Zum letzten Mal aktualisiert am 28.01.2019
Kleine und mittlere Unternehmen, die Träger eines Innovationsprojekts sind, können eine Beihilfe in Form einer Subvention oder eines rückzahlbaren Vorschusses in Anspruch nehmen. Die Beihilfe kann sich auf einen Prozentsatz der förderfähigen Kosten belaufen, der sich nach der Art des Projekts, Programms oder der Tätigkeit bemisst.
Die Anträge auf Beihilfe sind an die Direktion Forschung und Innovation (Direction de la recherche et de l'innovation) des Ministeriums für Wirtschaft (Ministère de l'Economie) zu richten. Luxinnovation bietet eine Begleitung beim Aufbau von Projekten an.
Zielgruppe
Die Beihilfe richtet sich an Unternehmen und private Forschungseinrichtungen mit Sitz in Luxemburg.
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Die kleinen und mittleren Unternehmen müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.
Förderfähige Kosten
Folgende Kosten sind förderfähig:
- Kosten für die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten (Lizenzen, Know-how oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums);
- Kosten für die Abordnung hochqualifizierten Personals aus einer Einrichtung für Forschung oder Wissensverbreitung oder einem großen Unternehmen mit Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaufgaben im Rahmen einer im begünstigten Unternehmen neu geschaffenen Funktion, ohne jedoch andere Mitarbeiter zu ersetzen;
- Kosten für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten seitens externer Berater, die keine dauerhafte oder periodische Tätigkeit darstellen und nicht im Zusammenhang mit den normalen Betriebskosten des Unternehmens stehen (regelmäßige steuerliche oder juristische Dienste, Werbung);
- Kosten für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Das Wirtschaftsministerium stellt den Unternehmen ein Beihilfeantragsmuster für Innovationsbeihilfen zugunsten von KMU zur Verfügung.
Die vollständigen Unterlagen müssen – datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten am Projekt elektronisch oder per Post an die Direktion für Forschung und Innovation des Ministeriums für Wirtschaft geschickt werden.
Der Beihilfeantrag muss insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:
- Name und Größe des Unternehmens;
- eine Beschreibung des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie seines/ihres innovativen Charakters, einschließlich der Anfangs- und Enddaten;
- eine Beschreibung der Kriterien für die wirtschaftliche Bewertung der Ergebnisse des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und des wirtschaftlichen Potenzials;
- den Standort des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
- eine Aufstellung der Kosten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
- die Form und die Höhe der Beihilfe, die für das Projekt oder Programm, die Tätigkeit oder die Investition und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten benötigt wird;
- alle relevanten Faktoren, die den zuständigen Ministern eine Einschätzung der Qualitäten oder Besonderheiten des Projekts oder Programms, der Tätigkeit oder der Investition und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten und ihres Anreizeffekts erlauben.
Höchstbetrag der Beihilfe
Die maximale Höhe der Beihilfe errechnet sich auf der Grundlage der zulässigen Kosten des Projekts oder Programms und überschreitet keinesfalls die folgenden Höchstbeträge:
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Mittlere Unternehmen oder mittlere private Forschungseinrichtungen |
Kleine Unternehmen oder kleine private Forschungseinrichtungen |
Innovation: - Kosten im Zusammenhang mit Beratungsleistungen - Kosten für die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten - Kosten im Zusammenhang mit der Abordnung von hochqualifiziertem Personal |
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- Kosten im Zusammenhang mit Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen* |
100 % |
100 % |
Sofern der Gesamtbetrag der für diese Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützenden Dienstleistungen erteilten Beihilfe 0,2 Millionen Euro pro Unternehmen oder privater Forschungseinrichtung während 3 Jahren nicht überschreitet.
Unter Innovationsberatungsdiensten sind die Beratung, Unterstützung und Schulung in folgenden Bereichen zu verstehen:
- Wissenstransfer;
- Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte;
- Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind.
Innovationsunterstützende Dienstleistungen zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bezeichnen insbesondere die Bereitstellung von:
- Datenbanken;
- Bibliotheken;
- Marktforschung;
- Laboratorien;
- Gütezeichen;
- Tests und Zertifizierung.
Auszahlung der Beihilfe
Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss wird nach Fertigstellung des Programms oder des Projekts ausgezahlt.
Eine oder mehrere Anzahlungen können jedoch schrittweise entsprechend der Umsetzung der Investitionen oder Tätigkeiten, für die die Beihilfe gewährt wurde, geleistet werden.
Formulare/Online-Dienste
Innovationsbeihilfen für KMU – Formular für die Beantragung staatlicher Fördermittel
Aide à l'innovation pour PME - Formulaire de demande d'aide
Innovation aid for SMEs - application form for State aid
Zuständige Kontaktstellen
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Generaldirektion – Forschung, geistiges Eigentum und neue Technologien (Direktion Forschung und Innovation)19-21, boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-84162
-
Luxinnovation5, avenue des Hauts-Fourneaux
L-4362 Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Tel. : (+352) 43 62 63-1Fax : (+352) 43 81 20