Innovationsbeihilfen für KMU

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Kleine und mittlere Unternehmen, die Träger eines Innovationsprojekts sind, können eine Beihilfe in Form einer Subvention oder eines rückzahlbaren Vorschusses in Anspruch nehmen. Die Beihilfe kann sich auf einen Prozentsatz der förderfähigen Kosten belaufen, der sich nach der Art des Projekts, Programms oder der Tätigkeit bemisst.

Die Anträge werden über einen Online-Assistenten gestellt, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist. Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.

Betroffene Personen

Die Beihilfe richtet sich an Unternehmen und private Forschungseinrichtungen mit Sitz in Luxemburg.

Voraussetzungen

Allgemeine Bedingungen

Die kleinen und mittleren Unternehmen müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.

Förderfähige Kosten

Folgende Kosten sind förderfähig:

  • Kosten für die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten (Lizenzen, Know-how oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums);
  • Kosten für die Abordnung hochqualifizierten Personals aus einer Einrichtung für Forschung oder Wissensverbreitung oder einem großen Unternehmen mit Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaufgaben im Rahmen einer im begünstigten Unternehmen neu geschaffenen Funktion, ohne jedoch andere Mitarbeiter zu ersetzen;
  • Kosten für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten seitens externer Berater, die keine dauerhafte oder periodische Tätigkeit darstellen und nicht im Zusammenhang mit den normalen Betriebskosten des Unternehmens stehen (regelmäßige steuerliche oder juristische Dienste, Werbung);
  • Kosten für Beratungs- und Unterstützungsdienste im Bereich der Innovation (Hilfe und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte, Anwendung von Normen und Vorschriften, aber auch Büros, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Qualitätskennzeichnung sowie Tests und Zertifizierung im Hinblick auf die Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen).

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antrag auf Innovationsbeihilfe für KMU ist über einen Online-Assistenten zu stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Belege

Die Antragsunterlagen müssen insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:

  • Name und Größe des Unternehmens;
  • eine Beschreibung des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie seines/ihres innovativen Charakters, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
  • eine Beschreibung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und des wirtschaftlichen Potenzials;
  • den Standort des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
  • eine Aufstellung der Kosten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
  • die Form und die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt oder Programm, die Tätigkeit oder die Investition und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten benötigt wird;
  • alle relevanten Faktoren, die den zuständigen Ministern eine Einschätzung der Qualitäten oder Besonderheiten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und ihres Anreizeffekts erlauben.

Alle Unternehmen, die vor weniger als 3 Jahren gegründet wurden, müssen einen Businessplan vorlegen.

Höchstbetrag der Beihilfe

Die maximale Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der zulässigen Kosten des Projekts oder Programms und überschreitet keinesfalls die folgenden Höchstbeträge:

 

Mittlere Unternehmen oder mittlere private Forschungseinrichtungen

Kleine Unternehmen oder kleine private Forschungseinrichtungen

Innovation:

- Kosten im Zusammenhang mit Beratungsleistungen

- Kosten für die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten

- Kosten im Zusammenhang mit der Abordnung von hochqualifiziertem Personal





50 %





50 %

- Kosten im Zusammenhang mit Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen*

100 %

100 %

Sofern der Gesamtbetrag der für diese Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützenden Dienstleistungen erteilten Beihilfe 0,2 Millionen Euro pro Unternehmen oder privater Forschungseinrichtung während 3 Jahren nicht überschreitet.

Auszahlung der Beihilfe

Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.

Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.

Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:

  1. auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
  2. auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.

Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.

Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)

    Adresse:
    19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg Luxemburg
    L-2914 Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Tutorials

Links

Rechtsgrundlagen

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