Innovationsbeihilfen für KMU

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Kleine und mittlere Unternehmen, die Träger eines Innovationsvorhabens sind, können eine Beihilfe – in erster Linie in Form eines Zuschusses – in Anspruch nehmen.

Die Beihilfe kann einen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten abdecken, der je nach Art des Vorhabens variiert.

Die Anträge auf Gewährung der Beihilfe werden über einen Online-Assistenten gestellt, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Vorhaben an.

Betroffene Personen

Die Beihilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Luxemburg.

Voraussetzungen

Allgemeine Bedingungen

Die Empfänger der Beihilfe müssen die allgemeinen Bedingungen erfüllen, die für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation gelten.

Beihilfefähige Kosten

Beihilfefähig sind Kosten im Zusammenhang mit:

  • der Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten (Lizenzen, Know-how und sonstigen Rechten des geistigen Eigentums);
  • der Abordnung hochqualifizierten Personals aus einer Einrichtung für Forschung oder Wissensverbreitung oder einem großen Unternehmen mit Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaufgaben im Rahmen einer im begünstigten Unternehmen neu geschaffenen Funktion, ohne jedoch andere Mitarbeiter zu ersetzen;
  • Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen:
    • wie Beratung, Unterstützung oder Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz oder Verwertung immaterieller Vermögenswerte und Anwendung von Normen und Vorschriften sowie hinsichtlich der Einführung oder Nutzung innovativer Technologien und Lösungen, aber auch Bereitstellung von Büros, Datenbanken, Cloud- und Datenspeicherdiensten, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Erprobungen, Versuchen und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer oder technologisch anspruchsvollerer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen;
    • einschließlich derjenigen, die von Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Forschungsinfrastrukturen, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen oder Innovationsclustern bereitgestellt werden.

Fristen

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie (oder die von Ihnen bevollmächtigte Person) müssen den Antrag auf Gewährung der Beihilfe über einen Online-Assistenten stellen, der auf MyGuichet.lu verfügbar ist.

Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Belege

Die Unterlagen für die Beantragung der Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:

  • Name und Beschreibung des Unternehmens;
  • Größe des Unternehmens gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014;
  • Organigramm des Unternehmens;
  • abgeschlossene Jahresabschlüsse der letzten beiden Steuerjahre des antragstellenden Unternehmens und gegebenenfalls der wirtschaftlichen Einheit, der es angehört;
  • Beschreibung des Vorhabens, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
  • Beschreibung des wirtschaftlichen Potenzials des Vorhabens;
  • gegebenenfalls Beschreibung:
    • der Art und Weise, wie der Vermögenswert, für den die Beihilfe gewährt werden soll, genutzt wird;
    • des innovativen Charakters des Vorhabens;
    • der technologischen Herausforderungen des Vorhabens;
    • der wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse des Vorhabens;
  • Standort des Vorhabens;
  • Auflistung der beihilfefähigen Kosten des Vorhabens;
  • für das Vorhaben benötigte Form und Höhe der Beihilfe;
  • Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, dass das antragstellende Unternehmen über die angesichts des finanziellen Umfangs des Vorhabens erforderlichen Eigenmittel verfügt;
  • für Beihilfen unter 100.000 Euro: eine eidesstattliche Erklärung betreffend andere De-minimis-Beihilfen, die gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 oder der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 bezogen wurden;
  • alle relevanten Informationen, die den zuständigen Ministern helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Vorhabens oder den Anreizeffekt der Beihilfe zu beurteilen.

Höchstbetrag der Beihilfe

Für jede Innovationsbeihilfe für KMU muss der Bruttobetrag der Beihilfe mindestens 1.000 Euro betragen.

Der Höchstbetrag der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der beihilfefähigen Kosten des Vorhabens und darf keinesfalls die folgenden Höchstbeträge überschreiten:

 

Mittlere Unternehmen

Kleine Unternehmen

Innovation:

- Kosten für die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten

- Kosten für die Abordnung hochqualifizierten Personals





50 %





50 %

Kosten für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen*

100 %

100 %

* Sofern der Gesamtbetrag der für diese Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützenden Dienstleistungen erteilten Beihilfe 220.000 Euro pro Unternehmen während 3 Jahren nicht überschreitet.

Auszahlung der Beihilfe

Der Kapitalzuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt.

Es können jedoch eine oder mehrere Teilzahlungen der Beihilfe beantragt werden, nachdem ein Teil der Kosten, für die die Beihilfe gewährt wurde, tatsächlich entstanden sind.

Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt wird.

Dieser Antrag kann auf 2 verschiedene Weisen gestellt werden:

  1. auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
  2. auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.

Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)

    Adresse:
    19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg Luxemburg
    L-2914 Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Tutorials

Links

Rechtsgrundlagen

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