Innovationsbeihilfen für KMU
Kleine und mittlere Unternehmen, die Träger eines Innovationsprojekts sind, können eine Beihilfe in Form einer Subvention oder eines rückzahlbaren Vorschusses in Anspruch nehmen. Die Beihilfe kann sich auf einen Prozentsatz der förderfähigen Kosten belaufen, der sich nach der Art des Projekts, Programms oder der Tätigkeit bemisst.
Die Beihilfeanträge werden über einen Online-Assistenten gestellt, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist. Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.
Zielgruppe
Die Beihilfe richtet sich an Unternehmen und private Forschungseinrichtungen mit Sitz in Luxemburg.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Die kleinen und mittleren Unternehmen müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.
Förderfähige Kosten
Folgende Kosten sind förderfähig:
- Kosten für die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten (Lizenzen, Know-how oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums);
- Kosten für die Abordnung hochqualifizierten Personals aus einer Einrichtung für Forschung oder Wissensverbreitung oder einem großen Unternehmen mit Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaufgaben im Rahmen einer im begünstigten Unternehmen neu geschaffenen Funktion, ohne jedoch andere Mitarbeiter zu ersetzen;
- Kosten für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten seitens externer Berater, die keine dauerhafte oder periodische Tätigkeit darstellen und nicht im Zusammenhang mit den normalen Betriebskosten des Unternehmens stehen (regelmäßige steuerliche oder juristische Dienste, Werbung);
- Kosten für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antrag auf Innovationsbeihilfe für KMU ist über einen Online-Assistenten zu stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.
Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Wie wird ein beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu erstellt?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen persönlichen Bereich:
Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:- Registrierung als Nutzer;
- Erstellung des beruflichen Bereichs.
Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.
- Die Person, die den Antrag einreicht, ist bereits MyGuichet.lu-Nutzer und verfügt über einen privaten Bereich: Ein neuer beruflicher Bereich muss erstellt werden.
Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.
Hier geht es zu den Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu.
Belege
Die Antragsunterlagen müssen insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:
- Name und Größe des Unternehmens;
- eine Beschreibung des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie seines/ihres innovativen Charakters, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
- eine Beschreibung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und des wirtschaftlichen Potenzials;
- den Standort des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
- eine Aufstellung der Kosten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
- die Form und die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt oder Programm, die Tätigkeit oder die Investition und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten benötigt wird;
- alle relevanten Faktoren, die den zuständigen Ministern eine Einschätzung der Qualitäten oder Besonderheiten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und ihres Anreizeffekts erlauben.
Höchstbetrag der Beihilfe
Die maximale Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der zulässigen Kosten des Projekts oder Programms und überschreitet keinesfalls die folgenden Höchstbeträge:
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Mittlere Unternehmen oder mittlere private Forschungseinrichtungen |
Kleine Unternehmen oder kleine private Forschungseinrichtungen |
Innovation: - Kosten im Zusammenhang mit Beratungsleistungen - Kosten für die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten - Kosten im Zusammenhang mit der Abordnung von hochqualifiziertem Personal |
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- Kosten im Zusammenhang mit Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen* |
100 % |
100 % |
Sofern der Gesamtbetrag der für diese Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützenden Dienstleistungen erteilten Beihilfe 0,2 Millionen Euro pro Unternehmen oder privater Forschungseinrichtung während 3 Jahren nicht überschreitet.
Unter Innovationsberatungsdiensten sind die Beratung, Unterstützung und Schulung in folgenden Bereichen zu verstehen:
- Wissenstransfer;
- Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte;
- Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind.
Innovationsunterstützende Dienstleistungen zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bezeichnen insbesondere die Bereitstellung von:
- Datenbanken;
- Bibliotheken;
- Marktforschung;
- Laboratorien;
- Gütezeichen;
- Tests und Zertifizierung.
Auszahlung der Beihilfe
Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.
Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.
Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:
- auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
- auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.
Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.
Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Formulare/Online-Dienste
Démarche de demande d'aide en faveur des entreprises
Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu
Démarche de demande de paiement
Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für Wirtschaft
Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)19-21, boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2914 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-84162
-
Luxinnovation
Luxinnovation5, avenue des Hauts-Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxembourg
Tel. : (+352) 43 62 63-1Fax : (+352) 43 81 20