundlagen
-
Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014
zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
-
Konsolidierter Text: Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014
zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
-
Loi du 6 juin 2025
relative à la promotion de la recherche, du développement et de l’innovation
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